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   VerfGH Thüringen, 29.07.2021 - VerfGH 104/20   

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https://dejure.org/2021,32083
VerfGH Thüringen, 29.07.2021 - VerfGH 104/20 (https://dejure.org/2021,32083)
VerfGH Thüringen, Entscheidung vom 29.07.2021 - VerfGH 104/20 (https://dejure.org/2021,32083)
VerfGH Thüringen, Entscheidung vom 29. Juli 2021 - VerfGH 104/20 (https://dejure.org/2021,32083)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Thüringer Verfassungsgerichtshof PDF

    Verfassungsbeschwerde gegen Entscheidungen des Landgerichts Erfurt und des Thüringer Oberlandesgerichts

  • Thüringer Verwaltungsgerichtsbarkeit

    ThürVerf Art 2 Abs 1; ThürVerf Art 42 Abs 5; ThürVerf Art 88 Abs 1; ThürFGtG § 2a; ZPO § 144 Abs 1; ZPO § 758a Abs 4
    Staats- und Verfassungsrecht; Verfassungsbeschwerde; Verfassungsbeschwerde teilweise unzulässig, teilweise unbegründet; Beschluss über Anhörungsrüge als Beschwerdegegenstand; Reichweite Prüfung im Verfahren der Bewilligung von Prozesskostenhilfe; Anspruch auf rechtliches ...

  • Justiz Thüringen

    Art 103 Abs 1 GG
    Zurückweisung einer unbegründeten Verfassungsbeschwerde betr Zwangsräumung einer Wohnung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (8)

  • VerfGH Thüringen, 03.05.2017 - VerfGH 52/16

    Verfassungsbeschwerde - Bewährungswiderruf

    Auszug aus VerfGH Thüringen, 29.07.2021 - VerfGH 104/20
    Dabei handelt es sich insbesondere um den Anspruch auf rechtliches Gehör nach Art. 88 Abs. 1 Satz 1 ThürVerf, der mit dem Anspruch auf rechtliches Gehör nach Art. 102 Abs. 1 GG inhaltlich deckungsgleich ist (vgl. ThürVerfGH, Beschluss vom 12. September 2018 - VerfGH 28/17 -, juris Rn. 24; zum Verstoß gegen das Willkürverbot nach Art. 2 Abs. 1 ThürVerf: ThürVerfGH, Beschluss vom 3. Mai 2017 - VerfGH 52/16 -, juris Rn. 45).

    VerfGH 104/20 9 Auch sonstige Grundrechte einer Landesverfassung müssen von Landesgerichten angewandt werden, wenn das Bundesrecht Spielräume zur Konkretisierung eröffnet, so dass der Verfassungsgerichtshof auch insoweit eine Prüfung vornimmt (ThürVerfGH, Beschluss vom 3. Mai 2017 - VerfGH 52/16 -, juris Rn. 48).

  • BVerfG, 08.07.1997 - 1 BvR 1621/94

    Hochschullehrer

    Auszug aus VerfGH Thüringen, 29.07.2021 - VerfGH 104/20
    Nur dann, wenn sich dies aus besonderen Umständen des Falles ergibt, kann die Verletzung der Pflicht, den Vortrag der Parteien zur Kenntnis zu nehmen und zu erwägen, festgestellt werden (vgl. für Art. 103 Abs. 1 GG: BVerfG, Beschluss vom 8. Juli 1997 - 1 BvR 1621/94 -, BVerfGE 96, 205 [216] = juris Rn. 44 m. w. N.).
  • VerfGH Thüringen, 15.01.2020 - VerfGH 12/18

    Verfassungsbeschwerde

    Auszug aus VerfGH Thüringen, 29.07.2021 - VerfGH 104/20
    Dies ist vielmehr allein Sache der fachlich zuständigen Gerichte (ThürVerfGH, Beschluss vom 15. Januar 2020 - VerfGH 12/18 -, juris Rn. 102 m. w. N.).
  • VerfGH Thüringen, 07.12.2016 - VerfGH 28/12

    Staats- und Verfassungsrecht; Verfassungsbeschwerde

    Auszug aus VerfGH Thüringen, 29.07.2021 - VerfGH 104/20
    Dabei hat der Beschwerdeführer auch darzulegen, inwieweit durch die angegriffene Maßnahme das bezeichnete Grundrecht verletzt sein soll (vgl. nur ThürVerfGH, Beschluss vom 7. Dezember 2016 - VerfGH 28/12 -, juris Rn. 56 m. w. N.; ständige Rspr.).
  • VerfGH Thüringen, 11.01.2001 - VerfGH 3/99

    Individualverfassungsbeschwerde; Gerichtsentscheidung; Prüfungskompetenz;

    Auszug aus VerfGH Thüringen, 29.07.2021 - VerfGH 104/20
    Landesverfassungsgerichte können das von Gerichten des betreffenden Bundeslandes durchgeführte Verfahren daraufhin überprüfen, ob durch die konkrete Verfahrensgestaltung die in der Landesverfassung gewährleisteten sogenannten Verfahrensgrundrechte verletzt wurden, sofern das Landesverfassungsrecht inhaltlich mit dem Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland deckungsgleich ist (ThürVerfGH, Beschluss vom 11. Januar 2011 - VerfGH 3/99 -, juris Rn. 20).
  • VerfGH Thüringen, 12.09.2018 - VerfGH 28/17

    Beschluss über Verfassungsbeschwerde gegen Entscheidung des Thüringer

    Auszug aus VerfGH Thüringen, 29.07.2021 - VerfGH 104/20
    Dabei handelt es sich insbesondere um den Anspruch auf rechtliches Gehör nach Art. 88 Abs. 1 Satz 1 ThürVerf, der mit dem Anspruch auf rechtliches Gehör nach Art. 102 Abs. 1 GG inhaltlich deckungsgleich ist (vgl. ThürVerfGH, Beschluss vom 12. September 2018 - VerfGH 28/17 -, juris Rn. 24; zum Verstoß gegen das Willkürverbot nach Art. 2 Abs. 1 ThürVerf: ThürVerfGH, Beschluss vom 3. Mai 2017 - VerfGH 52/16 -, juris Rn. 45).
  • VerfGH Thüringen, 29.08.2005 - VerfGH 30/04

    Verfassungsbeschwerdefrist - ThürVerfGHG § 33 Abs. 1

    Auszug aus VerfGH Thüringen, 29.07.2021 - VerfGH 104/20
    VerfGH 104/20 10 dem wesentlichen Kern eines entscheidungserheblichen Tatsachenvortrages nicht befasst (ThürVerfGH, Beschluss vom 29. August 2005 - VerfGH 30/04 -, juris Rn. 71).
  • VerfGH Thüringen, 09.07.2014 - VerfGH 17/13
    Auszug aus VerfGH Thüringen, 29.07.2021 - VerfGH 104/20
    Richtet sich die Verfassungsbeschwerde gegen eine gerichtliche Entscheidung, hat sich der Beschwerdeführer mit deren Begründung im Einzelnen und in Bezug auf die einschlägigen verfassungsrechtlichen Maßstäbe auseinanderzusetzen (vgl. nur ThürVerfGH, Beschluss vom 9. Juli 2014 - VerfGH 17/13 -, juris Rn. 22 m. w. N.; ständige Rspr.).
  • VerfGH Thüringen, 06.04.2022 - VerfGH 22/20

    Individualverfassungsbeschwerden

    Wenn ein Beschwerdeführer eine Verletzung des Rechts auf rechtliches Gehör nach Art. 88 Abs. 1 Satz 1 ThürVerf rügt, gehört auch die Durchführung des Anhörungsrügeverfahrens zum Rechtsweg (ThürVerfGH, Beschluss vom 29. Juli 2021 - VerfGH 104/20 -, juris Rn. 26, st. Rspr. des Thüringer Verfassungsgerichtshofs).
  • VerfGH Thüringen, 03.07.2023 - VerfGH 6/22

    Unzulässige, da nicht den Begründungsanforderungen genügende

    Bei einer gegen eine gerichtliche Entscheidung gerichteten Verfassungsbeschwerde hat sich der Beschwerdeführer mit deren Begründung im Einzelnen und in Bezug auf die einschlägigen verfassungsrechtlichen Maßstäbe auseinanderzusetzen (ThürVerfGH, Beschluss vom 29. Juli 2021 - VerfGH 104/20 -, juris Rn. 24).

    Sind mehrere gerichtliche Entscheidungen eines Instanzenzuges angegriffen, muss die Beschwerdeschrift auf die Begründung jeder einzelnen Entscheidung eingehen (ThürVerfGH, Beschluss vom 29. Juli 2021 - VerfGH 104/20 -, juris Rn. 24).

  • VerfGH Thüringen, 22.02.2023 - VerfGH 113/20

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde der Evangelischen Kirche in Mitteldeutschland

    Dies ist vielmehr allein Sache der fachlich zuständigen Gerichte (st. Rspr., vgl. ThürVerfGH, Beschluss vom 23. Juni 2021 - VerfGH 25/18 -, juris Rn. 46; Beschluss vom 29. Juli 2021 - VerfGH 104/20 -, juris Rn. 33).
  • VerfGH Thüringen, 12.04.2023 - VerfGH 15/22

    Unzulässige, da nicht den Begründungsanforderungen genügende

    Richtet sich die Verfassungsbeschwerde gegen eine gerichtliche Entscheidung, hat sich der Beschwerdeführer mit deren Begründung im Einzelnen und in Bezug auf die einschlägigen verfassungsrechtlichen Maßstäbe auseinanderzusetzen (ThürVerfGH, Beschluss vom 29. Juli 2021 - VerfGH 104/20 -, juris Rn. 24).
  • VerfGH Thüringen, 18.10.2023 - VerfGH 28/23

    Einzelfall eines erfolglosen Antrags auf Erlass einer einstweiligen Anordnung

    Der Thüringer Verfassungsgerichtshof kann hier nur eingreifen, wenn Verfassungsrecht verletzt ist, insbesondere wenn die angegriffene Entscheidung Fehler erkennen lässt, die auf einer grundsätzlich unrichtigen Anschauung von der Bedeutung der durch die Thüringer Verfassung verbürgten Rechtsschutzgleichheit beruhen (vgl. ThürVerfGH, Beschluss vom 29. Juli 2021 - VerfGH 104/20 -, juris Rn. 33; BVerfG, Beschluss vom 28. Januar 1981 - 1 BvR 650/80 -, BVerfGE 56, 139 [144]).
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