Rechtsprechung
   OVG Hamburg, 06.07.2007 - 1 Bs 137/07   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2007,8981
OVG Hamburg, 06.07.2007 - 1 Bs 137/07 (https://dejure.org/2007,8981)
OVG Hamburg, Entscheidung vom 06.07.2007 - 1 Bs 137/07 (https://dejure.org/2007,8981)
OVG Hamburg, Entscheidung vom 06. Juli 2007 - 1 Bs 137/07 (https://dejure.org/2007,8981)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2007,8981) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Rechtmäßigkeit der Untersagung der Veranstaltung bzw. Vermittlung von sog. Oddset-Wetten; Voraussetzungen eines nationalen Sportwettmonopols; Gründe für die Untersagung eines nationalen Sportwettenmonopols; Bedenken der Europäischen Kommission hinsichtlich des Entwurfs ...

  • Glücksspiel & Recht
  • Judicialis

    LottStVtvG HA § 5; ; StGB § 284; ; EG Art. 43; ; EG Art. 49

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (3)

  • EFTA-Gerichtshof, 30.05.2007 - E-3/06

    Ladbrokes Ltd. gegen Regierung Norwegens - Binnenmarkt und

    Auszug aus OVG Hamburg, 06.07.2007 - 1 Bs 137/07
    Der Senat hält auch nach der Entscheidung des EFTA Gerichtshofs vom 30. Mai 2007, E-3/06 und der Stellungnahme der Europäischen Kommission vom 14. Mai 2007 an seiner Rechtssprechung fest, dass das staatliche Oddset-Monopol für Sportwetten übergangsweise fortgilt.

    Die von der Antragstellerin herangezogene Entscheidung des EFTA Gerichtshofs vom 30. Mai 2007, E-3/06, veranlasst das Beschwerdegericht nicht, seine Rechtsauffassung aufzugeben.

  • EuGH, 13.11.2003 - C-42/02

    Lindman

    Auszug aus OVG Hamburg, 06.07.2007 - 1 Bs 137/07
    Ebenso führt das Vorbringen nicht weiter, der Europäische Gerichtshof habe in Sachen Lindmann, (Urt. vom 13.11.2003, Slg 2003 I-13519) verlangt, dass dem nationalen Gesetzgeber, der die Dienstleistungsfreiheit im Bereich der Glückspiele beschränke, vor Erlass des Gesetzes eine Untersuchung zur Zweckmäßigkeit und Verhältnismäßigkeit der beschränkenden Maßnahmen vorgelegen habe.
  • OLG Düsseldorf, 03.02.2006 - 3 W 23/06

    Zur Vollstreckbarkeitserklärung einer durch polnisches Gericht titulierten

    Auszug aus OVG Hamburg, 06.07.2007 - 1 Bs 137/07
    "Es kommt nicht darauf an, ob die Antragsgegnerin auch in anderen Sektoren des Glückspielmarkts, insbesondere im Bereich des Lotto und Toto sowie der Spielbanken und der Geldspielgeräte, das Ziel einer Verminderung der Spielgelegenheiten verfolgt (a.A. OVG Saarlouis, Beschl. vom 4.4.2007, 3 W 23/06).
  • OVG Hamburg, 26.09.2008 - 4 Bs 96/08

    Einstweiliger Rechtsschutz gegen die Untersagung von Sportwetten

    Insoweit ist von dem nationalen Gericht zu prüfen, ob die Beschränkung geeignet ist, die Verwirklichung des von dem jeweiligen Mitgliedstaat geltend gemachten Zieles oder der geltend gemachten Ziele zu gewährleisten und ob sie über das hinausgeht, was zur Erreichung dieses Ziels oder dieser Ziele erforderlich ist (OVG Hamburg, Beschl. v. 6.7.2007, 1 Bs 137/07, NordÖR 2007, 526, nur Ls.; v. 9.3.2007, GewA 2007, 249).

    Wie das Beschwerdegericht bereits wiederholt entschieden hat (u.a. Beschl. v. 6.7.2007, NordÖR 2007, 526 - dort nur Leitsatz - Juris-Rn. 11; Beschl. v. 9.3.2007, GewArch 2007, 249, Juris-Rn. 58), müssen hiernach lediglich die Rechtfertigungsgründe, die von einem Mitgliedstaat zur Einschränkung der Dienstleistungsfreiheit geltend gemacht werden, von einer solchen Untersuchung begleitet sein, nicht hingegen die Frage, wie der Staat auf diese Gefahr reagieren will.

  • OVG Hamburg, 26.09.2008 - 4 Bs 106/08

    Untersagung privater Wettangebote in Hamburg

    Insoweit ist von dem nationalen Gericht zu prüfen, ob die Beschränkung geeignet ist, die Verwirklichung des von dem jeweiligen Mitgliedstaat geltend gemachten Zieles oder der geltend gemachten Ziele zu gewährleisten und ob sie über das hinausgeht, was zur Erreichung dieses Ziels oder dieser Ziele erforderlich ist (OVG Hamburg, Beschl. v. 6.7.2007, 1 Bs 137/07, NordÖR 2007, 526, nur Ls.; v. 9.3.2007, GewA 2007, 249).

    Wie das Beschwerdegericht bereits wiederholt entschieden hat (u.a. Beschl. v. 6.7.2007, NordÖR 2007, 526 - dort nur Leitsatz - Juris-Rn. 11; Beschl. v. 9.3.2007, GewArch 2007, 249, Juris-Rn. 58), müssen hiernach lediglich die Rechtfertigungsgründe, die von einem Mitgliedstaat zur Einschränkung der Dienstleistungsfreiheit geltend gemacht werden, von einer solchen Untersuchung begleitet sein.

  • OLG Hamburg, 30.11.2012 - 1 U 74/11

    Sportwettenmonopol: Örtliche Zuständigkeit für Staatshaftungsansprüche eines

    Das OVG Hamburg hat wiederholt entschieden, dass die vom Bundesverfassungsgericht für den Fortbestand des staatlichen Wettmonopols aufgestellten Bedingungen bis zum Ablauf der von diesem bis zum 31.12.2007 gesetzten Übergangsfrist erfüllt seien und die in Hamburg von dem staatlichen Sportwettenanbieter unternommenen Anstrengungen auch den europarechtlichen Anforderungen genügten (Beschluss vom 09.10.2006, 1 Bs 210/06, ZfWG 2006, 328, Rn. 8 ff., zitiert nach juris; Beschluss vom 09.03.2007, 1 Bs 378/06, NVwZ 2007, 725, Rn. 12 ff., zitiert nach juris; Beschluss vom 01.06.2007, 1 Bs 107/07, Rn. 8 ff., zitiert nach juris; Beschluss vom 06.07.2007, 1 Bs 137/07, Rn. 8 ff., zitiert nach juris).
  • OVG Hamburg, 26.09.2008 - 4 Bs 99/08
    Insoweit ist von dem nationalen Gericht zu prüfen, ob die Beschränkung geeignet ist, die Verwirklichung des von dem jeweiligen Mitgliedstaat geltend gemachten Zieles oder der geltend gemachten Ziele zu gewährleisten und ob sie über das hinausgeht, was zur Erreichung dieses Ziels oder dieser Ziele erforderlich ist ( OVG Hamburg, Beschl.v. 6.7.2007, 1 Bs 137/07 , NordÖR 2007, 526, nur Ls.; v. 9.3.2007, GewA 2007, 249).

    Wie das Beschwerdegericht bereits wiederholt entschieden hat (u.a. Beschl.v. 6.7.2007, NordÖR 2007, 526 [OVG Hamburg 06.07.2007 - 1 Bs 137/07] - dort nur Leitsatz - Juris-Rn. 11; Beschl.v. 9.3.2007, GewArch 2007, 249, Juris-Rn. 58), müssen hiernach lediglich die Rechtfertigungsgründe, die von einem Mitgliedstaat zur Einschränkung der Dienstleistungsfreiheit geltend gemacht werden, von einer solchen Untersuchung begleitet sein.

  • LG Hamburg, 12.02.2016 - 303 O 500/10

    Entschädigungsansprüche eines ausländischen Anbieters von Sportwetten wegen der

    Das Hamburgische Oberverwaltungsgericht hat wiederholt entschieden, dass die vom Bundesverfassungsgericht für den Fortbestand des staatlichen Wettmonopols aufgestellten Bedingungen bis zum Ablauf der von diesem bis zum 31. Dezember 2007 gesetzten Übergangsfrist erfüllt seien und die in Hamburg von dem staatlichen Sportwettenanbieter unternommenen Anstrengungen auch den europarechtlichen Anforderungen genügten (Beschluss vom 9. Oktober 2006 - 1 Bs 210/06 -, ZfWG 2006, 328, Rn. 8 ff; Beschluss vom 9. März 2007 - 1 Bs 378/06 -, RVwZ 2007, 725, Rn. 12 ff; Beschluss vom 1. Juni 2007 - 1 Bs 107/07 -, Rn. 8 ff.; Beschluss vom 6. Juli 2007 - 1 Bs 137/07 -, Rn. 8 ff.).
  • OVG Hamburg, 27.02.2009 - 4 Bs 235/08
    Im Übrigen hat das Beschwerdegericht bereits mehrfach ausgeführt, dass die Regelungen über das staatliche Sportwettenmonopol nicht gegen die vom Europäischen Gerichtshof im Urteil in der Sache "Lindmann" (a.a.O.) erhobene Forderung nach gesicherten statistischen oder vergleichbaren Nachweisen verstoßen (vgl.u.a. Beschl.v. 26.9.2008, NordÖR 2009, 32 [OVG Hamburg 26.09.2008 - 4 Bs 96/08] ; Beschl.v. 6.7.2007, NordÖR 2007, 526 - dort nur Leitsatz - Juris-Rn. 11; Beschl.v. 9.3.2007, GewArch 2007, 249, Juris-Rn. 58).
  • OVG Hamburg, 16.11.2007 - 1 Bs 187/07

    Private Sportwetten sind verboten

    Die Beschwerdebegründung der Antragstellerin gibt auf der Grundlage der den Beteiligten bereits bekannten beiden Beschlüsse des Senats im Fall der (...) vom 9. März 2007 (1 Bs 339/06, vgl. dazu auch den Beschluss des Senats vom selben Tage in der Parallelsache 1 Bs 378/06 in NVwZ 2007, 725 ff.) und vom 6. Juli 2007 (1 Bs 137/07. juris) Anlass zu folgenden ergänzenden bzw. vertiefenden Feststellungen:.
  • VG Hamburg, 02.11.2010 - 4 K 1495/07

    Staatliches Monopol; Sportwetten; Untersagungsverfügung; Verhältnismäßigkeit;

    Ein Antrag nach § 80 Abs. 7 VwGO auf Abänderung der genannten Beschlüsse blieb ebenfalls ohne Erfolg (VG Hamburg, Beschl. v. 24.5.2007, 4 E 1535/07; bestätigt durch OVG Hamburg, Beschl. v. 6.7.2007, 1 Bs 137/07).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht