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   VGH Bayern, 30.05.2023 - 5 BV 20.2104   

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VGH Bayern, 30.05.2023 - 5 BV 20.2104 (https://dejure.org/2023,12588)
VGH Bayern, Entscheidung vom 30.05.2023 - 5 BV 20.2104 (https://dejure.org/2023,12588)
VGH Bayern, Entscheidung vom 30. Mai 2023 - 5 BV 20.2104 (https://dejure.org/2023,12588)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Bayerischer Verwaltungsgerichtshof PDF

    Videoüberwachung im Passauer Klostergarten rechtswidrig

  • Bayerischer Verwaltungsgerichtshof PDF

    Videoüberwachung im Passauer Klostergarten rechtswidrig

  • BAYERN | RECHT

    EU-GRC Art. 8 Abs. 1, Abs. 2 S. 1; AEUV Art. 16; GG Art. ... 2 Abs. 1 und Art. 1 Abs. 1; BGB § 1004 Abs. 1 S. 2 analog; DSGVO Art. 2 Abs. 2 Buchst. d, 4 Nr. 1, 6 Abs. 1 Buchst. e, 79 Abs. 1; BayDSG Art. 24 Abs. 1 Nr. 1 und Nr. 2, 28
    Erfolgreiche Klage gegen eine Gemeinde auf Unterlassen von Videobeobachtung und Aufzeichnung von Videobildern in einer kommunalen Einrichtung

  • BAYERN | RECHT

    EU-GRC Art. 8 Abs. 1, Abs. 2 S. 1; AEUV Art. 16; GG Art. ... 2 Abs. 1 und Art. 1 Abs. 1; BGB § 1004 Abs. 1 S. 2 analog; DSGVO Art. 2 Abs. 2 Buchst. d, 4 Nr. 1, 6 Abs. 1 Buchst. e, 79 Abs. 1; BayDSG Art. 24 Abs. 1 Nr. 1 und Nr. 2, 28
    Erfolgreiche Klage gegen eine Gemeinde auf Unterlassen von Videobeobachtung und Aufzeichnung von Videobildern in einer kommunalen Einrichtung

  • rewis.io

    Klage auf Unterlassung einer Datenverarbeitung, Videoüberwachung einer kommunalen Naherholungsfläche, Recht auf informationelle Selbstbestimmung, Interessen der erholungssuchenden Personen, Gefahrenprognose, Vandalismusschäden, Verhältnismäßigkeit

  • rewis.io

    Klage auf Unterlassung einer Datenverarbeitung, Videoüberwachung einer kommunalen Naherholungsfläche, Recht auf informationelle Selbstbestimmung, Interessen der erholungssuchenden Personen, Gefahrenprognose, Vandalismusschäden, Verhältnismäßigkeit

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Klage auf Unterlassung einer Datenverarbeitung; Videoüberwachung einer kommunalen Naherholungsfläche; Recht auf informationelle Selbstbestimmung; Interessen der erholungssuchenden Personen; Gefahrenprognose; Vandalismusschäden; Verhältnismäßigkeit

  • rechtsportal.de

    Klage auf Unterlassung einer Datenverarbeitung; Videoüberwachung einer kommunalen Naherholungsfläche; Recht auf informationelle Selbstbestimmung; Interessen der erholungssuchenden Personen; Gefahrenprognose; Vandalismusschäden; Verhältnismäßigkeit

Kurzfassungen/Presse (7)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Klage einer betroffenen Person auf Unterlassung der Videobeobachtung und Aufzeichnung von Videobildern in einer Gartenanlage; Videoüberwachung einer Gartenanlage als kommunale Einrichtung; Tatbestandsmäßigkeit und Verhältnismäßigkeit der Videoüberwachung

  • computerundrecht.de (Kurzinformation)

    Videoüberwachung im Passauer Klostergarten rechtswidrig - Keine Sperrwirkung der DSGVO

  • tp-presseagentur.de (Kurzinformation)

    Videoüberwachung im Passauer Klostergarten rechtswidrig

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Videoüberwachung im Passauer Klostergarten rechtswidrig - Videoüberwachung nur bei klaren Gefahren für die Sicherheit

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (9)

  • BVerfG, 23.02.2007 - 1 BvR 2368/06

    Städtische Videoüberwachung eines Kunstwerks in Regensburg entbehrt gesetzlicher

    Auszug aus VGH Bayern, 30.05.2023 - 5 BV 20.2104
    Eine Videoüberwachung im öffentlichen Raum ist ein intensiver Eingriff (vgl. BVerfG, KB.v. 23.2.2007 - 1 BvR 2368/06 - BVerfGK 10, 330 Rn. 52).

    Das allgemeine Persönlichkeitsrecht gewährleistet nicht allein den Schutz der Privat- und Intimsphäre, sondern trägt in Gestalt des Rechts auf informationelle Selbstbestimmung auch den informationellen Schutzinteressen des einzelnen, der sich in die Öffentlichkeit begibt, Rechnung (BVerfG, B.v. 23.2.2007 a.a.O., Rn. 39).

    Verdachtslose Eingriffe mit großer Streubreite, bei denen zahlreiche Personen in den Wirkungsbereich einer Maßnahme einbezogen werden, die in keiner Beziehung zu einem konkreten Fehlverhalten stehen und den Eingriff durch ihr Verhalten nicht veranlasst haben, weisen grundsätzlich eine hohe Eingriffsintensität auf (vgl. BVerfG, KB.v. 23.2.2007 - 1 BvR 2368/06 - BVerfGK 10, 330 Rn. 51, 56 m.w.N.).

  • BVerwG, 25.01.2012 - 6 C 9.11

    Unterlassungsklage; Wiederholungsgefahr; Reeperbahn; offene Videoüberwachung;

    Auszug aus VGH Bayern, 30.05.2023 - 5 BV 20.2104
    Dass die Videoüberwachung nicht nur dergleichen verhindern will, sondern ggf. auch - durch Identifikation des Täters - die Strafverfolgung ermöglichen will, steht dem Ziel der Prävention nicht entgegen, weil eine mögliche Täterermittlung und Strafverfolgung direkt auch der Verhütung (Vorbeugung) von Straftaten dient (vgl. hierzu auch BVerwG, U.v. 25.1.2012 - 6 C 9.11 - BVerwGE 141, 329 Rn. 30).

    Sie kann Nebeneffekt der Videoüberwachung sein und darf als solcher auch beabsichtigt werden, weil regelmäßige Aufklärung und Verfolgung von Straftaten auch der Begehung solcher Straftaten vorbeugen (vgl. hierzu auch BVerwG, U.v. 25.1.2012 - 6 C 9.11 - BVerwGE 141, 329 Rn. 30); dieser beabsichtigte Nebeneffekt stellt keinen Übergriff in den polizeilichen Befugnisbereich dar.

  • VGH Baden-Württemberg, 21.07.2003 - 1 S 377/02

    Videoüberwachung - Kriminalitätsbrennpunkt

    Auszug aus VGH Bayern, 30.05.2023 - 5 BV 20.2104
    Im Verhältnis der bloßen Beobachtung durch andere anwesende Personen oder von den angrenzenden Straßen aus stellt eine Videobeobachtung gegenüber dem menschlichen Auge eine großflächigere und intensivere Beobachtung auch bei schwierigen Lichtverhältnissen dar (VGH BW, U.v. 21.7.2003 - 1 S 377/02 - juris Rn. 35).
  • EuGH, 11.12.2019 - C-708/18

    Asociatia de Proprietari bloc M5A-ScaraA

    Auszug aus VGH Bayern, 30.05.2023 - 5 BV 20.2104
    Eine Videoüberwachung kann zwar auch zulässig sein, wenn Schäden oder schwere Vorfälle in der Vergangenheit noch nicht aufgetreten sind (vgl. EuGH, U.v. 11.12.2019 - C-708/18 - ZD 2020, 148 Rn. 44); dann aber muss die Erforderlichkeit der Videoüberwachung auf andere Weise dargelegt werden, soweit es sich nicht um einen Ort handelt, an dem Gefahren für die in Art. 24 Abs. 1 Nr. 1 und 2 BayDSG genannten Rechtsgüter immanent sind.
  • EuGH, 11.12.2014 - C-212/13

    Die Richtlinie zum Schutz personenbezogener Daten ist auf die Videoaufzeichnung

    Auszug aus VGH Bayern, 30.05.2023 - 5 BV 20.2104
    Wie die mündliche Verhandlung des Senats ergeben hat, stellt die Videoüberwachung im K.garten eine personenbezogene Datenverarbeitung dar, weil die beobachteten Personen auf den an die Kameras angeschlossenen Monitoren und auf den Aufzeichnungen identifizierbar sind, was ausreicht (vgl. Art. 4 Nr. 1 DSGVO und EuGH, U.v. 11.12.2014 - C-212/13 - BayVBl 2015, 409 Rn. 22).
  • BVerwG, 27.03.2019 - 6 C 2.18

    Videoüberwachung in der Zahnarztpraxis regelmäßig nicht zulässig

    Auszug aus VGH Bayern, 30.05.2023 - 5 BV 20.2104
    Das sind berechtigte Interessen, wenn eine Gefährdungslage besteht, die über das allgemeine Lebensrisiko hinausgeht (vgl. BVerwG, U.v. 27.3.2019 - 6 C 2.18 - juris Rn. 28 zu einer Arztpraxis).
  • LG Darmstadt, 26.05.2020 - 13 O 244/19

    Bank leitet versehentlich Informationen über einen Stellenbewerber an Dritten

    Auszug aus VGH Bayern, 30.05.2023 - 5 BV 20.2104
    Art. 79 Abs. 1 DSGVO ist keine Beschränkung der Rechtsschutzmöglichkeiten im Hinblick auf eine Unterlassungsklage nach § 1004 Abs. 1 Satz 2 BGB analog i.V.m. Art. 2 Abs. 1 und Art. 1 Abs. 1 GG gegen eine rechtswidrige Datenverarbeitung zu entnehmen (ebenso Nemitz in Ehmann/Selmayr, DSGVO, Art. 79 Rn. 3 und 5; Schaffland/Wiltfang, DSGVO, 9. EL 2022, Art. 79 Rn. 1 und 1c m.w.N.; Martini in Paal/Pauly, a.a.O., Art. 79 Rn. 17.; Herbricht, jurisPRITR/2020; LG Frankfurt, B.v. 15.10.2020 - 2-03 O 356/20 - juris LS; LG Darmstadt, U.v. 26.5.2020 - 13 O 244/19 - juris Rn. 37 f.; Boehm in Simitis/Hornung/Spiecker, DSGVO, 1. Aufl. 2019, Art. 79 Rn. 10).
  • LG Frankfurt/Main, 15.10.2020 - 3 O 356/20

    Unterlassungsanspruch wegen rechtswidriger Datenverarbeitung

    Auszug aus VGH Bayern, 30.05.2023 - 5 BV 20.2104
    Art. 79 Abs. 1 DSGVO ist keine Beschränkung der Rechtsschutzmöglichkeiten im Hinblick auf eine Unterlassungsklage nach § 1004 Abs. 1 Satz 2 BGB analog i.V.m. Art. 2 Abs. 1 und Art. 1 Abs. 1 GG gegen eine rechtswidrige Datenverarbeitung zu entnehmen (ebenso Nemitz in Ehmann/Selmayr, DSGVO, Art. 79 Rn. 3 und 5; Schaffland/Wiltfang, DSGVO, 9. EL 2022, Art. 79 Rn. 1 und 1c m.w.N.; Martini in Paal/Pauly, a.a.O., Art. 79 Rn. 17.; Herbricht, jurisPRITR/2020; LG Frankfurt, B.v. 15.10.2020 - 2-03 O 356/20 - juris LS; LG Darmstadt, U.v. 26.5.2020 - 13 O 244/19 - juris Rn. 37 f.; Boehm in Simitis/Hornung/Spiecker, DSGVO, 1. Aufl. 2019, Art. 79 Rn. 10).
  • VGH Bayern, 01.02.2022 - 4 N 21.757

    Rechtmäßigkeit eines nachträglichen nächtlichen Betretungsverbots für

    Auszug aus VGH Bayern, 30.05.2023 - 5 BV 20.2104
    Nach der Rechtsprechung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs (vgl. U.v. 1.2.2022 - 4 N 21.757 - BayVBl 2022, 380 Rn. 2, 21 ff.) können auch Grünanlagen, die gewidmet sind, öffentliche Einrichtungen im Sinne von Art. 21 GO sein.
  • VGH Bayern, 15.02.2024 - 4 CE 23.2267

    Drohnenbefliegung eines Wohngrundstücks zur Beitragserhebung ist rechtswidrig

    dd) Die Voraussetzungen des allgemeinen öffentlich-rechtlichen Unterlassungsanspruchs gemäß § 1004 Abs. 1 Satz 2 BGB analog (vgl. zur Zulässigkeit einer entsprechenden Unterlassungsklage im Anwendungsbereich der DSGVO BayVGH, U.v. 30.5.2023 - 5 BV 20.2104 - BayVBl 2023, 735 Rn. 23) liegen bereits deshalb vor, weil die erforderliche Rechtsgrundlage für die streitgegenständliche Drohnenbefliegung des Wohngrundstücks des Antragstellers ohne dessen Zustimmung fehlt.
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