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BVerfG, 09.09.2005 - 1 BvR 846/02 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- Wolters Kluwer
Annahme einer Verfassungsbeschwerde; Verfassungsbeschwerde hinsichtlich der gesetzlichen Verpflichtung von Arbeitgebern zur Erstattung der Aufwendungen der ehemaligen Bundesanstalt für Arbeit für Leistungen an Beschäftigte im Fall des Ausscheidens aus dem ...
- Judicialis
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- rechtsportal.de
- datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- SG Stuttgart, 10.06.1997 - S 16 Ar 5124/95
- LSG Baden-Württemberg, 14.06.2000 - L 13 AL 2621/97
- BSG, 07.02.2002 - B 7 AL 102/00 R
- BVerfG, 09.09.2005 - 1 BvR 846/02
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (4)
- BVerfG, 23.01.1990 - 1 BvL 44/86
Arbeitsförderungsgesetz 1981
Auszug aus BVerfG, 09.09.2005 - 1 BvR 846/02
Das Bundesverfassungsgericht hat die Erstattungspflicht im Wesentlichen für verfassungsgemäß erachtet, allerdings Teile der von ihm geprüften Regelungen für nichtig erklärt oder einer verfassungskonformen Auslegung zugeführt (vgl. BVerfGE 81, 156).Der Erste Senat des Bundesverfassungsgerichts hat mit dem Urteil vom 23. Januar 1990 (BVerfGE 81, 156) festgestellt, dass die in § 128 AFG normierte Erstattungspflicht der Arbeitgeber grundsätzlichen verfassungsrechtlichen Bedenken nicht begegnet.
Dass die Beschwerdeführerin einen besonderen Verantwortungszusammenhang zwischen der Beendigung des Arbeitsverhältnisses mit älteren, langjährig beschäftigten Mitarbeitern und den sozialen Folgekosten der Beendigung von vornherein verneint, steht im Widerspruch zu dieser Entscheidung (vgl. BVerfGE 81, 156 ).
Denn die Arbeitnehmer, die sie betraf, hatten ohnehin kaum eine Möglichkeit, am Arbeitsmarkt noch einmal zu einer entsprechenden Beschäftigung zu kommen (vgl. auch BVerfGE 81, 156 ).
- BSG, 07.02.2002 - B 7 AL 102/00 R
Arbeitslosengeld - Erstattungspflicht des Arbeitgebers - Befreiungstatbestände - …
Auszug aus BVerfG, 09.09.2005 - 1 BvR 846/02
gegen a) das Urteil des Bundessozialgerichts vom 7. Februar 2002 - B 7 AL 102/00 R -,. - LSG Baden-Württemberg, 14.06.2000 - L 13 AL 2621/97
Erstattungspflicht des Arbeitgebers beim Arbeitslosengeld, Anhörung
Auszug aus BVerfG, 09.09.2005 - 1 BvR 846/02
b) das Urteil des Landessozialgerichts Baden-Württemberg vom 14. Juni 2000 - L 13 AL 2621/97 -,. - BVerfG, 05.10.1955 - 1 BvR 103/52
Versetzung in den Ruhestand nach Art. 132 GG
Auszug aus BVerfG, 09.09.2005 - 1 BvR 846/02
Die Feststellung des Sachverhalts wie die Würdigung der Beweise ist allerdings Sache der dafür allgemein zuständigen Gerichte und einer Nachprüfung durch das Bundesverfassungsgericht grundsätzlich entzogen (vgl. BVerfGE 4, 294 ); es kann lediglich eine Prüfung auf Willkür erfolgen.
- LSG Baden-Württemberg, 24.08.2012 - L 12 AL 5911/10 Das zunächst unter dem Aktenzeichen L 12 AL 2576/04 geführte Verfahren wurde durch Beschluss vom 18. Mai 2005 analog § 114 Abs. 2 Sozialgerichtsgesetz (SGG) bis zur Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts über die Verfassungsbeschwerden 1 BvR 620/01 und 1 BvR 846/02 ausgesetzt und am 13. Dezember 2010 wieder aufgegriffen.
- LSG Baden-Württemberg, 18.09.2009 - L 8 AL 3249/07 Verfassungsrechtliche Bedenken bestehen gegen § 147a SGB III bzw. die Vorgängervorschrift des § 128 AFG nach gefestigter Rechtsprechung, der sich der Senat anschließt, nicht (BSG, Urt. Vom 20.06.2002 - B 7 AL 8/01 R; Urt. Vom 27.05.2003 - B 7 AL 124/01 in Juris; Urt. vom 07.02.2002 - B 7 AL 102/00 R = SozR 3-4100 § 128 Nr. 15 und BVerfG, 1. Senat 3. Kammer vom 09.09.2005 - 1 BvR 846/02: Die Verfassungsbeschwerde gegen das Urteil des BSG vom 07.02.2002 a.a.O. wurde nicht zur Entscheidung angenommen).