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   AGH Nordrhein-Westfalen, 07.10.2016 - 1 AGH 23/16   

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https://dejure.org/2016,41538
AGH Nordrhein-Westfalen, 07.10.2016 - 1 AGH 23/16 (https://dejure.org/2016,41538)
AGH Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 07.10.2016 - 1 AGH 23/16 (https://dejure.org/2016,41538)
AGH Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 07. Oktober 2016 - 1 AGH 23/16 (https://dejure.org/2016,41538)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    Aufnahme in die Rechtsanwaltschaft, ausländischer Rechtsanwalt, Versagung, unwürdiges Verhalten

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Rechtmäßigkeit einer Versagung der Aufnahme eines indischen Rechtsanwalts in eine deutsche Rechtsanwaltskammer aufgrund unwürdigen Verhaltens

  • Anwaltsblatt

    § 7 BRAO, § 206 BRAO
    Unwürdigkeit: Ausländischer Anwalt darf wegen Straftaten nicht in Kammer

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (5)

  • nrw.de (Pressemitteilung)

    Bei unwürdigem Verhalten eines ausländischen Rechtsanwalts - keine Aufnahme in deutsche Rechtsanwaltskammer

  • lto.de (Kurzinformation)

    Zulassungsverweigerung: Die Warnung überhört

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Bei unwürdigem Verhalten eines ausländischen Rechtsanwalts - keine Aufnahme in deutsche Rechtsanwaltskammer

  • Anwaltsblatt (Leitsatz und Entscheidungsanmerkung)

    § 7 BRAO, § 206 BRAO
    Unwürdigkeit: Ausländischer Anwalt darf wegen Straftaten nicht in KammerUnwürdigkeit: Ausländischer Anwalt darf wegen Straftaten nicht in Kammer

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Keine Aufnahme in deutsche Rechtsanwaltskammer bei unwürdigem Verhalten

Besprechungen u.ä.

  • Anwaltsblatt (Leitsatz und Entscheidungsanmerkung)

    § 7 BRAO, § 206 BRAO
    Unwürdigkeit: Ausländischer Anwalt darf wegen Straftaten nicht in KammerUnwürdigkeit: Ausländischer Anwalt darf wegen Straftaten nicht in Kammer

Papierfundstellen

  • AnwBl 2017, 89
  • AnwBl Online 2017, 5
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (8)

  • BVerfG, 08.03.1983 - 1 BvR 1078/80

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Versagung der Zulassung zur

    Auszug aus AGH Nordrhein-Westfalen, 07.10.2016 - 1 AGH 23/16
    § 7 Nr. 5 BRAO stellt eine sub-jektive, an das Verhalten des Bewerbers anknüpfende Beschränkung der Zulassung zur Rechtsanwaltschaft dar, die nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfGE 63, 266, 293) zulässig ist, weil sie dem Schutz eines überragend wichtigen Gemeinschaftsgutes dient; ein Funktionieren der Rechtspflege, die auf zuverlässige Rechtsanwälte angewiesen ist, stellt ein derartiges Gemeinschaftsgut dar.
  • BGH, 10.05.2010 - AnwZ (B) 117/09

    Wiederzulassung zur Anwaltschaft nach verbüßter Haft wegen Steuerhinterziehung;

    Auszug aus AGH Nordrhein-Westfalen, 07.10.2016 - 1 AGH 23/16
    Alle für und gegen den jeweiligen Bewerber sprechenden Umstände sind einzelfallbezogen zu gewichten, wobei im Hinblick auf die mit der Versagung der Zulassung verbundene Einschränkung der Berufswahlfreiheit der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit beachtet werden muss (BGH AnwZ (B) 117/09 - juris Tz 4, 6 ff.; AnwZ (B) 116/09 - juris Tz 7 ff.; AnwZ (B) 10/16 - juris Tz 4 und Senat, Urteil vom 30.10.2015 1 AGH 25/14 - juris).
  • BGH, 12.07.2010 - AnwZ (B) 116/09

    Wiederzulassung zur Rechtsanwaltschaft: Fortdauer der Berufsunwürdigkeit nach

    Auszug aus AGH Nordrhein-Westfalen, 07.10.2016 - 1 AGH 23/16
    Alle für und gegen den jeweiligen Bewerber sprechenden Umstände sind einzelfallbezogen zu gewichten, wobei im Hinblick auf die mit der Versagung der Zulassung verbundene Einschränkung der Berufswahlfreiheit der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit beachtet werden muss (BGH AnwZ (B) 117/09 - juris Tz 4, 6 ff.; AnwZ (B) 116/09 - juris Tz 7 ff.; AnwZ (B) 10/16 - juris Tz 4 und Senat, Urteil vom 30.10.2015 1 AGH 25/14 - juris).
  • BGH, 21.07.2008 - AnwZ (B) 4/07

    Wiederaufgreifen eines rechtskräftig abgeschlossenen Zulassungsverfahrens;

    Auszug aus AGH Nordrhein-Westfalen, 07.10.2016 - 1 AGH 23/16
    Eine materielle Entscheidung im vorangegangenen Verfahren liegt nicht vor, damit auch keine Situation, wie sie der Bundesgerichtshof im Zusammenhang mit wiederholten Zulassungsanträgen gem. § 207 BRAO nach vorangegangenem und rechtskräftigem Urteil entschieden hat: Einem Antragsteller, dessen Antrag von der Behörde - durch Urteil bestätigt - zurückgewiesen wurde, ist es nicht gestattet, nach Belieben einen neuen Zulassungsantrag zu stellen, sofern sich nicht der Sachverhalt zwischenzeitlich substantiell geändert hat (BGH NJW-RR 2009, 138 und hierzu Schmidt-Ränsch, in: Gaier/Wolf/Göcken, Anwaltliches Berufsrecht, 2. Auflage, § 6 BRAO Rn 18).
  • BGH, 10.07.2000 - AnwZ (B) 40/99

    Ablehnung der Zulassung zur Rechtsanwaltschaft

    Auszug aus AGH Nordrhein-Westfalen, 07.10.2016 - 1 AGH 23/16
    Im Rahmen der Bewertung ist die Auseinandersetzung des Antragstellers mit seinem Fehlverhalten zu berücksichtigen, so etwa negativ der Versuch einer Täuschung über das eigene Fehlverhalten (BGH BRAK-Mitt. 2000, 306).
  • BVerwG, 13.03.1990 - 1 WB 123.89

    Aufhebung einer rechtsbeständigen Erzieherischen Maßnahme

    Auszug aus AGH Nordrhein-Westfalen, 07.10.2016 - 1 AGH 23/16
    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwG, Beschluss vom 11.08.1992 - 4 B 161/92 -Rn 7, juris m.w.N. und Beschluss vom 13.03.1990 - 1 WB 123/89 - Rn 6, juris) hat der Betroffene, der im Verwaltungsverfahren trotz bestandskräftiger Entscheidung den gleichen Antrag erneut stellt, zwar keinen Anspruch auf ein Wiederaufgreifen des Verfahrens und den Erlass eines Zweitbescheides, selbst wenn der Verwaltungsakt rechtswidrig gewesen sein sollte (§ 48 Abs. 1 VwVfG).
  • BVerwG, 14.12.1977 - 8 C 79.76

    Abgeschlossener Verwaltungsverfahren - Wiederaufgreifen im Ermessenswege -

    Auszug aus AGH Nordrhein-Westfalen, 07.10.2016 - 1 AGH 23/16
    Es liegt mithin im Ermessen der Behörde, unanfechtbar gewordene Verwaltungsakte erneut zu überprüfen (BVerwG, Urteil vom 14.12.1977 - VIII C 79.76 - juris Rn 23 f.).
  • BGH, 03.03.1997 - AnwZ (B) 62/96

    Widerruf der Zulassung zur Anwaltschaft - Versagung der Zulassung zur

    Auszug aus AGH Nordrhein-Westfalen, 07.10.2016 - 1 AGH 23/16
    Gemäß § 51 Abs. 1 BZRG getilgte oder zu tilgende Verurteilungen können im Rahmen des § 7 BRAO in die Entscheidung einfließen (BGH BRAK-Mitt. 1997, 171).
  • AGH Nordrhein-Westfalen, 14.07.2017 - 1 AGH 28/17

    Versagen der Zulassung zur Rechtsanwaltschaft wegen unwürdigen Verhaltens

    Allerdings muss im Hinblick auf die mit der Versagung der Zulassung verbundene Einschränkung der Berufswahlfreiheit bei der im jeweiligen Einzelfall zu treffenden Entscheidung nach § 7 Nr. 5 BRAO der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit strikt beachtet und gewahrt werden (vgl. BGH, Urteil vom 10.10.2011 - AnwZ (Brfg) 10/10 -,juris; BGH, Beschl. v. 06.07.1998 - AnwZ (B) 10/98; vgl. auch AGH NW, Urt. v. 07.10.2016 - 1 AGH 23/16).
  • AGH Hamburg, 16.01.2023 - AGH I ZU 12/21

    Widerruf der Aufnahme als europäischer Rechtsanwalt infolge des Brexits

    Bei diesem handelt sich um ein besonders wichtiges Gemeinschaftsgut (vgl. BVerfG, Beschluss vom 20. Februar 2002 - 1 BvR 423/99, 1 BvR 821/00 und 1 BvR 1412/01, NJW 2002, 1190, 1192), das grundsätzlich auch eine - hier ggf. vorliegende - subjektive Berufswahlregel rechtfertigen kann (BVerfG, Beschluss vom 8. März 1983 - 1 BvR 1078/80, BVerfGE 63, 266, 300 f., NJW 1983, 1535, 1537; BVerfG, Beschluss vom 28. April 2005 - 1 BvR 2231/02 u.a., NJW-RR 2005, 998, 999 f.; AGH Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 7. Oktober 2016 - 1 AGH 23/16, juris Rn. 20).
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