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   BGH, Ermittlungsrichter, 23.11.1987 - 1 BGs 517/87   

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BGH, Ermittlungsrichter, 23.11.1987 - 1 BGs 517/87 (https://dejure.org/1987,7758)
BGH, Entscheidung vom Ermittlungsrichter, 23.11.1987 - 1 BGs 517/87 (https://dejure.org/1987,7758)
BGH, Entscheidung vom Ermittlungsrichter, 23. November 1987 - 1 BGs 517/87 (https://dejure.org/1987,7758)
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  • BGH, 13.08.1973 - StB 34/73

    Anordnung des Ermittlungsrichters der Durchsuchung des Beschuldigten in der

    Auszug aus BGH, Ermittlungsrichter, 23.11.1987 - 1 BGs 517/87
    Solange diese noch anhält, ist auch die Durchsuchung noch nicht beendet mit der Folge, daß der Betroff. den für das Ermittlungsverfahren zuständigen Richter anrufen kann (BGH, NJW 1973, 2035; OLG Karlsruhe, NJW 1975, 355; OLG Stuttgart, MDR 1980, 76).
  • OLG Karlsruhe, 06.07.1979 - 3 VAs 4/79
    Auszug aus BGH, Ermittlungsrichter, 23.11.1987 - 1 BGs 517/87
    Solange diese noch anhält, ist auch die Durchsuchung noch nicht beendet mit der Folge, daß der Betroff. den für das Ermittlungsverfahren zuständigen Richter anrufen kann (BGH, NJW 1973, 2035; OLG Karlsruhe, NJW 1975, 355; OLG Stuttgart, MDR 1980, 76).
  • BGH, 21.11.1978 - StB 210/78

    Nachträgliche Überprüfung einer staatsanwaltlich angeordneten Durchsuchung bei

    Auszug aus BGH, Ermittlungsrichter, 23.11.1987 - 1 BGs 517/87
    Anwendung des § 98 Abs. 2 StPO kann der von einer staatsanwaltschaftlichen Durchsuchungsanordnung Betroffene die richterliche Entscheidung herbeiführen, solange die Durchsuchung noch andauert (BGHSt 28, 206, 209; BGH, NJW 1978, 1013).
  • BGH, 25.01.1978 - 3 StR 412/77

    Ansprüche auf Entschädigung nach dem Bundesgesetz zur Entschädigung für Opfer der

    Auszug aus BGH, Ermittlungsrichter, 23.11.1987 - 1 BGs 517/87
    Anwendung des § 98 Abs. 2 StPO kann der von einer staatsanwaltschaftlichen Durchsuchungsanordnung Betroffene die richterliche Entscheidung herbeiführen, solange die Durchsuchung noch andauert (BGHSt 28, 206, 209; BGH, NJW 1978, 1013).
  • BVerwG, 06.09.2007 - 1 WB 57.06

    Durchsuchung; Dienstvergehen; EDV-Anlagen; sachliche Zuständigkeit.

    Denn nicht die Art des Mediums, sondern sein Inhalt, namentlich die Eignung der Daten als Beweismittel für ein bestimmtes Ermittlungsverfahren, ist das entscheidende Kriterium dafür, ob die Überprüfung des Mediums - hier die Suche nach Dateien oder in ihnen enthaltenen Informationen - als "Durchsuchung" zu qualifizieren ist (vgl. BGH , Beschluss vom 21. Februar 2006 - 3 BGs 31/06, 3 BJs 32/05 - 4 - - 3 BGs 31/06 - StV 2007, 60; BGH, Beschluss vom 23. November 1987 - 1 BJs 55/81 - 4 - 1 BGs 517/87 - StV 1988, 90).
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