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   VG München, 06.12.2021 - M 26a E 21.5986   

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VG München, 06.12.2021 - M 26a E 21.5986 (https://dejure.org/2021,51915)
VG München, Entscheidung vom 06.12.2021 - M 26a E 21.5986 (https://dejure.org/2021,51915)
VG München, Entscheidung vom 06. Dezember 2021 - M 26a E 21.5986 (https://dejure.org/2021,51915)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    VwGO § 123; LFGB § ... 40 Abs. 1a; LFGB § 40 Abs. 3; Art. 4 Abs. 2 i.V.m. Anh. II Kap. IX Nr. 2; Art. 4 Abs. 2 i.V.m. Anh. II Kap. V Nr. 1a); Art. 4 Abs. 2 i.V.m. Anh. II Kap. VI Nr. 2 VO (EG) 852/2004; LMHV § 3 S. 1; LMHV § 2 Abs. 1 Nr. 1; LMHV § 10 Nr. 1; LMHV § 2 Nr. 5; LMHV § 2 Nr. 6; LMRStV Nr. 8; LFGB § 60 Abs. 4 Nr. 2 Buchst. a); LFGB § 62 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. a); LFGB § 60 Abs. 2 Nr. 26 Buchst. a); LFGB § 14 Abs. 2 Nr. 1
    Lebensmittelhygiene, Behördliche Veröffentlichung von lebensmittelrechtlichen Verstößen im Internet

  • rewis.io

    Lebensmittelhygiene, Behördliche Veröffentlichung von lebensmittelrechtlichen Verstößen im Internet

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (21)

  • BVerfG, 21.03.2018 - 1 BvF 1/13

    Verpflichtung zu amtlicher Information über Verstöße gegen lebensmittel- und

    Auszug aus VG München, 06.12.2021 - M 26a E 21.5986
    Wie das Bundesverfassungsgericht entschieden hat, verstößt § 40 Abs. 1a Satz 1 Nr. 3 LFGB in der heute geltenden Fassung nicht gegen das Grundgesetz (vgl. BVerfG, B.v. 21.3.2018 - 1 BvF 1/13 - BVerfGE 148, 40).

    Die den Verdacht begründenden Tatsachen müssen aus Sicht der Behörde aufgeklärt und in den Überwachungsergebnissen entsprechend dokumentiert sein (BVerfG, B.v. 21.3.2018 - 1 BvF 1/13 - juris Rn. 44; BT-Drs. 17/7374, S. 20).

    So kann ein nicht nur unerhebliches Ausmaß dann anzunehmen sein, wenn es sich um einen Verstoß mit besonders nachteiligen Folgen für den einzelnen Verbraucher handelt oder eine Vielzahl von Verbrauchern betroffen ist (vgl. BVerfG, Beschluss vom 21.3. 2018, 1 BvF 1/13; Boch, in: LFGB, 8. Aufl. 2019, § 40 Rn. 52; VGH BaWü, B. v. 28.11.2019 - 9 S 2662/19 -).

    Nach dem Zweck der Norm soll eine hinreichende Grundlage für eine Konsumentscheidung der Verbraucher geschaffen und zur Einhaltung der Bestimmungen des Lebens- und Futtermittelrechts beigetragen werden (BVerfG, B.v. 21.03.2018 - 1 BvF 1/13 - Rn. 32, juris).

    Dieser - möglicherweise - gewichtige Grundrechtseingriff ist dadurch relativiert, dass der betroffene Lebensmittelunternehmer die gesetzlich vorgesehenen negativen Öffentlichkeitsinformationen durch sein eigenes rechtswidriges Verhalten selbst veranlasst hat, die er umgekehrt durch rechtstreues Verhalten hätte verhindern können, und dass sein Fehlverhalten angesichts der Konsequenzen für die Verbraucherinnen und Verbraucher einen Öffentlichkeitsbezug aufweist (so ausdrücklich BVerfG, B.v. 21.3.2018 - 1 BvF 1/13 - BverfGE 148, 40 - juris Rn. 36).

    Die Publikation behobener Verstöße erhöht die abschreckende Wirkung der Informationsregelung und fördert damit die Einhaltung der einschlägigen Vorschriften (BVerfG B.v. 21.3.2018 - 1 BvF 1/13 - NJW 2018, 2109 Rn. 38; VG Würzburg, B.v. 12.12.2012 - W 6 E 12.994 - juris m.w.N., VG Würzburg B. v. 31.8.2021 - 8 E 21.1045, beck-online, Rn. 51).

    Selbst wenn die nachrangig mit § 40 Abs. 1a Satz 1 Nr. 3 LFGB verfolgte erzieherische Wirkung für das betroffene Unternehmen (vgl. BT-Drs. 17/12299, S. 7; BVerfG, Beschluss vom 21.3. 2018, 1 BvF 1/13 -, juris) im Fall der Antragstellerin bereits weitgehend eingetreten sein sollte, sind Konsumentscheidungen der Verbraucher, für die die Veröffentlichung eine Entscheidungsgrundlage liefern soll, im Veröffentlichungszeitraum noch zu erwarten.

    Dieser ist erforderlich, da andernfalls der Eindruck entstehen könne, der jeweilige Grund für die Beanstandungen bestünde fort (BVerfG, B.v. 21.03.2018 - 1 BvF 1/13 - juris Rn. 40).

  • VGH Baden-Württemberg, 21.05.2019 - 9 S 584/19

    (Verwendung von Sammelbezeichnungen bei der Veröffentlichung von

    Auszug aus VG München, 06.12.2021 - M 26a E 21.5986
    Der Antragstellerin kann nicht zugemutet werden, die Bekanntgabe des Kontrollergebnisses im Internet bis zu einer Klärung der streitigen Rechtsfragen im Hauptsacheverfahren hinzunehmen (vgl. VGH BW, B.v. 21.5.2019 - 9 S 584/19 - juris, Rn. 6, m.W.N.).

    Unabhängig von der dogmatischen Herleitung dieses Anspruches setzt er voraus, dass ein rechtswidriger hoheitlicher Eingriff in ein subjektiv öffentlich-rechtliches Recht bevorsteht oder noch andauert (vgl. VGH BW, B.v. 21.5.2019 - 9 S 584/19 - juris; HessVGH, B.v. 8.2.2019 - 8 B 2575/18 - ZLR 2019, 281).

    Daher setzt eine Information über solche Hygienemängel nicht voraus, dass eine nachteilige Beeinflussung bestimmter Lebensmittel nachgewiesen worden ist (VGH BW, B. v. 21.5. 2019 - 9 S 584/19, beck-online Rn. 18).

    Grundsätzlich richtet sich die Genauigkeit der Bezeichnung des Lebensmittels nach dem jeweiligen Verstoß und ist ausgehend von diesem zu bestimmen (VGH BW, B.v. 21.4.2019 - 9 S 584/19 - juris Rn.15).

    Wegen der erheblichen Folgen einer Veröffentlichung für den Betroffenen hat sie schonend und damit so genau wie möglich zu erfolgen, um dem Eindruck vorzubeugen, es seien Lebensmittel betroffen, die dies überhaupt nicht sind (VGH BW, B.v. 21.4.2019 - 9 S 584/19 - juris Rn.15).

  • VGH Bayern, 28.11.2019 - 20 CE 19.1995

    Veröffentlichung von lebensmittelrechtlichen Verstößen

    Auszug aus VG München, 06.12.2021 - M 26a E 21.5986
    § 60 Abs. 2 Nr. 26 Buchst. a) LFGB und § 60 Abs. 4 Nr. 2 Buchst. a) LFGB verstoßen nicht gegen das verfassungsrechtliche Bestimmtheitsgebot (BayVGH, B.v. 28.11.2019 - 20 CE 19.1995 - juris Rn. 54; VG Frankfurt am Main B.v. 04.05.2020 - 5 L 2067/20.F - juris Rn. 26; VG Ansbach, B.v. 2.8.2021- AN 14 E 20.1682 - beck-online Rn. 75 ff.).

    Diese Tatbestandsvoraussetzung unterliegt der vollen gerichtlichen Überprüfbarkeit (BayVGH, B.v. 28.11.2019 - 20 CE 19.1995 - juris Rn. 56).

    Hierzu muss ihm zumindest der vollständige Wortlaut der geplanten Veröffentlichung bekannt gegeben werden (vgl. BayVGH, B.v. 28.11.2019 - 20 CE 19.1995 - juris Rn. 44; VG Regensburg, B.v. 21.12.2012 - RN 5 E 12.1895 - juris Rn. 96; Holle in Streinz/Meisterernst BasisVO / LFGB, 1. Aufl. 2021, § 40 Rn. 164).

  • VG Stuttgart, 23.09.2019 - 16 K 2470/19

    Untersagung einer Veröffentlichung vorgeworfener lebensmittelrechtlicher Verstöße

    Auszug aus VG München, 06.12.2021 - M 26a E 21.5986
    Aus den genannten Zwecken folgt aber, dass eine Veröffentlichung dann gerechtfertigt sein muss, wenn die einzelnen, für sich genommen unerheblichen Verstöße in ihrer Gesamtheit die Erheblichkeitsschwelle überschreiten (VG Stuttgart B. v. 23.9.2019 - 16 K 2470/19, beck-online, Rn. 43).

    Da kein einschlägiger Bußgeldkatalog existiert, ist die Höhe des Bußgeldes sowohl von den festgestellten Mängeln als auch von subjektiven Merkmalen wie Vorsatz, Häufigkeit der Verstöße, Erstmaligkeit der Verstöße, Einsichtsfähigkeit und weitere Kriterien abhängig (VG Stuttgart, B.v. 23.9.2019 - 16 K 2470/19 - juris Rn. 57, 58).

  • VG Würzburg, 31.08.2021 - W 8 E 21.1045

    Eilantrag, Hygienemängel in Metzgerei, behördliche Veröffentlichung von

    Auszug aus VG München, 06.12.2021 - M 26a E 21.5986
    Mit dem Lebensmittelunternehmer ist auf den sach- und fachkundigen Normadressaten abzustellen, bei dem von besonderen diesbezüglichen Kenntnissen auszugehen ist (VG Ansbach, B.v. 2.8.2021 - AN 14 E 20.1682 - beck-online Rn. 78; VG Würzburg, B. v. 31.8.2021 - 8 E 21.1045 - beck-online Rn. 66 f.).

    Die Publikation behobener Verstöße erhöht die abschreckende Wirkung der Informationsregelung und fördert damit die Einhaltung der einschlägigen Vorschriften (BVerfG B.v. 21.3.2018 - 1 BvF 1/13 - NJW 2018, 2109 Rn. 38; VG Würzburg, B.v. 12.12.2012 - W 6 E 12.994 - juris m.w.N., VG Würzburg B. v. 31.8.2021 - 8 E 21.1045, beck-online, Rn. 51).

  • VGH Hessen, 08.02.2019 - 8 B 2575/18

    Mäuse im Lebensmittelmarkt

    Auszug aus VG München, 06.12.2021 - M 26a E 21.5986
    Unabhängig von der dogmatischen Herleitung dieses Anspruches setzt er voraus, dass ein rechtswidriger hoheitlicher Eingriff in ein subjektiv öffentlich-rechtliches Recht bevorsteht oder noch andauert (vgl. VGH BW, B.v. 21.5.2019 - 9 S 584/19 - juris; HessVGH, B.v. 8.2.2019 - 8 B 2575/18 - ZLR 2019, 281).

    Auch Vertreter der gegensätzlichen Rechtsauffassung halten es für gerechtfertigt, bei in Gaststätten oder lebensmittelherstellenden Unternehmen unter unhygienischen Umständen zubereiteten Speisen allgemein eine sämtliche Produkte dieses Unternehmens erfassende amtliche Information zu veröffentlichen (VGH Kassel, B. v. 8.2.2019 - 8 B 2575/18, beck-online Rn. 22).

  • BVerfG, 21.09.2016 - 2 BvL 1/15

    Strafvorschrift im Rindfleischetikettierungsgesetz ist verfassungswidrig

    Auszug aus VG München, 06.12.2021 - M 26a E 21.5986
    Durch das Zusammenlesen der Paragraphenketten erschließt sich der Regelungsgehalt der Vorschriften, so dass der Aufwand zur Bestimmung desselben zwar deutlich erhöht ist, jedoch nicht derart, dass er nicht mehr erkennbar wäre (BVerfG, B.v. 21.9.2016 - 2 BvL 1/15 - NJW 2016, 3648 - juris Rn. 96).
  • BVerfG, 11.03.2020 - 2 BvL 5/17

    Blankettstrafvorschrift im Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuch

    Auszug aus VG München, 06.12.2021 - M 26a E 21.5986
    Mit Beschluss vom 11. März 2020 (2 BvL 5/17 - juris) hat das Bundesverfassungsgericht die Blankettstrafnorm des § 58 Abs. 3 Nr. 2 LFGB, soweit sie über § 58 Abs. 1 Nr. 18 auf § 13 Abs. 1 Nr. 1 und 2 LFGB verweist, als mit dem Grundgesetz vereinbar angesehen.
  • VG Freiburg, 30.04.2019 - 4 K 168/19

    Anwendung von § 40 LFGB

    Auszug aus VG München, 06.12.2021 - M 26a E 21.5986
    Die Veröffentlichung muss - insbesondere bei umfassenden Verstößen - keine vollständige Aufzählung aller betroffenen Lebensmittel beinhalten, sondern vor allem aus der Sicht des Normzwecks - Gesundheits- und Verbraucherschutz - hinsichtlich der genannten Lebensmittel zutreffend sein (VG Freiburg, B.v. 30.4.2019 - 4 K 168/19 - juris).
  • VGH Baden-Württemberg, 28.11.2019 - 9 S 2662/19

    Vereinbarkeit des LFGB § 40 Abs 1a mit Unionsrecht; Adressat des aufgrund des

    Auszug aus VG München, 06.12.2021 - M 26a E 21.5986
    So kann ein nicht nur unerhebliches Ausmaß dann anzunehmen sein, wenn es sich um einen Verstoß mit besonders nachteiligen Folgen für den einzelnen Verbraucher handelt oder eine Vielzahl von Verbrauchern betroffen ist (vgl. BVerfG, Beschluss vom 21.3. 2018, 1 BvF 1/13; Boch, in: LFGB, 8. Aufl. 2019, § 40 Rn. 52; VGH BaWü, B. v. 28.11.2019 - 9 S 2662/19 -).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 13.02.2013 - 6 B 10035/13

    Veröffentlichung von Hygienemängeln in einer Gaststätte auf behördlicher

  • VGH Bayern, 18.03.2013 - 9 CE 12.2755

    Vorläufiges Aus für den "Hygienepranger"

  • VG Würzburg, 12.12.2012 - W 6 E 12.994

    Veröffentlichung von lebensmittelrechtlichen Verstößen im Internet; Restaurant;

  • VGH Bayern, 04.08.2020 - 20 CE 20.719

    Anspruch des Lebensmittelunternehmers auf Beifügung einer Stellungnahme zu

  • VG Frankfurt/Main, 12.12.2019 - 5 L 3285/19

    Zur "Unverzüglichkeit" einer Veröffentlichung nach § 40 Abs. 1a LFGB

  • VG Frankfurt/Main, 04.09.2020 - 5 L 2067/20

    Restaurant als "Lebensmittelunternehmen"

  • VG Regensburg, 21.12.2012 - RN 5 E 12.1895

    Veröffentlichung von lebensmittelrechtlichen Verstößen im Internet

  • BVerwG, 29.04.1988 - 7 C 33.87

    Feueralarmsirene - Art. 14 GG, ausgleichspflichtige Inhaltsbestimmung

  • BVerwG, 07.10.1983 - 7 C 44.81

    Glockenläuten

  • VGH Baden-Württemberg, 28.01.2013 - 9 S 2423/12

    Unterlassungsanspruch durch einstweilige Anordnung gegen Veröffentlichung von

  • VGH Bayern, 16.08.2010 - 11 CE 10.262

    Vor dem 19. Januar 2009 erteilte tschechische Fahrerlaubnis

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