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   VG Oldenburg, 04.03.2024 - 15 A 3025/21   

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https://dejure.org/2024,4394
VG Oldenburg, 04.03.2024 - 15 A 3025/21 (https://dejure.org/2024,4394)
VG Oldenburg, Entscheidung vom 04.03.2024 - 15 A 3025/21 (https://dejure.org/2024,4394)
VG Oldenburg, Entscheidung vom 04. März 2024 - 15 A 3025/21 (https://dejure.org/2024,4394)
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  • VG Würzburg, 21.03.2018 - W 5 M 17.1421

    Erinnerung gegen Kostenfestsetzung nach Verfahrenstrennung

    Auszug aus VG Oldenburg, 04.03.2024 - 15 A 3025/21
    Die Übertragung der abschließenden Kostenfestsetzung auf die Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle beruht auf § 173 VwGO i.V.m. § 573 Abs. 1 Satz 3 und § 572 Abs. 3 ZPO (VG Würzburg, Beschluss vom 21. März 2018 - W 5 M 17.1421 -, juris Rn. 23 m.w.N.).
  • BVerwG, 04.09.2009 - 9 KSt 10.09

    Berücksichtigung der nach Trennung eines Verfahrens entstandenen

    Auszug aus VG Oldenburg, 04.03.2024 - 15 A 3025/21
    Für allgemeine, d.h. nicht das Asylrecht betreffende Verfahren hat das Bundesverwaltungsgericht entschieden ( Beschluss vom 4. September 2009 - 9 KSt 10.09 - juris Rn. 5) dass der Rechtsanwalt bei durch Abtrennung verselbständigten Verfahren ein Wahlrecht hat, ob er die Festsetzung der Gebühren aus dem Gesamtstreitwert vor der Abtrennung oder die Gebühren aus den Einzelstreitwerten nach der Trennung geltend macht (vgl. Müller-Raabe, in: Gerold/Schmidt, RVG-Kommentar, 26. Auflage 2023, Rn. 61 ff.) Jedoch ist zur Überzeugung des Gerichts ein solches Wahlrecht für Klageverfahren nach dem Asylgesetz nicht gegeben.
  • VG Gelsenkirchen, 14.07.2022 - 13a K 4238/21

    Erinnerung Kostenfestsetzung Gegenstandswert Asylverfahren Trennung Wahlrecht

    Auszug aus VG Oldenburg, 04.03.2024 - 15 A 3025/21
    Das Verwaltungsgericht Frankfurt (Oder) (Beschluss vom 17. Januar 2024 - 1 KE 38/23.A -, juris Rn. 11) begründet seine dem entgegenstehende Ansicht damit, dass die dem § 30 Abs. 1 Satz 2 RVG zugrundeliegende Erwägung, einer Asylklage mehrerer Personen läge regelmäßig ein vergleichbarer Lebenssachverhalt zugrunde, der den Arbeitsaufwand des Prozessbevollmächtigten vermindere, jedenfalls dann nicht zutreffe, wenn das ursprünglich von den Klägern gemeinsam verfolgte Klagebegehren nach Trennung in separaten Verfahren weiterverfolgt werde, die eine eigenständige, unterschiedliche Entwicklung nehmen könnten (ebenso VG Gelsenkirchen, Beschluss vom 14. Juli 2022 - 13a K 4238/21.A -, juris Rn. 38, sowie VG Düsseldorf, Beschluss vom 31. Juli 2023 - 26 K 424/20.A , juris Rn. 8, die die Berücksichtigung eines eigenständigen Gegenstandswertes jedenfalls dann für gerechtfertigt halten, wenn dem abgetrennten Verfahren ein eigenständiges Gewicht zukommt und es sich nicht etwa in der bloßen verfahrensrechtlichen Einstellung nach Abtrennung erschöpft).
  • VG Düsseldorf, 31.07.2023 - 26 K 424/20

    Kostenfestsetzungserinnerungsbeschluss

    Auszug aus VG Oldenburg, 04.03.2024 - 15 A 3025/21
    Das Verwaltungsgericht Frankfurt (Oder) (Beschluss vom 17. Januar 2024 - 1 KE 38/23.A -, juris Rn. 11) begründet seine dem entgegenstehende Ansicht damit, dass die dem § 30 Abs. 1 Satz 2 RVG zugrundeliegende Erwägung, einer Asylklage mehrerer Personen läge regelmäßig ein vergleichbarer Lebenssachverhalt zugrunde, der den Arbeitsaufwand des Prozessbevollmächtigten vermindere, jedenfalls dann nicht zutreffe, wenn das ursprünglich von den Klägern gemeinsam verfolgte Klagebegehren nach Trennung in separaten Verfahren weiterverfolgt werde, die eine eigenständige, unterschiedliche Entwicklung nehmen könnten (ebenso VG Gelsenkirchen, Beschluss vom 14. Juli 2022 - 13a K 4238/21.A -, juris Rn. 38, sowie VG Düsseldorf, Beschluss vom 31. Juli 2023 - 26 K 424/20.A , juris Rn. 8, die die Berücksichtigung eines eigenständigen Gegenstandswertes jedenfalls dann für gerechtfertigt halten, wenn dem abgetrennten Verfahren ein eigenständiges Gewicht zukommt und es sich nicht etwa in der bloßen verfahrensrechtlichen Einstellung nach Abtrennung erschöpft).
  • VG Würzburg, 20.01.2020 - W 3 M 18.32375

    Erfolglose Erinnerung gegen Kostenfestsetzungsbeschluss in einem Asylverfahren

    Auszug aus VG Oldenburg, 04.03.2024 - 15 A 3025/21
    Dies zeigt, dass sich der Gesetzgeber für die Gebührenforderungen nicht nach Einzel-"Streitwerten" richten wollte, sondern ein Gesamtinteresse für Klageverfahren nach dem Asylgesetz spezifisch festgelegt hat (so auch VG Würzburg, Beschluss vom 20. Januar 2020 - W 3 M 18.32375 -, juris Rn. 13).
  • VGH Bayern, 03.05.2023 - 8 C 23.553

    Berechnung von Gerichtsgebühren nach Verbindung von zwei selbständigen Verfahren

    Auszug aus VG Oldenburg, 04.03.2024 - 15 A 3025/21
    Durch die Verbindung von Verfahren gem. § 93 VwGO wandeln sich bisher selbständige Verfahren in ein einziges um, dessen Streitwert sich durch Addition der zuvor selbständigen Verfahren ergibt (vgl. VGH München, Beschluss vom 3. Mai 2023 - 8 C 23.553 -, juris Rn. 6 m.w.N.).
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