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   VGH Baden-Württemberg, 22.08.2022 - 1 S 1264/21   

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VGH Baden-Württemberg, 22.08.2022 - 1 S 1264/21 (https://dejure.org/2022,23753)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 22.08.2022 - 1 S 1264/21 (https://dejure.org/2022,23753)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 22. August 2022 - 1 S 1264/21 (https://dejure.org/2022,23753)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Justiz Baden-Württemberg

    Art 28 Abs 1 S 2 GG
    Anfechtung einer Gemeinderatswahl; Verfassungsmäßigkeit des Systems der personalisierten Verhältniswahl in Baden-Württemberg

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Kommunalwahlverfahren; Gemeinderat; Wahlvorschläge; Stimmenanzahl; Personalisierte Verhältniswahl; Kumulieren; Panaschieren; Chancengleichheit; Wahlrechtsgleichheit; Erfolgswertgleichheit

  • rechtsportal.de

    Kommunalwahlverfahren; Gemeinderat; Wahlvorschläge; Stimmenanzahl; Personalisierte Verhältniswahl; Kumulieren; Panaschieren; Chancengleichheit; Wahlrechtsgleichheit; Erfolgswertgleichheit

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (13)

  • VerfGH Baden-Württemberg, 09.11.2020 - 1 GR 101/20

    Erfordernis von 150 Unterstützungsunterschriften nach

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 22.08.2022 - 1 S 1264/21
    Wenn die öffentliche Gewalt in den Parteienwettbewerb in einer Weise eingreift, die die Chancen der politischen Parteien verändern kann, sind ihrem Ermessen daher besonders enge Grenzen gezogen (vgl. VerfGH Bad.-Württ-, Urt. v. 09.11.2020 - 1 GR 101/20 -, juris Rn. 46 m. w. N).

    Er gilt im gesamten Wahlverfahren, also nicht nur für den Wahlvorgang selbst, sondern auch für die Wahlvorbereitung und die Wahlwerbung (vgl. VerfGH Bad.-Württ., Urt. v. 09.11.2020 - 1 GR 101/20 -, juris Rn. 47 m. w. N.).

    Der Gesetzgeber hat bei der Festlegung und konkreten Ausgestaltung des Wahlsystems den verschiedenen auf die Ziele der Wahl bezogenen verfassungsrechtlichen Anforderungen Rechnung zu tragen und die gegebenenfalls kollidierenden Ziele in Ausgleich zu bringen (vgl. VerfGH Bad.-Württ., Urt. v. 09.11.2020 - 1 GR 101/20 -, juris Rn. 49 und 50).

    Denn er verlangt nicht, dass der Gesetzgeber vorhandene Unterschiede zwischen diesen beseitigt, sondern ihnen lediglich die gleichen Möglichkeiten im Wahlprozess einräumt (vgl. VerfGH Bad.-Württ., Urt. v. 09.11.2020 - 1 GR 101/20 -, juris Rn. 47 m. w. N.).

  • BVerfG, 13.02.2008 - 2 BvK 1/07

    Sperrklausel Kommunalwahlen

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 22.08.2022 - 1 S 1264/21
    Er muss, wenn er sich für ein Wahlsystem entschieden hat, die im Rahmen des jeweiligen Systems geltenden Maßstäbe der Wahlgleichheit beachten (vgl. BVerfG, Urt. v. 13.02.2008 - 2 BvK 1/07 -, juris Rn. 100 bis 101).

    Der Grundsatz der Gleichheit der Wahl hat unter dem Grundgesetz und unter der Landesverfassung die gleiche Bedeutung und den gleichen Inhalt (vgl. BVerfG, Urt. v. 13.02.2008 - 2 BvK 1/07 -, juris Rn. 95).

    Gegen die Grundsätze der Wahlgleichheit und der Chancengleichheit der Parteien wird verstoßen, wenn der Gesetzgeber mit der Regelung ein Ziel verfolgt hat, das er bei der Ausgestaltung des Wahlrechts nicht verfolgen darf, oder wenn die Regelung nicht geeignet und erforderlich ist, um die mit der jeweiligen Wahl verfolgten Ziele zu erreichen (vgl. BVerfG, Urt. v. 13.02.2008 - 2 BvK 1/07 -, juris Rn. 110).

  • VGH Baden-Württemberg, 27.02.1996 - 1 S 2570/95

    Verfassungsmäßigkeit der Regelung der unechten Teilortswahl; Rechtfertigung der

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 22.08.2022 - 1 S 1264/21
    Die Wahlanfechtung lässt sich nur auf solche Gründe stützen, die in der abschließenden Regelung des § 32 Abs. 1 KomWG aufgeführt sind (vgl. Senat, Urt. v. 27.02.1996 - 1 S 2570/95 -, juris Rn. 24).

    Mit der Vorgabe des Art. 72 Abs. 2 Satz 1 LV, dass die Wahl unter Berücksichtigung der Grund- sätze der Verhältniswahl zu erfolgen hat, sind die landesverfassungsrechtlichen Anforderungen hinsichtlich der Ausgestaltung der Gemeinderatswahlen als Verhältniswahl damit zurückgenommen und zugunsten anderer Wahlziele offener (vgl. StGH Bad.-Württ., Urt. v. 14.07.1979 - GR 4/78 -, ESVGH 29, 160, 162; Senat, Urt. v. 27.02.1996 - 1 S 2570/95 -, juris Rn. 27).

    k) Mit seinem weiteren Vorbringen, der Gemeinderat der Beigeladenen habe in verfassungswidriger Weise auf seine Erfolgsaussichten bei der Gemeinderatswahl Einfluss genommen, indem er es unterlassen habe, die Zahl der Gemeinderatssitze gemäß § 25 Abs. 2 GemO von achtzehn auf vierzehn Sitze zu reduzieren, ist der Kläger - wie es das Verwaltungsgericht zu Recht ausgeführt hat - bereits nach § 31 Abs. 1 Satz 2 KomWG präkludiert (vgl. Senat, Urt. v. 27.02.1996 - 1 S 2570/95 -, juris Rn. 46).

  • VG Karlsruhe, 18.02.2021 - 9 K 5003/19

    Wahlanfechtung einer Gemeinderatswahl; baden-württembergisches

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 22.08.2022 - 1 S 1264/21
    Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Karlsruhe vom 18. Februar 2021 - 9 K 5003/19 - wird zurückgewiesen.

    das Urteil des Verwaltungsgerichts Karlsruhe vom 18.02.2021 - 9 K 5003/19 - zu ändern und den Beklagten unter Aufhebung des Einspruchsbescheids des Landratsamts Enzkreis vom 28.06.2019 zu verpflichten, die Gemeinderatswahl der Beigeladenen vom 26.05.2019 für ungültig zu erklären.

    Dem entsprechen auch die historischen Ausführungen des Verwaltungsgerichts, nach denen die landesverfassungsrechtlichen Vorgaben an die Ausgestaltung der Wahl als Verhältniswahl abgeschwächt wurden, um das vormals schon vorhandene Personenwahlelement in das Verhältniswahlrecht integrieren zu können (vgl. VG Karlsruhe Urt. v. 18.02.2021 - 9 K 5003/19 -, juris Rn. 57).

  • BVerfG, 23.01.1957 - 2 BvF 3/56

    Kommunalwahl-Sperrklausel I

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 22.08.2022 - 1 S 1264/21
    a) Nach Art. 28 Abs. 1 Satz 2 GG, nach dem das Volk in den Ländern, Kreisen und Gemeinden eine Vertretung haben muss, die aus allgemeinen, unmittelbaren, freien, gleichen und geheimen Wahlen hervorgegangen ist, können die Länder bei der Ausgestaltung des Kommunalwahlrechts sowohl ein reines Mehrheitswahlrecht, ein reines Verhältniswahlrecht oder eine Kombination beider Systeme einführen (vgl. BVerfG, Urt. v. 23.01.1957 - 2 BvF 3/56 -, juris Rn. 30).

    Bei jeder Gestaltung des Wahlrechts ist der Gesetzgeber an den Grundsatz der Wahlrechtsgleichheit sowie die weiteren Wahlrechtsgrundsätze gebunden (vgl. BVerfG, Urt. v. 23.01.1957 - 2 BvF 3/56 -, juris Rn. 30).

  • StGH Baden-Württemberg, 14.07.1979 - GR 4/78

    Zur Verfassungsmäßigkeit der Bestimmungen zur unechten Teilortswahl in

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 22.08.2022 - 1 S 1264/21
    Der Landesgesetzgeber ist durch Art. 28 Abs. 1 Satz 2 GG insbesondere nicht gehalten, das Verhältniswahlrecht rein oder nur in abgewandelter Form einzuführen (vgl. StGH Bad.-Württ., Urt. v. 14.07.1979 - GR 4/78 -, ESVGH 29, 160, 163).

    Mit der Vorgabe des Art. 72 Abs. 2 Satz 1 LV, dass die Wahl unter Berücksichtigung der Grund- sätze der Verhältniswahl zu erfolgen hat, sind die landesverfassungsrechtlichen Anforderungen hinsichtlich der Ausgestaltung der Gemeinderatswahlen als Verhältniswahl damit zurückgenommen und zugunsten anderer Wahlziele offener (vgl. StGH Bad.-Württ., Urt. v. 14.07.1979 - GR 4/78 -, ESVGH 29, 160, 162; Senat, Urt. v. 27.02.1996 - 1 S 2570/95 -, juris Rn. 27).

  • BVerfG, 02.03.1977 - 2 BvE 1/76

    Öffentlichkeitsarbeit

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 22.08.2022 - 1 S 1264/21
    Denn eine Differenzierung zwischen den unterschiedlichen Wahlvorschlägen anhand ihrer Besetzung trägt - wie es das Verwaltungsgericht schon ausgeführt hat - dem Umstand Rechnung, dass eine Partei oder Wählervereinigung, für deren Wahlvorschlag sich eine größere Anzahl Bewerber hat aufstellen lassen, eine höhere Aggregation des Wählerwillens in der Gemeinde in sich trägt und damit die Integrationsfunktion des Wahlprozesses bereits zu einem gewissen Teil vor dem eigentlichen Wahlvorgang geleistet hat (vgl. BVerfG, Urt. v. 02.03.1977 - 2 BvE 1/76 -, juris Rn. 59; VerfG Brandenburg, Urt. v. 23.10.2020 - 9/19 -, juris Rn. 140).
  • VGH Baden-Württemberg, 02.05.2019 - 1 S 581/19

    Bürgermeisterwahl; Wahlkampf; Verhalten kommunaler Bediensteter;

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 22.08.2022 - 1 S 1264/21
    Der Streitwert wird unter Änderung der Streitwertfestsetzung des Verwaltungsgerichts gemäß § 63 Abs. 2 Satz 1, Abs. 3 Satz 1 Nr. 2, § 47 Abs. 1 Satz 1 und § 52 Abs. 2 GKG für beide Rechtszüge auf jeweils 5.000,-- Euro festgesetzt (vgl. Senat, Beschl. v. 02.05.2019 - 1 S 581/22 -, VBlBW 2020, 40).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 26.09.2016 - 15 A 2466/15

    Grundsatz der Wahlrechtsgleichheit einer Gemeinderatswahl hinsichtlich

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 22.08.2022 - 1 S 1264/21
    Solche systembedingten Differenzierungen entstehen nicht nur für die Listen, deren errungene Stimmen für die Berücksichtigung bei der Sitzverteilung nicht ausreichen, sondern führen auch zu einem unterschiedlichen Erfolgswert der für größere Parteien oder Wählervereinigungen abgegebenen Stimmen und damit zu einer - ebenfalls systemimmanenten - Benachteiligung größerer Parteien oder Wählervereinigungen, die für die Erlangung eines Sitzes nach dem Höchstzählverfahren gemäß § 25 Abs. 1 KomWG mehr Stimmen erzielen müssen als eine kleinere Wählervereinigung (vgl. OVG NRW, Beschl. v. 26.09.2016 - 15 A 2466/15 -, juris Rn. 28 zum insoweit vergleichbaren Landesrecht).
  • KAG Mainz, 20.02.2019 - M 9/19
    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 22.08.2022 - 1 S 1264/21
    Denn eine Differenzierung zwischen den unterschiedlichen Wahlvorschlägen anhand ihrer Besetzung trägt - wie es das Verwaltungsgericht schon ausgeführt hat - dem Umstand Rechnung, dass eine Partei oder Wählervereinigung, für deren Wahlvorschlag sich eine größere Anzahl Bewerber hat aufstellen lassen, eine höhere Aggregation des Wählerwillens in der Gemeinde in sich trägt und damit die Integrationsfunktion des Wahlprozesses bereits zu einem gewissen Teil vor dem eigentlichen Wahlvorgang geleistet hat (vgl. BVerfG, Urt. v. 02.03.1977 - 2 BvE 1/76 -, juris Rn. 59; VerfG Brandenburg, Urt. v. 23.10.2020 - 9/19 -, juris Rn. 140).
  • BVerfG, 10.04.1997 - 2 BvF 1/95

    Überhangmandate II

  • BVerfG, 19.09.2017 - 2 BvC 46/14

    Wahlprüfungsbeschwerde gegen die Wahl zum 18. Deutschen Bundestag erfolglos

  • BVerfG, 17.04.2008 - 2 BvL 4/05

    Wählervereinigungen

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