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   BVerfG, 13.11.1979 - 1 BvL 24/77, 1 BvL 19/78, 1 BvL 38/79   

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https://dejure.org/1979,119
BVerfG, 13.11.1979 - 1 BvL 24/77, 1 BvL 19/78, 1 BvL 38/79 (https://dejure.org/1979,119)
BVerfG, Entscheidung vom 13.11.1979 - 1 BvL 24/77, 1 BvL 19/78, 1 BvL 38/79 (https://dejure.org/1979,119)
BVerfG, Entscheidung vom 13. November 1979 - 1 BvL 24/77, 1 BvL 19/78, 1 BvL 38/79 (https://dejure.org/1979,119)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • DFR

    Mutterschutz

  • archive.org (Volltext/Leitsatz)

    Vereinbarkeit von § 9 Abs. 1 MuSchG mit Art. 6 Abs. 4 GG

  • Juristenzeitung(kostenpflichtig)

    Kündigungsschutz nach dem MuSchG und Überschreiten der Meldefrist

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

Sonstiges

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerfGE 52, 357
  • NJW 1980, 824
  • MDR 1980, 374
  • BB 1980, 208
  • DB 1980, 402
 
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Wird zitiert von ... (52)Neu Zitiert selbst (9)

  • BVerfG, 25.01.1972 - 1 BvL 3/70

    Mutterschutz

    Auszug aus BVerfG, 13.11.1979 - 1 BvL 24/77
    Das Bundesverfassungsgericht hat mit Beschluß vom 25. Januar 1972 (BVerfGE 32, 273) entschieden, es sei verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden, daß die schwangere Arbeitnehmerin den Kündigungsschutz nach dem Mutterschutzgesetz in den Fällen, in denen dem Arbeitgeber die Schwangerschaft zur Zeit der Kündigung nicht bekannt war, jedenfalls dann verliert, wenn sie trotz Kenntnis der Schwangerschaft die in § 9 Abs. 1 Satz 1 MuSchG vorgesehene Mitteilungsfrist schuldhaft versäumt.

    Wie das Bundesverfassungsgericht bereits entschieden hat, erstreckt sich dieser Verfassungsauftrag insbesondere auf den Schutz der werdenden Mutter (BVerfGE 32, 273 [277]).

    War aber die Schwangerschaft dem Arbeitgeber nicht bekannt, weil zum Beispiel die Arbeitnehmerin dem Gebot des § 5 MuSchG, ihren Zustand dem Arbeitgeber zu offenbaren, nicht nachgekommen ist, so wäre im Fall einer Kündigung die Versäumung der Zweiwochenfrist in aller Regel nicht unverschuldet, so daß sich auch für diesen Fall keine Änderung gegenüber dem gegenwärtigen, auf der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts und des Bundesverfassungsgerichts beruhenden Rechtszustand ergäbe (vgl. BVerfGE 32, 273).

  • BSG, 22.06.1966 - 3 RK 14/64

    Geschäftsunfähiger Versicherter - Zeitpunkt der Arbeitsunfähigkeit - Ärztliche

    Auszug aus BVerfG, 13.11.1979 - 1 BvL 24/77
    b) Der Dritte Senat des Bundessozialgerichts hat auf seine Rechtsprechung zum Ablauf von Ausschlußfristen zu Lasten öffentlich-rechtlicher Rechtsträger Bezug genommen (BSGE 19, 173; 20, 46; 25, 76).
  • BSG, 09.06.1961 - GS 2/60
    Auszug aus BVerfG, 13.11.1979 - 1 BvL 24/77
    Der Senat hat ferner dargelegt, das Bundessozialgericht habe den Anwendungsbereich von Ausschlußfristen auch schon enger eingegrenzt, als es der Wortlaut der betreffenden Vorschrift nahegelegt habe (BSGE 14, 246).
  • ArbG Oldenburg, 07.09.1977 - 2 Ca 447/77
    Auszug aus BVerfG, 13.11.1979 - 1 BvL 24/77
    des Ersten Senats vom 13. November 1979 - 1 BvL 24/77, 19/78 und 38/79 - in den Verfahren wegen verfassungsrechtlicher Prüfung des § 9 Abs. 1 Satz 1 MuSchG - Aussetzungs- und Vorlagebeschlüsse der Arbeitsgerichte Oldenburg vom 7. September 1977 (2 Ca 447/77), Düsseldorf vom 11. Januar 1978 (9 Ca 5398/77) und Hannover vom 9. November 1978 (3 Ca 295/78) -.
  • BSG, 19.06.1963 - 3 RK 34/59

    Freiwillige Weiterversicherung in der Krankenversicherung im Anschluss an die

    Auszug aus BVerfG, 13.11.1979 - 1 BvL 24/77
    b) Der Dritte Senat des Bundessozialgerichts hat auf seine Rechtsprechung zum Ablauf von Ausschlußfristen zu Lasten öffentlich-rechtlicher Rechtsträger Bezug genommen (BSGE 19, 173; 20, 46; 25, 76).
  • ArbG Düsseldorf, 11.01.1978 - 9 Ca 5398/77
    Auszug aus BVerfG, 13.11.1979 - 1 BvL 24/77
    des Ersten Senats vom 13. November 1979 - 1 BvL 24/77, 19/78 und 38/79 - in den Verfahren wegen verfassungsrechtlicher Prüfung des § 9 Abs. 1 Satz 1 MuSchG - Aussetzungs- und Vorlagebeschlüsse der Arbeitsgerichte Oldenburg vom 7. September 1977 (2 Ca 447/77), Düsseldorf vom 11. Januar 1978 (9 Ca 5398/77) und Hannover vom 9. November 1978 (3 Ca 295/78) -.
  • BVerfG - 1 BvL 19/78 (anhängig)
    Auszug aus BVerfG, 13.11.1979 - 1 BvL 24/77
    Vorlage des Arbeitsgerichts Düsseldorf - 1 BvL 19/78 -.
  • BSG, 24.10.1963 - 7 RAr 78/62

    Ablehnung von Arbeitslosengeld wegen Nichteinhaltung der Rahmenfrist hinsichtlich

    Auszug aus BVerfG, 13.11.1979 - 1 BvL 24/77
    b) Der Dritte Senat des Bundessozialgerichts hat auf seine Rechtsprechung zum Ablauf von Ausschlußfristen zu Lasten öffentlich-rechtlicher Rechtsträger Bezug genommen (BSGE 19, 173; 20, 46; 25, 76).
  • BVerfG - 1 BvL 38/79 (anhängig)
    Auszug aus BVerfG, 13.11.1979 - 1 BvL 24/77
    Vorlage des Arbeitsgerichts Hannover - 1 BvL 38/79 -.
  • BAG, 27.02.2020 - 2 AZR 498/19

    Kündigungsschutz bei Schwangerschaft

    Entgegenstehende Arbeitgeberinteressen müssen demgegenüber weitgehend zurückstehen (BVerfG 13. November 1979 - 1 BvL 24/77, 1 BvL 19/78, 1 BvL 38/79 - zu C I der Gründe, BVerfGE 52, 357) .

    Zwar kann es Fälle geben, in denen ein absoluter Kündigungsschutz auch bei Würdigung der Schutzbedürftigkeit der (werdenden) Mutter eine übermäßige Beeinträchtigung der Interessen der betroffenen Arbeitgeber darstellen würde (BVerfG 13. November 1979 - 1 BvL 24/77, 1 BvL 19/78, 1 BvL 38/79 - zu C I der Gründe, BVerfGE 52, 357) .

  • BVerfG, 24.04.1991 - 1 BvR 1341/90

    Abwicklung von DDR-Einrichtungen

    Das Grundgesetz gewährt ihnen in Art. 6 Abs. 4 einen Anspruch auf den Schutz und die Fürsorge der Gemeinschaft (vgl. BVerfGE 32, 273 ; 52, 357 ).

    Entgegenstehende Arbeitgeberinteressen müssen weitgehend zurückstehen (vgl. BVerfGE 52, 357 ).

  • BAG, 24.11.2022 - 2 AZR 11/22

    Schwangerschaft - Beginn des Kündigungsverbots

    Dabei ist es nicht zu vermeiden, dass der besondere Schutz der werdenden Mutter eine entsprechende Einschränkung entgegenstehender Interessen des Arbeitgebers mit sich bringt (vgl. BVerfG 13. November 1979 - 1 BvL 24/77 ua. - zu C I der Gründe, BVerfGE 52, 357) , die aber weitgehend zurückstehen müssen (vgl. BAG 27. Februar 2020 - 2 AZR 498/19 - Rn. 26, BAGE 170, 74) .

    Das Bundesverfassungsgericht (13. November 1979 - 1 BvL 24/77 ua. - zu C I der Gründe, BVerfGE 52, 357) hat das Verbot an den Gesetzgeber, den Verlust des Kündigungsschutzes einer werdenden Mutter auch bei unverschuldet verspäteter und unverzüglich nachgeholter Mitteilung der Schwangerschaft eintreten zu lassen, aus dem Verfassungsauftrag des Art. 6 Abs. 4 GG hergeleitet, insbesondere auch der werdenden Mutter Schutz und Fürsorge der Gemeinschaft angedeihen zu lassen.

    Der vorliegende Fall gibt keinen Anlass hiervon abzurücken, zumal das auch nicht mit der aus Art. 6 Abs. 4 GG folgenden verfassungsrechtlich gebotenen Beschränkung der Verwirkung des mutterschutzrechtlichen Kündigungsschutzes durch Versäumung der Mitteilungsfrist (vgl. BVerfG 22. Oktober 1980 - 1 BvR 262/80 - zu C 1 der Gründe, BVerfGE 55, 154; 13. November 1979 -  1 BvL 24/77   ua. - zu C I der Gründe, BVerfGE 52, 357) zu vereinbaren wäre.

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