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   VGH Bayern, 07.02.2023 - 16b DC 22.2489   

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VGH Bayern, 07.02.2023 - 16b DC 22.2489 (https://dejure.org/2023,2528)
VGH Bayern, Entscheidung vom 07.02.2023 - 16b DC 22.2489 (https://dejure.org/2023,2528)
VGH Bayern, Entscheidung vom 07. Februar 2023 - 16b DC 22.2489 (https://dejure.org/2023,2528)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • BAYERN | RECHT

    VwGO § 44a; VwGO § 67 Abs. 3; VwGO § 123; BDG § 55
    Einstweilige Anordnung betreffend die Unterbrechung eines Disziplinarverfahrens und Rüge von Datenschutzverstößen wegen der Vertretung des Dienstherrn durch einen Rechtsanwalt

  • rewis.io

    Mängel des behördlichen Disziplinarverfahrens, Antrag auf Unterbrechung des behördlichen Disziplinarverfahrens, Vorlagepflicht an den EuGH (verneint), Recht auf informationelle Selbstbestimmung, Verwendung personenbezogener Daten, Vertretung des Dienstherrn durch ...

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerfG, 14.01.2022 - 2 BvR 1528/21

    Teilweise erfolgreiche Verfassungsbeschwerde betreffend die Statthaftigkeit

    Auszug aus VGH Bayern, 07.02.2023 - 16b DC 22.2489
    Die Antragstellerin rekurriert auf die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 14. Januar 2022 (2 BvR 1528/21 - juris) zur Anfechtbarkeit einer amtsärztlichen Untersuchungsanordnung bei Zweifeln an der Dienstfähigkeit des Beamten.
  • EuGH, 27.10.1982 - 35/82

    Morson und Jhanjan / Niederlande State

    Auszug aus VGH Bayern, 07.02.2023 - 16b DC 22.2489
    Soweit die Antragstellerin zur Begründung ihrer Beschwerde weitergehend vorträgt, dass es mit Art. 23 Abs. 1 lit. j DS-GVO nicht in Einklang zu bringen sei, "dass personenbezogene Daten aus einem hoheitlichen Rechtsverhältnis zur Wahrnehmung hoheitlicher Interessen im hoheitlichen Beamtenrecht vor Verwaltungsgerichten an private Prozessbevollmächtigte durch den Hoheitsträger herausgegeben und dort von Rechtsanwälten ausgewertet und verwendet werden dürfen", sodass die Vorlage an den Europäischen Gerichtshof beantragt werde, kann dies der Beschwerde - ungeachtet der Frage, ob die tatbestandlichen Voraussetzungen für eine Vorlagepflicht erfüllt sind - schon deshalb nicht zum Erfolg verhelfen, weil im Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes keine Vorlagepflicht besteht (BVerfG, B.v. 14.5.2018 - 2 BvR 883/18 - juris Rn. 4 unter Verweis auf EuGH, Urt. v. 27.10.1982 - Rs. 35/82 - juris Rn. 9; vgl. auch Schoch in Schoch/Schneider, Verwaltungsrecht, Stand: August 2022, § 123 VwGO Rn. 130a und b).
  • VG Wiesbaden, 19.01.2022 - 6 K 361/21

    Urteil zur Frage der datenschutzrechtlichen Zulässigkeit des Vortrages

    Auszug aus VGH Bayern, 07.02.2023 - 16b DC 22.2489
    Ein Eingehen auf die angeblichen datenschutzrechtlichen Verstöße der Bevollmächtigten der Antragsgegnerin war mithin entbehrlich (vgl. hierzu: VG Wiesbaden, U.v. 19.1.2022 - 6 K 361/21.WI - juris: datenschutzrechtliche Zulässigkeit des gerichtlichen Vortrags von Gesundheitsdaten durch Rechtsanwälte; OLG Celle, U.v. 22.9.2022 - 11 U 107/21: Übersendung einer Disziplinarakte an Prozessbevollmächtigte).
  • BVerwG, 14.12.2017 - 2 C 12.17

    Aufgabe der Regeleinstufung; Aussageverweigerungsrecht im Disziplinarverfahren;

    Auszug aus VGH Bayern, 07.02.2023 - 16b DC 22.2489
    Soweit die Antragstellerin nunmehr auf § 32 Abs. 5 des Disziplinargesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen und die hierzu ergangene Rechtsprechung (OVG NW, U.v. 5.10.2016 - 3d A 87/14.O - juris Rn. 88; BVerwG, U.v. 14.12.2017 - 2 C 12.17 - juris Rn. 29) verweist, liegt das neben der Sache.
  • OLG Celle, 22.09.2022 - 11 U 107/21

    Voraussetzungen von Schadensersatzansprüchen wegen unberechtigter Weitergabe

    Auszug aus VGH Bayern, 07.02.2023 - 16b DC 22.2489
    Ein Eingehen auf die angeblichen datenschutzrechtlichen Verstöße der Bevollmächtigten der Antragsgegnerin war mithin entbehrlich (vgl. hierzu: VG Wiesbaden, U.v. 19.1.2022 - 6 K 361/21.WI - juris: datenschutzrechtliche Zulässigkeit des gerichtlichen Vortrags von Gesundheitsdaten durch Rechtsanwälte; OLG Celle, U.v. 22.9.2022 - 11 U 107/21: Übersendung einer Disziplinarakte an Prozessbevollmächtigte).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 05.10.2016 - 3d A 87/14

    Entlassung eines Beamten aus dem Beamtenverhältnis wegen eines sehr

    Auszug aus VGH Bayern, 07.02.2023 - 16b DC 22.2489
    Soweit die Antragstellerin nunmehr auf § 32 Abs. 5 des Disziplinargesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen und die hierzu ergangene Rechtsprechung (OVG NW, U.v. 5.10.2016 - 3d A 87/14.O - juris Rn. 88; BVerwG, U.v. 14.12.2017 - 2 C 12.17 - juris Rn. 29) verweist, liegt das neben der Sache.
  • BVerfG, 14.05.2018 - 2 BvR 883/18

    Erfolgloser Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung gerichtet gegen die

    Auszug aus VGH Bayern, 07.02.2023 - 16b DC 22.2489
    Soweit die Antragstellerin zur Begründung ihrer Beschwerde weitergehend vorträgt, dass es mit Art. 23 Abs. 1 lit. j DS-GVO nicht in Einklang zu bringen sei, "dass personenbezogene Daten aus einem hoheitlichen Rechtsverhältnis zur Wahrnehmung hoheitlicher Interessen im hoheitlichen Beamtenrecht vor Verwaltungsgerichten an private Prozessbevollmächtigte durch den Hoheitsträger herausgegeben und dort von Rechtsanwälten ausgewertet und verwendet werden dürfen", sodass die Vorlage an den Europäischen Gerichtshof beantragt werde, kann dies der Beschwerde - ungeachtet der Frage, ob die tatbestandlichen Voraussetzungen für eine Vorlagepflicht erfüllt sind - schon deshalb nicht zum Erfolg verhelfen, weil im Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes keine Vorlagepflicht besteht (BVerfG, B.v. 14.5.2018 - 2 BvR 883/18 - juris Rn. 4 unter Verweis auf EuGH, Urt. v. 27.10.1982 - Rs. 35/82 - juris Rn. 9; vgl. auch Schoch in Schoch/Schneider, Verwaltungsrecht, Stand: August 2022, § 123 VwGO Rn. 130a und b).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 26.10.2023 - 3 M 72/23

    Vorläufiger Rechtsschutz gegen Anordnung des Payment-Blocking

    Eine Vorlagepflicht im Eilverfahren besteht grundsätzlich nicht (EuGH, Urteil vom 27. Oktober 1982 - C-35/82 - juris Rn. 10; BVerfG, Beschluss vom 14. Mai 2018 - 2 BvR 883/18 - juris Rn. 4; BayVGH, Beschluss vom 7. Februar 2023 - 16b DC 22.2489 - juris Rn. 15).
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