Rechtsprechung
   OVG Saarland, 29.03.2019 - 1 A 398/17   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2019,11160
OVG Saarland, 29.03.2019 - 1 A 398/17 (https://dejure.org/2019,11160)
OVG Saarland, Entscheidung vom 29.03.2019 - 1 A 398/17 (https://dejure.org/2019,11160)
OVG Saarland, Entscheidung vom 29. März 2019 - 1 A 398/17 (https://dejure.org/2019,11160)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2019,11160) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    AUSGANG VON LOTTERIEN; ERMESSEN; INTERNETVERBOT; KOHÄRENZ; LOTTERIEBEGRIFF; MANIPULATIONSGEFAHR; STRUKTURELLES; SUCHTGEFAHR; UNTERSAGUNGSANORDNUNG; VERANSTALTERBEGRIFF; VOLLZUGSDEFIZIT; VOLLZUGSKONZEPT; WERBUNG; WETTEN; ZWEITLOTTERIE; Wetten auf Ausgang von Lotterien; ...

  • rechtsportal.de

    GlüStV § 3 Abs. 3 S. 1; GlüStV § 4 Abs. 4
    Unterfallen von sog. Zweitlotterien unter dem Lotteriebegriff des § 3 Abs. 3 S. 1 GlüStV; Vereinbarkeit des Internetverbots aus § 4 Abs. 4 GlüStV mit Verfassungsrecht und Unionsrecht bezogen auf Zweitlotterien

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (21)Neu Zitiert selbst (28)

  • OVG Saarland, 12.05.2016 - 1 B 199/15

    Einschreiten gegen Glücksspiel im Internet

    Auszug aus OVG Saarland, 29.03.2019 - 1 A 398/17
    Anträge der Klägerin auf vorläufigen Rechtsschutz gegen die Untersagungsanordnung wurden mit Beschlüssen des Verwaltungsgerichts vom 27.07.2015 - 6 L 1544/14 - und vom 06.10.2015 - 6 L 1120/15 -, letzterer bestätigt durch Beschluss des Senats vom 12.05.2016 - 1 B 199/15 -, zurückgewiesen.

    Die erst im Beschwerdeverfahren 1 B 199/15 nach gerichtlicher Aufforderung vorgelegten allgemeinen Dokumente zum Internetvollzug (Leitlinien zum Internetvollzug, Prioritätenliste Internetvollzug, Verfahrensabsprachen beim Vorgehen gegen Anbieter im Internet, eine Bestandsaufnahmetabelle und eine "best-practice-Liste"), auf denen das aufsichtsrechtliche Vorgehen der Beklagten gegen unerlaubte Glücksspielangebote im Internet nach eigener Darstellung seit 2014 basiere, könnten - wie unter Wiedergabe der wesentlichen Gründe des zwischen den Beteiligten ergangenen Senatsbeschlusses vom 12.5.2016 - B 199/15 - im Einzelnen dargelegt wird - eine ermessensfehlerhafte Störerauswahl nicht begründen.

    Fallbezogen hat der Senat in dem zwischen den Beteiligten ergangenen Beschluss vom 12.5.2016(OVG des Saarlandes, Beschluss vom 12.5.2016 - 1 B 199/15 -, Juris,) festgestellt, dass die Beklagte ihr aufsichtsbehördliches Vorgehen gegen die Klägerin an einem sachlich vertretbaren Konzept, nämlich den im damaligen Beschwerdeverfahren vorgelegten allgemeinen Dokumenten zum Internetvollzug (Leitlinien zum Internetvollzug, Prioritätenliste Internetvollzug, Verfahrensabsprachen beim Vorgehen gegen Anbieter im Internet, eine Bestandsaufnahmetabelle und eine "best-practice-Liste"), ausgerichtet und fehlerfrei betätigt hat.

    Die Beklagte hat bereits im Schriftsatz vom 22.3.2016 (1 B 199/15) im Einzelnen vorgetragen, dass Grundlage der ihre Prioritätensetzung tragenden MECN-Analyse die Anzahl der Besucher von Internetauftritten bilde, die anhand der Daten der Internet-Marktforschungsunternehmen Comscore und Alexa ermittelt werde.

    Nach den Darlegungen der Beklagten im Schriftsatz vom 22.3.2016 (1 B 199/15) entscheidet sie über ein zeitlich vorrangiges Vorgehen gegen Anbieter unerlaubten Glücksspiels im Internet für die verschiedenen Bereiche des Internet-Glücksspiels bereichsübergreifend.

  • BVerwG, 20.06.2013 - 8 C 17.12

    Anfechtung; normative Ausgestaltung; Aufgabe; Betriebsstätte;

    Auszug aus OVG Saarland, 29.03.2019 - 1 A 398/17
    Fallbezogen hat das monopolspezifische Gebot der Binnenkohärenz(siehe hierzu BVerwG, Urteil vom 20.6.2013 - 8 C 17/12 -, Juris, Rdnr. 41-43) für - wie hier - Regelungsbereiche außerhalb eines staatlichen Monopols keine Relevanz.

    Was die Frage der Zurechnung eines etwaigen Fehlverhaltens der anderen Landeslotteriegesellschaften betrifft, ist nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts(BVerwG, Urteile vom 20.6.2013 - 8 C 17/12 - und vom 15.6.2016 - 8 C 5/16 -) die unter einer gemeinsamen Dachmarke koordinierte Werbung anderer Monopolträger mit zu berücksichtigen, sofern sie Ausdruck einer Landesgrenzen übergreifend abgestimmten und umgesetzten Vertriebsstrategie aller Monopolträger ist, mithin ein von allen Monopolträgern mitgetragenes, koordiniertes und planmäßiges Vorgehen für den Vertrieb der Angebote anzunehmen ist, das vertriebsfördernde Wirkungen der Werbung für ein Dachmarkenprodukt auch der Vermarktung anderer Produkte unter derselben Dachmarke zugutekommen lässt.

    Auf der Grundlage des Vorbringens der Klägerin lassen die im Gutachten Sch angeführte Video-Wiedergabe und die bildliche Darstellung einer Werbung des Deutschen Lotto- und Totoblocks inhaltlich nicht die Bewertung zu, dass die Aussage von einem noch nicht zur Teilnahme entschlossenen durchschnittlichen Empfänger als Anreiz zur Teilnahme zu verstehen ist.(BVerwG, Urteil vom 20.6.2013, - 8 C 17/12 -, Rdnr. 54, 57) Vielmehr wird in sachlicher Weise über die Mittelverwendung informiert und damit lediglich auf eine Nebenfolge des Lotteriespiels hingewiesen.

  • BVerwG, 26.10.2017 - 8 C 14.16

    Internetverbot für drei Glücksspielarten bestätigt

    Auszug aus OVG Saarland, 29.03.2019 - 1 A 398/17
    4.1 Das Bundesverwaltungsgericht hat die Vereinbarkeit des Internetverbots mit höherrangigem Recht bezogen auf Poker- und Casinospiele(BVerwG, Urteil vom 26.10.2017 - 8 C 18/16 -, Juris) und auf Sofortlotterien in Gestalt von Rubbellosspielen(BVerwG, Urteil vom 26.10.2017 - 8 C 14/16 -, Juris) bejaht.

    Begründungsbedürftig ist allenfalls ein vorübergehendes Absehen von einem Einschreiten.(BVerwG, Urteil vom 26.10.2017 - 8 C 14.16 -, wie vor, Rdnr. 21, 22).

    Die Klägerin verkennt, dass mangelnde personelle Ressourcen oder etwa der Wunsch der Behörde, zunächst ein Musterverfahren durchzuführen, um ihre Rechtsansicht gerichtlich überprüfen zu lassen, sachgerechte Gründe dafür sein können, ein vorübergehendes Absehen von einem an sich sofort gebotenen Einschreiten zu rechtfertigen.(BVerwG, Urteil vom 26.10.2017 - 8 C 14/16 -, wie vor, Rdnr. 21) Im Übrigen ist darauf hinzuweisen, dass in den "Leitlinien für ein Vorgehen gegen illegale Glücksspiele im Internet" einerseits von einem abgestuften Vorgehen und andererseits von dem Ziel eines flächendeckenden Vorgehens gegen alle Anbieter in allen Bundesländern die Rede ist.

  • BVerwG, 25.02.2015 - 8 B 36.14

    Untersagung der Vermittlung von Glücksspielen über das Internet; Sachsen-Anhalt

    Auszug aus OVG Saarland, 29.03.2019 - 1 A 398/17
    In der höchstrichterlichen Rechtsprechung ist in Bezug auf Spielangebote im Internet zum Regelungsgehalt des § 3 Abs. 4 GlüStV geklärt, dass Glücksspiele an dem Ort veranstaltet oder vermittelt werden, an dem sich der Internetzugang des Spielers befindet(BVerfG, Nichtannahmebeschluss vom 14.10.2008 - 1 BvR 928/08 -, Juris, Rdnr. 34) bzw. an dem der Nutzer des Internets das Wettangebot annehmen kann.(BVerwG, Beschluss vom 25.2.2015 - 8 B 36/14 -, Juris, Rdnr. 21) Dafür reicht aus, dass die Internetpräsenz auf die Entgegennahme von Spiel- oder Vermittlungsaufträgen zumindest auch aus dem betreffenden (Bundes-) Land angelegt ist und nicht durch technische oder andere Vorkehrungen verhindert wird.

    Der bloße Aufruf ohne die Möglichkeit der Eröffnung der Spielteilnahme aus Deutschland reicht hingegen nicht aus.(BVerwG, Beschluss vom 25.2.2015 - 8 B 36/14 -, wie vor) Gemessen hieran bietet die Klägerin, wie das Verwaltungsgericht überzeugend aufgezeigt hat, ihre Glücksspielprodukte im Saarland an.

    Ohne Relevanz ist in diesem Zusammenhang mangels einer allgemeinen gegenseitigen Anerkennungspflicht der Mitgliedstaaten, ob ein Glücksspielvermittler - wie die Klägerin - über eine in einem anderen Mitgliedstaat erteilte glücksspielrechtliche Erlaubnis verfügt.(BVerwG, Beschluss vom 25.2.2015 - 8 B 36/14 -, wie vor, Rdnr. 26) Die unter Berufung auf das Gutachten Sch vorgetragene gegenteilige Annahme der Klägerin vermag nicht zu überzeugen.

  • BVerwG, 20.06.2013 - 8 C 10.12

    Anfechtung; normative Ausgestaltung; Aufgabe; Betriebsstätte;

    Auszug aus OVG Saarland, 29.03.2019 - 1 A 398/17
    Abgesehen davon kann, selbst wenn sich die Kreise der potenziellen Kundschaft von Sportwetten und von Zweitlotterien teilweise überschneiden und es zu einer Abwanderung eines Teils von Spielern aus dem Bereich der Zweitlotterien zu dem der Sportwetten gekommen ist, nicht festgestellt werden, dass die Abwanderung praktisch einen Leerlauf der Regelung im Bereich der Zweitlotterie zur Folge hat oder diese auf eine Alibifunktion reduziert.(BVerwG, Urteil vom 20.6.2013 - 8 C 10/12 -, Juris, Rdnr. 53ff) Vielmehr ergibt sich aus dem von der Klägerin vorgelegten Jahresreport 2016 der Glückspielaufsichtsbehörden der Länder, dass im nicht-regulierten Markt Zunahmen in allen Segmenten festgestellt werden konnten und gerade Zweitlotterien mit 54 Mio. Euro (+ 22 %) deutlich zulegten.

    Ein systematisches Handeln im Sinne einer regelmäßig und über einen erheblichen Zeitraum praktizierten Werbestrategie(BVerwG, Urteil vom 20.6.2013, - 8 C 10/12 -, Rdnr. 50) lässt sich den Ausführungen nicht entnehmen.

  • EuGH, 17.05.2018 - C-316/17

    Hadamek - Streichung

    Auszug aus OVG Saarland, 29.03.2019 - 1 A 398/17
    Ein zentrales Element dieser Öffnung ist in Bezug auf Lotterien der Staatsvorbehalt des § 10 Abs. 6 GlüStV, der - im Einklang mit der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs(EuGH, Urteil vom 8.9.2010, a.a.O., Rdnr. 81ff) - mit der Erwägung eines gegenüber der bloßen Aufsicht über Private erhöhten Steuerungspotenzials der Länder über die in § 10 Abs. 2 GlüStV aufgeführten Unternehmen gerechtfertigt wird.(LT-Drs 15/15, Seiten 112, 120, 133) Daraus folgt zugleich, dass die vom Gesetzgeber vorgenommene Differenzierung zwischen den von der kontrollierten Zulassung des Vertriebswegs Internet profitierenden staatlichen Lotterien und den einem ausnahmslosen Totalverbot unterworfenen Zweitlotterien von sachlichen Erwägungen getragen ist.

    Es ist Sache des nationalen Gerichts, in Anbetracht der Umstände des bei ihm anhängigen Rechtsstreits zu prüfen, ob die Geschäftspolitik des Inhabers des Monopols sowohl hinsichtlich des Umfangs der Werbung als auch hinsichtlich der Schaffung neuer Spiele als Teil einer Politik der kontrollierten Expansion im Glücksspielsektor zur wirksamen Lenkung der Spiellust in rechtmäßige Bahnen angesehen werden kann.(EuGH, Urteil vom 15.9.2011, wie vor, Rdnr. 63-65 mit Hinweisen auf Urteile vom 8.9.2010 - C-316/17 u.a. - (Stoß), vom 6.3.2007 - C-338/04, C-359/04 und C- 360/04 - ( Planica ) und vom 3.6.2010 - C-258/08 - ( Ladbrokes Betting Gaming und Ladbrokes International)).

  • BVerfG, 14.10.2008 - 1 BvR 928/08

    Verfassungskonformität des Verbots der Internetvermittlung von Lotterieprodukten

    Auszug aus OVG Saarland, 29.03.2019 - 1 A 398/17
    In der höchstrichterlichen Rechtsprechung ist in Bezug auf Spielangebote im Internet zum Regelungsgehalt des § 3 Abs. 4 GlüStV geklärt, dass Glücksspiele an dem Ort veranstaltet oder vermittelt werden, an dem sich der Internetzugang des Spielers befindet(BVerfG, Nichtannahmebeschluss vom 14.10.2008 - 1 BvR 928/08 -, Juris, Rdnr. 34) bzw. an dem der Nutzer des Internets das Wettangebot annehmen kann.(BVerwG, Beschluss vom 25.2.2015 - 8 B 36/14 -, Juris, Rdnr. 21) Dafür reicht aus, dass die Internetpräsenz auf die Entgegennahme von Spiel- oder Vermittlungsaufträgen zumindest auch aus dem betreffenden (Bundes-) Land angelegt ist und nicht durch technische oder andere Vorkehrungen verhindert wird.

    Unter der Geltung des GlüStV 2008, der in dem damaligen § 4 Abs. 4 ein ausnahmsloses Internetverbot vorgegeben hat, habe - so das Bundesverwaltungsgericht - in der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts(BVerfG, Kammerbeschluss vom 14.10.2008 - 1 BvR 928/08 -, NVwZ 2008, 1338), des Bundesverwaltungsgerichts(BVerwG, Urteil vom 1.6.2011 - 8 C 5.10 -, BVerwGE 140, 1) und des Europäischen Gerichtshofs(EuGH, Urteile vom 8.9.2009 - C-42/07 - (Liga Portuguesa), vom 8.9.2010 - C-316/07- (Markus Stoß) und - C-46/08- (Carmen Media) sowie vom 30.6.2011 - C-212/08- ( Zeturf )) Einvernehmen bestanden, dass ein generelles Internetverbot für öffentliches Glücksspiel mit dem Grundrecht der Berufsfreiheit und dem allgemeinen Gleichheitssatz sowie mit Unionsrecht vereinbar sei.

  • VG Saarlouis, 27.07.2015 - 6 L 1544/14

    Online-Zweitlotterie; Kooperationsgebot; unerlaubtes Glücksspiel; gibraltarische

    Auszug aus OVG Saarland, 29.03.2019 - 1 A 398/17
    Anträge der Klägerin auf vorläufigen Rechtsschutz gegen die Untersagungsanordnung wurden mit Beschlüssen des Verwaltungsgerichts vom 27.07.2015 - 6 L 1544/14 - und vom 06.10.2015 - 6 L 1120/15 -, letzterer bestätigt durch Beschluss des Senats vom 12.05.2016 - 1 B 199/15 -, zurückgewiesen.

    Wegen der weiteren Einzelheiten des Sachverhalts wird auf die Gerichtsakten, die Prozessakten 6 L 1544/14 sowie 6 L 1120/15 = 1 B 199/15 und die beigezogenen Verwaltungsunterlagen der Beklagten verwiesen, deren Inhalt Gegenstand der mündlichen Verhandlung war.

  • BVerfG, 28.03.2006 - 1 BvR 1054/01

    Grundrechtskonformität des staatlichen Sportwettenmonopols

    Auszug aus OVG Saarland, 29.03.2019 - 1 A 398/17
    In der amtlichen Begründung des damaligen Gesetzesentwurfs wurde das Verbot des Glücksspiels im Internet damit gerechtfertigt, dass es nach Feststellung des Bundesverfassungsgerichts(BVerfG, Urteil vom 28.3.2006 - 1 BvR 1054/01 -) und nach Aussage von Suchtexperten in besonderem Maße suchtgefährdend sei und eine Begrenzung des Glückspiels bei Internetangeboten nicht zu erreichen sei.
  • EuGH, 06.03.2007 - C-338/04

    DER GERICHTSHOF ERKLÄRT ES FÜR GEMEINSCHAFTSRECHTSWIDRIG, DASS IN ITALIEN

    Auszug aus OVG Saarland, 29.03.2019 - 1 A 398/17
    Es ist Sache des nationalen Gerichts, in Anbetracht der Umstände des bei ihm anhängigen Rechtsstreits zu prüfen, ob die Geschäftspolitik des Inhabers des Monopols sowohl hinsichtlich des Umfangs der Werbung als auch hinsichtlich der Schaffung neuer Spiele als Teil einer Politik der kontrollierten Expansion im Glücksspielsektor zur wirksamen Lenkung der Spiellust in rechtmäßige Bahnen angesehen werden kann.(EuGH, Urteil vom 15.9.2011, wie vor, Rdnr. 63-65 mit Hinweisen auf Urteile vom 8.9.2010 - C-316/17 u.a. - (Stoß), vom 6.3.2007 - C-338/04, C-359/04 und C- 360/04 - ( Planica ) und vom 3.6.2010 - C-258/08 - ( Ladbrokes Betting Gaming und Ladbrokes International)).
  • EuGH, 10.03.2009 - C-169/07

    DIE ÖSTERREICHISCHE REGELUNG ÜBER DIE ERRICHTUNG PRIVATER KRANKENANSTALTEN IST

  • BVerfG, 20.03.2009 - 1 BvR 2410/08

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde eines Vermittlers gewerblicher Sportwetten gegen

  • EuGH, 08.09.2009 - C-42/07

    Beschränkung der Dienstleistungsfreiheit durch Internetglücksspiel-Verbote

  • BVerwG, 25.02.1957 - I B 121.56
  • EuGH, 08.09.2010 - C-316/07

    Stoß - Art. 43 EG und 49 EG - Niederlassungsfreiheit - Freier

  • BVerwG, 01.06.2011 - 8 C 5.10

    Berufsausübungsfreiheit; Berufswahlfreiheit; DDR-Gewerbeerlaubnis;

  • EuGH, 30.06.2011 - C-212/08

    Ein Monopol für Pferdewetten außerhalb von Rennplätzen kann gerechtfertigt sein,

  • EuGH, 15.09.2011 - C-347/09

    Ein Monopol für Internet-Glücksspiele kann nur gerechtfertigt werden, wenn mit

  • EuGH, 16.02.2012 - C-72/10

    Das Unionsrecht steht einer nationalen Regelung über Glücksspiele entgegen, die

  • OVG Saarland, 17.07.2015 - 1 B 50/15

    Veranstaltung von nicht erlaubnisfähigem öffentlichen Glücksspiel im Internet

  • VGH Baden-Württemberg, 08.09.2015 - 6 S 1426/14

    Anforderungen an die Bestimmtheit einer glücksspielrechtlichen

  • EuGH, 30.06.2016 - C-464/15

    Admiral Casinos & Entertainment - Vorlage zur Vorabentscheidung - Art. 56 AEUV -

  • EuGH, 19.10.2016 - C-148/15

    Die deutsche Preisbindung bei verschreibungspflichtigen Arzneimitteln verstößt

  • BVerwG, 16.12.2016 - 8 C 6.15

    Landesrechtliche Einschränkungen für Spielhallen in Berlin und Rheinland-Pfalz

  • BVerwG, 16.12.2016 - 8 C 5.16

    Landesrechtliche Einschränkungen für Spielhallen in Berlin und Rheinland-Pfalz

  • OVG Niedersachsen, 28.02.2019 - 11 LB 497/18

    Bestimmtheit; Erlaubnisvorbehalt; Kohärenz; Online-Poker; Vollzugsdefizit;

  • EuGH, 04.02.2016 - C-336/14

    Das Unionsrecht kann der Ahndung einer ohne Erlaubnis erfolgten

  • BVerwG, 15.06.2016 - 8 C 5.15

    Sportwettenvermittlung; Untersagungsverfügung; Glücksspielmonopol;

  • OLG Koblenz, 03.07.2019 - 9 U 1359/18

    lottohelden.de - Wettbewerbsverstoß: Zulässigkeit von Internet-Zweitlotterien in

    Ferner ist die Höhe des Einsatzes im Spielplan zu bestimmen (Oberverwaltungsgericht des Saarlandes, Urteil vom 29. März 2019 - 1 A 398/17 -, Rn. 29, juris).

    Es handelt sich jedoch nicht um einen eigenen Spielplan im Verständnis des § 3 Abs. 3 Satz 1 GlüStV (vgl. Oberverwaltungsgericht des Saarlandes, Urteil vom 29. März 2019 - 1 A 398/17 -, Rn. 29, juris).

    Prüfungsgegenstand ist im Streitfall allein das Internetverbot des § 4 Abs. 4 GlüStV und nicht der Glücksspielstaatsvertrag in seiner Gesamtheit oder das deutsche Glücksspielmonopol (BGH GRUR 2012, 193, beck-online; Oberverwaltungsgericht des Saarlandes, Urteil vom 29. März 2019 - 1 A 398/17 -, Rn. 42, juris).

    Daraus ergeben sich hohe Ausgaben für die Spieler und negative soziale wie auch moralische Folgen (vgl. ausführlich BVerwG NVwZ 2018, 895, beck-online; BVerwGE 140, 1 [12] = NVwZ 2011, 1319, unter Bezugnahme auf EuGH, C-46/08, ECLI:EU:C:2010:505 = Slg. 2010, I-8175 = NVwZ 2010, 1422 Rn. 102 f., 105 - Carmen Media; Oberverwaltungsgericht des Saarlandes, Urteil vom 29. März 2019 - 1 A 398/17 -, Rn. 45, juris; VG Regensburg, Urteil vom 28. Februar 2013 - RO 5 K 12.1196 -, Rn. 108, juris).

    Zu den nach § 1 Satz 2 GlüStV anzustrebenden differenzierten Maßnahmen für die einzelnen Glücksspielformen zählt auch die Entscheidung des Gesetzgebers, dass es bezogen auf den Vertriebsweg Internet für andere als die in § 4 Abs. 5 GlüStV angesprochenen Glücksspielangebote beim generellen Verbot nach § 4 Abs. 4 GlüStV verbleibt (Oberverwaltungsgericht des Saarlandes, Urteil vom 29. März 2019 - 1 A 398/17 -, Rn. 47, juris).

  • VG Düsseldorf, 30.11.2021 - 27 L 1414/20

    Jugendmedienschutz im Internet - Untersagung von pornografischen

    Zur Rechtsprechung im Glücksspielrecht, wonach es keine strukturell defizitäre oder willkürliche Vollzugspraxis darstellt, wenn die Aufsichtsbehörde zunächst nur gegen wenige große Anbieter von Glücksspielen im Internet vorgeht, vgl. z.B. OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 20. August 2019 - OVG 1 N 46.18 -, juris; zur sachgerechten Überlegung eines Musterverfahrens auch OVG des Saarlandes, Urteil vom 29. März 2019 - 1 A 398/17 -, juris und Beschluss vom 7. Februar 2019 - 1 B 8/19 -, juris; VG Berlin, Urteil vom 6. Juni 2018 - 4 K 213.17 -, juris.
  • BGH, 08.11.2023 - I ZR 148/22

    Zulassung der Revision bei Entscheidungserheblichkeit der aufgeworfenen

    Ein staatliches Monopol steht im Streitfall nicht in Rede; dieses besteht unter dem Glücksspielstaatsvertrag 2021 nur noch für Lotterien (vgl. Brüning/Thomsen, NVwZ 2021, 11, 14) und betrifft die Veranstaltung von Erstziehungen, nicht aber - wie hier - die Veranstaltung einer Wette auf diese Erstziehung (vgl. OVG Saarlouis, ZfWG 2019, 362 [juris Rn. 29 f.]).
  • BGH, 08.11.2023 - I ZR 79/22

    Anbieten von Online-Zweitlotterien ohne Erlaubnis; Neubewertung der verfassungs-

    Ein staatliches Monopol steht im Streitfall nicht in Rede; dieses besteht unter dem Glücksspielstaatsvertrag 2021 nur noch für Lotterien (vgl. Brüning/Thomsen, NVwZ 2021, 11, 14) und betrifft die Veranstaltung von Erstziehungen, nicht aber - wie hier - die Veranstaltung einer Wette auf diese Erstziehung (vgl. OVG Saarlouis, ZfWG 2019, 362 [juris Rn. 29 f.]).
  • VGH Bayern, 21.12.2021 - 23 ZB 17.2446

    Erfolgloser Antrag auf Zulassung der Berufung in einem glücksspielrechtlichen

    Nichts anderes gilt mit Blick auf das Lotteriemonopol für den Erlaubnisvorbehalt für die Veranstaltung bzw. Vermittlung von Lotterien (BVerwG, B.v. 25.2.2015 - 8 B 36.14 - juris Rn. 23, bestätigt durch BVerfG, NB.v. 18.3.2016 - 1 BvR 911/15; BayVGH, B.v. 28.6.2012 - 10 ZB 10.3124 - juris Rn. 9 und B.v. 2.3.2017 - 10 CS 16.2149 - juris Rn. 7; OVG NW, B.v. 28.6.2012 - 4 A 701/12 - juris Rn. 39; OVG LSA, U.v. 19.2.2014 - 3 L 20/12 - juris Rn. 24; NdsOVG, B.v. 12.12.2016 - 11 ME 157/16 - juris Rn. 5; OVG Hamburg, B.v. 9.3.2017 - 4 Bs 241/16 - juris Rn. 41 und U.v. 22.6.2017 - 4 Bf 160/14 - juris Rn. 112; OVG Saarland, B.v. 12.5.2016 - 1 B 199/15 - juris Rn. 48 und U.v. 29.3.2019 - 1 A 398/17 - juris Rn. 35; VG Regensburg, U.v. 13.12.2018 - RO 5 K 17.2046 - juris Rn. 5, bestätigt durch BayVGH, B.v. 10.7.2020 - 23 ZB 19.263; VG Ansbach, U.v. 6.12.2017 - AN 15 K 16.00442 - UA S. 8, bestätigt durch BayVGH, B.v. 10.7.2020 - 23 ZB 18.974; VG Düsseldorf, U.v. 27.8.2019 - 3 K 834/18 - juris Rn. 48).

    Mangels konkreter Anhaltspunkte ist es deshalb gerechtfertigt, den Streitwert für die Veranstaltung und Vermittlung der Lotterie pauschalierend mit 100.000,- Euro festzusetzen (vgl. BayVGH, B.v. 10.7.2020 - 23 ZB 19.263 und 23 ZB 18.974; VGH BW, B.v. 20.5.2015 - 6 S 494/15 - juris Rn. 75; OVG Saarland, B.v. 26.11.2013 - 3 A 106/12 - juris Rn. 165 und B.v. 29.03.2019 - 1 A 398/17 - juris Rn. 107; VG Regensburg, B.v. 13.12.2018 - RO 5 K 17.2046 - juris Rn. 113; VG Düsseldorf, B.v. 27.8.2019 - 3 K 834/18 - juris Rn. 80).

  • VG Düsseldorf, 30.11.2021 - 27 L 1416/20

    Jugendmedienschutz im Internet: Untersagung von pornografischen Internetangeboten

    Zur Rechtsprechung im Glücksspielrecht, wonach es keine strukturell defizitäre oder willkürliche Vollzugspraxis darstellt, wenn die Aufsichtsbehörde zunächst nur gegen wenige große Anbieter von Glücksspielen im Internet vorgeht, vgl. z.B. OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 20. August 2019 - OVG 1 N 46.18 -, juris; zur sachgerechten Überlegung eines Musterverfahrens auch OVG des Saarlandes, Urteil vom 29. März 2019 - 1 A 398/17 -, juris und Beschluss vom 7. Februar 2019 - 1 B 8/19 -, juris; VG Berlin, Urteil vom 6. Juni 2018 - 4 K 213.17 -, juris.
  • OLG Düsseldorf, 28.04.2022 - 20 U 227/20
    Zur Vermeidung von Wiederholungen wird auf die überzeugenden Ausführungen des Oberverwaltungsgerichts des Saarlandes mit Urteil vom 29. März 2019 - Az.: 1 A 398/17 - Bezug genommen, denen sich der Senat nach eigener Überprüfung anschließt und die nicht - auch nicht in Ansehung des Berufungsvorbringens der Beklagten - ergänzungsbedürftig sind.
  • VG Düsseldorf, 30.11.2021 - 27 L 1415/20
    Zur Rechtsprechung im Glücksspielrecht, wonach es keine strukturell defizitäre oder willkürliche Vollzugspraxis darstellt, wenn die Aufsichtsbehörde zunächst nur gegen wenige große Anbieter von Glücksspielen im Internet vorgeht, vgl. z.B. OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 20. August 2019 - OVG 1 N 46.18 -, juris; zur sachgerechten Überlegung eines Musterverfahrens auch OVG des Saarlandes, Urteil vom 29. März 2019 - 1 A 398/17 -, juris und Beschluss vom 7. Februar 2019 - 1 B 8/19 -, juris; VG Berlin, Urteil vom 6. Juni 2018 - 4 K 213.17 -, juris.
  • VG Düsseldorf, 04.04.2023 - 27 K 3904/20

    Herkunftslandprinzip, Jugendmedienschutz, Pornografie, entscheidungserheblicher

    Zur Rechtsprechung im Glücksspielrecht, wonach es keine strukturell defizitäre oder willkürliche Vollzugspraxis darstellt, wenn die Aufsichtsbehörde zunächst nur gegen wenige große Anbieter von Glücksspielen im Internet vorgeht, vgl. z.B. OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 20. August 2019 - OVG 1 N 46.18 -, juris; zur sachgerechten Überlegung eines Musterverfahrens auch OVG des Saarlandes, Urteil vom 29. März 2019 - 1 A 398/17 -, juris und Beschluss vom 7. Februar 2019 - 1 B 8/19 -, juris; VG Berlin, Urteil vom 6. Juni 2018 - 4 K 213.17 -, juris.
  • OVG Saarland, 12.12.2023 - 1 B 19/23

    Betrieb einer Wettvermittlungsstelle, die den gesetzlichen Mindestabstand zu

    [Urteil des Senats vom 29.3.2019 - 1 A 398/17 - juris Rn. 71] Bei der Gefahrenbeurteilung kommt dem Gesetzgeber im Grundsatz ein weiter Beurteilungsspielraum zu.
  • VGH Bayern, 16.10.2020 - 23 CS 19.2009

    Glücksspielrechtliche Untersagungsverfügung

  • OVG Saarland, 04.02.2020 - 1 B 318/19

    Spielhallen; Abstandsgebot; maßgeblicher Zeitpunkt für Auswahlentscheidung

  • VG Saarlouis, 02.02.2017 - 6 K 1519/14

    Untersagung der Veranstaltung, Vermittlung und Bewerbung von sog.

  • OVG Saarland, 21.12.2022 - 1 A 28/21

    Verstoß gegen das glücksspielrechtliche Trennungsgebot; Spielhalle und Wettbüro

  • VG Düsseldorf, 04.04.2023 - 27 K 3905/20

    Herkunftslandprinzip, Jugendmedienschutz, Pornografie, entscheidungserheblicher

  • OVG Saarland, 28.08.2020 - 1 B 177/20

    Auswahlentscheidung, gesetzeskonformes Verhalten, Rechtsverstoß bei anderer

  • VG Düsseldorf, 04.04.2023 - 27 K 3906/20

    Herkunftslandprinzip, Jugendmedienschutz, Pornografie, entscheidungserheblicher

  • OVG Saarland, 13.08.2020 - 1 B 189/20

    Nähe einer Spielhalle zu einer Schule als Auswahlkriterium für die

  • VG Bremen, 10.11.2022 - 5 K 388/22

    Lotterierecht, Urteil vom 10.11.2022 - Abstandsgebot; Glücksspielrecht;

  • OVG Saarland, 24.07.2019 - 1 B 138/19

    Schließung von Spielhallen wegen Verstoßes gegen das Verbundverbot

  • VG Düsseldorf, 27.08.2019 - 3 K 834/18
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht