Rechtsprechung
   BVerwG, 30.09.2005 - 1 B 26.05   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,10605
BVerwG, 30.09.2005 - 1 B 26.05 (https://dejure.org/2005,10605)
BVerwG, Entscheidung vom 30.09.2005 - 1 B 26.05 (https://dejure.org/2005,10605)
BVerwG, Entscheidung vom 30. September 2005 - 1 B 26.05 (https://dejure.org/2005,10605)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2005,10605) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (6)

  • lexetius.com
  • Bundesverwaltungsgericht
  • Wolters Kluwer

    Anforderungen an die Klarheit und Übersichtlichkeit der Darstellung von Zulassungsgründen bei einer umfangreichen Beschwerdebegründung; Rechtliche Voraussetzungen für ein asylrechtliches Abschiebungshindernis durch gesundheitliche Gefahren

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (15)Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerwG, 09.03.1993 - 3 B 105.92

    Revision - Zulassungsbeschwerde - Beschwerdebegründung

    Auszug aus BVerwG, 30.09.2005 - 1 B 26.05
    Dabei verlangt das Darlegen das schon nach dem allgemeinen Sprachgebrauch im Sinne von "erläutern" und "erklären" zu verstehen ist (vgl. BVerwG, Beschluss vom 9. März 1993 BVerwG 3 B 105.92 Buchholz 310 § 133 (n.F.) VwGO Nr. 11; BFH, Beschluss vom 18. Januar 1968 V B 45/67 BFHE 90, 369 ) ebenso wie das gemäß § 133 Abs. 3 Satz 3 VwGO erforderliche Bezeichnen ein Mindestmaß an Klarheit, Verständlichkeit und Übersichtlichkeit der Ausführungen.
  • BVerwG, 19.08.1993 - 6 B 42.93

    Anforderungen an die Begründung einer Nichtzulassungsbeschwerde - Sichtung und

    Auszug aus BVerwG, 30.09.2005 - 1 B 26.05
    3 Die Begründung einer Nichtzulassungsbeschwerde muss demzufolge eine Sichtung und rechtliche Durchdringung des Streitstoffes durch den Prozessbevollmächtigten und ein Mindestmaß an Geordnetheit des Vorbringens erkennen lassen (BVerwG, Beschluss vom 19. August 1993 BVerwG 6 B 42.93 Buchholz 310 § 67 VwGO Nr. 81).
  • BVerwG, 30.01.2004 - 1 B 9.04

    Anforderungen hinsichtlich der Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer

    Auszug aus BVerwG, 30.09.2005 - 1 B 26.05
    6 Soweit die Beschwerde etwa rügt, das Berufungsgericht hätte die Berufung der Beklagten gegen das für den Kläger positive verwaltungsgerichtliche Urteil gar nicht zulassen dürfen, verkennt sie schon, dass die Zulassung der Berufung als unanfechtbare Vorentscheidung nach § 173 VwGO, § 557 Abs. 2 ZPO einer Überprüfung durch das Bundesverwaltungsgericht grundsätzlich entzogen ist (vgl. Beschluss vom 30. Januar 2004 BVerwG 1 B 9.04 Buchholz 310 § 132 Abs. 2 Ziff. 3 VwGO Nr. 32).
  • BVerwG, 12.12.1972 - IV B 122.72

    Voraussetzungen für die Zulässigkeit einer Nichtzulassungsbeschwerde - Vorliegen

    Auszug aus BVerwG, 30.09.2005 - 1 B 26.05
    Es ist nicht Aufgabe des Beschwerdegerichts, aus einem derartigen Gemenge das herauszusuchen, was möglicherweise bei wohlwollender Auslegung zur Begründung der Beschwerde geeignet sein könnte (vgl. BVerwG, Beschluss vom 12. Dezember 1972 BVerwG 4 B 122.72 Buchholz 310 § 132 VwGO Nr. 99).
  • BFH, 18.01.1968 - V B 45/67

    Rechtssache - Grundsätzliche Bedeutung - Beschwerdeführer - Verletzung

    Auszug aus BVerwG, 30.09.2005 - 1 B 26.05
    Dabei verlangt das Darlegen das schon nach dem allgemeinen Sprachgebrauch im Sinne von "erläutern" und "erklären" zu verstehen ist (vgl. BVerwG, Beschluss vom 9. März 1993 BVerwG 3 B 105.92 Buchholz 310 § 133 (n.F.) VwGO Nr. 11; BFH, Beschluss vom 18. Januar 1968 V B 45/67 BFHE 90, 369 ) ebenso wie das gemäß § 133 Abs. 3 Satz 3 VwGO erforderliche Bezeichnen ein Mindestmaß an Klarheit, Verständlichkeit und Übersichtlichkeit der Ausführungen.
  • BVerfG, 06.09.1983 - 1 BvR 237/83
    Auszug aus BVerwG, 30.09.2005 - 1 B 26.05
    Eine solche Verpflichtung des Beschwerdegerichts lässt sich auch nicht aus Art. 19 Abs. 4 oder Art. 103 Abs. 1 GG entnehmen (BVerfG, Beschluss vom 6. September 1983 1 BvR 237/83 SozR 1500 § 160 a SGG Nr. 48).
  • BVerwG, 28.03.2013 - 4 B 15.12

    Unterlassene Einholung eines Obergutachtens als Revisionsgrund

    a) Soweit die Klägerin geltend macht, ein Verfahrensfehler liege darin, dass bereits der Beschluss über die Zulassung der Berufung verfahrensfehlerhaft ergangen sei, verkennt sie, dass sie die Zulassung der Revision mit einer solchen Rüge schon deshalb nicht erreichen kann, weil die Zulassung der Berufung als unanfechtbare Vorentscheidung nach § 173 Satz 1 VwGO i.V.m. § 557 Abs. 2 ZPO einer Überprüfung durch das Bundesverwaltungsgericht grundsätzlich entzogen ist (vgl. etwa Beschlüsse vom 30. September 2005 - BVerwG 1 B 26.05 - Buchholz 310 § 133 VwGO Nr. 82 = juris Rn. 6 und vom 14. Dezember 2006 - BVerwG 1 B 272.06 - Buchholz 310 § 124a VwGO Nr. 33 Rn. 3).
  • BVerwG, 28.03.2012 - 5 B 57.11

    Zuzug von Angehörigen Vertriebener; Anspruch auf Aufnahme außerhalb des

    Es ist nicht Aufgabe des Revisionsgerichts, einen sprachlich defizitären Vortrag auszulegen und mögliche Rechtsfragen herauszuarbeiten (vgl. Beschlüsse vom 30. September 2005 - BVerwG 1 B 26.05 - Buchholz 310 § 133 VwGO Nr. 82 und vom 21. Februar 2006 - BVerwG 1 B 108.05 - Buchholz 310 § 133 VwGO Nr. 83).
  • BVerwG, 24.03.2016 - 4 BN 41.15

    Raumordnungsplan; Antragsbefugnis nach § 47 Abs. 2 VwGO; mögliche

    Es ist nicht Aufgabe des Revisionsgerichts, selbst mögliche Rechtsfragen aus dem Beschwerdevortrag herauszuarbeiten (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 30. September 2005 - 1 B 26.05 - Buchholz 310 § 133 VwGO Nr. 82 Rn. 3, vom 21. Februar 2006 - 1 B 108.05 - Buchholz 310 § 133 VwGO Nr. 83 und vom 28. März 2012 - 5 B 57.11 - juris Rn. 3).
  • BVerwG, 24.03.2016 - 4 BN 42.15

    Überprüfung der Festlegung von Vorrangflächen für Windenergie in einer

    Es ist nicht Aufgabe des Revisionsgerichts, selbst mögliche Rechtsfragen aus dem Beschwerdevortrag herauszuarbeiten (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 30. September 2005 - 1 B 26.05 - Buchholz 310 § 133 VwGO Nr. 82 Rn. 3, vom 21. Februar 2006 - 1 B 108.05 - Buchholz 310 § 133 VwGO Nr. 83 und vom 28. März 2012 - 5 B 57.11 - juris Rn. 3).
  • BVerwG, 15.10.2019 - 4 BN 48.19

    Richterliche Kontrolle einer Landschaftsschutzverordnung; Reichweite der

    Es ist nicht Aufgabe des Beschwerdegerichts, aus einem derartigen Gemenge das herauszusuchen, was möglicherweise - bei wohlwollender Auslegung - zur Begründung der Beschwerde geeignet sein könnte (BVerwG, Beschlüsse vom 30. September 2005 - 1 B 26.05 - Buchholz 310 § 133 VwGO Nr. 82 Rn. 3 und vom 8. Juli 2014 - 4 BN 16.14 - juris Rn. 4).
  • BVerwG, 14.12.2006 - 1 B 272.06

    Revision, Nichtzulassungsbeschwerde, Divergenzrüge, Berufungsbegründung,

    3 Davon abgesehen verkennt die Beschwerde, dass sie die Zulassung der Revision mit der Rüge einer fehlerhaften Berufungszulassung auch deshalb nicht erreichen kann, weil die Zulassung der Berufung als unanfechtbare Vorentscheidung nach § 173 VwGO, § 557 Abs. 2 ZPO einer Überprüfung durch das Bundesverwaltungsgericht grundsätzlich entzogen ist (vgl. zuletzt etwa Beschluss vom 30. September 2005 BVerwG 1 B 26.05 Buchholz 310 § 133 VwGO Nr. 82).
  • BVerwG, 21.02.2006 - 1 B 108.05

    Anforderungen an die Darlegung der Zulassungsgründe in der

    Soweit die Beschwerde geltend macht, die Rechtssache habe grundsätzliche Bedeutung, bezieht sie sich ausdrücklich auf das insoweit parallel liegende Beschwerdeverfahren BVerwG 1 B 26.05 und die dort vom Prozessbevollmächtigten der Klägerin verfasste Beschwerdebegründung.
  • BVerwG, 24.03.2016 - 4 BN 45.15

    Normenkontrollantrag gegen eine Festlegung von Vorrangflächen für Windenergie

    Es ist nicht Aufgabe des Revisionsgerichts, selbst mögliche Rechtsfragen aus dem Beschwerdevortrag herauszuarbeiten (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 30. September 2005 - 1 B 26.05 - Buchholz 310 § 133 VwGO Nr. 82 Rn. 3, vom 21. Februar 2006 - 1 B 108.05 - Buchholz 310 § 133 VwGO Nr. 83 und vom 28. März 2012 - 5 B 57.11 - juris Rn. 3).
  • BVerwG, 24.03.2016 - 4 BN 43.15

    Überprüfung der Festlegung von Vorrangflächen für Windenergie in einer

    Es ist nicht Aufgabe des Revisionsgerichts, selbst mögliche Rechtsfragen aus dem Beschwerdevortrag herauszuarbeiten (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 30. September 2005 - 1 B 26.05 - Buchholz 310 § 133 VwGO Nr. 82 Rn. 3, vom 21. Februar 2006 - 1 B 108.05 - Buchholz 310 § 133 VwGO Nr. 83 und vom 28. März 2012 - 5 B 57.11 - juris Rn. 3).
  • BVerwG, 24.01.2019 - 4 B 21.18

    Darlegen der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache in der

    Es ist nicht Aufgabe des Revisionsgerichts, selbst mögliche Rechtsfragen aus dem Beschwerdevortrag herauszuarbeiten (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 30. September 2005 - 1 B 26.05 - Buchholz 310 § 133 VwGO Nr. 82 Rn. 3, vom 21. Februar 2006 - 1 B 108.05 - Buchholz 310 § 133 VwGO Nr. 83, vom 28. März 2012 - 5 B 57.11 - juris Rn. 3 und vom 24. März 2016 - 4 BN 42.15 - ZfBR 2016, 477).
  • BVerwG, 08.07.2014 - 4 BN 16.14

    Antragsbefugnis hinsichtlich Klärungsbedürftigkeit der Ausweisungen in einem

  • BVerwG, 01.03.2007 - 1 B 118.06

    Revisionsgerichtliche Klärungsbedürftigkeit der Frage des Bestehens einer

  • BVerwG, 24.05.2023 - 4 B 6.23

    Zurückweisung der Anhörungsrüge; Darlegung der Entscheidungserheblichkeit der als

  • BVerwG, 29.06.2022 - 4 BN 16.22

    Folgen von Verfahrensfehlern durch die Wahl des beschleunigten Verfahrens für die

  • BVerwG, 24.05.2023 - 4 B 5.23

    Zurückweisung der Anhörungsrüge; Darlegung der Entscheidungserheblichkeit der als

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   LSG Nordrhein-Westfalen, 17.01.2006 - L 1 B 26/05 AL   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,19656
LSG Nordrhein-Westfalen, 17.01.2006 - L 1 B 26/05 AL (https://dejure.org/2006,19656)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 17.01.2006 - L 1 B 26/05 AL (https://dejure.org/2006,19656)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 17. Januar 2006 - L 1 B 26/05 AL (https://dejure.org/2006,19656)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2006,19656) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (5)

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 08.09.2006 - L 1 B 7/06

    Arbeitslosenversicherung

    Die Beschwerde der Klägerin hiergegen ist erfolglos geblieben (Senat, Beschluss v. 17.01.2006, L 1 B 26/05 AL, sozialgerichtsbarkeit.de).

    Im Ansatz zutreffend ist das SG mit dem Senat (Beschluss v. 17.01.2006, a.a.O.) davon ausgegangen, dass über die Nichterhebung der Kosten auch im Erinnerungsverfahren nach § 66 Abs. 1 GKG entschieden werden kann.

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   VG Osnabrück, 09.05.2005 - 1 B 26/05   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,16731
VG Osnabrück, 09.05.2005 - 1 B 26/05 (https://dejure.org/2005,16731)
VG Osnabrück, Entscheidung vom 09.05.2005 - 1 B 26/05 (https://dejure.org/2005,16731)
VG Osnabrück, Entscheidung vom 09. Mai 2005 - 1 B 26/05 (https://dejure.org/2005,16731)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2005,16731) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Schulordnungsmaßnahme; Überweisung an andere Schule derselben Schulform; bevorstehender Schulabschluss; Drogen- und Alkoholbesitz

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 61 Abs. 7 NSchG; § 80 Abs. 2 S. 1 Nr. 4 VwGO; § 80 Abs. 4 VwGO; § 80 Abs. 5 S. 1 2. Alt. VwGO
    Rechtmäßigkeit der Überweisung eines Schülers an eine andere Schule derselben Schulform wegen des Konsums von Alkohol und Betäubungsmitteln während einer Klassenfahrt; Vorliegen eines milderen Mittels in Form der Überweisung in die Parallelklasse; Unverhältnismäßigkeit ...

  • Wolters Kluwer

    Rechtmäßigkeit der Überweisung eines Schülers an eine andere Schule derselben Schulform wegen des Konsums von Alkohol und Betäubungsmitteln während einer Klassenfahrt; Vorliegen eines milderen Mittels in Form der Überweisung in die Parallelklasse; Unverhältnismäßigkeit ...

  • rechtsportal.de

    Schulrecht: Überweisung an eine andere Schule gleicher Schulform nach Drogenbesitz

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2006, 124
  • NVwZ-RR 2006, 124 (Volltext mit amtl. LS)
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (2)

  • OVG Niedersachsen, 25.07.2016 - 2 ME 133/16

    Drogenkonsum; Erforderlichkeit; Ordnungsmaßnahme; Schüler; Überweisung an eine

    In der Rechtsprechung waren es bislang vor allem solche Fälle, in denen die betreffenden Schüler ihre Schule verlassen mussten (vgl. hierzu OVG Koblenz, Beschl. v. 7.2.1996 -, NJW 1996, 1690, Bay. VGH, Beschl. v. 10.6.1997 - 7 ZS 97, 1403 -, NVwZ-RR 1998, 239, v. 14.6.2002 - 7 CS 02.776 -, BayVBl. 2002, 671, u. v. 28.4.2003 - 7 ZB 02.2230 -, juris, sowie ferner OVG Koblenz, Beschl. v. 14.8.2013 - 2 A 10251/13 -, juris, Bay. VGH, Beschl. v. 27.5.2016 - 7 ZB 15.2126 -, juris, vgl. aber auch [vorläufigen Rechtsschutz zu Gunsten der Schüler gewährend] OVG Berlin, Beschl. v. 30.5.1997 - 7 S 33.97 -, juris, VG Osnabrück, Beschl. v. 9.5.2005 - 1 B 26/05 -, NVwZ-RR 2006, 124).
  • OVG Niedersachsen, 03.06.2009 - 2 OA 124/09

    Streitwertbestimmung in einem Eilverfahren gegen einen Ausschluss vom

    Diese Sichtweise liegt sowohl der neueren Rechtsprechung des Senats zu schulrechtlichen Ordnungsmaßnahmen (vgl. etwa Beschlüsse v. 25.4.2007 - 2 ME 382/07 -, NVwZ-RR 2007, 529 = NordÖR 2007, 320 und - 2 OA 381/07 -: Überweisung an andere Schule) als auch der dem Senat bekannten Rechtsprechung der niedersächsischen Verwaltungsgerichte (vgl. etwa VG Hannover, Beschl. v. 18.3.2004 - 6 B 1104/04 -: Unterrichtsausschluss; VG Göttingen, Beschl. v. 4.11.2004 - 4 B 154/04 -: Unterrichtsausschluss; VG Osnabrück, Beschl. v. 9.5.2005 - 1 B 26/05 -: Überweisung an andere Schule) zugrunde.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   VG Halle, 08.04.2005 - 1 B 26/05 HAL   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,32625
VG Halle, 08.04.2005 - 1 B 26/05 HAL (https://dejure.org/2005,32625)
VG Halle, Entscheidung vom 08.04.2005 - 1 B 26/05 HAL (https://dejure.org/2005,32625)
VG Halle, Entscheidung vom 08. April 2005 - 1 B 26/05 HAL (https://dejure.org/2005,32625)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2005,32625) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Anspruch auf vorläufige Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis zwecks Wahrung der familiären Lebensgemeinschaft; Einleitung des Abschiebungsverfahrens als Anordnungsgrund; Familiäre Lebensgemeinschaft mit dem minderjährigen Sohn als Abschiebehindernis

  • Informationsverbund Asyl und Migration

    AufenthG § 60 a Abs. 2; GG Art. 6; EMRK Art. 8; AufenthG § 25 Abs. 5; AufenthG § 27 Abs. 1
    D (A), Duldung, Schutz von Ehe und Familie, Abschiebungshindernis, inlandsbezogene Vollstreckungshindernisse, Kinder, deutsche Kinder, örtliche Zuständigkeit, Umverteilung, räumliche Beschränkung, vorübergehendes Verlassen

  • juris (Volltext/Leitsatz)
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerfG, 20.03.1997 - 2 BvR 260/97

    Verfassungsrechtliche Kriterien bezüglich einer aufenthaltsrechtlich

    Auszug aus VG Halle, 08.04.2005 - 1 B 26/05
    Solche Gründe sind insbesondere das Verhältnis des Vaters zu seinem von ihm anerkannten Kind (BVerfG, Beschl.v. 20. März 1997 ­2 BvR 260/97 ­ Juris).
  • OVG Hamburg, 26.11.2003 - 1 Bs 566/03

    D (A), Duldung, Gewöhnlicher Aufenthalt, Räumliche Beschränkung,

    Auszug aus VG Halle, 08.04.2005 - 1 B 26/05
    Es ist vielmehr in der obergerichtlichen Rechtsprechung anerkannt, dass einem Ausländer, der ­ wie hier ­ im Besitz einer Duldung eines Bundeslandes ist, eine weitere Duldung für einen Aufenthaltsort in einem anderen Bundesland nur von der Ausländerbehörde dieses Bundeslandes erteilt werden kann (OVG Bautzen, Beschl.v. 19. Mai 2004 ­ 3 BS 380/03 ­, InfAuslR 2004, 341; OVG Hamburg, Beschl.v. 26. November 2003 ­ 1 Bs 566/03 -, NVwZ-RR 2004, 799).
  • OVG Sachsen, 19.05.2004 - 3 BS 380/03

    D (A), Duldung, Räumliche Beschränkung, Familieneinheit, Zuständigkeit, Örtliche

    Auszug aus VG Halle, 08.04.2005 - 1 B 26/05
    Es ist vielmehr in der obergerichtlichen Rechtsprechung anerkannt, dass einem Ausländer, der ­ wie hier ­ im Besitz einer Duldung eines Bundeslandes ist, eine weitere Duldung für einen Aufenthaltsort in einem anderen Bundesland nur von der Ausländerbehörde dieses Bundeslandes erteilt werden kann (OVG Bautzen, Beschl.v. 19. Mai 2004 ­ 3 BS 380/03 ­, InfAuslR 2004, 341; OVG Hamburg, Beschl.v. 26. November 2003 ­ 1 Bs 566/03 -, NVwZ-RR 2004, 799).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht