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   BVerfG, 26.10.2004 - 1 BvR 1450/04   

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https://dejure.org/2004,12678
BVerfG, 26.10.2004 - 1 BvR 1450/04 (https://dejure.org/2004,12678)
BVerfG, Entscheidung vom 26.10.2004 - 1 BvR 1450/04 (https://dejure.org/2004,12678)
BVerfG, Entscheidung vom 26. Oktober 2004 - 1 BvR 1450/04 (https://dejure.org/2004,12678)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer

    Verfassungsbeschwerde wegen Erstattung von Verfahrenskosten im verwaltungsgerichtlichen Verfahren nach Anordnung der Erstattung notwendiger Auslagen des Beschwerdeführers durch das Bundesverfassungsgericht

  • Judicialis

    GG Art. 3 Abs. 1; ; GG Art. 19

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BVerfGG § 32
    Kostenentscheidung im Ausgangsverfahren nach Erlass einer einstweiligen Anordnung durch das Bundesverfassungsgericht

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerfG, 14.08.2003 - 1 BvQ 30/03

    Erlass einer eA, die aufschiebende Wirkung des Widerspruchs gegen das Verbot

    Auszug aus BVerfG, 26.10.2004 - 1 BvR 1450/04
    Im Beschluss vom 14. August 2003 hat die Kammer in dem Verfahren 1 BvQ 30/03 dem Antrag des Beschwerdeführers auf Erlass einer einstweiligen Anordnung in einer versammlungsrechtlichen Angelegenheit entsprochen und angeordnet, dass der Freistaat Bayern ihm die notwendigen Auslagen zu erstatten hat (BVerfGK 1, 320 ).
  • BVerfG, 24.02.2003 - 1 BvQ 8/01

    Nach originärer Eilregelung keine Zurückverweisung der Sache zur Entscheidung

    Auszug aus BVerfG, 26.10.2004 - 1 BvR 1450/04
    Ein Beschluss des Bundesverfassungsgerichts im Verfahren des § 32 BVerfGG hat eine vorläufigen Regelung zum Gegenstand, nicht aber eine Sachentscheidung über die im Ausgangsverfahren ergangenen Beschlüsse (vgl. BVerfG, 1. Kammer des Ersten Senats, Beschluss vom 24. Februar 2003 - 1 BvQ 8/01 -, JURIS).
  • VGH Bayern, 03.06.2004 - 24 CE 03.1962
    Auszug aus BVerfG, 26.10.2004 - 1 BvR 1450/04
    gegen a) den Beschluss des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs vom 3. Juni 2004 - 24 CE 03.1962 und 24 CS 03.1963 -,.
  • VGH Bayern, 22.05.2006 - 24 B 05.3099

    Verbot einer Versammlung; Antrag auf Feststellung der Rechtswidrigkeit des

    In gleicher Weise führt auch das Bundesverfassungsgericht in seiner Entscheidung vom 26. Oktober 2004 (1 BvR 1450/04) aus: "Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof hat zutreffend festgestellt, dass vom Bundesverfassungsgericht über die Beschlüsse des Ausgangsgerichts in der Sache selbst nicht erkannt worden ist.".
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