Rechtsprechung
BVerfG, 17.02.1995 - 1 BvR 697/93 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Erstattungs von Schreibauslagen im Verfassungsbeschwerde-Verfahren
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Erstattungsfähigkeit von angefallenen Schreibauslagen (Fotokopien) - Mehrwertsteuer eines sich selbst vertretenden Rechtsanwalts
Verfahrensgang
- AG München, 14.07.1992 - 412 C 4773/92
- BVerfG, 23.11.1993 - 1 BvR 697/93
- BVerfG, 17.02.1995 - 1 BvR 697/93
Papierfundstellen
- NJW 1996, 382
Wird zitiert von ... (78) Neu Zitiert selbst (14)
- BVerfG, 03.04.1990 - 1 BvR 269/83
Erstattung von Anwaltskosten im Verfassungsbeschwerdeverfahren bei gemeinsamer …
Auszug aus BVerfG, 17.02.1995 - 1 BvR 697/93
Bei der Auslegung des Begriffs "notwendig" kann insbesondere auf die Maßstäbe des § 91 ZPO zurückgegriffen werden, soweit nicht Besonderheiten des verfassungsgerichtlichen Verfahrens entgegenstehen (vgl. BVerfGE 46, 321 [323]; 50, 254 [255]; 81, 387 [389]; 88, 382 [383]; 89, 313 [314];… Mellinghoff, in: Umbach/Clemens, BVerfGG -Kommentar 1992, § 34 a Rdnr. 17;… Ulsamer, in: Maunz/Schmidt- Bleibtreu/Klein/Ulsamer, BVerfGG -Kommentar, Loseblatt, 3. Aufl., Stand: 13. Erg.Lfg.Wie im Zivilprozeß kann ein Rechtsanwalt, der sich als Beschwerdeführer vor dem Bundesverfassungsgericht selbst vertritt, in entsprechender Anwendung des § 91 Abs. 2 Satz 4 ZPO Erstattung in Höhe der gesetzlichen Gebühren und Auslagen eines bevollmächtigten Rechtsanwalts geltend machen (vgl. BVerfGE 50, 254 [255]
; 53, 207 [212 f.]; 71, 23 [24]; 81, 387 [389]; BVerfG, AnwBl. 1976, 163). - BVerfG, 28.02.1979 - 1 BvR 275/74
Umfang der notwendigen Auslagen im Verfassungsbeschwerde-Verfahrn - Gebühren des …
Auszug aus BVerfG, 17.02.1995 - 1 BvR 697/93
Bei der Auslegung des Begriffs "notwendig" kann insbesondere auf die Maßstäbe des § 91 ZPO zurückgegriffen werden, soweit nicht Besonderheiten des verfassungsgerichtlichen Verfahrens entgegenstehen (vgl. BVerfGE 46, 321 [323]; 50, 254 [255]; 81, 387 [389]; 88, 382 [383]; 89, 313 [314];… Mellinghoff, in: Umbach/Clemens, BVerfGG -Kommentar 1992, § 34 a Rdnr. 17; Ulsamer, in: Maunz/Schmidt- Bleibtreu/Klein/Ulsamer, BVerfGG -Kommentar, Loseblatt, 3. Aufl., Stand: 13. Erg.Lfg.Wie im Zivilprozeß kann ein Rechtsanwalt, der sich als Beschwerdeführer vor dem Bundesverfassungsgericht selbst vertritt, in entsprechender Anwendung des § 91 Abs. 2 Satz 4 ZPO Erstattung in Höhe der gesetzlichen Gebühren und Auslagen eines bevollmächtigten Rechtsanwalts geltend machen (vgl. BVerfGE 50, 254 [255]; 53, 207 [212 f.]; 71, 23 [24]; 81, 387 [389]; BVerfG, AnwBl. 1976, 163).
- BVerfG, 12.07.1983 - 1 BvR 697/77
Erstattung von Schreibauslagen im Verfassungsbeschwerde-Verfahren
Auszug aus BVerfG, 17.02.1995 - 1 BvR 697/93
Die Anfertigung und Beigabe von Mehrstücken der Verfassungsbeschwerde und der dieser beigefügten Anlagen (§ 133 Abs. 1 Satz 1 ZPO ) gehören deshalb regelmäßig zur ordentlichen Geschäftstätigkeit des Rechtsanwalts, so daß die entsprechenden Auslagen durch die diesem zustehende allgemeine 13/10-Prozeßgebühr (§ 113 Abs. 2 , § 31 Abs. 1 Nr. 1 BRAGO ) abgegolten sind (vgl. BVerfGE 65, 72 [74]).Dies gilt jedenfalls dann, wenn die Zahl der Äußerungsberechtigten, denen die Mehrstücke zugestellt werden sollen, begrenzt ist; ob bei einer größeren, ungewöhnlich hohen Anzahl von Äußerungsberechtigten oder bei Anforderung einer weiteren Anzahl von Mehrstücken für die Handakten des Gerichts (so die Konstellation in BVerfGE 65, 72 [75]) etwas anderes gilt, kann offen bleiben.
- BFH, 06.03.1990 - VII E 9/89
Keine Erstattung der Umsatzsteuer im Kostenfestsetzungsverfahren, soweit …
Auszug aus BVerfG, 17.02.1995 - 1 BvR 697/93
a) Insoweit war aufgrund einer Entscheidung des Bundesfinanzhofs vom 6. März 1990 (BFHE 160, 133 = NJW 1991, 1702 ) in Rechtsprechung und Literatur streitig geworden, ob und ggfs. unter welchen Voraussetzungen dies auch dann gilt, wenn der Erstattungsberechtigte sie als Vorsteuer gemäß § 15 Abs. 1 UStG abziehen kann oder wenn dies in Betracht kommt (…zum früheren Meinungsstand vgl. Herget, in: Zöller, a.a.O., 18. Aufl. 1993, § 91 Rdnr. 13, Stichwort "Umsatzsteuer [Mehrwertsteuer]"; Schall, UR 1995, 7 f.). - BVerfG, 07.12.1977 - 1 BvR 148/75
Begriff der notwendigen Auslagen im Verfasungsbeschwerde-Verfahren
Auszug aus BVerfG, 17.02.1995 - 1 BvR 697/93
Bei der Auslegung des Begriffs "notwendig" kann insbesondere auf die Maßstäbe des § 91 ZPO zurückgegriffen werden, soweit nicht Besonderheiten des verfassungsgerichtlichen Verfahrens entgegenstehen (vgl. BVerfGE 46, 321 [323]; 50, 254 [255]; 81, 387 [389]; 88, 382 [383]; 89, 313 [314]; Mellinghoff, in: Umbach/Clemens, BVerfGG -Kommentar 1992, § 34 a Rdnr. 17; Ulsamer, in: Maunz/Schmidt- Bleibtreu/Klein/Ulsamer, BVerfGG -Kommentar, Loseblatt, 3. Aufl., Stand: 13. Erg.Lfg. - BVerfG, 26.02.1980 - 2 BvR 752/78
Verfassungsmäßigkeit der Versagung von Auslagenerstattung bei …
Auszug aus BVerfG, 17.02.1995 - 1 BvR 697/93
Wie im Zivilprozeß kann ein Rechtsanwalt, der sich als Beschwerdeführer vor dem Bundesverfassungsgericht selbst vertritt, in entsprechender Anwendung des § 91 Abs. 2 Satz 4 ZPO Erstattung in Höhe der gesetzlichen Gebühren und Auslagen eines bevollmächtigten Rechtsanwalts geltend machen (vgl. BVerfGE 50, 254 [255]; 53, 207 [212 f.]; 71, 23 [24]; 81, 387 [389]; BVerfG, AnwBl. 1976, 163). - BVerfG, 09.10.1985 - 1 BvR 362/83
Rechtsschutzinteresse an der Festsetzung des Gegenstandswertes
Auszug aus BVerfG, 17.02.1995 - 1 BvR 697/93
Wie im Zivilprozeß kann ein Rechtsanwalt, der sich als Beschwerdeführer vor dem Bundesverfassungsgericht selbst vertritt, in entsprechender Anwendung des § 91 Abs. 2 Satz 4 ZPO Erstattung in Höhe der gesetzlichen Gebühren und Auslagen eines bevollmächtigten Rechtsanwalts geltend machen (vgl. BVerfGE 50, 254 [255]; 53, 207 [212 f.]; 71, 23 [24]; 81, 387 [389]; BVerfG, AnwBl. 1976, 163). - BVerfG, 25.05.1993 - 1 BvR 397/87
Begriff der notwendigen Auslagen im Verfassungsbeschwerde-Verfahren
Auszug aus BVerfG, 17.02.1995 - 1 BvR 697/93
Bei der Auslegung des Begriffs "notwendig" kann insbesondere auf die Maßstäbe des § 91 ZPO zurückgegriffen werden, soweit nicht Besonderheiten des verfassungsgerichtlichen Verfahrens entgegenstehen (vgl. BVerfGE 46, 321 [323]; 50, 254 [255]; 81, 387 [389]; 88, 382 [383]; 89, 313 [314]; Mellinghoff, in: Umbach/Clemens, BVerfGG -Kommentar 1992, § 34 a Rdnr. 17; Ulsamer, in: Maunz/Schmidt- Bleibtreu/Klein/Ulsamer, BVerfGG -Kommentar, Loseblatt, 3. Aufl., Stand: 13. Erg.Lfg. - BVerfG, 23.11.1993 - 1 BvR 697/93
Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Prüfung einer Eigenbedarfskündigung
Auszug aus BVerfG, 17.02.1995 - 1 BvR 697/93
Mit Beschluß vom 23. November 1993 (vgl. NJW 1994, 310 ) gab die 1. Kammer des Ersten Senats der Verfassungsbeschwerde statt und verpflichtete den Freistaat Bayern, dem Beschwerdeführer die notwendigen Auslagen zu erstatten. - BVerfG, 02.12.1993 - 2 BvR 1041/88
Erfolglose Erinnerung gegen einen Kostenfestsetzungsbeschluss
Auszug aus BVerfG, 17.02.1995 - 1 BvR 697/93
Bei der Auslegung des Begriffs "notwendig" kann insbesondere auf die Maßstäbe des § 91 ZPO zurückgegriffen werden, soweit nicht Besonderheiten des verfassungsgerichtlichen Verfahrens entgegenstehen (vgl. BVerfGE 46, 321 [323]; 50, 254 [255]; 81, 387 [389]; 88, 382 [383]; 89, 313 [314]; Mellinghoff, in: Umbach/Clemens, BVerfGG -Kommentar 1992, § 34 a Rdnr. 17; Ulsamer, in: Maunz/Schmidt- Bleibtreu/Klein/Ulsamer, BVerfGG -Kommentar, Loseblatt, 3. Aufl., Stand: 13. Erg.Lfg. - OLG Karlsruhe, 04.10.1994 - 3 W 71/94
Prozeßrecht; Erstattungsfähigkeit der Mehrwertsteuer nach Inkrafttreten des …
- OLG Karlsruhe, 06.04.1992 - 11 W 39/92
- OLG Düsseldorf, 19.05.1993 - 10 W 25/93
- OLG München, 28.09.1994 - 11 W 1984/94
- BGH, 17.04.2012 - VI ZB 46/11
Rechtsanwaltsvergütung: Geltendmachung der Umsatzsteuer auf getätigte Auslagen …
Durch diese Regelung soll vermieden werden, dass der vorsteuerabzugsberechtigte Antragsteller mit einer Festsetzung der Beträge einen nicht gerechtfertigten Vermögensvorteil erlangt (…vgl. BT-Drucks. 12/6962, S. 111; siehe auch BVerfG, NJW 1996, 382). - BGH, 11.02.2003 - VIII ZB 92/02
Reisekosten des sich selbst vertretenden Rechtsanwalts; Festsetzung von …
b) Umsatzsteuerbeträge sind bei der Kostenfestsetzung in der Regel ohne weitere Prüfung zu berücksichtigen, wenn die Erklärung nach § 104 Abs. 2 Satz 3 ZPO vorliegt (im Anschluß an BVerfG, Kammerbeschluß vom 17. Februar 1995 - 1 BvR 697/93, NJW 1996, 382).Danach war die beantragte Mehrwertsteuer ohne weitere Prüfung zu erstatten (BVerfG, Kammerbeschluß vom 17. Februar 1995 - 1 BvR 697/93, NJW 1996, 382 unter II 2 b).
- BGH, 05.12.2002 - I ZB 25/02
Erstattungsfähigkeit von Fotokopiekosten
(1) Bei allen bei Gericht einzureichenden Abschriften von Schriftsätzen und deren Anlagen handelt es sich danach um allgemeines und übliches Schreibwerk, das - vorbehaltlich der in § 27 Abs. 1 Nr. 2 und § 6 Abs. 2 BRAGO geregelten Ausnahmen - grundsätzlich durch die Prozeßgebühr abgegolten ist (vgl. u.a. OLG Stuttgart JurBüro 2000, 247 f.; NJW-RR 2000, 1726 f.; siehe auch BVerfG NJW 1996, 382).Das ist hinsichtlich der von einem Rechtsanwalt für seinen Mandanten gefertigten Abschriften seiner eigenen Schriftsätze allgemein anerkannt (vgl. BVerfG NJW 1996, 382;… Zöller/Herget, ZPO, 23. Aufl., § 91 Rdn. 13;… Baumbach/Lauterbach/Albers/Hartmann, ZPO, 61. Aufl., § 91 Rdn. 188;… Stein/Jonas/ Bork, ZPO, 21. Aufl., § 91 Rdn. 52c;… Gerold/Schmidt/v. Eicken/Madert aaO § 27 Rdn. 6).
Die für die Handakten gefertigten Ablichtungen von eigenen Schriftsätzen gehören zur üblichen, ordentlichen Geschäftstätigkeit des Rechtsanwalts (vgl. BVerfG NJW 1996, 382;… Zöller/Herget aaO § 91 Rdn. 113;… Stein/Jonas/Bork aaO § 91 Rdn. 52c;… Gerold/Schmidt/v. Eicken/Madert aaO § 27 Rdn. 6).
- OLG Düsseldorf, 12.11.2007 - 24 W 93/07
Kein Mehrwertsteueranfall bei Selbstvertretung des Rechtsanwalts im …
Hierfür ist, wie die Rechtspflegerin zutreffend ausgeführt hat, entscheidend darauf abzustellen, ob die Selbstvertretung des Rechtsanwalts seine berufliche Anwaltstätigkeit - als sogenanntes Innengeschäft - oder - als Außengeschäft - eine rein private Angelegenheit betraf (KG RVGreport 2004, 354;… Gerold/Schmidt/v. Eicken, BRAGO 15. Aufl., § 25 Rdnr. 7b; v. Eicken, KoRsp ZPO § 91 (B-Auslagen) Nr. 166, Anm. zu BVerfG NJW 1996, 382;… Baumbach/Lauterbach/Hartmann, ZPO, 65. Aufl., § 91 Rz 179f.;… Zöller/Herget, ZPO, 26. Aufl., § 91 Rdnr. 13 "Umsatzsteuer").Denn hier geht es nicht um eine Klärung schwieriger Fragen des materiellen Umsatzsteuerrechts, für die im Kostenfestsetzungsverfahren kein Raum ist (vgl. BVerfG NJW 1996, 382 und BGH NJW 2003, 1534).
- BVerfG, 08.07.1997 - 1 BvR 403/94
Erfolgreiche Erinnerungen von Beschwerdeführern gegen …
Deshalb liegt beispielsweise keine zusätzlich gefertigte Ablichtung vor, wenn ihr Inhalt zum Sachvortrag der Partei gehört und andernfalls in den Schriftsatz einzuarbeiten gewesen wäre (vgl. BVerfG, 1. Kammer des Ersten Senats, NJW 1996, S. 382 f.). - VerfGH Berlin, 01.11.2011 - VerfGH 185/10
Teilweise erfolgreiche Verfassungsbeschwerde: Verletzung des Grundrechts auf …
Ferner ist gleichfalls allgemein anerkannt, dass bei einem Rechtsanwalt grundsätzlich mit den diesem von seinem Mandanten zu erstattenden Gebühren auch die allgemeinen Geschäftskosten entgolten werden und dieser daher Anspruch auf Ersatz der Schreibauslagen für Abschriften und Ablichtungen nur in den gesetzlich geregelten Fällen (bis 30. Juni 2004 gemäß § 27 BRAGO; seitdem gemäß Nr. 7000 des Vergütungsverzeichnisses, Anlage 1 zu § 2 Abs. 2 RVG) verlangen kann und demgemäß im Rahmen einer Kostenerstattung nach § 91 Abs. 2 Satz 1 ZPO hinsichtlich der entstandenen gesetzlichen Gebühren eines Rechtsanwaltes seitens der obsiegenden Partei Voraussetzung für die Erstattungsfähigkeit ist, dass sie einem entsprechenden Vergütungsanspruch ihres Prozessbevollmächtigten ausgesetzt ist (vgl. BGH, AGS 2003, 349 und NJW 2003, 1127 ; BVerfG, NJW 1996, 382; OLG Düsseldorf, RPfleger 1974, 230; OLG Naumburg, JurBüro 1994, 218;… Wolst, in: Musielak, ZPO, 8. Aufl. 2011, Rn. 35;… Bork, in: Stein/Jonas, a. a. O., Rn. 58, 60;… Giebel, in: MK, a. a. O., Rn. 78; jeweils zu § 91 ZPO). - OLG Brandenburg, 12.02.2019 - 6 W 16/19
Kostenfestsetzungsverfahren: Berücksichtigung von Umsatzsteuerbeträgen; Erklärung …
Die Richtigkeit der Erklärung ist in dem Kostenfestsetzungsverfahren grundsätzlich nicht zu überprüfen, um dieses Verfahren nicht mit schwierigen Fragen des materiellen Umsatzsteuerrechts zu belasten (BVerfG, Beschluss vom 17.02.1995 - 1 BvR 697/93; KG, Beschluss vom 18.04.2006 - 2 W 21/06; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 13.11.2003 - I-5 W 53/03; OLG Saarbrücken, Beschluss vom 19.09.1998 - 6 W 232/98; jew. zit. nach juris). - VG Würzburg, 27.04.2021 - W 3 M 20.2128
Abrechnungsfähigkeit der Umsatzsteuer auf Reisekosten des Anwalts
Durch diese Regelung soll vermieden werden, dass der vorsteuerabzugsberechtigte Antragsteller mit einer Festsetzung der Beträge einen nicht gerechtfertigten Vermögensvorteil erlangt (…vgl. BT-Drucks. 12/6962, S. 111; siehe auch BVerfG, NJW 1996, 382).Durch diese Regelung soll vermieden werden, dass der vorsteuerabzugsberechtigte Antragsteller mit einer Festsetzung der Beträge einen nicht gerechtfertigten Vermögensvorteil erlangt (…BT-Drs. 12/6962, S. 111; siehe auch BVerfG, B.v. 17.2.1995 - 1 BvR 697/93 - NJW 1996, 382).
- BGH, 05.12.2000 - I ZB 25/02
Rechtsanwaltgebühren: Sind Fotokopiekosten erstattungsfähig?
(1) Bei allen bei Gericht einzureichenden Abschriften von Schriftsätzen und deren Anlagen handelt es sich danach um allgemeines und übliches Schreibwerk, das - vorbehaltlich der in § 27 Abs. 1 Nr. 2 und § 6 Abs. 2 BRAGO geregelten Ausnahmen - grundsätzlich durch die Prozeßgebühr abgegolten ist (vgl. u.a. OLG Stuttgart JurBüro 2000, 247 f.; NJW-RR 2000, 1726 f.; siehe auch BVerfG NJW 1996, 382).Das ist hinsichtlich der von einem Rechtsanwalt für seinen Mandanten gefertigten Abschriften seiner eigenen Schriftsätze allgemein anerkannt (vgl. BVerfG NJW 1996, 382;… Zöller/Herget, ZPO, 23. Aufl., § 91 Rdn. 13;… Baumbach/Lauterbach/Albers/Hartmann, ZPO, 61. Aufl., § 91 Rdn. 188;… Stein/Jonas/Bork, ZPO, 21. Aufl., § 91 Rdn. 52c;… Gerold/Schmidt/v. Eicken/Madert aaO § 27 Rdn. 6).
Die für die Handakten gefertigten Ablichtungen von eigenen Schriftsätzen gehören zur üblichen, ordentlichen Geschäftstätigkeit des Rechtsanwalts (vgl. BVerfG NJW 1996, 382;… Zöller/Herget aaO § 91 Rdn. 13;… Stein/Jonas/Bork aaO § 91 Rdn. 52c;… Gerold/Schmidt/v. Eicken/Madert aaO § 27 Rdn. 6).
- VGH Baden-Württemberg, 07.01.2004 - 2 S 1680/03
Kostenfestsetzung - fehlende Umsatzsteuerberechtigung - greifbare Unrichtigkeit
Der Gesetzgeber wollte mit ihr das Kostenfestsetzungsverfahren von schwierigen, einer anderen Gerichtsbarkeit zuzuordnenden Fragen des materiell-rechtlichen Umsatzsteuerrechts freihalten (vgl. dazu auch BVerfG, Beschluss vom 17.2.1995, NJW 1996, 382; von Eicken in Gerold/Schmidt, BRAGO, 13. A., § 25 RdNr. 7a).Der Senat geht mit dem Verwaltungsgericht auch davon aus, dass die Richtigkeit der Erklärung widerlegt werden darf (zur Frage des Gegenbeweises siehe BVerfG, Beschluss vom 17.2.1995, a.a.O.;… zur fehlenden Tatsacheneigenschaft einer fehlenden Vorsteuerabzugsberechtigung aber von Eicken a.a.O.), jedenfalls bei entsprechender Einwendung des Prozessgegners.
- OLG Düsseldorf, 26.05.2008 - 24 W 27/08
Zu den Voraussetzungen des Antrags auf Kostenfestsetzung durch eine nicht …
- OLG Düsseldorf, 13.11.2003 - 5 W 53/03
Festsetzung von Umsatzsteuerbeträgen einer GmbH im Kostenfestsetzungsverfahren
- OLG Saarbrücken, 21.03.2016 - 9 W 1/16
Kostenfestsetzungsverfahren: Überprüfung der Erklärung zum Vorsteuerabzug
- OLG Braunschweig, 06.05.2021 - 2 W 37/21
- OLG Düsseldorf, 04.05.2006 - 23 W 5/06
Prüfung der Vorsteuerabzugsberechtigung bei der Kostenfestsetzung im Falle …
- KG, 18.05.2004 - 1 W 154/03
Erstattung der Gebühren des sich selbst vertretenden Rechtsanwalts: …
- LAG Köln, 29.12.1998 - 10 (4) Ta 195/98
Aufwendungen für einen Prozessbevollmächtigten als erstattungsfähige …
- OLG Stuttgart, 22.05.2007 - 8 W 202/07
Erstattungsfähigkeit der Vergütung eines ausländischen Verkehrsanwalts; Umfang …
- OLG Stuttgart, 23.05.2000 - 8 W 236/00
Zur Erstattungsfähigkeit von Fotokopiekosten
- OLG Saarbrücken, 20.02.2014 - 9 W 34/13
Kostenfestsetzungsverfahren: Gerichtliche Überprüfung der …
- OLG Naumburg, 27.04.2005 - 12 W 48/05
Grundsätzliche Bindung des Kostenbeamten an Erklärung des RA zur …
- OLG Saarbrücken, 11.10.1995 - 6 W 28/96
Umsatzsteuer bei Kostenfestsetzung
- KG, 26.04.2004 - 1 W 92/04
Rechtsanwaltsgebühr: Glaubhaftmachung des Ansatzes der Umsatzsteuer des sich …
- LG Osnabrück, 25.11.1999 - 9 T 199/99
Erstattungsfähigkeit von Fotokopiekosten bei Fertigung von zur Unterrichtung des …
- OLG Köln, 26.09.2005 - 17 W 199/05
Prüfung der Vorsteuerabzugsberechtigung im Kostenfestsetzungsverfahren nur bei …
- OVG Niedersachsen, 21.10.2011 - 12 OA 156/11
Erstattungsfähigkeit von im Rahmen der gerichtsnahen Mediation anfallenden Kosten …
- OLG Braunschweig, 10.09.2009 - 2 W 155/09
Anrechnung der Geschäftsgebühr auf die Verfahrensgebühr des gerichtlichen …
- OLG Naumburg, 04.08.2004 - 12 W 68/04
Wirkung der Berichtigung des Kostenfestsetzungsbeschlusses gemäß § 319 ZPO auf …
- OLG München, 28.02.2003 - 11 W 2672/02
Rechtsanwaltsvergütung: Erstattungsfähigkeit der Dokumentenpauschale
- LAG Schleswig-Holstein, 16.08.2013 - 5 Ta 95/13
Kostenfestsetzung, sofortige Beschwerde, Umsatzsteuer, Vorsteuerabzug, …
- OLG Düsseldorf, 29.10.2009 - 24 W 44/09
Anforderungen an die Form einer Nichtabhilfeentscheidung; Berücksichtigung der …
- OLG Stuttgart, 05.07.1999 - 8 W 352/98
Erstattung von Kopierkosten
- KG, 04.09.2007 - 2 W 151/07
Berücksichtigung von Umsatzsteuer im Kostenfestsetzungsverfahren
- OLG Schleswig, 05.05.2004 - 15 WF 122/04
Fotokopiekosten im Unterhaltsrechtsstreit
- OLG Düsseldorf, 25.05.2004 - 10 W 40/04
Erstattungsfähigkeit der Mehrwertsteuer bei Selbstvertretung eines Rechtsanwalts
- OVG Saarland, 22.12.2017 - 1 E 643/17
Erstattungsfähigkeit der Rechtsanwaltskosten; auswärtiger Anwalt; besondere …
- OLG Naumburg, 27.04.2005 - 12 W 49/05
Entfallen der Bindung an eine Erklärung des Antragstellers gemäß § 104 Abs. 2 S. …
- OLG Hamm, 28.07.2003 - 23 W 141/03
Erstattung der Vergleichsgebühr nach Hauptsacheerledigung durch Vergleich
- OLG Frankfurt, 15.05.2003 - 12 W 30/03
Rechtsanwaltsgebühren: Schreibauslagenersatz für Schriftsatzanlagen
- KG, 07.03.2022 - 19 W 18/22
Kostenfestsetzung im wettbewerbsrechtlichen einstweiligen Verfügungsverfahren: …
- OLG München, 13.10.2009 - 34 Wx 93/09
Rechtsanwaltsvergütung: Erstattungsfähigkeit der Kopien als Schriftsatzanlage zur …
- OLG Düsseldorf, 20.01.2005 - 10 W 8/05
Umsatzsteuer als erstattungsfähige notwendige Prozesskosten
- OLG Köln, 20.09.2005 - 17 W 182/05
Überprüfung des Vorsteuerabzugs im Kostenfestsetzungsverfahren
- OLG Dresden, 14.01.1998 - 15 W 1822/97
Rechtsanwaltsvergütung: Anspruch auf Dokumentenpauschale
- LAG Köln, 22.07.2010 - 5 Ta 186/10
Berücksichtigung der Umsatzsteuer bei der Kostenfestsetzung
- LAG Schleswig-Holstein, 28.10.1999 - 1 Ta 135/99
Kostenfestsetzung - sofortige Beschwerde - Abhilfeverbot durch den Rechtspfleger
- OLG Brandenburg, 16.05.2022 - 6 W 28/22
Sofortige Beschwerde gegen einen Kostenfestsetzungsbeschluss; Festsetzung von …
- KG, 17.11.2003 - 1 W 350/03
Rechtsanwaltskosten: Glaubhaftmachung des Ansatzes der Umsatzsteuer in einer …
- OLG Karlsruhe, 03.03.1998 - 6 W 3/98
- OLG Dresden, 22.04.2003 - 21 W 413/03
Darlegung der fehlenden Vorsteuerabzugsberechtigung
- LG Krefeld, 11.07.2016 - 2 O 260/15
Vorsteuerabzugsberechtigung des Kostengläubigers i.R.d. Erstattung der Kosten
- FG Thüringen, 07.04.2005 - IV 70036/04
(Kostenerstattung: Anspruch auf Ersatz von Schreibauslagen für Abschriften und …
- OLG Koblenz, 19.06.1998 - 14 W 414/98
Rechtsanwaltsvergütung: Erstattungsfähigkeit der Dokumentenpauschale
- VGH Bayern, 13.09.2016 - 9 M 16.1801
Kostenerinnerung - Berücksichtigung von Umsatzsteuerbeträgen
- VGH Bayern, 13.09.2016 - 9 M 16.1802
Kostenerinnerung - Berücksichtigung von Umsatzsteuerbeträgen
- FG Nürnberg, 12.01.2011 - 1 Ko 1790/10
Umsatzsteuer-Erstattungsfähigkeit im Kostenfestsetzungsverfahren bei …
- FG Thüringen, 20.02.2006 - IV 70008/06
Festsetzung einer Dokumentenpauschale für Ablichtung der Einspruchsentscheidung …
- FG Saarland, 10.11.2003 - 1 S 195/03
Kostenerstattung einschließlich oder ohne Umsatzsteuer
- OLG Köln, 30.09.2002 - 17 W 182/02
- OLG Koblenz, 15.06.1998 - 14 W 374/98
Rechtsanwaltsvergütung: Erstattungsfähigkeit der Dokumentenpauschale
- OLG Brandenburg, 18.04.1996 - 8 W 12/96
- OLG Köln, 14.08.2001 - 17 W 269/01
- OLG Köln, 24.01.2001 - 17 W 20/01
- OLG Köln, 08.05.2000 - 17 W 119/00
- OLG Köln, 29.03.2000 - 17 W 40/00
- OLG Dresden, 08.12.1997 - 15 W 1700/97
Erinnerung gegen einen Kostenfestsetzungsbeschluss; Abgeltung von Fotokopien für …
- VG Ansbach, 23.06.2008 - AN 1 M 08.00236
Keine Erledigungsgebühr mangels besonderer anwaltlicher Mitwirkung; keine …
- KG, 18.04.2006 - 2 W 21/06
Ansatz der Umsatzsteuer als Kosten im Kostenfestsetzungsverfahren: Klage gegen …
- LG Koblenz, 01.06.2001 - 14 T 74/01
Erstattungsfähigkeit der zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung notwendigen …
- LG Osnabrück, 08.05.2000 - 7 O 152/97
Fotokopien, Patientenkartei
- FG Baden-Württemberg, 24.08.1999 - 9 Ko 4/98
Festsetzung der Erstattungsfähigkeit von Umsatzsteuer im …
- FG Bremen, 13.12.1996 - 296207Ko 2
Tätigkeit eines Rechtsanwalts und Notars als Testamentsvollstrecker; Auferlegung …
- SG Osnabrück, 09.12.2010 - S 1 SF 88/09
- SG Osnabrück, 14.09.2010 - S 1 SF 46/09
- SG Osnabrück, 07.06.2010 - S 1 SF 28/09
- VG Ansbach, 06.11.2008 - AN 9 M 08.30375
Keine Anrechnung der halben Geschäftsgebühr, wenn ein Anwalt bereits im …
- VG Ansbach, 04.11.2008 - AN 9 M 08.30405
Keine Anrechnung der halben Geschäftsgebühr, wenn ein Anwalt bereits im …
- AG Emmendingen, 07.07.2003 - 7 C 247/02
Ersatz von Fotokopierkosten
Rechtsprechung
BVerfG, 23.11.1993 - 1 BvR 697/93 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)
Verfassungsbeschwerde; Eigentumsgarantie; Eigenbedarfskündigung; Selbstnutzungswunsch; Kündigungsbegründung
- rechtsportal.de
Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Prüfung einer Eigenbedarfskündigung
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Eigenbedarfskündigung - Formelle Anforderungen - Begründung - Eigennutzung - Erwerb eines Hauses - Vermieter - Eigenbedarfskündigung
Verfahrensgang
- AG München, 14.07.1992 - 412 C 4773/92
- BVerfG, 23.11.1993 - 1 BvR 697/93
- BVerfG, 17.02.1995 - 1 BvR 697/93
Papierfundstellen
- NJW 1994, 310
- WM 1994, 561
Wird zitiert von ... (9) Neu Zitiert selbst (6)
- BVerfG, 14.02.1989 - 1 BvR 308/88
Eigenbedarf II
Auszug aus BVerfG, 23.11.1993 - 1 BvR 697/93
Deshalb haben die Fachgerichte bei der Auslegung und Anwendung des § 564 b Abs. 2 Nr. 2 BGB den Eigennutzungswunsch des Eigentümers grundsätzlich zu achten und ihrer Rechtsfindung zugrunde zu legen; ebenso haben sie grundsätzlich zu respektieren, welchen Wohnbedarf der Eigentümer für sich und den von § 564 b Abs. 2 Nr. 2 BGB begünstigten Personenkreis als angemessen ansieht (vgl. BVerfGE 68, 361, 373 f. = BVerfG, HdM Nr. 3; 79, 292, 304 f. = BVerfG, HdM Nr. 14).Damit ist der Mieter nicht schutzlos gestellt: Von den Gerichten zu prüfende Grenzen des Erlangungswunsches sind, ob dieser ernsthaft verfolgt wird, ob er mißbräuchlich ist, etwa weil der geltend gemachte Wohnbedarf weit überhöht ist oder weil die gekündigte Wohnung die Nutzungswünsche des Vermieters überhaupt nicht erfüllen kann, oder ob der Wohnbedarf in einer anderen (frei gewordenen) Wohnung des Vermieters ohne wesentliche Abstriche befriedigt werden kann; ferner wird der Mieter über die sogenannte Sozialklausel des § 556 a BGB geschützt (zu diesen Grenzen vgl. BVerfGE 79, 292, 305 = BVerfG, HdM Nr. 14; 83, 82, 86 f. = BVerfG, HdM Nr. 24).
Ein solchermaßen begründeter Erlangungswunsch eines Vermieters ist - zumal vor dem Hintergrund der hier gegebenen Differenz der Quadratmetermietpreise der beiden Wohnungen - grundsätzlich als vernünftiger und nachvollziehbarer Grund für eine Eigenbedarfskündigung zu respektieren (vgl. BVerfGE 79, 292, 305 = BVerfG, HdM Nr. 14).
- BVerfG, 28.01.1992 - 1 BvR 1319/91
Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen die Abweisung einer auf Eigenbedarf …
Auszug aus BVerfG, 23.11.1993 - 1 BvR 697/93
Die mietrechtlichen Formvorschriften dürfen nicht in einer Weise ausgelegt werden, die die Verfolgung der Vermieterinteressen unzumutbar erschwert (zu Mieterhöhungsverlangen vgl. BVerfGE 79, 80, 84 f. = BVerfG, HdM Nr. 13; zu Eigenbedarfskündigungen BVerfGE 85, 219, 223 f. = BVerfG, HdM Nr. 41).Im Hinblick auf den Zweck des Begründungserfordernisses, dem Mieter zum frühestmöglichen Zeitpunkt Klarheit über seine Rechtsposition zu verschaffen, ist der Vermieter nicht verpflichtet, solche Daten seines persönlichen Lebensbereichs im Kündigungsschreiben mitzuteilen, die für den Entschluß des Mieters, der Kündigung zu widersprechen oder sie hinzunehmen, nicht von Bedeutung sein können (BVerfGE 85, 219, 224 = BVerfG, HdM Nr. 41).
Zur Mitteilung solcher Daten aber ist ein Vermieter, da sie über das dargestellte Informationsbedürfnis des Mieters hinausgehen, nicht verpflichtet (vgl. BVerfGE 85, 219, 224 = BVerfG, HdM Nr. 41).
- BVerfG, 12.06.1979 - 1 BvL 19/76
Kleingarten
Auszug aus BVerfG, 23.11.1993 - 1 BvR 697/93
b) Hinsichtlich der materiellen Begründetheit einer Eigenbedarfskündigung ist in der Rechtsprechung des BVerfG geklärt, daß das grundgesetzlich geschützte Eigentum seinem Inhaber auch das Recht gewährt, den Eigentumsgegenstand entsprechend seiner eigenverantwortlichen Lebensgestaltung so zu nutzen, wie er dies nach seinen Plänen für richtig hält (vgl. BVerfGE 52, 1, 30).
- BVerfG, 08.01.1985 - 1 BvR 792/83
Eigenbedarf I
Auszug aus BVerfG, 23.11.1993 - 1 BvR 697/93
Deshalb haben die Fachgerichte bei der Auslegung und Anwendung des § 564 b Abs. 2 Nr. 2 BGB den Eigennutzungswunsch des Eigentümers grundsätzlich zu achten und ihrer Rechtsfindung zugrunde zu legen; ebenso haben sie grundsätzlich zu respektieren, welchen Wohnbedarf der Eigentümer für sich und den von § 564 b Abs. 2 Nr. 2 BGB begünstigten Personenkreis als angemessen ansieht (vgl. BVerfGE 68, 361, 373 f. = BVerfG, HdM Nr. 3; 79, 292, 304 f. = BVerfG, HdM Nr. 14). - BVerfG, 08.11.1988 - 1 BvR 1527/87
Verfassungsrechtliche Prüfung der Anforderungen an Mieterhöhungsverlangen
Auszug aus BVerfG, 23.11.1993 - 1 BvR 697/93
Die mietrechtlichen Formvorschriften dürfen nicht in einer Weise ausgelegt werden, die die Verfolgung der Vermieterinteressen unzumutbar erschwert (zu Mieterhöhungsverlangen vgl. BVerfGE 79, 80, 84 f. = BVerfG, HdM Nr. 13; zu Eigenbedarfskündigungen BVerfGE 85, 219, 223 f. = BVerfG, HdM Nr. 41). - BVerfG, 13.11.1990 - 1 BvR 275/90
Willkürverbot bei Entscheidung über eine Eigenbedarfskündigung
Auszug aus BVerfG, 23.11.1993 - 1 BvR 697/93
Damit ist der Mieter nicht schutzlos gestellt: Von den Gerichten zu prüfende Grenzen des Erlangungswunsches sind, ob dieser ernsthaft verfolgt wird, ob er mißbräuchlich ist, etwa weil der geltend gemachte Wohnbedarf weit überhöht ist oder weil die gekündigte Wohnung die Nutzungswünsche des Vermieters überhaupt nicht erfüllen kann, oder ob der Wohnbedarf in einer anderen (frei gewordenen) Wohnung des Vermieters ohne wesentliche Abstriche befriedigt werden kann; ferner wird der Mieter über die sogenannte Sozialklausel des § 556 a BGB geschützt (zu diesen Grenzen vgl. BVerfGE 79, 292, 305 = BVerfG, HdM Nr. 14; 83, 82, 86 f. = BVerfG, HdM Nr. 24).
- BVerfG, 17.02.1995 - 1 BvR 697/93
Erstattungs von Schreibauslagen im Verfassungsbeschwerde-Verfahren
Mit Beschluß vom 23. November 1993 (vgl. NJW 1994, 310 ) gab die 1. Kammer des Ersten Senats der Verfassungsbeschwerde statt und verpflichtete den Freistaat Bayern, dem Beschwerdeführer die notwendigen Auslagen zu erstatten. - BVerfG, 03.02.2003 - 1 BvR 619/02
Überspannte Anforderungen an den Inhalt eines Kündigungsschreibens wegen …
Um einem etwaigen Einwand des überhöhten Wohnbedarfs von vornherein zu begegnen, ist die Bezeichnung der Anzahl der bisher zur Verfügung stehenden Zimmer und der Größe der Familie hinreichend aussagekräftig (vgl. BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 23. November 1993 - 1 BvR 697/93 -, NJW 1994, S. 310 ). - LG Oldenburg, 22.09.1995 - 2 S 514/95
Notwendigkeit einer Unterscheidung zwischen einem formellen …
Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts ist bei einer wegen Eigenbedarfs ausgesprochenen Kündigung zwischen dem formellen Begründungserfordernis des § 564 b Abs. 3 BGB und der materiellen Begründetheit der Kündigung zu unterscheiden (BVerfG NJW 1994, 310, 311 [BVerfG 23.11.1993 - 1 BvR 697/93] ).Es hat zugleich seine Rechtsprechung (NJW 1992, 1877, 1878 [BVerfG 31.03.1992 - 1 BvR 1492/91] ; 1992, 1379; BVerfGE 79, 80 (85) = NJW 1989, 969 [BVerfG 08.11.1988 - 1 BvR 1527/87] ) bekräftigt, daß die mietrechtlichen Formvorschriften - zu denen § 564 b Abs. 3 BGB gehört - nicht in einer Weise ausgelegt werden dürfen, die eine Verfolgung der Vermieterinteressen unzumutbar erschwere (BVerfG NJW 1994, 310, 311 [BVerfG 23.11.1993 - 1 BvR 697/93] m.w.N.).
Angaben persönlicher Daten des Vermieters, die für die Beurteilung seines Erlangungsinteresses ohne Bedeutung sind, könnten nicht verlangt werden (BVerfG NJW 1994, 310, 312 [BVerfG 23.11.1993 - 1 BvR 697/93] ).
Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts ist es bei einer auf Eigenbedarf gestützten Kündigung zum Beispiel nicht erforderlich, daß der Vermieter bereits im Kündigungsschreiben neben seinen (eigenen) derzeitigen Wohnungsverhältnissen auch diejenigen der Familienangehörigen und der sonstigen Personen, die mit in die Wohnung einziehen sollen, darlegt (BVerfG NJW 1994, 310 [BVerfG 23.11.1993 - 1 BvR 697/93] ).
- VerfG Brandenburg, 16.03.2000 - VfGBbg 2/00
Zivilrecht, materielles; Beschwerdebefugnis; Wohnung; faires Verfahren; …
Allerdings ist es grundsätzlich als vernünftiger und nachvollziehbarer Grund für eine Eigenbedarfskündigung zu respektieren, wenn der Wunsch zugrunde liegt, statt zur Miete im eigenen Haus zu wohnen (BVerfG, Beschluß vom 23. November 1993 - 1 BvR 697/93 - NJW 1994, 310, 312).Dies bleibt im Einklang mit der wiedergegebenen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (s. abermals BVerfG, Beschlüsse vom 23. November 1993, a.a.O. und 20. Februar 1995, a.a.O.).
- LG Berlin, 24.10.2003 - 65 S 240/03 Der Selbstnutzungswunsch des Eigentümers ist nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts nämlich grundsätzlich zu achten (BVerfG, NJW 1994, 310; WM 1989, 114), denn das grundgesetzlich geschützte Eigentum gewährt seinem Inhaber auch das Recht, den Eigentumsgegenstand entsprechend seiner eigenverantwortlichen Lebensgestaltung so zu nutzen, wie er dies nach seinen Plänen für richtig hält.
Da jedoch jegliche Ausführungen zum Verhältnis des Klägers zu Herrn X und seiner Verpflichtung ihm gegenüber, dessen Familie in Berlin eine Wohnung zur Verfügung zu stellen, fehlen, sind die Darlegungen in der Kündigung nicht so ausreichend, dass sich die Beklagten ein Bild von dem konkreten Lebenssachverhalt, auf den das berechtigte Interesse gestützt werden soll, machen konnten (vgl. BVerfG, NJW 1994, 310, 311; 1992, 1397).
- AG Soest, 28.05.2018 - 15 C 14/18
Eigenbedarfskündigung - Wirksamkeit
Die Angabe der bisherigen Wohnverhältnisse der Person, für die die Wohnung benötigt wird können grundsätzlich nicht verlangt werden (BVerfG, Beschl. v. 23.11.1993 - 1 BvR 697/93). - AG Köln, 28.03.2019 - 209 C 369/18 Im Hinblick auf den Zweck des Begründungserfordernisses, dem Mieter zum frühestmöglichen Zeitpunkt Klarheit über seine Rechtsposition zu verschaffen, ist der Vermieter nicht verpflichtet, solche Daten seines persönlichen Lebensbereichs im Kündigungsschreiben mitzuteilen, die für den Entschluss des Mieters, der Kündigung zu widersprechen oder sie hinzunehmen, nicht von Bedeutung sein können (BVerfG NJW 1994, 310).
- AG Hamburg-St. Georg, 05.08.2009 - 919 C 101/09
Vermieter muss i.R. einer Wirtschaftlichkeitsprüfung Höhe des ihm mutwillig …
Die Anforderungen an die Darlegung der Tatsachen dürfen dabei nicht so überdehnt werden, dass dem Vermieter sein Kündigungsrecht faktisch abgeschnitten wird ( vgl. Weidenkaff in Palandt, 68. Auflage, § 573 Rn. 48 mit Verweis auf BVerfG, NJW 1992, 1877, 2411 [BVerfG 31.03.1992 - 1 BvR 1492/91] , NJW 1994, 310, [BVerfG 23.11.1993 - 1 BvR 697/93] BGH, NJW 2006, 1585 ). - AG Berlin-Charlottenburg, 15.04.2019 - 213 C 141/18 Genügend ist allerdings der Hinweis darauf, statt zur Miete im eigenen Haus oder der eigenen Wohnung wohnen zu wollen (vgl. nur BVerfG, Beschl. v. 23. Nov. 1993 - 1 BvR 697/93, NJW 1994, 311).