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   BVerfG, 31.07.2001 - 1 BvL 13/99   

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https://dejure.org/2001,4393
BVerfG, 31.07.2001 - 1 BvL 13/99 (https://dejure.org/2001,4393)
BVerfG, Entscheidung vom 31.07.2001 - 1 BvL 13/99 (https://dejure.org/2001,4393)
BVerfG, Entscheidung vom 31. Juli 2001 - 1 BvL 13/99 (https://dejure.org/2001,4393)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer

    Zulässigkeit der Vorlage - Privater Pflegeversicherungsvertrag - Abschluss eines privaten Pflegeversicherungsvertrages - Ordnungswidrigkeit - Begründung eines Vorlagebeschlusses

  • Judicialis

    BVerfGG § 81 a Satz 1; ; BVerfGG § 80 Abs. 2 Satz 1; ; SGB XI § 112 Abs. 1 Nr. 1; ; SGB XI § 23 Abs. 1 Satz 2; ; SGB XI § 112 Abs. 2; ; SGB XI § 23 Abs. 1 Satz 1; ; GG Art. 100 Abs. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    SGB XI § 112 Abs. 1 Nr. 1 § 23 Abs. 1
    Verfassungsmäßigkeit der Pflicht zum Abschluß einer privaten Pflegeversicherung

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (8)

  • BVerfG, 30.05.1990 - 1 BvL 4/85

    Berichtigung und Vervollständigung der Richtervorlage bei aufkommenden Zweifeln

    Auszug aus BVerfG, 31.07.2001 - 1 BvL 13/99
    Ist die Begründung eines Vorlagebeschlusses zu ergänzen, ist ein Ergänzungsbeschluss erforderlich (vgl. BVerfGE 75, 329 ; 82, 156 ).

    b) Auch die zwischenzeitlich ergangenen Urteile des Bundesverfassungsgerichts hat das vorlegende Gericht, obwohl ihm Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben wurde, nicht ergänzend in die Begründung einbezogen (vgl. BVerfGE 82, 156 ).

  • BVerfG, 06.05.1987 - 2 BvL 11/85

    Verwaltungsakzessorietät im Umweltstrafrecht

    Auszug aus BVerfG, 31.07.2001 - 1 BvL 13/99
    Ist die Begründung eines Vorlagebeschlusses zu ergänzen, ist ein Ergänzungsbeschluss erforderlich (vgl. BVerfGE 75, 329 ; 82, 156 ).

    c) Die insoweit erforderliche Ergänzung des Vorlagebeschlusses konnte auch nicht - wie geschehen - durch Gerichtsverfügung vorgenommen werden (vgl. auch BVerfGE 75, 329 ; Maunz/ Schmidt-Bleibtreu/Klein/Ulsamer, BVerfGG, § 80 Rn. 323 ).

  • BVerfG, 03.04.2001 - 1 BvR 1681/94

    Pflegeversicherung IV

    Auszug aus BVerfG, 31.07.2001 - 1 BvL 13/99
    Mit Schreiben des Berichterstatters vom 5. April und 3. Juli 2001 wurde das vorlegende Gericht um Prüfung gebeten, ob sich die Vorlagefrage auf Grund der zwischenzeitlich ergangenen Urteile des Bundesverfassungsgerichts vom 3. April 2001 (1 BvR 1681/94 u.a.) beantworten lasse.

    Das Bundesverfassungsgericht hat aber entschieden, dass § 23 Abs. 1 Satz 1 und 2 SGB XI, der den Personenkreis der privat Krankenversicherten, zu dem auch selbständig Erwerbstätige gehören können, zum Abschluss eines privaten Pflegeversicherungsvertrages verpflichtet, verfassungsgemäß ist (vgl. BVerfG, Urteil vom 3. April 2001, 1 BvR 1681/94 u.a., Umdruck S. 27 f.; Urteil vom 3. April 2001, 1 BvR 81/98, Umdruck S. 17 f.).

  • BVerfG, 07.12.1988 - 1 BvL 27/88

    Unzulässigkeit einer Richtervorlage mangels Darlegung der

    Auszug aus BVerfG, 31.07.2001 - 1 BvL 13/99
    Dies gilt in besonderer Weise, wenn sich das Bundesverfassungsgericht bereits mit dem in Frage stehenden Regelungskomplex befasst hat (vgl. BVerfGE 79, 240 ).
  • BVerfG, 14.11.1990 - 1 BvL 10/89

    Anforderungen an die Zulässigkeit einer Richtervorlage nach Art. 100 Abs. 1 GG

    Auszug aus BVerfG, 31.07.2001 - 1 BvL 13/99
    Es wird nicht deutlich, dass das vorlegende Gericht im Falle der Gültigkeit der zur Prüfung gestellten Vorschrift zu einem anderen Ergebnis gelangen würde, als im Falle ihrer Ungültigkeit (vgl. BVerfGE 83, 111 ).
  • BVerfG, 13.12.1988 - 2 BvL 1/84

    Unzulässigkeit einer Richtervorlage mangels Entscheidungserheblichkeit der zur

    Auszug aus BVerfG, 31.07.2001 - 1 BvL 13/99
    Es muss sich dabei mit nahe liegenden tatsächlichen und rechtlichen Gesichtspunkten auseinander setzen und die in Rechtsprechung und Literatur entwickelten Rechtsauffassungen berücksichtigen (vgl. BVerfGE 79, 245 ).
  • BVerfG, 20.06.1973 - 2 BvL 8/73

    Unzulässigkeit einer Richtervorlage nach Art. 100 Abs. 1 GG

    Auszug aus BVerfG, 31.07.2001 - 1 BvL 13/99
    Es wird insbesondere nicht festgestellt, ob der Betroffene den Tatbestand des § 112 Abs. 1 Nr. 1 SGB XI objektiv und subjektiv verwirklicht hat und welche Beweismittel diese Überzeugung gegebenenfalls tragen (vgl. BVerfGE 35, 303 ).
  • BVerfG, 03.04.2001 - 1 BvR 81/98

    Pflegeversicherung II

    Auszug aus BVerfG, 31.07.2001 - 1 BvL 13/99
    Das Bundesverfassungsgericht hat aber entschieden, dass § 23 Abs. 1 Satz 1 und 2 SGB XI, der den Personenkreis der privat Krankenversicherten, zu dem auch selbständig Erwerbstätige gehören können, zum Abschluss eines privaten Pflegeversicherungsvertrages verpflichtet, verfassungsgemäß ist (vgl. BVerfG, Urteil vom 3. April 2001, 1 BvR 1681/94 u.a., Umdruck S. 27 f.; Urteil vom 3. April 2001, 1 BvR 81/98, Umdruck S. 17 f.).
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