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   VG Gera, 31.08.2022 - 1 K 1192/21 Ge   

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VG Gera, 31.08.2022 - 1 K 1192/21 Ge (https://dejure.org/2022,28296)
VG Gera, Entscheidung vom 31.08.2022 - 1 K 1192/21 Ge (https://dejure.org/2022,28296)
VG Gera, Entscheidung vom 31. August 2022 - 1 K 1192/21 Ge (https://dejure.org/2022,28296)
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Volltextveröffentlichung

  • Justiz Thüringen

    Dienstliche Beurteilung eines Proberichters als für die Ausübung des Berufs des Staatsanwalts nicht geeignet

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (51)

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 16.10.2014 - 1 B 856/14

    Dienstliche Beurteilung; Besprechung

    Auszug aus VG Gera, 31.08.2022 - 1 K 1192/21
    Sie soll im Interesse vollständiger, zutreffender und sachgerechter Beurteilungen aller Beamten - hauptsächlich im öffentlichen Interesse an der Richtigkeit der dienstlichen Beurteilungen im Hinblick auf das Leistungsprinzip - eine zeitlich möglichst nahe, in der Form nicht strenge und starren Anfechtungsfristen nicht unterworfene Gelegenheit bieten, etwa bestehende Unstimmigkeiten auszuräumen (vgl. Thüringer Oberverwaltungsgericht, Beschluss vom 18. Juni 2012 - 2 EO 961/11 -, juris Rn. 34 zu § 54 Abs. 1 ThürLbVO (juris: LbV TH 1995) sowie Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 16. Oktober 2014 - 1 B 856/14 -, juris Rn. 10 zu § 50 Abs. 3 Satz 1 BLV (juris: BLV 2009)).

    Die Vorschrift dient darüber hinaus aber nicht dazu, bei ihrer Nichtbeachtung sachlich richtige Beurteilungen zu rechtswidrigen mit der Folge zu machen, dass der Betroffene allein deshalb einen Anspruch auf eine erneute Beurteilung geltend machen kann (Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 16. Oktober 2014 - 1 B 856/14 -, juris Rn. 10; vgl. auch Sächsisches Oberverwaltungsgericht, Beschluss vom 8. Oktober 2012 - 2 A 381/12 -, juris Rn. 6).

    Unterbleibt die vorgeschriebene Besprechung der Beurteilung, kann dieser nämlich seine Einwände im Widerspruchs- oder im Klageverfahren vorbringen (Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 16. Oktober 2014 - 1 B 856/14 -, a.a.O.).(Rn.109).

    Sie soll im Interesse vollständiger, zutreffender und sachgerechter Beurteilungen aller Beamten - hauptsächlich im öffentlichen Interesse an der Richtigkeit der dienstlichen Beurteilungen im Hinblick auf das Leistungsprinzip - eine zeitlich möglichst nahe, in der Form nicht strenge und starren Anfechtungsfristen nicht unterworfene Gelegenheit bieten, etwa bestehende Unstimmigkeiten auszuräumen (vgl. Thüringer Oberverwaltungsgericht, Beschluss vom 18. Juni 2012 - 2 EO 961/11 -, juris Rn. 34 zu § 54 Abs. 1 ThürLbVO sowie Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 16. Oktober 2014 - 1 B 856/14 -, juris Rn. 10 zu § 50 Abs. 3 Satz 1 BLV).

    Die Vorschrift dient darüber hinaus aber nicht dazu, bei ihrer Nichtbeachtung sachlich richtige Beurteilungen zu rechtswidrigen mit der Folge zu machen, dass der Betroffene allein deshalb einen Anspruch auf eine erneute Beurteilung geltend machen kann (Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 16. Oktober 2014 - 1 B 856/14 -, juris Rn. 10; vgl. auch Sächsisches Oberverwaltungsgericht, Beschluss vom 8. Oktober 2012 - 2 A 381/12 -, juris Rn. 6).

    Unterbleibt die vorgeschriebene Besprechung der Beurteilung, kann dieser nämlich seine Einwände im Widerspruchs- oder im Klageverfahren vorbringen (Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 16. Oktober 2014 - 1 B 856/14 -, a. a. O.).

  • BVerwG, 07.05.2019 - 2 A 15.17

    Beamter; Beurteiler; Beurteilungsmaßstab; Beurteilungszeitraum; Bewährung;

    Auszug aus VG Gera, 31.08.2022 - 1 K 1192/21
    Mit den Probezeitbeurteilungen zu den festgelegten Stichtagen soll dem Proberichter ein Zwischenergebnis zur Eignungsprognose gegeben und zugleich die Möglichkeit eröffnet werden, etwaige Defizite bis zum Ende der Probezeit abzubauen ("Warnfunktion") (vgl. zur "Halbzeitbeurteilung" gemäß § 28 Abs. 4 BLV Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 7. Mai 2019 - 2 A 15/17 -, juris Rn. 36).

    Im Unterschied zu Probezeitbeurteilungen liegt die Funktion von dienstlichen Beurteilungen von Lebenszeitbeamten darin, Grundlage für mögliche spätere Auswahlentscheidungen über Beförderungsämter zu sein (Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 7. Mai 2019 - 2 A 15/17 -, juris Rn. 27).

    Richtigerweise darf das Unterbleiben einer stichtagsgerechten Beurteilung aber allenfalls zu einer Verlängerung der Probezeit führen (vgl. zur "Halbzeitbeurteilung" gemäß § 28 Abs. 4 Satz 1 BLV Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 7. Mai 2019 - 2 A 15/17 -, juris Rn. 38).

    Die Frage, ob sich der Beamte auf Probe bewährt hat, ist mit "ja" oder "nein" zu beantworten (Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 7. Mai 2019 - 2 A 15/17 -, juris Rn. 52 ff.).

    Wie bereits ausgeführt, sind Beurteilungsmaßstab einer Probezeitbeurteilung die Anforderungen des auf Lebenszeit zu übertragenden statusrechtlichen Eingangsamtes (Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 7. Mai 2019 - 2 A 15/17 -, juris Rn. 56; Lorse, Die dienstliche Beurteilung, 6. Auflage, Rn. 365).

  • OVG Sachsen, 11.04.2001 - 3 BS 84/01

    Beförderung auf eine Richterstelle; Auswahlverfahren für den Richterdienst;

    Auszug aus VG Gera, 31.08.2022 - 1 K 1192/21
    Demgemäß ist es auch zulässig, in einer dienstlichen Beurteilung die Erledigungszahlen eines Richters zu erörtern und mit denen anderer Richter zu vergleichen und sie bei der Leistungseinschätzung zu würdigen (Bundesgerichtshof, Urteil vom 16. September 1987 - RiZ (R) 4/87 -, juris Rn. 16 und Urteil vom 3. Oktober 1977 - RiZ (R) 1/77 -, juris Rn. 18).Dies erfordert jedoch, dass Erledigungszahlen in ihrem Aussagewert vergleichbar sind (Sächsisches Oberverwaltungsgericht, Beschluss vom 11. April 2001 - 3 BS 84/01 -, juris Rn. 20).

    Hierfür bietet der sogenannte Pensenschlüssel keinen geeigneten Anhalt (vgl. Dienstgericht Karlsruhe, Urteil vom 4. Dezember 2012 - RDG 6/12 -, juris Rn. 52 sowie Lorse, a. a. O. Rn. 372; Sächsisches Oberverwaltungsgericht, Beschluss vom 11. April 2001 - 3 BS 84/01 -, juris Rn. 20 jeweils unter Hinweis auf Bundesgerichtshof, Urteil vom 16. September 1987 - RiZ (R) 4/87 -, juris).

    Da diese Erledigungszahl ohne Berücksichtigung von Besonderheiten - wie etwa des Schwierigkeitsgrades der zu bearbeitenden Fälle oder des Zuschnitts des Referats eines Richters - ermittelt wird, ist sie kein Maßstab für die zu beurteilende individuelle Leistung des Richters (Sächsisches Oberverwaltungsgericht, Beschluss vom 11. April 2001 - 3 BS 84/01 -, juris Rn. 20).

    Eine solche Arbeitsweise würde dem durch die Suche nach Recht und Gerechtigkeit geprägten Rechtsprechungsauftrag eines Richters nicht entsprechen und der Quantität auf Kosten der Qualität den Vorzug geben (Sächsisches Oberverwaltungsgericht, Beschluss vom 11. April 2001 - 3 BS 84/01 -, juris Rn. 20).

  • OVG Thüringen, 16.10.2012 - 2 KO 466/12

    Richtwerte für Verhältnis der Gesamtnoten bei dienstlichen Beurteilungen von

    Auszug aus VG Gera, 31.08.2022 - 1 K 1192/21
    Insbesondere ist eine Leistungsklage statthaft, weil die dienstliche Beurteilung eines Beamten nicht als Verwaltungsakt anzusehen ist (vgl. Thüringer Oberverwaltungsgericht, Urteil vom 16. Oktober 2012 - 2 KO 466/12 -, m. w. N., zitiert nach juris).

    Da dem Dienstherrn bei der Beurteilung ein gerichtlich nicht überprüfbares Ermessen zukommt, ist diese Leistungsklage in entsprechender Anwendung von § 113 Abs. 5 Satz 2 VwGO darauf gerichtet, den Dienstherrn auf Neuerstellung der Beurteilung unter Beachtung der Rechtsauffassung des Gerichts zu verurteilen (Thüringer Oberverwaltungsgericht, Urteil vom 16. Oktober 2012 - 2 KO 466/12 -, a. a. O.).

    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts und des Thüringer Oberverwaltungsgerichts (vgl. Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 21. März 2007 - 2 C 2.06 -, zitiert nach juris; Thüringer Oberverwaltungsgericht, Urteil vom 16. Oktober 2012 - 2 KO 466/12 - a. a. O.) sind dienstliche Beurteilungen von den Gerichten nur beschränkt nachprüfbar.

    Bei der hier gegebenen Leistungsklage auf Vornahme hoheitlichen Handelns ist § 167 Abs. 2 VwGO analog anzuwenden (Schoch/Schneider/Bier, VwGO, Stand: März 2014, § 167 Rn. 135; im Ergebnis so auch: Thüringer OVG, Urteil vom 16. Oktober 2012 - 2 KO 466/12 -, a. a. O.).

  • BVerwG, 07.07.2021 - 2 C 2.21

    Grundlegende Vorgaben für die Erstellung dienstlicher Beurteilungen müssen in

    Auszug aus VG Gera, 31.08.2022 - 1 K 1192/21
    Zwar können nach dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 7. Juli 2021 - 2 C 2/21 - (vgl. juris Rn. 32 ff.) angesichts der Bedeutung von dienstlichen Beurteilungen für die allein nach Maßgabe des Art. 33 Abs. 2 GG zu treffende Auswahlentscheidung die Vorgaben für die Erstellung von Beurteilungen nicht allein Verwaltungsvorschriften überlassen bleiben.

    Dies hat zur Folge, dass die vorhandenen Rechtsnormen und die auf sie gestützten Verwaltungsvorschriften, mithin auch die Verwaltungsvorschrift vom 1. Juli 1994, für einen Übergangszeitraum weiterhin angewendet werden können, um einen der verfassungsmäßigen Ordnung noch ferneren Zustand zu vermeiden (vgl. Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 7. Juli 2021 - 2 C 2/21 -, juris Rn. 40; vgl. auch Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 8. Dezember 2021 - 4 S 27/21 -, juris Rn. 13; Hessischer Verwaltungsgerichtshof, Beschluss vom 25. Februar 2021 - 1 B 376/20 -, juris Rn. 50).

  • BVerwG, 26.06.1980 - 2 C 8.78

    Dienstliche Beurteilung von Beamten

    Auszug aus VG Gera, 31.08.2022 - 1 K 1192/21
    Die verwaltungsgerichtliche Nachprüfung kann dagegen nicht dazu führen, dass das Gericht die fachliche und persönliche Beurteilung des Klägers durch seinen Dienstvorgesetzten in vollem Umfang nachvollzieht oder diese gar durch eine eigene Beurteilung ersetzt (vgl. Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 26. Juni 1980 - 2 C 8/78 - Verwaltungsgericht Meiningen, Urteil vom 26. Januar 2009 - 1 K 497/06 Me - jeweils zitiert nach juris).

    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. Urteil vom 26. Juni 1980 - 2 C 8/78 -, juris Rn. 20 ff.) ist der Dienstherr nicht gehalten, für ein (reines) Werturteil, das auf eine Vielzahl von persönlichen Eindrücken vom Charakter, vom Auftreten und der Arbeitsweise des Beamten gegründet ist, sämtliche während des Beurteilungszeitraumes gemachten Wahrnehmungen im Einzelnen zu registrieren und spätestens in einem Streitfall offenzulegen.

  • BVerwG, 23.09.2004 - 2 A 8.03

    Umfang des Erfordernisses der Überprüfung der Eignung und Leistung des Beamten;

    Auszug aus VG Gera, 31.08.2022 - 1 K 1192/21
    Der Beamte hat einen Anspruch darauf, dass der Dienstherr ihn gerecht, unvoreingenommen und möglichst objektiv beurteilt (Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 23. September 2004 - 2 A 8/03 -, juris Rn. 23 ff.).

    Voreingenommenheit des Beurteilers unterscheidet sich von der Besorgnis seiner Befangenheit dadurch, dass seine mangelnde Objektivität und Unvoreingenommenheit gegenüber dem zu Beurteilenden nicht aus dessen subjektiver Sicht, sondern aus der Perspektive eines objektiven Dritten festzustellen ist (Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 23. September 2004 - 2 A 8/03 -, juris Rn. 26).

  • BGH, 07.05.2009 - RiZ(R) 1/08

    Entlassung einer schwerbehinderten Richterin aus dem Richterverhältnis auf Probe

    Auszug aus VG Gera, 31.08.2022 - 1 K 1192/21
    Ein Richter, der aufgrund charakterlicher Mängel in gravierender Weise seiner besonderen Vertrauensstellung nicht gerecht wird und hierdurch das Vertrauen der Rechtsuchenden in die unabhängige rechtsstaatliche Justiz und das Ansehen der Justiz schädigt, ist auch bei hervorragender fachlicher Leistung zum Richterberuf nicht geeignet (vgl. Bundesgerichtshof, Urteil vom 7. Mai 2009 - RiZ (R) 1/08 -, juris Rn. 36 ff.).

    Zur Auslegung des Begriffs und auch zur richterlichen Nachprüfung können die im Beamtenrecht entwickelten Grundsätze zum Begriff der Bewährung eines Beamten herangezogen werden (Bundesgerichtshof, Urteil vom 7. Mai 2009 - RiZ (R) 1/08 -, juris Rn. 35 und Urteil vom 24. November 1970 - RiZ (R) 1/69 -, juris Rn. 10).

  • BGH, 16.09.1987 - RiZ(R) 4/87

    Beeinträchtigung der richterlichen Unabhängigkeit durch eine dienstliche

    Auszug aus VG Gera, 31.08.2022 - 1 K 1192/21
    Demgemäß ist es auch zulässig, in einer dienstlichen Beurteilung die Erledigungszahlen eines Richters zu erörtern und mit denen anderer Richter zu vergleichen und sie bei der Leistungseinschätzung zu würdigen (Bundesgerichtshof, Urteil vom 16. September 1987 - RiZ (R) 4/87 -, juris Rn. 16 und Urteil vom 3. Oktober 1977 - RiZ (R) 1/77 -, juris Rn. 18).Dies erfordert jedoch, dass Erledigungszahlen in ihrem Aussagewert vergleichbar sind (Sächsisches Oberverwaltungsgericht, Beschluss vom 11. April 2001 - 3 BS 84/01 -, juris Rn. 20).

    Hierfür bietet der sogenannte Pensenschlüssel keinen geeigneten Anhalt (vgl. Dienstgericht Karlsruhe, Urteil vom 4. Dezember 2012 - RDG 6/12 -, juris Rn. 52 sowie Lorse, a. a. O. Rn. 372; Sächsisches Oberverwaltungsgericht, Beschluss vom 11. April 2001 - 3 BS 84/01 -, juris Rn. 20 jeweils unter Hinweis auf Bundesgerichtshof, Urteil vom 16. September 1987 - RiZ (R) 4/87 -, juris).

  • BGH, 24.11.1970 - RiZ(R) 1/69

    Entlassung aus dem Richterverhältnis auf Probe - Fehlen der erforderlichen

    Auszug aus VG Gera, 31.08.2022 - 1 K 1192/21
    Eine Eignung für einen Gerichtsassessor, der zum Richter auf Lebenszeit ernannt werden soll, besteht, wenn dieser körperlich, geistig und charakterlich in der Lage ist, das Richteramt schlechthin auszuüben (Bundesgerichtshof, Urteil vom 24. November 1970 - RiZ (R) 1/69 -, juris Rn. 10).

    Zur Auslegung des Begriffs und auch zur richterlichen Nachprüfung können die im Beamtenrecht entwickelten Grundsätze zum Begriff der Bewährung eines Beamten herangezogen werden (Bundesgerichtshof, Urteil vom 7. Mai 2009 - RiZ (R) 1/08 -, juris Rn. 35 und Urteil vom 24. November 1970 - RiZ (R) 1/69 -, juris Rn. 10).

  • OVG Thüringen, 18.06.2012 - 2 EO 961/11

    Anordnungsgrund und Rechtsschutzbedürfnis im beamtenrechtlichen

  • OVG Sachsen, 08.10.2012 - 2 A 381/12

    Zulassungsantrag, Regelbeurteilung, Eröffnung/Erörterung

  • VG Kassel, 20.01.2020 - 1 K 593/18

    Formelle und materielle Mängel einer dienstlichen Beurteilung

  • VG Ansbach, 29.01.2013 - AN 1 K 12.00594

    Dienstliche Beurteilung, Beförderung im Beurteilungszeitraum, Herabsetzung des

  • VGH Bayern, 29.06.1988 - 3 B 87.02966
  • Brandenburgisches Dienstgericht für Richter, 22.04.2022 - DG 3/21
  • VGH Baden-Württemberg, 06.06.2018 - 4 S 756/17

    Aufhebung der Stellungnahme des Präsidialrats im Rahmen der Bundesrichterwahl

  • OVG Saarland, 03.12.2004 - 1 Q 71/04
  • EuGH, 14.05.2019 - C-55/18

    Arbeitgeber zur Zeiterfassung verpflichtet

  • BVerwG, 22.11.2012 - 2 VR 5.12

    Bewerbungsverfahrensanspruch; Rechtsschutzverhinderung; Ämterstabilität;

  • BGH, 12.05.2020 - RiZ(R) 3/19

    Fall Schulte-Kellinghaus: Übergründlicher Richter durfte gerügt werden

  • BVerfG, 23.05.2012 - 2 BvR 610/12

    Unabhängigkeit des gesetzlichen Richters und Besetzungsstreit am BGH

  • BGH, 27.02.2019 - RiZ(R) 2/18

    Entlassung eines Staatsanwalts (Richter auf Probe) aus dem Justizdienst aufgrund

  • BVerwG, 23.04.1998 - 2 C 16.97

    Befangenheit, tatsächliche - eines Beurteilers; Beurteilung, tatsächliche

  • BVerwG, 30.06.2005 - 6 P 9.04

    Mitbestimmung bei der Anordnung von Mehrarbeit und Überstunden; Freiwilligkeit

  • BVerfG, 24.01.2007 - 1 BvR 382/05

    Verletzung des Grundrechts auf effektiven Rechtsschutz durch Nichtzulassung der

  • BVerfG, 18.08.2010 - 1 BvR 3268/07

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde im Restitutionsverfahren Siedlung Gut

  • BVerwG, 21.03.2007 - 2 C 2.06

    Dienstliche Beurteilung; Information des Beurteilers über die Leistungen des

  • BVerwG, 25.10.2007 - 2 C 30.07

    Umbildung von Körperschaften; Veränderung des Funktionsamtes eines Beamten;

  • BVerwG, 27.10.1988 - 2 A 2.87

    Dienstliche Beurteilung eines Beamten - Leistung und Befähigung eines Beamten

  • OVG Berlin-Brandenburg, 16.02.2018 - 10 N 34.17

    Entlassung eines Beamten auf Probe wegen fehlender Bewährung;

  • BGH, 22.09.1998 - RiZ(R) 2/97

    Entlassung eines Richters auf Probe ohne Beteiligung des Präsidialrates

  • VGH Hessen, 25.02.2021 - 1 B 376/20

    Konkurrentenstreit um Direktorenstelle eines Amtsgericht

  • BVerwG, 07.11.2017 - 2 B 19.17

    Voreingenommenheit des Beurteilers i.R.d. Regelbeurteilung eines Richters für den

  • OVG Niedersachsen, 09.06.2015 - 5 KN 164/14

    Arbeitszeit; Arbeitszeitverordnung Schule; außerunterrichtliche Tätigkeit;

  • BVerwG, 05.10.1989 - 6 P 7.88

    Personalrat - Alkoholverbot - Betriebliche Ordnung

  • OVG Berlin-Brandenburg, 08.12.2021 - 4 S 27.21

    Beamte; Erfordernis von normativen Vorgaben für die Erstellung von dienstlichen

  • BVerwG, 13.06.1985 - 2 C 6.83

    Dienstliche Beurteilung - Rechtsschutzinteresse - Entlassung aus

  • BVerwG, 14.01.1988 - 2 B 64.87

    Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der

  • OVG Niedersachsen, 03.07.2006 - 5 LA 347/04

    Entscheidungserheblichkeit des nichtgehörten Vorbringens als Voraussetzung für

  • BGH, 13.01.1999 - RiZ(R) 4/98

    Entscheidung im Umlaufverfahren durch den Dienstgerichtshof für Richter; Eignung

  • OVG Sachsen-Anhalt, 25.05.2021 - 6 L 3/20

    Zur Mitbestimmung des Personalrats bei der Einrichtung von Vertrauensarbeitszeit

  • VG Arnsberg, 27.09.2016 - 2 K 1287/15
  • BVerwG, 21.03.2019 - 1 WB 6.18

    Stellungnahme des nächsthöheren Vorgesetzten zur planmäßigen Beurteilung;

  • VGH Bayern, 05.12.2017 - 3 ZB 17.2128

    Kein Rechtsschutzbedürfnis für geänderte Beurteilung nach bestandskräftiger

  • BGH, 03.10.1977 - RiZ(R) 1/77

    Vergleich von Erledigungszahlen in einer dienstlichen Beurteilung

  • BVerwG, 09.06.1994 - 2 A 1.93

    Dienstliche Beurteilung - Beschränkte gerichtliche Nachprüfung - Leistungsmerkmal

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 19.12.2001 - 1 A 4816/00

    Voraussetzungen für das Vorliegen von ernstlichen Zweifeln; Auswirkungen eines

  • OVG Sachsen, 16.03.2022 - 2 B 166/21

    Jahreszeugnis; Kopfnoten; Werturteil

  • VG Arnsberg, 25.02.2010 - 2 K 3934/08

    Beschränkte gerichtliche Überprüfbarkeit der dienstlichen Beurteilung eines

  • VG Meiningen, 26.01.2009 - 1 K 497/06

    Recht der Landesbeamten; Zum Prüfungsmaßstab des Gerichts bei Klagen gegen

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