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   VGH Baden-Württemberg, 14.03.2022 - 4 S 3920/21   

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VGH Baden-Württemberg, 14.03.2022 - 4 S 3920/21 (https://dejure.org/2022,5927)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 14.03.2022 - 4 S 3920/21 (https://dejure.org/2022,5927)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 14. März 2022 - 4 S 3920/21 (https://dejure.org/2022,5927)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • Justiz Baden-Württemberg

    Einstellung in den gehobenen Polizeivollzugsdienst; Zweifel an der charakterlichen Eignung wegen eines Betäubungsmittelverstoßes in der Jugendzeit

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GG Art. 33 Abs. 2 ; JGG § 45 Abs. 2
    Zweifel an der charakterlichen Eignung bei einer Bewerbung für den Polizeivollzugsdienst aufgrund eines früheren einmaligen Fehlverhaltens (hier: Erwerb einer geringen Menge Marihuana im Alter von 14 Jahren)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Bewerbung für Polizeivollzugsdienst trotz Erwerb von Marihuana mit 14 Jahren?

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Einstellung in den Beamtendienst und charakterliche Zweifel

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Einmaliger Erwerb einer geringen menge Marihuana im Alter von 14 Jahren rechtfertigt kein Ausschluss von Bewerbung für Polizeivollzugsdienst - Reflektierter Umgang des Bewerbers spricht nicht für fehlende charakterliche Eignung

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (22)

  • VGH Baden-Württemberg, 10.03.2017 - 4 S 124/17

    Fehlende charakterliche Eignung für den Polizeivollzugsdienst

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 14.03.2022 - 4 S 3920/21
    Der dem Dienstherrn bei der Ausfüllung und Anwendung des unbestimmten Rechtsbegriffs der Eignung eingeräumte Beurteilungsspielraum führt dazu, dass die hierauf beruhende Entscheidung gerichtlich nur eingeschränkt überprüft werden kann, und zwar darauf, ob der gesetzliche Begriff der Eignung oder die gesetzlichen Grenzen der Beurteilungsermächtigung verkannt worden sind, ob der Beurteilung ein unrichtiger Sachverhalt zu Grunde liegt und ob allgemeine Wertmaßstäbe nicht beachtet oder sachwidrige Erwägungen angestellt worden sind (vgl. BVerwG, Beschluss vom 19.07.2018 - 1 WB 31.17 -, Juris Rn. 40; Senatsbeschlüsse vom 30.09.2019 - 4 S 2577/19 -, Juris Rn. 6, und vom 10.03.2017 - 4 S 124/17 -, Juris Rn. 5, jew. m.w.N.).

    Insoweit darf das Verwaltungsgericht nicht seine eigenen Erwägungen und Wertungen an die Stelle derjenigen des Dienstherrn setzen, sondern ist im Wesentlichen auf eine Willkürkontrolle beschränkt (Senatsbeschluss vom 10.03.2017 - 4 S 124/17 -, Juris Rn. 5).

  • BVerfG, 16.07.2013 - 1 BvR 3057/11

    Zur Erforderlichkeit eines fachgerichtlichen Anhörungsrügeverfahrens vor Erhebung

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 14.03.2022 - 4 S 3920/21
    Eine Zulassung wegen ernstlicher Zweifel an der Richtigkeit des Urteils im Sinne von § 124 Abs. 2 Nr. 1 VwGO setzt voraus, dass ein einzelner tragender Rechtssatz oder eine erhebliche Tatsachenfeststellung mit schlüssigen Gegenargumenten in Frage gestellt werden (BVerfG, Beschlüsse vom 16.07.2013 - 1 BvR 3057/11 -, BVerfGE 134, 106 [118], und vom 08.12.2009 - 2 BvR 758/07 -, BVerfGE 125, 104 [140]).
  • BVerfG, 08.12.2009 - 2 BvR 758/07

    Kürzung des Ausgleichsbetrags für Unternehmen des öffentlichen

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 14.03.2022 - 4 S 3920/21
    Eine Zulassung wegen ernstlicher Zweifel an der Richtigkeit des Urteils im Sinne von § 124 Abs. 2 Nr. 1 VwGO setzt voraus, dass ein einzelner tragender Rechtssatz oder eine erhebliche Tatsachenfeststellung mit schlüssigen Gegenargumenten in Frage gestellt werden (BVerfG, Beschlüsse vom 16.07.2013 - 1 BvR 3057/11 -, BVerfGE 134, 106 [118], und vom 08.12.2009 - 2 BvR 758/07 -, BVerfGE 125, 104 [140]).
  • BVerwG, 10.05.2016 - 2 VR 2.15

    Beamter; Beförderungsdienstposten; Bewerbungsverfahrensanspruch;

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 14.03.2022 - 4 S 3920/21
    Jede Auswahlentscheidung muss allerdings auf einer tragfähigen Sachverhaltsermittlung, einer ausreichenden Tatsachengrundlage und einer sorgfältigen Abwägung beruhen; dies gilt auch und insbesondere, wenn die Auswahl auf einer Beurteilung der persönlichen, charakterlichen Eignung beruht (BVerwG, Beschluss vom 06.04.2006 - 2 VR 2.15 -, Juris Rn. 7; Bay. VGH, Beschluss vom 12.05.2016 - 6 CE 16.371 -, Juris Rn. 7; OVG Hamburg, Beschluss vom 12.07.2012 - 1 Bs 117/12 -, Juris Rn. 6; vgl. auch OVG NRW, Beschluss vom 25.08.2021 - 6 A 383/20 -, Juris Rn. 67).
  • OVG Bremen, 13.07.2018 - 2 B 174/18

    Entlassung eines Polizeianwärters aus dem Beamtenverhältnis auf Widerruf aufgrund

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 14.03.2022 - 4 S 3920/21
    Zwar begegnet es, worauf der Beklagte zurecht hinweist, keinen rechtlichen Bedenken, für die Einstellung in den Polizeidienst besonders hohe Anforderungen an die Gesetzestreue und charakterliche Stabilität des Bewerbers zu stellen (ebenso Hess. VGH, Beschluss vom 23.08.2021 - 1 B 924/21 -, Juris Rn. 35; Sächs. OVG, Beschluss vom 05.10.2020 - 2 B 305/20 -, Juris Rn. 10; OVG Bremen, Beschluss vom 13.07.2018 - 2 B 174/18 -, Juris Rn. 19), weshalb Sachverhalte mit strafrechtlicher Relevanz unabhängig von ihrer Sanktionierung und auch dann, wenn es sich um ein einmaliges Fehlverhalten gehandelt hat, Zweifel an der charakterlichen Eignung begründen können (Senatsbeschluss vom 27.11.2008 - 4 S 2332/08 -, Juris Rn. 5, 7; Hess. VGH, Beschluss vom 23.08.2021 - 1 B 924/21 -, Juris Rn. 35).
  • BVerwG, 25.02.2010 - 2 C 22.09

    Schadensersatzanspruch des Einstellungsbewerbers; grundrechtsgleiches Recht;

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 14.03.2022 - 4 S 3920/21
    Soweit er darauf verweist, das Bundesverwaltungsgericht habe entschieden (Urteil vom 25.02.2010 - 2 C 22.09 -, Juris Rn. 19), dass sich der materielle Einstellungsanspruch dann, wenn Stellen für Beamte zu regelmäßig wiederkehrenden Zeitpunkten ausgeschrieben und besetzt würden, mit dem Verstreichen des Einstellungszeitpunktes und der Besetzung der Stellen durch andere Bewerber erledige, und dass sich wegen des Grundsatzes der Ämterstabilität gleichermaßen der gerichtliche Rechtsstreit um einen Beförderungsposten mit dessen Besetzung erledige, vermag er daraus für die vorliegende Sachverhaltskonstellation nichts herzuleiten.
  • OVG Berlin-Brandenburg, 26.03.2018 - 4 S 19.18

    Polizeibewerber; Einstellung Vorbereitungsdienst; Eignungszweifel;

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 14.03.2022 - 4 S 3920/21
    Auch der zeitliche Abstand von mehreren Jahren zwischen dem strafrechtlich relevanten Verhalten und der begehrten Einstellung oder der Umstand, dass der Rechtsverstoß im Jugendalter begangen wurde, schließen es nicht von vornherein aus, dass der Dienstherr auch gegenwärtig noch Zweifel an der charakterlichen Eignung des Bewerbers hegt (OVG B.-B., Beschluss vom 26.03.2018 - 4 S 19.18 -, Juris Rn. 9; Hess. VGH, Beschluss vom 18.12.2019 - 1 B 443/19 -, Juris Rn. 55).
  • VGH Baden-Württemberg, 27.11.2008 - 4 S 2332/08

    Einstellung als Polizeibeamter in den mittleren Polizeivollzugsdienst - Zweifel

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 14.03.2022 - 4 S 3920/21
    Zwar begegnet es, worauf der Beklagte zurecht hinweist, keinen rechtlichen Bedenken, für die Einstellung in den Polizeidienst besonders hohe Anforderungen an die Gesetzestreue und charakterliche Stabilität des Bewerbers zu stellen (ebenso Hess. VGH, Beschluss vom 23.08.2021 - 1 B 924/21 -, Juris Rn. 35; Sächs. OVG, Beschluss vom 05.10.2020 - 2 B 305/20 -, Juris Rn. 10; OVG Bremen, Beschluss vom 13.07.2018 - 2 B 174/18 -, Juris Rn. 19), weshalb Sachverhalte mit strafrechtlicher Relevanz unabhängig von ihrer Sanktionierung und auch dann, wenn es sich um ein einmaliges Fehlverhalten gehandelt hat, Zweifel an der charakterlichen Eignung begründen können (Senatsbeschluss vom 27.11.2008 - 4 S 2332/08 -, Juris Rn. 5, 7; Hess. VGH, Beschluss vom 23.08.2021 - 1 B 924/21 -, Juris Rn. 35).
  • VGH Hessen, 23.08.2021 - 1 B 924/21

    Kein "Recht zum Schweigen und zur Lüge" eines Bewerbers um die Aufnahme in den

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 14.03.2022 - 4 S 3920/21
    Zwar begegnet es, worauf der Beklagte zurecht hinweist, keinen rechtlichen Bedenken, für die Einstellung in den Polizeidienst besonders hohe Anforderungen an die Gesetzestreue und charakterliche Stabilität des Bewerbers zu stellen (ebenso Hess. VGH, Beschluss vom 23.08.2021 - 1 B 924/21 -, Juris Rn. 35; Sächs. OVG, Beschluss vom 05.10.2020 - 2 B 305/20 -, Juris Rn. 10; OVG Bremen, Beschluss vom 13.07.2018 - 2 B 174/18 -, Juris Rn. 19), weshalb Sachverhalte mit strafrechtlicher Relevanz unabhängig von ihrer Sanktionierung und auch dann, wenn es sich um ein einmaliges Fehlverhalten gehandelt hat, Zweifel an der charakterlichen Eignung begründen können (Senatsbeschluss vom 27.11.2008 - 4 S 2332/08 -, Juris Rn. 5, 7; Hess. VGH, Beschluss vom 23.08.2021 - 1 B 924/21 -, Juris Rn. 35).
  • VGH Baden-Württemberg, 30.09.2019 - 4 S 2577/19

    Entlassung; in Ausbildung befindlicher Polizeibeamter; Trunkenheitsfahrt mit 1,88

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 14.03.2022 - 4 S 3920/21
    Der dem Dienstherrn bei der Ausfüllung und Anwendung des unbestimmten Rechtsbegriffs der Eignung eingeräumte Beurteilungsspielraum führt dazu, dass die hierauf beruhende Entscheidung gerichtlich nur eingeschränkt überprüft werden kann, und zwar darauf, ob der gesetzliche Begriff der Eignung oder die gesetzlichen Grenzen der Beurteilungsermächtigung verkannt worden sind, ob der Beurteilung ein unrichtiger Sachverhalt zu Grunde liegt und ob allgemeine Wertmaßstäbe nicht beachtet oder sachwidrige Erwägungen angestellt worden sind (vgl. BVerwG, Beschluss vom 19.07.2018 - 1 WB 31.17 -, Juris Rn. 40; Senatsbeschlüsse vom 30.09.2019 - 4 S 2577/19 -, Juris Rn. 6, und vom 10.03.2017 - 4 S 124/17 -, Juris Rn. 5, jew. m.w.N.).
  • BVerwG, 19.07.2018 - 1 WB 31.17

    Besorgnis der Befangenheit; Beurteilung für Reservedienst Leistende; Dienstliche

  • VGH Hessen, 09.01.2020 - 1 B 2155/19

    Einstellung in den gehobenen Polizeivollzugsdienst

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 25.08.2021 - 6 A 383/20

    Übernahme in den Polizeivollzugsdienst zu Recht abgelehnt

  • VGH Baden-Württemberg, 09.03.2010 - 3 S 1537/08

    Duldungsanordnung nach § 88 Abs. 2 WasG BW; "Ausführung eines Unternehmens"

  • VGH Hessen, 18.12.2019 - 1 B 443/19

    Kontakte zum Drogenmilieu bei jugendlichem Polizeibewerber

  • VGH Bayern, 12.05.2016 - 6 CE 16.371

    Einstellung als Beamter auf Probe bei ausländerfeindlichen Äußerungen

  • VGH Baden-Württemberg, 09.11.2004 - 11 S 2771/03

    Wiederaufnahme bestandskräftig abgeschlossener Ausweisungsverfahren bei

  • VGH Baden-Württemberg, 19.05.1998 - 4 S 660/98

    Rechtsmittelzulassung: Darlegung der Entscheidungserheblichkeit eines Fehlers;

  • VG Freiburg, 21.09.2021 - 3 K 1745/21

    Einstellung in den Polizeivollzugsdienst

  • OVG Hamburg, 12.07.2012 - 1 Bs 117/12

    Einstellungsverfahren; einstweiliger Rechtsschutz; externer Bewerber; Zerstreuung

  • OVG Sachsen, 05.10.2020 - 2 B 305/20

    Einstellung in den Polizeidienst; Ermessen; charakterliche Eignung;

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 26.10.2021 - 1 B 1511/21

    Einstellung eines Bewerbers als Beamter auf Widerruf in den mittleren

  • VG Freiburg, 27.06.2023 - 3 K 2748/22

    Prüfung der charakterlichen Eignung eines Bewerbers für den Polizeivollzugsdienst

    Es bedarf im Zusammenhang mit einem früheren, strafrechtlich relevanten Verhalten einer Würdigung der Umstände des jeweiligen Einzelfalls, bei der das Gewicht der vorgeworfenen Tat, der Zeitablauf und die persönliche Entwicklung des Bewerbers in den Blick zu nehmen sind (vgl. VG Freiburg, Urteil vom 21.09.2021 - 3 K 1745/21 -, juris; VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 14.03.2022 - 4 S 3920/21 -, juris Rn. 14 ff.).

    Denn jedenfalls war das Begehren des Klägers nach sachgerechter Auslegung bereits vor Ablauf des Einstellungstermins September 2022 und damit im laufenden Bewerbungsverfahren auf eine erneute Entscheidung über seine Bewerbung zum nächstmöglichen Einstellungstermin gerichtet (vgl. den vom Kläger formulierten Widerspruch sowie den Widerspruchsbescheid, der erst am 07.09.2022 und damit nach Ablauf des Einstellungstermins Anfang September 2022 zugestellt wurde; s. zu einer vergleichbaren Fallkonstellation VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 14.03.2022 - 4 S 3920/21 -, juris Rn. 8).

    Im Übrigen ist die Nachprüfung von ablehnenden Einstellungsbescheiden im Wesentlichen auf die Willkürkontrolle beschränkt (VGH Baden-Württemberg, Beschlüsse vom 14.03.2022 - 4 S 3920/21 - und vom 10.03.2017 - 4 S 124/17 -, juris).

    Auch der zeitliche Abstand von mehreren Jahren zwischen dem strafrechtlich relevanten Verhalten und der begehrten Einstellung oder der Umstand, dass der Rechtsverstoß im Jugendalter begangen wurde, schließen es nicht von vornherein aus, dass der Dienstherr auch gegenwärtig noch Zweifel an der charakterlichen Eignung des Bewerbers hegt (vgl. VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 14.03.2022 - 4 S 3920/21 -, juris Rn. 16 m. w. N.).

    Es bedarf einer Würdigung der Umstände des jeweiligen Einzelfalls, bei der das Gewicht der vorgeworfenen Tat, der Zeitablauf und die persönliche Entwicklung des Bewerbers in den Blick zu nehmen sind (vgl. VG Freiburg, Urteil vom 21.09.2021 - 3 K 1745/21 -, juris; VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 14.03.2022 - 4 S 3920/21 -, juris Rn. 14 ff.; Hessischer VGH, Beschluss vom 09.01.2020 - 1 B 2155/19 -, juris Rn. 46 m. w. N.; zu schematisch noch OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 29.09.2017 - OVG 4 S 32.17 -, juris, differenzierter im Beschluss vom 26.03.2018 - OVG 4 S 19.18 -, juris).

    Im Einzelfall kann dies dazu führen, dass die Verneinung der charakterlichen Eignung den Beurteilungsspielraum überschreitet (angenommen im Fall eines reflektierten Umgangs mit dem einmaligen Erwerb einer geringen Menge Marihuana im Alter von 14 Jahren im Urteil der Kammer vom 21.09.2021 - 3 K 1745/21 -, juris, bestätigt in VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 14.03.2022 - 4 S 3920/21 -, juris).

    Je weniger gravierend das strafrechtlich relevante Verhalten einzuordnen ist, je mehr es nach den gesamten konkreten Tatumständen das Gepräge einer "Jugendsünde" hat, je größer der zeitliche Abstand zwischen Fehlverhalten und Einstellungsverfahren ist, je reflektierter der Umgang des Bewerbers mit seinem früheren Fehlverhalten und je stabiler seine seitdem zu beobachtende weitere (Persönlichkeits-)Entwicklung ist, desto weniger erlaubt allein der Verweis auf ein - zumal einmalig gebliebenes - strafrechtlich relevantes Verhalten einen Rückschluss auf gegenwärtige Zweifel an der charakterlichen und damit persönlichen Eignung des Beamtenbewerbers (VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 14.03.2022 - 4 S 3920/21 -, juris Rn. 17).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 12.01.2023 - 6 A 2619/21

    Ablehnung der Übernahme in das Beamtenverhältnis auf Probe; Zweifel an der

    vgl. Hess. VGH, Beschluss vom 23.8.2021 - 1 B 924/21 -, juris Rn. 35; VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 14.3.2022 - 4 S 3920/21 -, ZBR 2023, 40 = juris Rn. 16.
  • VG Berlin, 18.11.2022 - 5 L 714.22

    Entlassung eines Polizisten wegen Cannabis-Konsums

    Es begegnet insbesondere keinen rechtlichen Bedenken, für die Einstellung in den Polizeidienst besonders hohe Anforderungen an die Gesetzestreue und charakterliche Stabilität des Bewerbers zu stellen, weshalb Sachverhalte mit strafrechtlicher Relevanz Zweifel an der charakterlichen Eignung begründen können (vgl. VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 14. März 2022 - 4 S 3920/21 -, juris Rn. 16 m.w.N.).
  • VGH Baden-Württemberg, 17.05.2022 - 12 S 620/20

    Abzugsfähigkeit von Schuldverpflichtungen aus einer Immobilie im Rahmen der

    Im Übrigen verhält sich der Zulassungsantrag auch nicht zur selbstständig tragenden Begründung des Verwaltungsgerichts, die vollständige Berücksichtigung der Verpflichtungen aus dem Darlehen mit dem Bruder würde nicht zu einer Überschreitung des pauschalen Abzugs von 25 % führen (vgl. zum Erfordernis des Aufgreifens mehrerer selbstständig tragender Begründungen im Zulassungsantrag OVG Niedersachsen, Beschluss vom 27.04.2022 - 5 LA 74/21 -, juris Rn. 27; VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 14.03.2022 - 4 S 3920/21 -, juris Rn. 4; Bayerischer VGH, Beschluss vom 10.2.2021 - 7 ZB 19.939 -, juris Rn. 5; Rudisile, in: Schoch/Schneider, VwGO, § 124 Rn. 25, § 124a Rn. 96 ).
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