Rechtsprechung
   EuGH, 16.02.2012 - C-72/10, C-77/10   

Volltextveröffentlichungen (4)

  • lexetius.com

    Niederlassungsfreiheit - Freier Dienstleistungsverkehr - Glücksspiele - Annahme von Sportwetten - Erfordernis einer Konzession - Folgen einer Verletzung des Unionsrechts bei der Vergabe von Konzessionen - Vergabe von 16 300 zusätzlichen Konzessionen - Grundsatz der Gleichbehandlung und Transparenzgebot - Grundsatz der Rechtssicherheit - Schutz für Inhaber von früher erteilten Konzessionen - Nationale Regelung - Verbindliche Mindestabstände zwischen Wettannahmestellen - Zulässigkeit - Grenzüberschreitende Tätigkeiten, die mit den konzessionierten vergleichbar sind - Verbot durch eine nationale Regelung - Zulässigkeit

  • EU-Kommission

    Costa

    Niederlassungsfreiheit - Freier Dienstleistungsverkehr - Glücksspiele - Annahme von Sportwetten - Erfordernis einer Konzession - Folgen einer Verletzung des Unionsrechts bei der Vergabe von Konzessionen - Vergabe von 16 300 zusätzlichen Konzessionen - Grundsatz der Gleichbehandlung und Transparenzgebot - Grundsatz der Rechtssicherheit - Schutz für Inhaber von früher erteilten Konzessionen - Nationale Regelung - Verbindliche Mindestabstände zwischen Wettannahmestellen - Zulässigkeit - Grenzüberschreitende Tätigkeiten, die mit den konzessionierten vergleichbar sind - Verbot durch eine nationale Regelung - Zulässigkeit“

  • Europäischer Gerichtshof

    Costa

    Niederlassungsfreiheit - Freier Dienstleistungsverkehr - Glücksspiele - Annahme von Sportwetten - Erfordernis einer Konzession - Folgen einer Verletzung des Unionsrechts bei der Vergabe von Konzessionen - Vergabe von 16 300 zusätzlichen Konzessionen - Grundsatz der Gleichbehandlung und Transparenzgebot - Grundsatz der Rechtssicherheit - Schutz für Inhaber von früher erteilten Konzessionen - Nationale Regelung - Verbindliche Mindestabstände zwischen Wettannahmestellen - Zulässigkeit - Grenzüberschreitende Tätigkeiten, die mit den konzessionierten vergleichbar sind - Verbot durch eine nationale Regelung - Zulässigkeit

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Niederlassungsfreiheit - Freier Dienstleistungsverkehr - Glücksspiele - Annahme von Sportwetten - Erfordernis einer Konzession - Folgen einer Verletzung des Unionsrechts bei der Vergabe von Konzessionen - Vergabe von 16 300 zusätzlichen Konzessionen - Grundsatz der Gleichbehandlung und Transparenzgebot - Grundsatz der Rechtssicherheit - Schutz für Inhaber von früher erteilten Konzessionen - Nationale Regelung - Verbindliche Mindestabstände zwischen Wettannahmestellen - Zulässigkeit - Grenzüberschreitende Tätigkeiten, die mit den konzessionierten vergleichbar sind - Verbot durch eine nationale Regelung - Zulässigkeit

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Mindestabstand zwischen Wettannahmestellen

  • Europäischer Gerichtshof (Pressemitteilung)

    Freier Dienstleistungsverkehr - Das Unionsrecht steht einer nationalen Regelung über Glücksspiele entgegen, die einen Mindestabstand zwischen Wettannahmestellen vorschreibt, wenn damit die Geschäftspositionen der bestehenden Betreiber geschützt werden sollen

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Mindestabstand zwischen Wettannahmestellen nicht mit europäischem Unionsrecht vereinbar - EuGH prüft Maßnahmen Italiens zur Behebung rechtswidrig erklärter Ausschlüsse einzelner Glücksspielanbieter

Sonstiges

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensmitteilung)

    Vorabentscheidungsersuchen der Corte Suprema di Cassazione (Italien), eingereicht am 9. Februar 2010 - Strafverfahren gegen Marcello Costa

Verfahrensgang

Zeitschriftenfundstellen

  • EuZW 2012, 275
  • DÖV 2012, 321



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Wird zitiert von ... (7)  

  • VGH Bayern, 26.06.2012 - 10 BV 09.2259  

    Untersagung von Glücksspielwerbung im Internet; Klageänderung

    Zwar können solche Beschränkungen aufgrund der in Art. 62 in Verbindung mit Art. 51 und 52 AEUV vorgesehenen Ausnahmen zugelassen werden oder, worauf es hier entscheidend ankommt (vgl. BVerwG vom 24.11.2010 Az. 8 C 14.09 RdNrn. 67 f.; BVerwG vom 24.11.2010 Az. 8 C 15.09 RdNrn. 66 f.), durch zwingende Gründe des Allgemeininteresses gerechtfertigt sein (vgl. EuGH vom 30.11.1995 Rs. C-55/94 - Gebhard - RdNr. 37; EuGH vom 21.09.1999 Rs. C-124/97 - Läärä - RdNr. 31; EuGH vom 21.10.1999 Rs. C-67/98 - Zenatti - RdNr. 29; EuGH vom 06.11.2003 Rs. C-243/01 - Gambelli - RdNr. 60; EuGH vom 10.03.2009 Rs. C-169/07 - Hartlauer - RdNr. 44; EuGH vom 06.03.2007 Rs. C-338/04 - Placanica - RdNr. 45; EuGH vom 08.09.2009 Rs. C-42/07 - Liga Portuguesa de Futebol Profissional - RdNr. 55; EuGH vom 03.06.2010 Rs. C-258/08 - Ladbrokes Betting & Gaming - RdNr. 17; EuGH vom 08.09.2010 Rs. C-316/07 u.a. - Markus Stoß u.a - RdNr. 69; EuGH vom 30.06.2011 Rs. C-212/08 - Zeturf - RdNr. 37; EuGH vom 15.09.2011 Rs. C-347/09 - Dickinger und Ömer - RdNr. 42; EuGH vom 16.02.2012 Rs. C-72/10 u.a. - Costa u.a. - RdNr. 71; BVerwG vom 01.06.2011 Az. 8 C 5.10 RdNr. 32).

    Beschränkungen der Dienstleistungsfreiheit müssen, um durch zwingende Allgemeininteressen gerechtfertigt zu sein, den sich aus der Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Union ergebenden Anforderungen, insbesondere hinsichtlich ihrer Verhältnismäßigkeit, entsprechen (vgl. EuGH vom 06.11.2003 Rs. C-243/01 - Gambelli u.a. - RdNr. 75; EuGH vom 06.03.2007 Rs. C-338/04 - Placanica - RdNr. 48; EuGH vom 08.09.2009 Rs. C-42/07 - Liga Portuguesa de Futebol Profissional - RdNr. 59; EuGH vom 03.06.2010 Rs. C-258/08 - Ladbrokes Betting & Gaming - RdNr. 20; EuGH vom 08.09.2010 Rs. C-316/07 u.a. - Markus Stoß u.a - RdNr. 77; EuGH vom 15.09.2011 Rs. 347/09 - Dickinger und Ömer - RdNr. 50; EuGH vom 16.02.2012 Rs. C-72/10 u.a. - Costa u.a. - RdNr. 71).

  • Generalanwalt beim EuGH, 20.09.2012 - C-186/11  

    Stanleybet u.a. - Art. 49 AEUV und 56 AEUV - Übertragung des

    (9)  - Vgl. Urteil vom 16. Februar 2012, Costa und Cifone (C-72/10 und C-77/10, noch nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht, Randnr. 61), und vom 6. März 2007, Placanica u. a. (C-338/04, C-359/04 und C-360/04, Slg. 2007, I-1891, Randnrn. 46 und 52).

    (13)  - In diesem Sinne insbesondere die in Fn. 9 angeführten Urteile Costa und Cifone, Randnr. 63, sowie Placanica u. a., Randnrn.

  • EuGH, 10.05.2012 - C-357/10  

    Art. 3 EG, 10 EG, 43 EG, 49 EG und 81 EG -

    Selbst wenn man davon ausgeht, dass das in Randnr. 40 des vorliegenden Urteils dargelegte Ziel als zwingender Grund des Allgemeininteresses betrachtet werden kann und nicht als rein wirtschaftliches Motiv (vgl. hierzu Urteile vom 17. März 2005, Kranemann, C-109/04, Slg. 2005, I-2421, Randnr. 34 und die dort angeführte Rechtsprechung, sowie vom 16. Februar 2012, Costa und Cifone, C-72/10 und C-77/10, noch nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht, Randnr. 59), ist insoweit darauf hinzuweisen, dass die Rechtfertigung einer Beschränkung der durch den Vertrag verbürgten Grundfreiheiten voraussetzt, dass die fragliche Maßnahme geeignet ist, die Erreichung des mit ihr verfolgten Ziels zu gewährleisten, und dass sie nicht über das hinausgeht, was zur Erreichung dieses Ziels erforderlich ist (Urteil Attanasio Group, Randnr. 51 und die dort angeführte Rechtsprechung).
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  • EuGH, 05.07.2012 - C-318/10  

    Freier Dienstleistungsverkehr - Steuerrecht - Abzug der für die Vergütung von

    Demzufolge genügt eine solche Regelung nicht den Erfordernissen der Rechtssicherheit, wonach Rechtsvorschriften vor allem dann, wenn sie nachteilige Folgen für Einzelne und Unternehmen haben können, klar, bestimmt und in ihren Auswirkungen voraussehbar sein müssen (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 7. Juni 2005, VEMW u. a., C-17/03, Slg. 2005, I-4983, Randnr. 80, und vom 16. Februar 2012, Costa und Cifone, C-72/10 und C-77/10, noch nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht, Randnr. 74).
  • EuGH, 10.05.2012 - C-359/10  

    Vergabe - Mindestgesellschaftskapital als Vergabevoraussetzung: Zulässig?

    Selbst wenn man davon ausgeht, dass das in Randnr. 40 des vorliegenden Urteils dargelegte Ziel als zwingender Grund des Allgemeininteresses betrachtet werden kann und nicht als rein wirtschaftliches Motiv (vgl. hierzu Urteile vom 17. März 2005, Kranemann, C-109/04, Slg. 2005, I-2421, Randnr. 34 und die dort angeführte Rechtsprechung, sowie vom 16. Februar 2012, Costa und Cifone, C-72/10 und C-77/10, noch nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht, Randnr. 59), ist insoweit darauf hinzuweisen, dass die Rechtfertigung einer Beschränkung der durch den Vertrag verbürgten Grundfreiheiten voraussetzt, dass die fragliche Maßnahme geeignet ist, die Erreichung des mit ihr verfolgten Ziels zu gewährleisten, und dass sie nicht über das hinausgeht, was zur Erreichung dieses Ziels erforderlich ist (Urteil Attanasio Group, Randnr. 51 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuGH, 10.05.2012 - C-358/10  

    Vergabe - Mindestgesellschaftskapital als Vergabevoraussetzung: Zulässig?

    Selbst wenn man davon ausgeht, dass das in Randnr. 40 des vorliegenden Urteils dargelegte Ziel als zwingender Grund des Allgemeininteresses betrachtet werden kann und nicht als rein wirtschaftliches Motiv (vgl. hierzu Urteile vom 17. März 2005, Kranemann, C-109/04, Slg. 2005, I-2421, Randnr. 34 und die dort angeführte Rechtsprechung, sowie vom 16. Februar 2012, Costa und Cifone, C-72/10 und C-77/10, noch nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht, Randnr. 59), ist insoweit darauf hinzuweisen, dass die Rechtfertigung einer Beschränkung der durch den Vertrag verbürgten Grundfreiheiten voraussetzt, dass die fragliche Maßnahme geeignet ist, die Erreichung des mit ihr verfolgten Ziels zu gewährleisten, und dass sie nicht über das hinausgeht, was zur Erreichung dieses Ziels erforderlich ist (Urteil Attanasio Group, Randnr. 51 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • Generalanwalt beim EuGH, 17.04.2012 - C-176/11  

    HIT und HIT LARIX - Freier Dienstleistungsverkehr - Glücksspiele - Regelung eines

    (7) - Vgl. in diesem Sinne Urteil vom 16. Februar 2012, Costa und Cifone (C-72/10 und C-77/10, noch nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht, Randnr. 71).
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