Rechtsprechung
VGH Bayern, 07.03.2024 - 7 CE 23.1749 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- BAYERN | RECHT
VwGO § 123 Abs. 1; VwZVG Art. 17 Abs. 2, Art. 23 Abs. 1 Nr. 1, Art. 24 Abs. 1 Nr. 2, Art. 27
Zwangsvollstreckung rückständiger Rundfunkbeiträge, Zustellung des Festsetzungsbescheids, Widerlegung der Bekanntgabevermutung - rewis.io
Zwangsvollstreckung rückständiger Rundfunkbeiträge, Zustellung des Festsetzungsbescheids, Widerlegung der Bekanntgabevermutung
Verfahrensgang
- VG Ansbach, 20.09.2023 - AN 6 E 23.1919
- VGH Bayern, 07.03.2024 - 7 CE 23.1749
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (3)
- BVerwG, 29.11.2023 - 6 C 3.22
Widerlegung der Bekanntgabevermutung beim Bestreiten des Zugangs eines …
Auszug aus VGH Bayern, 07.03.2024 - 7 CE 23.1749
aa) Das Bundesverwaltungsgericht hat sich im Urteil vom 29. November 2023 - 6 C 3.22 - (…juris Rn. 17 ff.) ausführlich mit der Frage auseinandergesetzt, wann die Bekanntgabevermutung nach § 41 Abs. 2 Satz 1 VwVfG widerlegt ist.Darüber hinaus sei erforderlich, dass der Zeitpunkt der Aufgabe zur Post als Ereignis, das den Lauf der Drei-Tage-Frist auslöse, feststehe (BVerwG, U.v. 29.11.2023 - 6 C 3.22 - juris Rn. 22 m.w.N.).
Für einen Rückgriff auf die Zweifelsregelung bestehe dann kein Raum (BVerwG, U.v. 29.11.2023 - 6 C 3.22 - juris Rn. 23 m.w.N.).
Bestreite der Adressat den Zugang, hätten die Behörde bzw. das Gericht die Glaubhaftigkeit seines Vortrags und seine Glaubwürdigkeit zu würdigen (BVerwG, U.v. 29.11.2023 - 6 C 3.22 - juris Rn. 24 m.w.N.).
Anhaltspunkte für Schutzbehauptungen könnten sich aus der Rechtsbeziehung zwischen der Behörde und dem Adressaten ergeben, aber auch aus der Sphäre des Adressaten selbst herrühren (BVerwG, U.v. 29.11.2023 - 6 C 3.22 - juris Rn. 25 m.w.N.).
Es ließen sich lediglich dann für den Adressaten ausnahmsweise weitergehende Darlegungsobliegenheiten begründen, wenn es ihm tatsächlich möglich sei, konkrete Indizien für das Fehlen eines Zugangs vorzutragen (BVerwG, U.v. 29.11.2023 - 6 C 3.22 - juris Rn. 26 m.w.N.).
- BVerfG, 17.05.1983 - 2 BvR 731/80
Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Verfahrensgestaltung bei einem …
Auszug aus VGH Bayern, 07.03.2024 - 7 CE 23.1749
Da der Festsetzungsbescheid vom 2. Januar 2023 nach Art. 23 Abs. 1 Nr. 1 VwZVG nur vollstreckt werden darf, wenn er dem Leistungspflichtigen zugestellt wurde, macht der Antragsteller insoweit mit dem vorliegenden Antrag nach § 123 Abs. 1 VwGO formalinhaltliche Mängel des Ausstandsverzeichnisses geltend, die - falls sie tatsächlich vorliegen - die Vollstreckung bereits aus formalen Gründen verbieten würden (vgl. BayVGH, U.v. 8.6.1983 - 4 B 80 A. 590 - BayVBl 1984, 208, 209).Das Begehren des Antragstellers im vorliegenden einstweiligen Anordnungsverfahren ist somit darauf gerichtet, in Anlehnung an § 732 ZPO durch gerichtliches Gebot den Antragsgegner als Anordnungsbehörde zu zwingen, die bereits begonnene Zwangsvollstreckung (nachträglich) vorläufig für unzulässig zu erklären und beim Hauptgerichtsvollzieher U. K. (als Vollstreckungsbehörde) die Einstellung der bereits eingeleiteten Vollstreckungsmaßnahmen zu erwirken (vgl. Art. 22 Nr. 1 bzw. 4 VwZVG; BayVGH, U.v. 8.6.1983 - 4 B 80 A. 590 - BayVBl 1984, 208, 209).
- BGH, 26.07.2018 - I ZB 78/17
Maßgeblichkeit der vollstreckbaren Ausfertigung des Ausstandsverzeichnisses für …
Auszug aus VGH Bayern, 07.03.2024 - 7 CE 23.1749
Eine rechtliche Überprüfung der Rechtmäßigkeit oder Wirksamkeit eines dort aufgeführten Festsetzungsbescheids durch den Gerichtsvollzieher und das Vollstreckungsgericht findet im Vollstreckungsverfahren nicht statt (vgl. BGH, B.v. 26.7.2018 - I ZB 78/17 - juris Rn. 15).