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   VG Lüneburg, 21.08.2019 - 1 A 181/18   

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VG Lüneburg, 21.08.2019 - 1 A 181/18 (https://dejure.org/2019,28819)
VG Lüneburg, Entscheidung vom 21.08.2019 - 1 A 181/18 (https://dejure.org/2019,28819)
VG Lüneburg, Entscheidung vom 21. August 2019 - 1 A 181/18 (https://dejure.org/2019,28819)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (17)

  • OVG Niedersachsen, 08.07.2014 - 12 LB 76/14

    Verhängung einer Fahrtenbuchauflage erst geraume Zeit nach dem Verkehrsverstoß

    Auszug aus VG Lüneburg, 21.08.2019 - 1 A 181/18
    Dies gilt selbst dann, wenn durch die Geschwindigkeitsübertretung, die eine der hauptsächlichen Unfallursachen im Straßenverkehr ist, eine konkrete Gefährdung nicht eingetreten ist (vgl. VGH Baden-Württemberg, Beschl. v. 10.8.2015 - 10 S278/15 -, juris Rn. 14; Niedersächsisches OVG, Urt. v. 8.7.2014 - 12 LB 76/14 -, juris Rn. 26).

    Stellt die Behörde im Regelfall hinsichtlich der Dauer auf das Gewicht des Verkehrsverstoßes ab, so darf sie die Dauer der Fahrtenbuchauflage anhand dieses Kriteriums staffeln (vgl. BVerwG, Urt. v. 28.5.2015 - 3 C 13.14 -, juris Rn. 20; Niedersächsisches OVG, Urt. v. 8.7.2014 - 12 LB 76/14 -, juris Rn. 28, Urt. v. 23.1.2014 - 12 LB 19/13 -, juris Rn. 19).

    Dabei darf sich die Behörde bei der Bemessung des Gewichtes einer Zuwiderhandlung gegen Verkehrsvorschriften an dem Punktsystem nach der Anlage 13 der Fahrerlaubnisverordnung orientieren (vgl. Niedersächsisches OVG, Urt. v. 8.7.2014 - 12 LB 76/14 -, juris Rn. 28).

  • BVerwG, 25.06.1987 - 7 B 139.87

    Fahrtenbuchauflage - Verspätete Anhörung

    Auszug aus VG Lüneburg, 21.08.2019 - 1 A 181/18
    Zwar gehört es grundsätzlich zu den angemessenen Ermittlungsmaßnahmen, dass der Fahrzeughalter möglichst umgehend, im Regelfall innerhalb von zwei Wochen, von dem mit seinem Fahrzeug begangenen Verkehrsverstoß benachrichtigt wird, damit er die Frage, wer zur Tatzeit sein Fahrzeug geführt hat, noch zuverlässig beantworten und der Täter Entlastungsgründe vorbringen kann (vgl. BVerwG, Beschl. v. 25.6.1987 - 7 B 139.87 -, juris Rn. 2, Urt. v 13.10.1978 - VII C 77.74 -, juris, Rn. 18).

    Verzögerte Ermittlungshandlungen der Behörde schließen deshalb die Fahrtenbuchanordnung nicht aus, wenn feststeht, dass die Verzögerung für die unterbliebene Ermittlung des Täters nicht ursächlich gewesen ist und deshalb auch bei einer früheren Anhörung ein anderes Ermittlungsergebnis nicht zu erwarten gewesen wäre (vgl. etwa BVerwG, Beschl. v. 25.6.1987 - 7 B 139.87 -, juris, Rn. 2; Niedersächsisches OVG, Beschl. v. 23.11.2017 - 12 ME 211/17 -, Beschl. v. 20.7.2015 - 12 ME 83/15 -, n.v.).

    (vgl. BVerwG, Beschl. v. 25.6.1987 - 7 B 139.87 -, juris Rn. 2, Urt. v. 13.10.1978 - VII C 77.74 -, juris Rn. 19).

  • OVG Niedersachsen, 14.01.2019 - 12 ME 170/18

    Anhörungsbogen; Bußgeldverfahren; Fahrtenbuchanordnung; Fahrtenbuchauflage;

    Auszug aus VG Lüneburg, 21.08.2019 - 1 A 181/18
    Der Verfolgungsbehörde werden in diesen Fällen weitere Ermittlungsversuche, die über die Anhörung des Fahrzeughalters hinausgehen, grundsätzlich nicht abverlangt (vgl. BVerwG, Beschl. v. 21.10.1987 - 7 B 162.87 -, juris Rn. 5, Urt. v. 17.12.1982 - 7 C 3.80 -, juris Rn. 7; Niedersächsisches OVG, Beschl. v. 14.1.2019 - 12 ME 170/18 -, juris Rn. 16 f., Beschl. v. 1.2.2013 - 12 LA 122/12 -, juris Rn. 7, Beschl. v. 7.6.2010 - 12 ME 44/10 -, juris Rn. 5).

    Dies folgt aus dem gefahrenabwehrrechtlichen Charakter der Regelung mit dem Ziel, die Ordnung und Sicherheit des Straßenverkehrs bei gegebenem Anlass dadurch zu gewährleisten, dass in Zukunft der Täter einer Verkehrsordnungswidrigkeit über das Fahrtenbuch alsbald ermittelt werden kann (vgl. Niedersächsisches OVG, Beschl. v. 14.1.2019 - 12 ME 170/18 -, juris Rn. 16 f., Urt. v. 23.1.2014 - 12 LB 19/13 -, juris Rn 16 m.w.N.).

    Dementsprechend hängt die Beantwortung der Frage, ob die Mitwirkung eines Fahrzeughalters ausreichend war, nicht entscheidend davon ab, ob er im Bußgeldverfahren durchsetzbare Rechtspflichten, wie etwa die dort grundsätzlich bestehende Zeugnispflicht (vgl. § 46 Abs. 2 OWiG i. V. m. § 161a Abs. 1 Satz 1 StPO, § 46 Abs. 5 OWiG) verletzt hat (Niedersächsisches OVG, Beschl. v. 14.1.2019 - 12 ME 170/18 -, juris Rn. 17, Beschl. v. 13.11.2017 - 12 LA 98/17 -, Beschl. v. 14.7.2016 - 12 ME 109/16 -, n.v.) oder ihm dies sogar "vorzuwerfen" ist.

  • BVerwG, 28.05.2015 - 3 C 13.14

    Fahrtenbuch; Fahrtenbuchauflage; Fahrtenbuchanordnung; Anordnung, dass ein

    Auszug aus VG Lüneburg, 21.08.2019 - 1 A 181/18
    Stellt die Behörde im Regelfall hinsichtlich der Dauer auf das Gewicht des Verkehrsverstoßes ab, so darf sie die Dauer der Fahrtenbuchauflage anhand dieses Kriteriums staffeln (vgl. BVerwG, Urt. v. 28.5.2015 - 3 C 13.14 -, juris Rn. 20; Niedersächsisches OVG, Urt. v. 8.7.2014 - 12 LB 76/14 -, juris Rn. 28, Urt. v. 23.1.2014 - 12 LB 19/13 -, juris Rn. 19).

    Eine Dauer von sechs Monaten wird als im unteren Bereich einer effektiven Kontrolle liegend anzusehen sein (vgl. BVerwG, Urt. v. 28.5.2015 - 3 C 13.14 -, juris Rn. 22 - 26 im Falle einer Geschwindigkeitsüberschreitung im Bereich von 26 bis 30 km/h mit einer Fahrtenbuchanordnung von zwölf Monaten, Urt. v. 7.5.1995 - 11 C 12.94 -, juris Rn. 11).

  • BVerwG, 13.10.1978 - VII C 77.74

    Fahrtenbuchauflage aufgrund dreimaliger Überschreitung der zulässigen

    Auszug aus VG Lüneburg, 21.08.2019 - 1 A 181/18
    Zwar gehört es grundsätzlich zu den angemessenen Ermittlungsmaßnahmen, dass der Fahrzeughalter möglichst umgehend, im Regelfall innerhalb von zwei Wochen, von dem mit seinem Fahrzeug begangenen Verkehrsverstoß benachrichtigt wird, damit er die Frage, wer zur Tatzeit sein Fahrzeug geführt hat, noch zuverlässig beantworten und der Täter Entlastungsgründe vorbringen kann (vgl. BVerwG, Beschl. v. 25.6.1987 - 7 B 139.87 -, juris Rn. 2, Urt. v 13.10.1978 - VII C 77.74 -, juris, Rn. 18).

    (vgl. BVerwG, Beschl. v. 25.6.1987 - 7 B 139.87 -, juris Rn. 2, Urt. v. 13.10.1978 - VII C 77.74 -, juris Rn. 19).

  • OVG Niedersachsen, 23.01.2014 - 12 LB 19/13

    Verhältnismäßigkeit einer Fahrtenbuchauflage bei Verhängen erst geraume Zeit nach

    Auszug aus VG Lüneburg, 21.08.2019 - 1 A 181/18
    Dies folgt aus dem gefahrenabwehrrechtlichen Charakter der Regelung mit dem Ziel, die Ordnung und Sicherheit des Straßenverkehrs bei gegebenem Anlass dadurch zu gewährleisten, dass in Zukunft der Täter einer Verkehrsordnungswidrigkeit über das Fahrtenbuch alsbald ermittelt werden kann (vgl. Niedersächsisches OVG, Beschl. v. 14.1.2019 - 12 ME 170/18 -, juris Rn. 16 f., Urt. v. 23.1.2014 - 12 LB 19/13 -, juris Rn 16 m.w.N.).

    Stellt die Behörde im Regelfall hinsichtlich der Dauer auf das Gewicht des Verkehrsverstoßes ab, so darf sie die Dauer der Fahrtenbuchauflage anhand dieses Kriteriums staffeln (vgl. BVerwG, Urt. v. 28.5.2015 - 3 C 13.14 -, juris Rn. 20; Niedersächsisches OVG, Urt. v. 8.7.2014 - 12 LB 76/14 -, juris Rn. 28, Urt. v. 23.1.2014 - 12 LB 19/13 -, juris Rn. 19).

  • BVerwG, 21.10.1987 - 7 B 162.87

    Rechtmäßigkeit der Verpflichtung zur Führung eines Fahrtenbuchs - Unmöglichkeit

    Auszug aus VG Lüneburg, 21.08.2019 - 1 A 181/18
    Der Verfolgungsbehörde werden in diesen Fällen weitere Ermittlungsversuche, die über die Anhörung des Fahrzeughalters hinausgehen, grundsätzlich nicht abverlangt (vgl. BVerwG, Beschl. v. 21.10.1987 - 7 B 162.87 -, juris Rn. 5, Urt. v. 17.12.1982 - 7 C 3.80 -, juris Rn. 7; Niedersächsisches OVG, Beschl. v. 14.1.2019 - 12 ME 170/18 -, juris Rn. 16 f., Beschl. v. 1.2.2013 - 12 LA 122/12 -, juris Rn. 7, Beschl. v. 7.6.2010 - 12 ME 44/10 -, juris Rn. 5).

    Zunächst ist es ausreichend, wenn die Verfolgungsbehörde den Fahrzeughalter in dem Anhörungsschreiben vorsorglich auch als Zeugen angesprochen hat (vgl. BVerwG, Beschl. v. 1.3.1994 - 11 B 130.93 -, juris Rn. 4, Beschl. v. 21.10.1987 - 7 B 162.87 -, juris Rn. 4; Niedersächsisches OVG, Beschl. v. 3.1.2019 - 12 LA 244/17 -, n. v., BA S. 8).

  • BVerwG, 17.05.1995 - 11 C 12.94

    Fahrtenbuchauflage - Fahrtenbuchauflage auch schon nach einmaligem Verstoß

    Auszug aus VG Lüneburg, 21.08.2019 - 1 A 181/18
    Eine Dauer von sechs Monaten wird als im unteren Bereich einer effektiven Kontrolle liegend anzusehen sein (vgl. BVerwG, Urt. v. 28.5.2015 - 3 C 13.14 -, juris Rn. 22 - 26 im Falle einer Geschwindigkeitsüberschreitung im Bereich von 26 bis 30 km/h mit einer Fahrtenbuchanordnung von zwölf Monaten, Urt. v. 7.5.1995 - 11 C 12.94 -, juris Rn. 11).
  • VG Braunschweig, 01.09.2005 - 6 A 98/05

    Fahrtenbuchauflage nach Nichtermittlung des Fahrers und Funktionsfähigkeit einer

    Auszug aus VG Lüneburg, 21.08.2019 - 1 A 181/18
    Die Eichbescheinigung einer Geschwindigkeitsmesseinrichtung - hier des Landesamtes für Mess- und Eichwesen Berlin-Brandenburg vom 15. Februar 2018 (Bl. 31 der Beiakte) sowie das bei der durchgeführten Messung erstellte Messprotokoll - hier vom 28. Mai 2018, Bl. 30 der Beiakte - sind öffentliche Urkunden im Sinne des § 98 VwGO in Verbindung mit § 418 Abs. 1 ZPO, die den vollen Beweis über die Funktionsfähigkeit des Messgeräts sowie die Ordnungsmäßigkeit der Messung und Auswertung erbringen (vgl. hierzu: Niedersächsisches OVG, Beschl. v. 29.11.1999 - 12 L 4605/99 -, juris Rn. 1 m.w.N.; VG Braunschweig, Urt. v. 1.9.2005 - 6 A 98/05 -, juris Rn. 16).
  • OVG Niedersachsen, 31.10.2006 - 12 LA 463/05

    Rechtmäßigkeit einer Anordnung zur Führung eines Fahrtenbuches; Vereitelung der

    Auszug aus VG Lüneburg, 21.08.2019 - 1 A 181/18
    Mithin ist eine Fahrtenbuchanordnung nicht deshalb ausgeschlossen, weil der Halter des Fahrzeuges, mit dem ein Verkehrsverstoß begangen worden ist, im Ordnungswidrigkeitenverfahren - ausdrücklich oder konkludent - von seinem Aussage- und/oder Zeugnisverweigerungsrecht Gebrauch macht (BVerwG, Beschl. v. 22.6.1995 - 11 B 7.95 -, juris Rn. 3 f.; Niedersächsisches OVG, Beschl. v. 31.10.2006 - 12 LA 463/05 -, juris Rn. 6).
  • OVG Niedersachsen, 07.06.2010 - 12 ME 44/10

    Verwertbarkeit einer Abstandsmessung im Zusammenhang mit der Anordnung des

  • BVerwG, 17.12.1982 - 7 C 3.80

    Unmöglich - Feststellung - Kraftfahrzeugführer - Geschwindigkeitsüberschreitung -

  • OVG Niedersachsen, 29.11.1999 - 12 L 4605/99

    Beweiskraft eines Messprotokolls für das Vorliegen eines Verkehrsverstoßes;

  • BVerwG, 22.06.1995 - 11 B 7.95

    Das Bestehen eines Zeugnisverweigerungsrechts bewahrt nicht vor einer

  • BVerwG, 14.05.1997 - 3 B 28.97

    Voraussetzungen für eine grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache -

  • BVerwG, 01.03.1994 - 11 B 130.93

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Anordnung zur Führung eines

  • OVG Niedersachsen, 01.02.2013 - 12 LA 122/12

    Maßgeblichkeit der Einschätzung der Ordnungswidrigkeitenbehörde für die

  • VG Lüneburg, 17.10.2022 - 1 A 139/21

    Fahrtenbuchanordnung; Tarnname; Täuschung; unrichtige Angaben

    Ihr werden weitere Ermittlungsversuche, die über die Anhörung des Fahrzeughalters hinausgehen, grundsätzlich nicht zugemutet (Kammerurt. v. 21.8.2019 - 1 A 181/18 -, juris Rn. 17 f.; Nds. OVG, Beschl. v. 1.2.2013 - 12 LA 122/12 -, juris Rn. 7, Beschl. v. 7.6.2010 - 12 ME 44/10 -, juris Rn. 8, Beschl. v. 6.4.2010 - 12 ME 47/10 -, juris Rn. 5, jeweils m.w.N.).
  • VG Lüneburg, 17.08.2023 - 1 A 188/22

    Anhörung; Fahrtenbuch; Fahrtenbuchauflage; Zugang

    Ihr werden weitere Ermittlungsversuche, die über die Anhörung des Fahrzeughalters hinausgehen, grundsätzlich nicht zugemutet (Urt. d. erk. Kammer v. 21.8.2019 - 1 A 181/18 -, juris Rn. 17 f.; Nds. OVG, Beschl. v. 1.2.2013 - 12 LA 122/12 -, juris Rn. 7, Beschl. v. 7.6.2010 - 12 ME 44/10 -, juris Rn. 8, Beschl. v. 6.4.2010 - 12 ME 47/10 -, juris Rn. 5, jeweils m.w.N.).
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