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   VG München, 27.07.2023 - M 10 K 18.3716   

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VG München, 27.07.2023 - M 10 K 18.3716 (https://dejure.org/2023,20707)
VG München, Entscheidung vom 27.07.2023 - M 10 K 18.3716 (https://dejure.org/2023,20707)
VG München, Entscheidung vom 27. Juli 2023 - M 10 K 18.3716 (https://dejure.org/2023,20707)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • BAYERN | RECHT

    VwGO § 113 Abs. 1 S. 4; BayVersG Art. 15
    Versammlungsrecht, Versammlungsrechtliche Beschränkungen, Whistleblower-Flugblatt, Fortsetzungsfeststellungklage, Fortsetzungsfeststellungsinteresse (bejaht), Wiederholungsgefahr, Rehabilitationsinteresse, Tiefgreifender Grundrechtseingriff, Ex-ante-Gefahrenprognose

  • rewis.io

    Versammlungsrecht, Versammlungsrechtliche Beschränkungen, Whistleblower-Flugblatt, Fortsetzungsfeststellungklage, Fortsetzungsfeststellungsinteresse (bejaht), Wiederholungsgefahr, Rehabilitationsinteresse, Tiefgreifender Grundrechtseingriff, Ex-ante-Gefahrenprognose

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (25)

  • BVerfG, 03.03.2004 - 1 BvR 461/03

    Rechtsschutzinteresse

    Auszug aus VG München, 27.07.2023 - M 10 K 18.3716
    In versammlungsrechtlichen Verfahren besteht nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG, B.v. 3.3.2004 - 1 BvR 461/03 - BVerfGE 110, 77; vgl. auch BayVGH, B.v. 13.1.2023 - 10 ZB 22.1408 - juris; U.v. 10.7.2018 - 10 BV 17.2405 - juris) ein solches Interesse unter Berücksichtigung der Besonderheiten der Versammlungsfreiheit dann, wenn die Gefahr einer Wiederholung besteht, wenn aus Gründen der Rehabilitierung ein rechtlich anerkennenswertes Interesse an der Klärung der Rechtmäßigkeit angenommen werden kann oder wenn die angegriffene Maßnahme die Versammlungsfreiheit schwer beeinträchtigt.

    Konkret bezogen auf versammlungsrechtliche Streitigkeiten setzt das Erfordernis einer Wiederholungsgefahr zum einen die Möglichkeit einer erneuten Durchführung einer vergleichbaren Versammlung durch den Kläger voraus, zum anderen, dass die Behörde voraussichtlich auch zukünftig an ihrer Rechtsauffassung festhalten wird (vgl. BVerfG, B.v. 3.3.2004 - 1 BvR 461/03 - BVerfGE 110, 77).

    Eine solche Beeinträchtigung kann sich auch aus der Begründung der streitigen Verwaltungsentscheidung ergeben, insbesondere wenn sie Ausführungen über die Persönlichkeit des Veranstalters oder zu seinem zu erwartenden kriminellen Verhalten auf Versammlungen enthält (vgl. BVerfG, B.v. 3.3.2004 - 1 BvR 461/03 - BVerfGE 110, 77).

    Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (vgl. BVerfG, B.v. 3.3.2004 - 1 BvR 461/03 - BVerfGE 110, 77; BayVGH, U.v. 10.7.2018 - 10 BV 17.2405 - juris) gebietet es das Grundrecht auf effektiven Rechtsschutz nach Art. 19 Abs. 4 Grundgesetz (GG), die Möglichkeit einer gerichtlichen Klärung in Fällen gewichtiger, allerdings in tatsächlicher Hinsicht überholter Grundrechtseingriffe zu eröffnen, wenn die direkte Belastung durch den angegriffenen Hoheitsakt sich nach dem typischen Verfahrensablauf auf eine Zeitspanne beschränkt, in welcher der Betroffene eine gerichtliche Entscheidung kaum erlangen kann.

  • VG Freiburg, 27.09.2017 - 1 K 3529/16

    Verbot des Verteilens eines Flugblatts bei einer angemeldeten Versammlung:

    Auszug aus VG München, 27.07.2023 - M 10 K 18.3716
    Entgegen der Auffassung der Verwaltungsgerichts Freiburg (vgl. U.v. 27.9.2017 - 1 K 3529/16 - juris) geht bei objektiver Betrachtung das vom Kläger zur Verteilung beabsichtigte Flugblatt auch über eine reine Provokation und Meinungsäußerung im Sinn von Art. 5 Abs. 1 GG hinaus.

    Im Ergebnis hat im Übrigen auch das vom Kläger vorgelegte Urteil des Verwaltungsgerichts Freiburg (vgl. U.v. 27.9.2017 - 1 K 3529/16 - juris) sich zwar ausführlich mit der Strafbarkeit des Verteilens eines vergleichbaren Flugblatts beschäftigt, seine Entscheidung aber "unabhängig von der (straf) rechtlichen Einschätzung der Verteilung des Flugblatts" (vgl. VG Freiburg, U.v. 27.9.2017 - 1 K 3529/16 - juris) in seinem Einzelfall darauf gestützt, dass das ergangene Verbot nicht in ermessensfehlerfreier Weise erfolgt sei.

  • VGH Bayern, 10.07.2018 - 10 B 17.1996

    Verbot von Parolen auf Versammlung

    Auszug aus VG München, 27.07.2023 - M 10 K 18.3716
    Bloße Verdachtsmomente und Vermutungen reichen für sich allein nicht aus (vgl. BVerfG, B. v. 12.5.2010 - 1 BvR 2636/04 - juris; BayVGH, B.v. 24.3.2023 - 10 CS 23.575 - juris; B.v. 6.6.2015 - 10 CS 15.1210 - juris; U.v. 10.7.2018 - 10 B 17.1996 - juris; B.v. 19.12.2017 - 10 C 17.2156 - juris; BVerwG, B.v. 24.8.2020 - 6 B 18.20 - juris).

    Die Frage, ob bei der allgemein im Gefahrenabwehrrecht gebotenen ex-ante-Betrachtung im Zeitpunkt der Maßnahme konkrete Tatsachen vorlagen, die die Annahme einer unmittelbaren Gefährdung der öffentlichen Sicherheit oder Ordnung bei Durchführung der Versammlung begründeten, unterliegt voller gerichtlicher Nachprüfung (vgl. BayVGH, B.v. 21.5.2019 - 10 ZB 17.441 - juris; U.v. 10.7.2018 - 10 B 17.1996 - VGHE BY 71, 91).

  • VGH Bayern, 24.03.2023 - 10 CS 23.575

    Versammlungsverbot der Landeshauptstadt München für Demonstration am 26. März

    Auszug aus VG München, 27.07.2023 - M 10 K 18.3716
    Bloße Verdachtsmomente und Vermutungen reichen für sich allein nicht aus (vgl. BVerfG, B. v. 12.5.2010 - 1 BvR 2636/04 - juris; BayVGH, B.v. 24.3.2023 - 10 CS 23.575 - juris; B.v. 6.6.2015 - 10 CS 15.1210 - juris; U.v. 10.7.2018 - 10 B 17.1996 - juris; B.v. 19.12.2017 - 10 C 17.2156 - juris; BVerwG, B.v. 24.8.2020 - 6 B 18.20 - juris).

    Wichtige Abwägungselemente sind dabei unter anderem die Dauer und Intensität der Aktion, deren vorherige Bekanntgabe, Ausweichmöglichkeiten, die Dringlichkeit der blockierten Tätigkeit Dritter, aber auch der Sachbezug zwischen den beeinträchtigten Dritten und dem Protestgegenstand (stRspr des BayVGH, B.v. 7.6.2023 - 10 CS 23.1025 - juris; B.v. 24.3.2023 - 10 CS 23.575 - juris).

  • VGH Bayern, 10.07.2018 - 10 BV 17.2405

    Klage auf Feststellung der Rechtswidrigkeit einer versammlungsrechtlichen

    Auszug aus VG München, 27.07.2023 - M 10 K 18.3716
    In versammlungsrechtlichen Verfahren besteht nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG, B.v. 3.3.2004 - 1 BvR 461/03 - BVerfGE 110, 77; vgl. auch BayVGH, B.v. 13.1.2023 - 10 ZB 22.1408 - juris; U.v. 10.7.2018 - 10 BV 17.2405 - juris) ein solches Interesse unter Berücksichtigung der Besonderheiten der Versammlungsfreiheit dann, wenn die Gefahr einer Wiederholung besteht, wenn aus Gründen der Rehabilitierung ein rechtlich anerkennenswertes Interesse an der Klärung der Rechtmäßigkeit angenommen werden kann oder wenn die angegriffene Maßnahme die Versammlungsfreiheit schwer beeinträchtigt.

    Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (vgl. BVerfG, B.v. 3.3.2004 - 1 BvR 461/03 - BVerfGE 110, 77; BayVGH, U.v. 10.7.2018 - 10 BV 17.2405 - juris) gebietet es das Grundrecht auf effektiven Rechtsschutz nach Art. 19 Abs. 4 Grundgesetz (GG), die Möglichkeit einer gerichtlichen Klärung in Fällen gewichtiger, allerdings in tatsächlicher Hinsicht überholter Grundrechtseingriffe zu eröffnen, wenn die direkte Belastung durch den angegriffenen Hoheitsakt sich nach dem typischen Verfahrensablauf auf eine Zeitspanne beschränkt, in welcher der Betroffene eine gerichtliche Entscheidung kaum erlangen kann.

  • BVerfG, 11.04.2018 - 1 BvR 3080/09

    Stadionverbot - Zur Ausstrahlungswirkung des allgemeinen Gleichheitssatzes in das

    Auszug aus VG München, 27.07.2023 - M 10 K 18.3716
    Dabei sind die kollidierenden Positionen so in Ausgleich zu bringen, dass sie für alle Beteiligten möglichst weitgehend wirksam werden (vgl. BVerfG, B.v. 11.4.2018 - 1 BvR 3080/09 - juris).
  • VGH Bayern, 21.05.2019 - 10 ZB 17.441

    Fortsetzungsfeststellungsklage gegen versammlungsrechtliche Beschränkung

    Auszug aus VG München, 27.07.2023 - M 10 K 18.3716
    Die Frage, ob bei der allgemein im Gefahrenabwehrrecht gebotenen ex-ante-Betrachtung im Zeitpunkt der Maßnahme konkrete Tatsachen vorlagen, die die Annahme einer unmittelbaren Gefährdung der öffentlichen Sicherheit oder Ordnung bei Durchführung der Versammlung begründeten, unterliegt voller gerichtlicher Nachprüfung (vgl. BayVGH, B.v. 21.5.2019 - 10 ZB 17.441 - juris; U.v. 10.7.2018 - 10 B 17.1996 - VGHE BY 71, 91).
  • VGH Bayern, 07.06.2023 - 10 CS 23.1025

    Kollision mit Veranstaltungsfläche des Deutschen Evangelischen Kirchentags in

    Auszug aus VG München, 27.07.2023 - M 10 K 18.3716
    Wichtige Abwägungselemente sind dabei unter anderem die Dauer und Intensität der Aktion, deren vorherige Bekanntgabe, Ausweichmöglichkeiten, die Dringlichkeit der blockierten Tätigkeit Dritter, aber auch der Sachbezug zwischen den beeinträchtigten Dritten und dem Protestgegenstand (stRspr des BayVGH, B.v. 7.6.2023 - 10 CS 23.1025 - juris; B.v. 24.3.2023 - 10 CS 23.575 - juris).
  • VG München, 27.07.2023 - M 10 K 18.1801

    Versammlungsrecht, Versammlungsrechtliche Beschränkungen,

    Auszug aus VG München, 27.07.2023 - M 10 K 18.3716
    Darunter war auch der Bescheid der Beklagten im Parallelverfahren Az. M 10 K 18.1801.
  • BVerfG, 14.05.1985 - 1 BvR 233/81

    Brokdorf

    Auszug aus VG München, 27.07.2023 - M 10 K 18.3716
    In der Regel wird daher eine Gefährdung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung angenommen, wenn ein Verstoß gegen Strafvorschriften droht (vgl. BVerfG, B.v. 14.5.1985 - 1 BvR 233/81, 1 BvR 341/81 - BVerfGE 69, 315).
  • BVerwG, 16.05.2013 - 8 C 14.12

    Äquivalenzgebot; Amtshaftung; Dauerverwaltungsakt; Dienstleistung;

  • BVerfG, 06.06.2007 - 1 BvR 1423/07

    Eilantrag abgelehnt: Sternmarsch darf angesichts der Sicherheitsrisiken nicht in

  • BVerfG, 12.05.2010 - 1 BvR 2636/04

    Auflage der polizeilichen Durchsuchung sämtlicher Teilnehmer einer Versammlung

  • BVerfG, 28.03.2017 - 1 BvR 1384/16

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen die Verurteilung wegen Beihilfe zur

  • BVerfG, 07.11.2008 - 1 BvQ 43/08

    Verbot der Demonstration vom 8. November 2008 in Aachen aufgehoben

  • BVerwG, 15.11.1990 - 3 C 49.87

    Verwaltungsprozeßrecht: Fehlendes Feststellungsinteresse hinsichtlich einer

  • BVerwG, 04.10.2006 - 6 B 64.06

    Voraussetzungen für die Bejahung eines berechtigten Interesses an der

  • BVerfG, 16.04.2005 - 1 BvR 808/05

    Versammlungsverbot aufgrund einer Gefahr für die öffentliche Sicherheit nach §

  • BVerwG, 25.06.2019 - 6 B 154.18

    Bewilligung von Prozesskostenhilfe für das Beschwerdeverfahren unter Beiordnung

  • VGH Bayern, 10.01.2020 - 10 B 19.2363

    Rechtswidrigkeit des Verbots des Verteilens von Flugblättern im Rahmen einer

  • BVerfG, 06.04.2006 - 1 BvQ 10/06

    Ablehnung des Erlasses einer einstweiligen Anordnung gegen ein

  • VGH Bayern, 06.06.2015 - 10 CS 15.1210

    Streckenänderungen für G7-Sternmarsch insgesamt rechtmäßig

  • BVerwG, 24.08.2020 - 6 B 18.20

    Streit um die Rechtmäßigkeit polizeilicher Maßnahmen anlässlich einer Versammlung

  • VGH Bayern, 19.12.2017 - 10 C 17.2156

    Versammlungsrechtliche Beschränkung - Gewährung von Prozesskostenhilfe für

  • VGH Bayern, 13.01.2023 - 10 ZB 22.1408

    Erfolglose Fortsetzungsfeststellungsklage: Maskenpflicht bei einer Versammlung

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