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   BVerfG, 03.05.2007 - 1 BvR 1847/05   

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https://dejure.org/2007,7256
BVerfG, 03.05.2007 - 1 BvR 1847/05 (https://dejure.org/2007,7256)
BVerfG, Entscheidung vom 03.05.2007 - 1 BvR 1847/05 (https://dejure.org/2007,7256)
BVerfG, Entscheidung vom 03. Mai 2007 - 1 BvR 1847/05 (https://dejure.org/2007,7256)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer

    Anwendung der zivilrechtlichen Fristenvorschriften zur Berechnung von Fristen im Bereich des öffentlichen Rechts

  • Judicialis

    BVerfGG § 93 a Abs. 2; ; BVerfGG § 93 Abs. 3; ; BGB § 187 Abs. 2; ; ZuG 2007 § 24

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Berechnung der Frist zur Erhebung einer Verfassungsbeschwerde unmittelbar gegen ein Gesetz

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerfG, 22.11.2000 - 1 BvR 2307/94

    Entschädigungs- und Ausgleichsleistungsgesetz - Verfassungsbeschwerden erfolglos

    Auszug aus BVerfG, 03.05.2007 - 1 BvR 1847/05
    Es entspricht allgemeiner Auffassung, dass für die Berechnung von Fristen auch im Bereich des öffentlichen Rechts die §§ 187 ff. BGB herangezogen werden können (vgl. BGHZ 59, 396 ) und dass nach diesen Vorschriften auch die in § 93 BVerfGG bestimmten Fristen zu berechnen sind (vgl. BVerfGE 102, 254 m.w.N.).

    Da demzufolge nach § 187 Abs. 2 BGB der Beginn dieses Tages der für den Anfang der Jahresfrist des § 93 Abs. 3 BVerfGG maßgebende Zeitpunkt ist (vgl. BVerfGE 102, 254 ), war diese Frist im vorliegenden Fall gemäß § 187 Abs. 2 in Verbindung mit § 188 Abs. 2 Alternative 2 BGB mit Ablauf des 30. August 2005 - einem Dienstag - verstrichen und mit Eingang der Verfassungsbeschwerde beim Bundesverfassungsgericht am 31. August 2005 nicht mehr gewahrt.

  • BVerfG, 06.06.1989 - 1 BvR 921/85

    Reiten im Walde

    Auszug aus BVerfG, 03.05.2007 - 1 BvR 1847/05
    Denn die eingefügte Vorschrift ist mit der vorliegenden Verfassungsbeschwerde weder angegriffen noch verändert sie den materiellen Gehalt des Zuteilungsgesetzes 2007 im Übrigen (vgl. BVerfGE 18, 1 ; 79, 1 ; 80, 137 ).
  • BVerfG, 08.02.1994 - 1 BvR 1693/92

    Verfassungsbeschwerde betreffend einen Mietrechtsstreit erfolglos

    Auszug aus BVerfG, 03.05.2007 - 1 BvR 1847/05
    Die unmittelbar gegen das Zuteilungsgesetz 2007 vom 26. August 2004 (ZuG 2007, BGBl I S. 2211) gerichtete Verfassungsbeschwerde wird nicht zur Entscheidung angenommen, weil die Voraussetzungen hierfür nach § 93 a Abs. 2 BVerfGG nicht vorliegen (vgl. BVerfGE 90, 22 ).
  • BVerfG, 11.10.1988 - 1 BvR 777/85

    Verfassungsmäßigkeit des Neuregelungen des Urheberrechtsgesetzes und des

    Auszug aus BVerfG, 03.05.2007 - 1 BvR 1847/05
    Denn die eingefügte Vorschrift ist mit der vorliegenden Verfassungsbeschwerde weder angegriffen noch verändert sie den materiellen Gehalt des Zuteilungsgesetzes 2007 im Übrigen (vgl. BVerfGE 18, 1 ; 79, 1 ; 80, 137 ).
  • GemSOGB, 06.07.1972 - GmS-OGB 2/71

    Berechnung von Fristen im öffentlichen Recht

    Auszug aus BVerfG, 03.05.2007 - 1 BvR 1847/05
    Es entspricht allgemeiner Auffassung, dass für die Berechnung von Fristen auch im Bereich des öffentlichen Rechts die §§ 187 ff. BGB herangezogen werden können (vgl. BGHZ 59, 396 ) und dass nach diesen Vorschriften auch die in § 93 BVerfGG bestimmten Fristen zu berechnen sind (vgl. BVerfGE 102, 254 m.w.N.).
  • BVerfG, 06.05.1964 - 1 BvR 320/57

    Wettbewerbsbenachteiligung durch Umsatzbesteuerung

    Auszug aus BVerfG, 03.05.2007 - 1 BvR 1847/05
    Denn die eingefügte Vorschrift ist mit der vorliegenden Verfassungsbeschwerde weder angegriffen noch verändert sie den materiellen Gehalt des Zuteilungsgesetzes 2007 im Übrigen (vgl. BVerfGE 18, 1 ; 79, 1 ; 80, 137 ).
  • LVerfG Sachsen-Anhalt, 19.11.2013 - LVG 70/10

    Verfassungsbeschwerden der Gemeinden Sichau, Jeggau und Kassieck gegen

    Es entspricht allgemeiner Auffassung, dass für die Berechnung von Fristen auch im Bereich des öffentlichen Rechts die §§ 187 ff. BGB herangezogen werden können (vgl. BVerfG, Beschl. v. 03.05.2007 - 1 BvR 1847/05 -, GewArch 2007, 333, Gemeinsamer Senat der obersten Gerichtshöfe des Bundes, Beschl. v. 06.07.1972 - GemS-OGB 2/71 -, BVerwGE 40, 363).
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