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   VG Stuttgart, 05.05.2021 - 10 K 2266/21   

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VG Stuttgart, 05.05.2021 - 10 K 2266/21 (https://dejure.org/2021,56612)
VG Stuttgart, Entscheidung vom 05.05.2021 - 10 K 2266/21 (https://dejure.org/2021,56612)
VG Stuttgart, Entscheidung vom 05. Mai 2021 - 10 K 2266/21 (https://dejure.org/2021,56612)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • Justiz Baden-Württemberg

    Art 19 Abs 4 GG, § 44 Abs 6 BBG, § 44a VwGO, § 123 Abs 1 VwGO
    Gesonderte Anfechtbarkeit der Anordnung einer medizinischen Begutachtung eine Beamten; eingeschränkte physische Verwendbarkeit

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Amtsärztliche Untersuchung; Dienstunfähigkeit; Verfahrenshandlung; Zurruhesetzungsverfügung

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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerwG, 26.04.2012 - 2 C 17.10

    Polizeivollzugsbeamter; Feststellung der Polizeidienstunfähigkeit; Versetzung in

    Auszug aus VG Stuttgart, 05.05.2021 - 10 K 2266/21
    Die Untersuchungsanordnung stellt eine gemischt dienstlich-persönliche Weisung dar, bei der es sich mangels Außenwirkung nicht um einen Verwaltungsakt handelt (vgl. BVerwG, Urt. v. 26.04.2012 - 2 C 17.10 - juris Rn. 14 f.).

    Stellt die Behörde im Laufe des Verfahrens fest, dass die in einer ersten Anordnung genannten tatsächlichen Umstände für Zweifel an der Dienstfähigkeit eines Beamten nicht ausreichen, so ist es ihr unbenommen, diese Aufforderung durch eine neue mit der Begründung zu ersetzen, dass zwischenzeitlich zu Tage getretenes weiteres Material deutlicheren Anlass zur Annahme der Dienstunfähigkeit biete (vgl. BVerwG, Urt. v. 26.04.2012 - 2 C 17/10 -, juris Rn. 19 - 21).

  • BVerfG, 21.10.2020 - 2 BvR 652/20

    Teilweise erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen Untersuchungsanordnung zur

    Auszug aus VG Stuttgart, 05.05.2021 - 10 K 2266/21
    In diese Richtung dürfte auch die neuere Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (stattgebender Kammerbeschl. v. 21.10.2020 - 2 BvR 652/20 - juris Rn. 35) zu verstehen sein, die davon ausgeht, bei einer entsprechenden Anordnung seien Anlass, Art und Umfang der durchzuführenden Untersuchung - "insbesondere, um dem Beamten effektiven Rechtsschutz noch vor dem Untersuchungstermin zu ermöglichen" - in der Untersuchungsanordnung zu benennen (vgl. das Rechtschutzbedürfnis bejahend auch OVG Rheinl.-Pfalz, Beschl. v. 29.10.2020 - 2 B 11161/20 - juris).

    Bezogen auf die Regelung in § 44 Abs. 6 BBG bedeutet dies, dass der betroffene (Bundes-) Beamte der Weisung seines Dienstherrn, sich amtsärztlich untersuchen zu lassen, nur dann Folge leisten muss, wenn ein hinreichender Anlass für die Untersuchungsanordnung besteht und wenn diese in ihrem Umfang nicht über das Maß hinausgeht, welches für die Feststellung der Dienstfähigkeit des Beamten erforderlich ist (vgl. BVerfG, Stattg. Kammerbeschl. v. 21.10.2020 - 2 BvR 652/20 - juris Rn. 35).

  • BVerwG, 14.03.2019 - 2 VR 5.18

    Beamter; Dienstunfähigkeit; Disziplinarmaßnahme; Disziplinarverfahren;

    Auszug aus VG Stuttgart, 05.05.2021 - 10 K 2266/21
    12 Allerdings hat das Bundesverwaltungsgericht (Beschl. v. 14.03.2019 - 2 VR 5.18 - juris Rn. 17 ff.) die Auffassung vertreten, es handele sich bei einer Untersuchungsanordnung um eine Verfahrenshandlung im Sinne von § 44a Satz 1 VwGO, für welche auch nicht ausnahmsweise nach § 44a Satz 2 VwGO ein isolierter Rechtsbehelf nach § 123 Abs. 1 VwGO statthaft sei.
  • OVG Rheinland-Pfalz, 29.10.2020 - 2 B 11161/20

    Rechtsschutz eines Beamten bereits gegen amtsärztliche Untersuchungsanordnung

    Auszug aus VG Stuttgart, 05.05.2021 - 10 K 2266/21
    In diese Richtung dürfte auch die neuere Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (stattgebender Kammerbeschl. v. 21.10.2020 - 2 BvR 652/20 - juris Rn. 35) zu verstehen sein, die davon ausgeht, bei einer entsprechenden Anordnung seien Anlass, Art und Umfang der durchzuführenden Untersuchung - "insbesondere, um dem Beamten effektiven Rechtsschutz noch vor dem Untersuchungstermin zu ermöglichen" - in der Untersuchungsanordnung zu benennen (vgl. das Rechtschutzbedürfnis bejahend auch OVG Rheinl.-Pfalz, Beschl. v. 29.10.2020 - 2 B 11161/20 - juris).
  • VG Potsdam, 06.01.2021 - 2 L 1170/20
    Auszug aus VG Stuttgart, 05.05.2021 - 10 K 2266/21
    Die Bewertung des Bundesverwaltungsgerichts, der Beamte könne zumutbar auf die Möglichkeiten zur tatsächlichen Nichtbefolgung der Untersuchungsanordnung und eines späteren Rechtsschutzes gegen eine etwaige Zurruhesetzungsverfügung des Dienstherrn verwiesen werden, überzeugt nicht (vgl. zum Ganzen VG Potsdam, Beschl. v. 06.01.2021 - 2 L 1170/20 - juris Rn. 4 - 20).
  • VGH Baden-Württemberg, 20.07.2021 - 4 S 1631/21

    Anordnung der amtsärztlichen Untersuchung im beamtenrechtlichen

    Auf die Beschwerde der Antragsgegnerin wird der Beschluss des Verwaltungsgerichts Stuttgart vom 5. Mai 2021 - 10 K 2266/21 -, berichtigt durch Beschluss vom 7. Mai 2021, mit Ausnahme der Streitwertfestsetzung geändert.
  • VGH Baden-Württemberg, 08.07.2022 - 4 S 273/22

    Zur Statthaftigkeit isolierten Rechtsschutzes gegen eine Untersuchungsanordnung

    Die Beschwerde der Antragsgegnerin gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts Stuttgart vom 5. Mai 2021 - 10 K 2266/21 -, berichtigt durch Beschluss vom 7. Mai 2021, wird zurückgewiesen.
  • VG Schleswig, 05.07.2022 - 12 B 23/22

    Einstweiliger Rechtschutz gegen Untersuchungsanordnung

    Damit lässt sich der Sachverhalt schon nicht mit den vom Antragsteller zitierten Entscheidungen (VG Stuttgart, Beschluss vom 05.05.2021 - 10 K 2266/21 -, juris; BVerfG, Stattgebender Kammerbeschluss vom 21.10.2020 - 2 BvR 652/20 -, juris) vergleichen, da in jenen Fällen die letzten Untersuchungen nicht einmal ein Jahr alt waren.
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