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   OVG Bremen, 08.06.2004 - 1 A 303/03   

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OVG Bremen, 08.06.2004 - 1 A 303/03 (https://dejure.org/2004,3769)
OVG Bremen, Entscheidung vom 08.06.2004 - 1 A 303/03 (https://dejure.org/2004,3769)
OVG Bremen, Entscheidung vom 08. Juni 2004 - 1 A 303/03 (https://dejure.org/2004,3769)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • bremen.de PDF

    Art. 8 EMRK
    Ausweisungsschutz nach Art. 8 EMRK

  • Oberverwaltungsgericht Bremen

    AuslG § 47; AuslG § 48; EMRK Art 8; GG Art 6
    Ausweisungsschutz nach Art. 8 EMRK - Ausweisung; Ehe; Verhältnismäßigkeit

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Ausweisungsschutz eines straffälligen Ausländers nach Art. 8 Europäische Menschenrechtskonvention (EMRK); Voraussetzungen für eine Ausweisung nach den Grundsätzen des Europäischen Gerichshofes für Menschenrechte; Zeitpunkt für die Überprüfung der Rechtmäßigkeit einer ...

  • Wolters Kluwer

    Ausweisung eines türkischen Staatsangehörigen; Anforderungen an einen besonderen Ausweisungsschutz; Überprüfung der Rechtmäßigkeit einer Ausweisung; Beachtung des Familienschutzes bei der Ausweisung eines Ausländers

  • Informationsverbund Asyl und Migration

    AuslG § 48 Abs. 1 S. 1 Nr. 1; AuslG § 48 Abs. 1 S. 2; AuslG § 47 Abs. 1; AuslG § 47 Abs. 3 S. 1; EMRK Art. 8; ARB Nr. 1/80 Art. 6 Abs. 1; ARB Nr. 1/80 Art. 7 S. 1
    D (A), Türken, Assoziationsberechtigte, Ausweisung, Straftäter, Betrug, Freiheitsstrafe, Aufenthaltsberechtigung, besonderer Ausweisungsschutz, Regelausweisung, Schwerwiegende Gründe, Atypischer Ausnahmefall, Schutz von Ehe und Familie, Verhältnismäßigkeit, ...

  • Judicialis

    EMRK Art. 8 Ausweisungsschutz; ; GG Art. 6; ; AuslG § 47; ; AuslG § 48

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (13)Neu Zitiert selbst (36)

  • EuGH, 12.06.1980 - 1/80

    Salmon

    Auszug aus OVG Bremen, 08.06.2004 - 1 A 303/03
    Seinen Widerspruch begründete der Kläger damit, dass die Ausweisungsverfügung nicht den erhöhten Ausweisungsschutz berücksichtige, den er als türkischer Staatsangehöriger aufgrund des ARB 1/80 genieße.

    Auf den erhöhten Ausweisungsschutz des ARB 1/80 könne der Kläger sich nicht berufen, denn etwaige Rechtspositionen aus dem Assoziationsrecht seien durch die Inhaftierung untergegangen.

    Auf den ARB 1/80 könne der Kläger sich nicht berufen, weil er schon nicht glaubhaft gemacht habe, überhaupt eine Rechtsstellung nach dem Assoziationsrecht erlangt zu haben.

    Aber selbst wenn man dem Verwaltungsgericht nicht folgen würde, sei zu berücksichtigen, dass er den Schutz des ARB 1/80 genieße.

    Die Ehefrau sei seit mehreren Jahren als Verkäuferin beschäftigt und gehöre damit zum Personenkreis nach Art. 6 Abs. 1 ARB 1/80.

    Ihr Ehemann - der Kläger - sei mithin ein nach Art. 7 S. 1 ARB 1/80 begünstigter Familienangehöriger.

    Ob die Ausweisung des Klägers ebenfalls gegen den Beschluss Nr. 1/80 des Assoziationsrats EWG-Türkei über die Entwicklung der Assoziation (ANBA 1981, S. 4) - ARB 1/80 - verstößt, bedarf unter diesen Umständen keiner abschließenden Klärung.

    Türkische Arbeitnehmer und deren Familienangehörige, die eine Rechtsstellung nach dem ARB 1/80 erlangt haben, genießen erhöhten Ausweisungsschutz.

    Nach Art. 14 Abs. 1 ARB 1/80 finden auf sie die für Unionsbürger geltenden Maßstäbe Anwendung, d. h. einer Ausweisung ist nach Straftaten nur zulässig, wenn von dem Betreffenden die konkrete Gefahr von weiteren schweren Störungen für die öffentliche Sicherheit ausgeht und hierdurch ein Grundinteresse der Gesellschaft berührt wird (EuGH, U. v. 20.02.2000, C - 340/97 , InfAuslR 2000, S. 161).

    Ob die Regelung in Art. 13 ARB 1/80, die ein sog. Verschlechterungsverbot enthält, darüber hinaus einen zusätzlichen Ausweisungsschutz vermittelt, ist umstritten (zum Streitstand vgl. Hailbronner, Die Stillhalteklauseln des Assoziationsrechts EWG/Türkei, ZAR 2004, S. 46 ).

    Beim Kläger ist nicht auszuschließen, dass er eine Rechtsstellung nach Art. 6 Abs. 1 ARB 1/80 erlangt hat.

    Demgegenüber kann hinreichend sicher ausgeschlossen werden, dass der Kläger eine Rechtsposition nach Art. 7 S. 1 ARB 1/80 besitzt (b).

    a) Art. 6 Abs. 1 ARB 1/80 verleiht türkischen Staatsangehörigen je nach der Dauer der Ausübung einer Tätigkeit im Lohn- oder Gehaltsverhältnis in abgestufter Weise Aufenthaltsrechte.

    Sollten die genannten Beschäftigungszeiten zusammenzurechnen sein, hätte der Kläger die Voraussetzung des Art. 6 Abs. 1 3. Spiegelstrich ARB 1/80 erfüllt, nämlich eine Beschäftigungsdauer von 4 Jahren absolviert, die den freien Zugang zum Arbeitsmarkt eröffnet.

    Gegenstand eines laufenden Vorabentscheidungsverfahrens ist auch die weitere, hier ebenfalls entscheidungserhebliche Frage, ob die Voraussetzung des Art. 6 Abs. 1 3. Spiegelstrich ARB 1/80 auch durch eine Beschäftigung bei verschiedenen Arbeitgebern erfüllt werden kann (vgl. BVerwG, B. v. 18.03.2003 - 1 C 2/02).

    Damit ist aus mehreren Gründen offen, ob der Kläger eine Rechtsposition nach Art. 6 Abs. 1 3. Spiegelstrich ARB 1/80 erlangt hat.

    Für einen Anspruch scheidet dieses Beschäftigungsverhältnis aber schon deshalb aus, weil es noch nicht ein Jahr - die Mindestbeschäftigungszeit nach Art. 6 Abs. 1 1. Spiegelstrich ARB 1/80 - besteht.

    b) Der Kläger macht jetzt im Berufungsverfahren weiter geltend, ihm stehe ein Aufenthaltsrecht aus Art. 7 S. 1 ARB 1/80 zu.

    Voraussetzung für die Anwendung von Art. 7 S. 1 ARB 1/80 ist der Tatbestand des genehmigten Familiennachzugs.

    Denn wie bei Art. 6 Abs. 1 ARB 1/80 unterliegt die Einreise der türkischen Staatsangehörigen weiterhin der Hoheit des jeweiligen Mitgliedsstaates.

    Der EuGH hat die damit begründete Befugnis der Mitgliedsstaaten zu einer Einwanderungssteuerung ausdrücklich anerkannt und in Bezug auf Art. 7 S. 1 ARB 1/80 auf die Tatsache einer Zuzugsgenehmigung abgestellt (U. v. 17.04.1997, C-351/95, , NVwZ 1997, S. 1104; vgl. auch VGH Kassel, B. v. 12.04.2002 - 12 TG 808/09 - juris; VGH Mannheim, U. v. 17.04.2002 - 11 S 1823/01 - juris; OVG Münster, B. v. 13.02.2004 17 B 1227/02 - InfAuslR 2004, S. 224).

  • BVerwG, 26.02.2002 - 1 C 21.00

    Assoziationsrecht EG-Türkei; Ausweisung nach Ermessen; Dienstleistungsfreiheit;

    Auszug aus OVG Bremen, 08.06.2004 - 1 A 303/03
    Mit Rücksicht auf das beim Bundesverwaltungsgericht anhängige Verfahren 1 C 21.00 (betreffend die Reichweite von sog. Stillhalteklauseln im Assoziationsrecht) hat das Verwaltungsgericht den Rechtsstreit mit Beschluss vom 17.09.2001 ausgesetzt.

    Die Entscheidung in jenem Verfahren erging am 26.02.2002 (NVwZ 2002, S. 1512).

    Ein etwaiger weitergehender Schutz würde vor allem darin bestehen, dass die Ausweisung nur aufgrund einer ausländerbehördlichen Ermessensentscheidung zulässig wäre (vgl. dazu BVerwG, U. v. 26.02.2002 - 1 C 21/00 - InfAuslR 2002, S. 338), die hier aber nicht getroffen wurde.

  • EGMR, 15.07.2003 - 52206/99

    MOKRANI c. FRANCE

    Auszug aus OVG Bremen, 08.06.2004 - 1 A 303/03
    Dieser Eingriff ist nur zulässig, wenn er die Voraussetzungen des Art. 8 Abs. 2 EMRK erfüllt (vgl. zuletzt Urteil vom 15.07.2003, 52206/99 , InfAuslR 2004, S. 183).

    Der EGMR hat insoweit etwa für die Frage der Wiederholungsgefahr ausdrücklich die persönliche Entwicklung des Ausländers bis zur Entscheidung des nationalen Gerichts berücksichtigt (vgl. U. v. 30.11.1999, 34374/99 , InfAuslR 2000, S. 53; U. v. 30.10.2002, 37295/97 , InfAuslR 2003, S. 126; U. v. 15.07.2003, 52206/99 , InfAuslR 2004, S. 183; dazu VGH Mannheim, U. v. 27.01.2004 -10 S 1610/03 - InfAuslR 2004, S. 189).

  • OVG Bremen, 27.10.2009 - 1 B 224/09

    Versagung einer Aufenthaltserlaubnis bei wiederholter Straffälligkeit -

    Art. 8 EMRK schließt, soweit es um den Schutz der Ehe geht, ein Abstellen auf die Generalprävention aus (OVG Bremen, Urt. v. 25.05.2004 - 1 A 303/03 -, InfAuslR 2004, 328; Urt. v. 06.11.2007 - 1 A 82/07 -, NordÖR 2008, 131).
  • OVG Bremen, 10.05.2011 - 1 A 306/10

    Ausweisung eines als Minderjähriger in das Bundesgebiet eingereisten Ausländers

    Für eine allein auf die Generalprävention gestützte Ausweisung ist nach der Rechtsprechung des EGMR , soweit die Maßnahme in den Schutzbereich von Art. 8 Abs. 1 EMRK eingreift, kein Raum (vgl. OVG Bremen, U. v. 25.04.2004 - 1 A 303/03 - InfAuslR 2004, 328; U. v. 06.11.2007 - 1 A 82/07 - InfAuslR 2008, 163; U. v. 23.06.2010 - 1 A 416/07 - jeweils m.w.N.).
  • VGH Baden-Württemberg, 16.03.2005 - 11 S 2885/04

    Klagebefugnis von Familienangehörigen bei Ausweisung des Vaters bei eigener

    Zwar dürfte der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) hinsichtlich der Frage, ob ein (schützenswertes) Familienleben im Sinne von Art. 8 der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) vorliegt, auf den Zeitpunkt der letzten Entscheidung eines nationalen Gerichts abstellen (Urteile vom 30.11.1999, 34374/99 [Baghli], InfAuslR 2000, 53, vom 30.10.2002, 37295/97 [Yildiz], InfAuslR 2003, 126; vom 15.7.2003, 52206/99 [Mokrani], InfAuslR 2004, 183; ebenso VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 27.1.2004 - 10 S 1610/03 -, InfAuslR 2004, 189; OVG Bremen, Urteil vom 25.5.2004 - 1 A 303/03 -, InfAuslR 2004, 328).
  • OVG Bremen, 06.11.2007 - 1 A 82/07

    Ausweisung wegen eines Betäubungsmitteldelikts - Ausweisung; Generalprävention;

    (Im Anschluss an OVG Bremen, Urt. v. 25.05.2004, InfAuslR 2004, 328).

    Ein Rückgriff auf generalpräventive Überlegungen ist in diesem Fall grundsätzlich nicht erlaubt (OVG Bremen, Urt. v. 25..05.2004 - 1 A 303/03 - InfAuslR 2004, 328).

  • VGH Baden-Württemberg, 16.03.2005 - 11 S 2599/04

    Tatbezogene Ausnahmen von der Regelausweisung nur beim Fehlen von spezial- und

    Zwar dürfte der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) hinsichtlich der Frage, ob ein (schützenswertes) Familienleben im Sinne von Art. 8 der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) vorliegt, auf den Zeitpunkt der letzten Entscheidung eines nationalen Gerichts abstellen (Urteile vom 30.11.1999, 34374/99 [Baghli], InfAuslR 2000, 53, vom 30.10.2002, 37295/97 [Yildiz], InfAuslR 2003, 126; vom 15.7.2003, 52206/99 [Mokrani], InfAuslR 2004, 183; ebenso VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 27.1.2004 - 10 S 1610/03 -, InfAuslR 2004, 189; OVG Bremen, Urteil vom 25.5.2004 - 1 A 303/03 -, InfAuslR 2004, 328).
  • VGH Baden-Württemberg, 08.06.2006 - 11 S 2135/05

    Zum Ausschluss neuen Vorbringens nach Ablauf der Beschwerdebegründungsfrist;

    Zwar dürfte der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) hinsichtlich der Frage, ob ein (schützenswertes) Familienleben im Sinne von Art. 8 der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) vorliegt, auf den Zeitpunkt der letzten Entscheidung eines nationalen Gerichts abstellen (Urteile vom 30.11.1999, 34374/99 [Baghli], InfAuslR 2000, 53, vom 30.10.2002, 37295/97 [Yildiz], InfAuslR 2003, 126; vom 15.07.2003, 52206/99 [Mokrani], InfAuslR 2004, 183; ebenso VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 27.1.2004 - 10 S 1610/03 -, InfAuslR 2004, 189; OVG Bremen, Urteil vom 25.5.2004 - 1 A 303/03 -, InfAuslR 2004, 328).
  • VGH Baden-Württemberg, 23.10.2006 - 11 S 1504/05

    Ausweisung eines in der BRD als Sohn türkischer Eltern geborenem

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  • VG Braunschweig, 14.05.2007 - 6 B 259/06

    Verstoß einer zwingenden Ausweisung eines Ausländers gegen die Rechte auf Achtung

    Dies ist im Aufenthaltsgesetz zwar nicht ausdrücklich geregelt, ergibt sich aber aus dem Vorrang der Europäischen Menschenrechtskonvention vor dem Aufenthaltsgesetz, von dem nach den allgemeinen Regelungen auszugehen ist: Bei der Europäischen Menschenrechtskonvention handelt es sich um einen völkerrechtlichen Vertrag, der in der Bundesrepublik im Rang eines Gesetzes gilt und gemäß § 1 Abs. 1 Satz 5 AufenthG, wonach die Regelungen in anderen Gesetzen unberührt bleiben, auch bei der Anwendung der Ausweisungsvorschriften zu beachten ist (im Ergebnis ebenso BVerwG, Beschl. vom 11.07.2003 - 1 B 252/02 -, juris = Buchholz 140 Art. 8 EMRK Nr. 14 - zur entsprechenden Regelung im Ausländergesetz - ; s. a. OVG Bremen, Urt. vom 25.05.2004, InfAuslR 2004, 328, 330 und Discher, aaO., Vor §§ 53 ff. Rn. 890 ff., 728 f., jew. m. w. N. zum Streitstand).

    Nach der insoweit maßgeblichen Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte kommt es für die Beurteilung, ob eine Ausweisung im Hinblick auf Art. 8 EMRK rechtmäßig ist, nicht auf die Sach- und Rechtslage im Zeitpunkt der Verwaltungsentscheidung an, sondern auf die Verhältnisse im Zeitpunkt der gerichtlichen Entscheidung (ebenso VGH Baden-Württemberg, Urt. vom 27.01.2004, InfAuslR 2004, 189, 193; OVG Bremen, Urt. vom 25.05.2004, InfAuslR 2004, 328, 331, jew. m. w. N.).

  • OVG Hamburg, 05.05.2006 - 1 Bf 25/06

    Ausweisung eines Iraners

    Der Senat teilt auch nicht die Auffassung der vom Oberverwaltungsgericht Bremen im Urteil vom 25. Mai 2004 - 1 A 303/03 - (InfAuslR 2004, S. 329) und vom Verwaltungsgericht Baden-Württemberg im Urteil vom 27. Januar 2004 - 10 S 1610/03 - (InfAuslR 2004, S. 189) geäußerten Ansichten, dass im Anwendungsbereich von Art. 8 EMRK nicht auf den Zeitpunkt der Bekanntgabe der Ausweisungsverfügung, sondern auf den Zeitpunkt maßgeblich abzustellen sei, an dem diese Verfügung vom Gericht bestätigt werde.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 14.08.2007 - 18 E 686/07

    Zwingende Ausweisung Grundsatz der Verhältnismäßigkeit Generalprävention

    In diesem Sinne auch bereits VGH Bad.-Württ., Urteil vom 26. Juli 2001 - 13 S 2401/99 -, InfAuslR 2002, 2 und Beschluss vom 23. Oktober 2002 - 11 S 1410/02 -, NVwZ-RR 2003, 304; OVG Bremen, Urteil vom 25. Mai 2004 - 1 A 3037/03 -, InfAuslR 2004, 328.
  • VG Sigmaringen, 09.08.2006 - 5 K 293/05

    Ausweisung: Anwendung des Art 7 Satz 1 EWGAssRBes

  • VG Aachen, 27.08.2008 - 8 L 366/07

    D (A), Ausweisung, zwingende Ausweisung, Verhältnismäßigkeit, Europäische

  • VG Bremen, 02.01.2009 - 4 K 2208/08

    D (A), Prozesskostenhilfe, Erfolgsaussichten, Aufenthaltserlaubnis,

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