Rechtsprechung
BAG, 14.09.2010 - 1 ABR 16/09 |
Volltextveröffentlichungen (14)
- lexetius.com
Betriebsrat - karitative Unternehmen - Tendenzträger - Psychologe
- openjur.de
- Bundesarbeitsgericht
Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats nach § 99 BetrVG - Tendenzträgereigenschaft von Psychologen in einem karitativen Unternehmen
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 99 BetrVG, § 118 Abs 1 S 1 Nr 1 BetrVG
Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats nach § 99 BetrVG - Tendenzträgereigenschaft von Psychologen in einem karitativen Unternehmen - rechtsprechung-im-internet.de
§ 99 BetrVG, § 118 Abs 1 S 1 Nr 1 BetrVG
Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats nach § 99 BetrVG - Tendenzträgereigenschaft von Psychologen in einem karitativen Unternehmen - REHADAT Informationssystem (Volltext/Leitsatz/Kurzinformation)
Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats nach § 99 BetrVG - Tendenzträgereigenschaft von Psychologen in einem karitativen Unternehmen
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats; Pädagogische Mitarbeiter in einem karitativen Unternehmen als Tendenzträger
- rewis.io
Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats nach § 99 BetrVG - Tendenzträgereigenschaft von Psychologen in einem karitativen Unternehmen
- ra.de
- rewis.io
Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats nach § 99 BetrVG - Tendenzträgereigenschaft von Psychologen in einem karitativen Unternehmen
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BetrVG § 118 Abs. 1 S. 1 Nr. 1
Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats; Pädagogische Mitarbeiter in einem karitativen Unternehmen als Tendenzträger - datenbank.nwb.de
Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats nach § 99 BetrVG - Tendenzträgereigenschaft von Psychologen in einem karitativen Unternehmen
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (10)
- BAG, 12.11.2002 - 1 ABR 60/01
Mitbestimmung beim Einsatz von DRK-Mitgliedern auf Krankenkraftwagen
Auszug aus BAG, 14.09.2010 - 1 ABR 16/09
Voraussetzung ist, dass die Tätigkeit des Unternehmens ohne Absicht der Gewinnerzielung erfolgt und der Unternehmer nicht ohnehin von Gesetzes wegen zu derartigen Hilfeleistungen verpflichtet ist (12. November 2002 - 1 ABR 60/01 - zu B II 2 b aa der Gründe mwN, BAGE 103, 329).Dies setzt voraus, dass sie die Möglichkeit haben, in dieser Weise auf die Tendenzverwirklichung Einfluss zu nehmen (BAG 12. November 2002 - 1 ABR 60/01 - zu B II 2 b bb der Gründe mwN, BAGE 103, 329).
Die Möglichkeit zur unmittelbaren Einflussnahme auf die karitative oder erzieherische Tendenz fehlt hingegen, wenn sie bei diesen Aufgaben über keinen oder nur einen geringfügigen Gestaltungsfreiraum verfügen, etwa weil sie einem umfassenden Weisungsrecht oder Sachzwängen ausgesetzt sind (BAG 12. November 2002 - 1 ABR 60/01 - zu B II 2 b bb (2) der Gründe, BAGE 103, 329).
- BAG, 20.04.2010 - 1 ABR 78/08
Betriebsrat - Tendenzträger - Anzeigenredakteur
Auszug aus BAG, 14.09.2010 - 1 ABR 16/09
In Bezug auf diese Arbeitgeber erweist sich § 118 Abs. 1 BetrVG als eine grundrechtsausgestaltende Regelung, bei deren Auslegung und Anwendung es nicht auf das Gewicht der durch die in Frage stehenden Mitbestimmungsrechte geschützten Belange der Arbeitnehmer ankommt (BAG 20. April 2010 - 1 ABR 78/08 - Rn. 18, EzA BetrVG 2001 § 118 Nr. 9).cc) Bei Arbeitgebern, deren unternehmerische Betätigung einem besonderen Grundrechtsschutz unterliegt, können die Voraussetzungen für die Tendenzträgereigenschaft einzelner Arbeitnehmer schon dann erfüllt sein, wenn jenen in nicht völlig unbedeutendem Umfang Arbeiten übertragen sind, durch die sie Einfluss auf die grundrechtlich geschützte Tendenzverwirklichung des Arbeitgebers nehmen können (BAG 20. April 2010 - 1 ABR 78/08 - Rn. 21, EzA BetrVG 2001 § 118 Nr. 9; 20. November 1990 - 1 ABR 87/89 - zu B IV 4 a der Gründe, AP BetrVG 1972 § 118 Nr. 47 = EzA BetrVG 1972 § 118 Nr. 57) .
- BAG, 13.02.2007 - 1 ABR 14/06
Tendenzbetrieb - Einstellung - Recht auf Einblick in Gagenlisten
Auszug aus BAG, 14.09.2010 - 1 ABR 16/09
Der Betriebsrat kann die Frage, ob für die im Antrag beschriebene Maßnahme ein Mitbestimmungsrecht nach §§ 99 ff. BetrVG besteht, durch einen abstrakten Feststellungsantrag losgelöst vom konkreten Einzelfall zur gerichtlichen Entscheidung stellen (BAG 13. Februar 2007 - 1 ABR 14/06 - Rn. 10, BAGE 121, 139).aa) Beschäftigte sind Tendenzträger, wenn die Bestimmungen und Zwecke des jeweiligen in § 118 Abs. 1 BetrVG genannten Unternehmens oder Betriebs für ihre Tätigkeit inhaltlich prägend sind (BAG 13. Februar 2007 - 1 ABR 14/06 - Rn. 16, BAGE 121, 139).
- BAG, 01.09.1987 - 1 ABR 22/86
Anspruch des Betriebsrats auf Aufhebung einer Versetzung eines Redakteurs in die …
Auszug aus BAG, 14.09.2010 - 1 ABR 16/09
d) Danach ist das Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats bei der Einstellung in Bezug auf die in Tagesförderstätten der Arbeitgeberin eingesetzten Psychologen ausgeschlossen, da eine "Vermutung" dafür spricht, dass diese Maßnahme aus tendenzbezogenen Gründen vorgenommen wird (vgl. BAG 1. September 1987 - 1 ABR 22/86 - zu B 2 a bb der Gründe, BAGE 56, 71) . - BAG, 18.04.1989 - 1 ABR 2/88
Einigungsstelle: Mehrheit bei Spruchfindung - Dialysezentrum: karitative …
Auszug aus BAG, 14.09.2010 - 1 ABR 16/09
Eine bloße Mitwirkung bei der Tendenzverfolgung genügt dafür nicht (BAG 18. April 1989 - 1 ABR 2/88 - zu B II 2 c der Gründe mwN, BAGE 61, 305). - BAG, 31.01.1995 - 1 ABR 35/94
Gesetzliches und tarifvertragliches Mitbestimmungsrecht bei Einstellungen in …
Auszug aus BAG, 14.09.2010 - 1 ABR 16/09
Unerheblich ist dagegen, ob die erzieherische Tätigkeit gegenüber Kindern und Jugendlichen oder gegenüber Erwachsenen ausgeübt wird (31. Januar 1995 - 1 ABR 35/94 - zu B II 3 b aa (2) der Gründe mwN, AP BetrVG 1972 § 118 Nr. 56 = EzA BetrVG 1972 § 99 Nr. 126). - BAG, 05.10.2000 - 1 ABR 14/00
Verzicht auf Tendenzschutz - Wirtschaftsausschuß
Auszug aus BAG, 14.09.2010 - 1 ABR 16/09
An einer solchen Beeinträchtigung von grundrechtlichen Rechtspositionen fehlt es aber bei Unternehmen und Betrieben, die lediglich karitativen oder erzieherischen Bestimmungen außerhalb des durch Art. 7 Abs. 4, 5 GG geschützten Bereichs dienen (BAG 5. Oktober 2000 - 1 ABR 14/00 - zu B II 1 b aa der Gründe, AP BetrVG 1972 § 118 Nr. 67 = EzA BetrVG 1972 § 118 Nr. 72) . - BAG, 20.11.1990 - 1 ABR 87/89
Rechenzentrum als Tendenzbetrieb
Auszug aus BAG, 14.09.2010 - 1 ABR 16/09
cc) Bei Arbeitgebern, deren unternehmerische Betätigung einem besonderen Grundrechtsschutz unterliegt, können die Voraussetzungen für die Tendenzträgereigenschaft einzelner Arbeitnehmer schon dann erfüllt sein, wenn jenen in nicht völlig unbedeutendem Umfang Arbeiten übertragen sind, durch die sie Einfluss auf die grundrechtlich geschützte Tendenzverwirklichung des Arbeitgebers nehmen können (BAG 20. April 2010 - 1 ABR 78/08 - Rn. 21, EzA BetrVG 2001 § 118 Nr. 9; 20. November 1990 - 1 ABR 87/89 - zu B IV 4 a der Gründe, AP BetrVG 1972 § 118 Nr. 47 = EzA BetrVG 1972 § 118 Nr. 57) . - BVerfG, 15.12.1999 - 1 BvR 505/95
Zur Mitbestimmung des Betriebsrats bei der Festlegung der Arbeitszeit von …
Auszug aus BAG, 14.09.2010 - 1 ABR 16/09
An einer solchen Beeinträchtigung von grundrechtlichen Rechtspositionen fehlt es aber bei Unternehmen und Betrieben, die lediglich karitativen oder erzieherischen Bestimmungen außerhalb des durch Art. 7 Abs. 4, 5 GG geschützten Bereichs dienen (BAG 5. Oktober 2000 - 1 ABR 14/00 - zu B II 1 b aa der Gründe, AP BetrVG 1972 § 118 Nr. 67 = EzA BetrVG 1972 § 118 Nr. 72) . - LAG Berlin-Brandenburg, 09.12.2008 - 16 TaBV 1234/08
Auszug aus BAG, 14.09.2010 - 1 ABR 16/09
Die Rechtsbeschwerde des Betriebsrats gegen den Beschluss des Landesarbeitsgerichts Berlin-Brandenburg vom 9. Dezember 2008 - 16 TaBV 1234/08 - wird zurückgewiesen.