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   BVerfG, 01.05.2013 - 1 BvQ 13/13   

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https://dejure.org/2013,8293
BVerfG, 01.05.2013 - 1 BvQ 13/13 (https://dejure.org/2013,8293)
BVerfG, Entscheidung vom 01.05.2013 - 1 BvQ 13/13 (https://dejure.org/2013,8293)
BVerfG, Entscheidung vom 01. Mai 2013 - 1 BvQ 13/13 (https://dejure.org/2013,8293)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • lexetius.com
  • openjur.de

    Artt. 5 Abs. 1 Satz 2, 3 Abs. 1 GG
    "NSU-Verfahren": Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung eines freien Journalisten mit dem Ziel der Zuteilung eines Sitzplatzes und der Videoübertragung in einen weiteren Saal

  • Bundesverfassungsgericht

    Offensichtlich kein Anspruch eines freien Journalisten auf Sitzplatz im "NSU-Verfahren" - Erheblicher Ermessensspielraum des Vorsitzenden bei Sitzplatzverteilung

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Art 3 Abs 1 GG, Art 5 Abs 1 S 2 GG, § 32 Abs 1 BVerfGG, § 169 S 1 GVG, § 176 GVG
    Ablehnung des Erlasses einer einstweiligen Anordnung: Offensichtlich kein Anspruch eines freien Journalisten auf Sitzplatz im "NSU-Verfahren" - Erheblicher Ermessensspielraum des Vorsitzenden bei Sitzplatzverteilung - Art 5 Abs 1 S 2 GG vermittelt keinen Anspruch auf ...

  • Wolters Kluwer

    Einstweiliger Rechtschutz eines Journalisten vor dem BVerfG wegen Nichtberücksichtigung bei der Verteilung knapper Sitzplätze im Gerichtsaal

  • rewis.io

    Ablehnung des Erlasses einer einstweiligen Anordnung: Offensichtlich kein Anspruch eines freien Journalisten auf Sitzplatz im "NSU-Verfahren" - Erheblicher Ermessensspielraum des Vorsitzenden bei Sitzplatzverteilung - Art 5 Abs 1 S 2 GG vermittelt keinen Anspruch auf ...

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BVerfGG § 32 Abs. 1
    Einstweiliger Rechtschutz eines Journalisten vor dem BVerfG wegen Nichtberücksichtigung bei der Verteilung knapper Sitzplätze im Gerichtsaal

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (9)

  • Bundesverfassungsgericht (Pressemitteilung)

    "NSU-Verfahren": Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung eines freien Journalisten mit dem Ziel der Zuteilung eines Sitzplatzes und der Videoübertragung in einen weiteren Saal erfolglos

  • internet-law.de (Kurzinformation)

    Kein Anspruch auf Videoübertragung im NSU-Prozess

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)

    NSU-Verfahren: hier der Volltext zu "BVerfG lehnt Videoübertragung ab”

  • lawblog.de (Kurzinformation)

    NSU-Prozess: Online-Presse darf ignoriert werden

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Keine Sitzplätze in München - und keine Ersatzbestellung via Karlsruhe

  • lto.de (Kurzinformation)

    Kein Anspruch auf Übertragung des NSU-Prozesses - BVerfG weist Klage nach Verlosung der Presseplätze ab

  • taz.de (Pressebericht, 01.05.2013)

    Ablehnung des Eilantrags: NSU-Prozess ohne Video

  • juraforum.de (Kurzinformation)

    NSU-Prozess: Videoübertragung und zweiter Saal für Journalisten abgelehnt

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    NSU-Verfahren: BVerfG weist Klage eines Journalisten nach Verlosung der Presseplätze ab - Kein Anspruch auf Übertragung des NSU-Prozesses in einen anderen Raum

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerfG, 23.06.2004 - 1 BvQ 19/04

    Inhaltsbezogenes Versammlungsverbot

    Auszug aus BVerfG, 01.05.2013 - 1 BvQ 13/13
    Der Antrag auf Eilrechtsschutz hat jedoch keinen Erfolg, wenn eine Verfassungsbeschwerde unzulässig oder offensichtlich unbegründet wäre (vgl. BVerfGE 71, 158 ; 111, 147 ; stRspr).
  • BVerfG, 10.06.1964 - 1 BvR 37/63

    Spezifisches Verfassungsrecht

    Auszug aus BVerfG, 01.05.2013 - 1 BvQ 13/13
    Das Bundesverfassungsgericht überprüft dessen Anordnungen nur dahingehend, ob sie Verfassungsrecht verletzen und insbesondere, ob sie auf einer grundsätzlich unrichtigen Anschauung von der Bedeutung eines Grundrechts beruhen (vgl. BVerfGE 18, 85 ).
  • BVerfG, 08.11.1985 - 1 BvR 1290/85

    'Legende vom toten Soldaten'

    Auszug aus BVerfG, 01.05.2013 - 1 BvQ 13/13
    Der Antrag auf Eilrechtsschutz hat jedoch keinen Erfolg, wenn eine Verfassungsbeschwerde unzulässig oder offensichtlich unbegründet wäre (vgl. BVerfGE 71, 158 ; 111, 147 ; stRspr).
  • BVerfG, 11.11.1992 - 1 BvQ 19/92

    Erfolgloser Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung gegen die

    Auszug aus BVerfG, 01.05.2013 - 1 BvQ 13/13
    Ein Anspruch auf Bild- und Tonübertragung der Verhandlung in einen anderen Saal des Gerichts lässt sich aus Art. 5 Abs. 1 Satz 2 GG nicht herleiten (BVerfGE 87, 331 ).
  • BVerfG, 18.03.2008 - 1 BvR 282/01

    Keine Verletzung der Berichterstattungsfreiheit durch sitzungspolizeiliche

    Auszug aus BVerfG, 01.05.2013 - 1 BvQ 13/13
    Es ist dagegen nicht Sache des Bundesverfassungsgerichts, eine Verteilungsentscheidung des Vorsitzenden umfassend und im Einzelnen darauf zu überprüfen, ob die beste Verteilmodalität gewählt worden war (vgl. BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 18. März 2008 - 1 BvR 282/01 -, NJW-RR 2008, S. 1069).
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