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   OVG Rheinland-Pfalz, 17.03.2005 - 1 C 11411/04.OVG   

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https://dejure.org/2005,4806
OVG Rheinland-Pfalz, 17.03.2005 - 1 C 11411/04.OVG (https://dejure.org/2005,4806)
OVG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 17.03.2005 - 1 C 11411/04.OVG (https://dejure.org/2005,4806)
OVG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 17. März 2005 - 1 C 11411/04.OVG (https://dejure.org/2005,4806)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Klagebefugnis gegen einen fernstraßenrechtlichen Planfeststellungsbeschluss; Recht auf kommunale Selbstverwaltung

  • Judicialis

    GG Art. 28; ; GG Art. 28 Abs. 2;... ; GG Art. 28 Abs. 2 Satz 1; ; VwGO § 42; ; VwGO § 42 Abs. 2; ; FStrG § 17; ; FStrG § 17 Abs. 1; ; FStrG § 17 Abs. 1 Satz 1; ; FStrG § 17 Abs. 1 Satz 2; ; FStrG § 17 Abs. 4; ; FStrG § 17 Abs. 4 Satz 1; ; FStrG § 17 Abs. 6 c; ; FStrG § 17 Abs. 6 c Satz 1

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Fernstraßenrechtlicher Planfeststellungsbeschluss

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • DVBl 2005, 720 (Ls.)
  • BauR 2005, 1064 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (15)

  • BVerwG, 05.11.2002 - 9 VR 14.02

    Gemeinde; kommunale Planungshoheit; Bauleitplanung; Fachplanung;

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 17.03.2005 - 1 C 11411/04
    Eine Verletzung eigener Rechte der Gemeinde kommt in Betracht, wenn und soweit ihre Belange in die fachplanerische Abwägung gemäß § 17 Abs. 1 Satz 2 FStrG einzustellen und dort zu berücksichtigen sind (dazu vgl. BVerwG, Beschluss vom 5. November 2002, NVwZ 2003, 207 unter Hinweis auf das Urteil vom 7. Juni 2001, BVerwGE 114, 301, 305 f. = NVwZ 2001, 1280, 1281).

    Für die Umstände, aus denen heraus so die Klagebefugnis abgeleitet werden kann, ist die Gemeinde jedoch darlegungspflichtig (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 18. September 1998, NuR 1999, 631 m.w.N.; vom 5. November 2002, a.a.O. und vom 9. Oktober 2003 - 9 VR 6.03 - juris, dort Rdziff. 14).

    Aus Art. 28 Abs. 2 GG folgt kein Anspruch auf umfassende gerichtliche Überprüfung eines die Gemeinde betreffenden Planfeststellungsbeschlusses unter allen in Betracht kommenden rechtlichen Gesichtspunkten (vgl. BVerwG, Urteil vom 11. Januar 2001, a.a.O.; Beschluss vom 5. November 2002, NVwZ 2003, 207, 209 und Urteil vom 24. Juni 2004, NVwZ 2004, 1229, 1234).

    Ferner kann die Klägerin, ohne eine Verletzung ihr zustehender materieller Rechtspositionen geltend zu machen, nicht mit Erfolg rügen, dass nur eine unzulängliche Umweltverträglichkeitsprüfung durchgeführt worden sei (vgl. BVerwG, Beschluss vom 5. November 2002, NVwZ 2003, 207, 209 m.w.N.).

    Es müsste dann eine eigene hinreichend bestimmte Planung der Gemeinde nachhaltig gestört werden, auf noch nicht verfestigte, aber konkrete Planungsabsichten der Gemeinde nicht hinreichend Rücksicht genommen werden oder das Vorhaben der Fachplanung wegen seiner Großräumigkeit wesentliche Teile des Gemeindegebiets einer durchsetzbaren Planung der Gemeinde entziehen (vgl. dazu BVerwG, Urteil vom 11. Januar 2001, NVwZ 2001, 1160, 1162 und Beschluss vom 5. November 2002, NVwZ 2003, 207 - in Zusammenschau -).

  • BVerwG, 11.01.2001 - 4 A 12.99

    Planfeststellung; Gemeinde; Eigentum der Gemeinde; Klagebefugnis der Gemeinde;

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 17.03.2005 - 1 C 11411/04
    Dies gilt sogar dann, wenn - was hier nicht einmal der Fall ist - ihr Grundeigentum für das planfestgestellte Vorhaben in Anspruch genommen wird (vgl. BVerwG, Beschluss vom 9. Oktober 2003 - 9 VR 6.03 - juris, dort Rdziff. 4 unter Hinweis auf die Urteile vom 21. März 1996, NVwZ 1997, 169 und vom 11. Januar 2001, NVwZ 2001, 1160).

    Aus Art. 28 Abs. 2 GG folgt kein Anspruch auf umfassende gerichtliche Überprüfung eines die Gemeinde betreffenden Planfeststellungsbeschlusses unter allen in Betracht kommenden rechtlichen Gesichtspunkten (vgl. BVerwG, Urteil vom 11. Januar 2001, a.a.O.; Beschluss vom 5. November 2002, NVwZ 2003, 207, 209 und Urteil vom 24. Juni 2004, NVwZ 2004, 1229, 1234).

    Es müsste dann eine eigene hinreichend bestimmte Planung der Gemeinde nachhaltig gestört werden, auf noch nicht verfestigte, aber konkrete Planungsabsichten der Gemeinde nicht hinreichend Rücksicht genommen werden oder das Vorhaben der Fachplanung wegen seiner Großräumigkeit wesentliche Teile des Gemeindegebiets einer durchsetzbaren Planung der Gemeinde entziehen (vgl. dazu BVerwG, Urteil vom 11. Januar 2001, NVwZ 2001, 1160, 1162 und Beschluss vom 5. November 2002, NVwZ 2003, 207 - in Zusammenschau -).

  • BVerwG, 09.10.2003 - 9 VR 6.03

    Vorläufiger Rechtsschutz gegen Ortsumgehung Michendorf abgelehnt

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 17.03.2005 - 1 C 11411/04
    Für die Umstände, aus denen heraus so die Klagebefugnis abgeleitet werden kann, ist die Gemeinde jedoch darlegungspflichtig (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 18. September 1998, NuR 1999, 631 m.w.N.; vom 5. November 2002, a.a.O. und vom 9. Oktober 2003 - 9 VR 6.03 - juris, dort Rdziff. 14).

    Dies gilt sogar dann, wenn - was hier nicht einmal der Fall ist - ihr Grundeigentum für das planfestgestellte Vorhaben in Anspruch genommen wird (vgl. BVerwG, Beschluss vom 9. Oktober 2003 - 9 VR 6.03 - juris, dort Rdziff. 4 unter Hinweis auf die Urteile vom 21. März 1996, NVwZ 1997, 169 und vom 11. Januar 2001, NVwZ 2001, 1160).

  • BVerwG, 11.07.2001 - 11 C 14.00

    Zivile Mitbenutzung des Militärflughafens Bitburg genehmigungsfähig

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 17.03.2005 - 1 C 11411/04
    Die Prüfung der Planrechtfertigung ist der gerichtlichen Abwägungskontrolle, in deren Rahmen eigene Rechte der Kommune ggf. eine Rolle spielen, vorgelagert und von ihr zu trennen (vgl. BVerwG, Urteil vom 11. Juli 2001, NVwZ 2002, 350, 353).
  • BVerwG, 18.03.2004 - 4 CN 4.03

    Bebauungsplan; Straßenplanung; planfeststellungsersetzenden Bebauungsplan;

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 17.03.2005 - 1 C 11411/04
    Auch die angeblich nicht gesicherte Finanzierbarkeit des Straßenbauvorhabens innerhalb von zehn Jahren und die damit ggf. einhergehende fehlende Planrechtfertigung (vgl. dazu BVerwG, Urteile vom 20. Mai 1999, NVwZ 2000, 555, 558 und vom 18. März 2004, NVwZ 2004, 856) kann die Klägerin gegenüber dem angefochtenen Planfeststellungsbeschluss nicht einwenden.
  • BVerwG, 21.03.1996 - 4 C 26.94

    Vorgehen einer Gemeinde gegen fernstraßenrechtliche Planung

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 17.03.2005 - 1 C 11411/04
    Dies gilt sogar dann, wenn - was hier nicht einmal der Fall ist - ihr Grundeigentum für das planfestgestellte Vorhaben in Anspruch genommen wird (vgl. BVerwG, Beschluss vom 9. Oktober 2003 - 9 VR 6.03 - juris, dort Rdziff. 4 unter Hinweis auf die Urteile vom 21. März 1996, NVwZ 1997, 169 und vom 11. Januar 2001, NVwZ 2001, 1160).
  • BVerwG, 07.06.2001 - 4 CN 1.01

    Klagebefugnis einer Gemeinde gegen naturschutzrechtliche Verordnung; Zulässigkeit

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 17.03.2005 - 1 C 11411/04
    Eine Verletzung eigener Rechte der Gemeinde kommt in Betracht, wenn und soweit ihre Belange in die fachplanerische Abwägung gemäß § 17 Abs. 1 Satz 2 FStrG einzustellen und dort zu berücksichtigen sind (dazu vgl. BVerwG, Beschluss vom 5. November 2002, NVwZ 2003, 207 unter Hinweis auf das Urteil vom 7. Juni 2001, BVerwGE 114, 301, 305 f. = NVwZ 2001, 1280, 1281).
  • BVerwG, 20.05.1999 - 4 A 12.98

    Straßenplanung; Planfeststellung; Privatfinanzierung eines Straßenbauvorhabens;

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 17.03.2005 - 1 C 11411/04
    Auch die angeblich nicht gesicherte Finanzierbarkeit des Straßenbauvorhabens innerhalb von zehn Jahren und die damit ggf. einhergehende fehlende Planrechtfertigung (vgl. dazu BVerwG, Urteile vom 20. Mai 1999, NVwZ 2000, 555, 558 und vom 18. März 2004, NVwZ 2004, 856) kann die Klägerin gegenüber dem angefochtenen Planfeststellungsbeschluss nicht einwenden.
  • BVerwG, 13.03.1995 - 11 VR 2.95

    Planfeststellung - Anhörung der Gemeinde - Einwendungsfrist - Bundeswasserstraßen

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 17.03.2005 - 1 C 11411/04
    Die Planungshoheit kann einer Gemeinde zwar unter bestimmten Voraussetzungen eine wehrfähige, in die Abwägung einzubeziehende Rechtsposition gegenüber fremden Fachplanungen auf ihrem Hoheitsgebiet vermitteln (vgl. BVerwG, Beschluss vom 13. März 1995, NVwZ 1995, 905, 907 m.w.N.).
  • BVerwG, 08.07.1998 - 11 A 30.97

    Eisenbahn; Planfeststellung; Anhörungsverfahren; Änderung der Planung;

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 17.03.2005 - 1 C 11411/04
    Insoweit entspricht es der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Urteil vom 8. Juli 1998, NVwZ 1999, 70, 71) und des erkennenden Senats (vgl. z.B. Urteil vom 22. November 2001 - 1 C 10395/01.OVG - Umdruck S. 11 - ESOVGRP -), dass Private, die durch einen Planfeststellungsbeschluss nicht mit enteignender Vorwirkung, sondern nur mittelbar betroffen sind, sich nicht darauf berufen können, dem planfestgestellten Vorhaben fehle die Planrechtfertigung (ebenso VGH Bad.-Württ., Urteil vom 17. Juli 2003 - 5 S 723/02 - juris, dort Rdziff.
  • BVerwG, 18.09.1998 - 4 VR 11.98

    Verwaltungsprozeßrecht - Recht der Fernstraßen - Klagebefugnis gegen Vorhaben im

  • OVG Rheinland-Pfalz, 28.10.2004 - 1 C 10517/04

    Auswirkungen eines wasserstraßenrechtlichen Planfeststellungsbeschlusses auf das

  • VGH Baden-Württemberg, 17.07.2003 - 5 S 723/02

    Straßenplanung: Trassenvariantenprüfung; Luftschadstoffe

  • BVerwG, 09.10.2003 - 9 VR 7.03

    Vorläufiger Rechtsschutz gegen Ortsumgehung Michendorf abgelehnt

  • OVG Rheinland-Pfalz, 22.11.2001 - 1 C 10395/01

    Voraussetzungen für den Angriff eines Planfeststellungsbeschlusses für einen

  • OVG Niedersachsen, 08.03.2006 - 7 KS 145/02

    Rechtsschutzmöglichkeiten einer Gemeinde gegen die atomrechtliche Nutzung eines

    Dafür besteht indessen - wie ausgeführt - keine Rechtfertigung (vgl. noch VGH Mannheim, Urt. v. 17.7.2003 - 5 S 723/02 -, Juris, Rn. 36; OVG Koblenz, Urt. v. 17.3.2005 - 1 C 11411/04 -, DVBl. 2005, 720 (nur Ls); das Bundesverwaltungsgericht hat allerdings gelegentlich die Planrechtfertigung - ohne dies zu problematisieren - auf die Klage einer Gemeinde hin geprüft, vgl. Beschl. v. 30.12.1996 - 11 VR 24.95 -, UPR 1997, 153; Urt. v. 11.1.2001 - 4 A 12.99 -, NVwZ 2001, 1160, 1161 f.).
  • VG Neustadt, 13.12.2007 - 4 K 1219/06

    Klagen gegen den Planfeststellungsbeschluss über die Hochwasserrückhaltung in den

    Die Prüfung der Planrechtfertigung ist der gerichtlichen Abwägungskontrolle vorgelagert und von ihr zu trennen (vgl. BVerwG, Urteil vom 11. Juli 2001 -11 C 14.00 -, NVwZ 2002, 350, 353; OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 17. März 2005 1 C 11411/04 .OVG -).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 12.05.2005 - 1 C 11472/04

    Planfeststellungsbeschluss Bundesfernstraße; fehlende Planrechtfertigung; keine

    Wegen der weiteren Einzelheiten des Sach- und Streitstandes wird auf die Gerichtsakte mit den zwischen den Beteiligten gewechselten Schriftsätzen, auf die Planaufstellungsakten des Beklagten samt den Planungsakten des Vorhabenträgers (9 Ordner), auf die Gerichtsakte des Verfahrens 1 C 11411/04.OVG, auf die Verkehrsuntersuchung Raum Trier - B 51 neu - der M... C... U... GmbH und auf die im raumordnerischen Verfahren erstellte klimatologische Begutachtung der Abteilung Klimatologie der Universität Trier Bezug genommen.
  • VG Neustadt, 16.11.2015 - 4 K 1000/14

    Klage gegen Planfeststellungsbeschluss zur Beseitigung des Bahnübergangs in

    Die Prüfung der Planrechtfertigung ist der gerichtlichen Abwägungskontrolle vorgelagert und von ihr zu trennen (vgl. BVerwG, Urteil vom 11. Juli 2001 - 11 C 14.00 -, NVwZ 2002, 350, 353; OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 17. März 2005 - 1 C 11411/04.OVG -, BRS 69 Nr. 175).
  • VG Neustadt, 16.05.2013 - 4 K 177/12

    Klage gegen Planfeststellungsbeschluss zur Ortsumgehung Bellheim abgewiesen

    Die Prüfung der Planrechtfertigung ist der gerichtlichen Abwägungskontrolle vorgelagert und von ihr zu trennen (vgl. BVerwG, Urteil vom 11. Juli 2001 - 11 C 14.00 -, NVwZ 2002, 350, 353; OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 17. März 2005 - 1 C 11411/04.OVG -, BRS 69 Nr. 175).
  • VG Frankfurt/Main, 29.04.2009 - 3 K 5651/06

    Klage eines Grundstückseigentümers gegen Planfeststellung für den naturnahem

    Die Prüfung der Planrechtfertigung ist der gerichtlichen Abwägungskontrolle vorgelagert und von ihr zu trennen (vgl. BVerwG, Urteil vom 11. Juli 2001 - 11 C 14.00 -, NVwZ 2002, 350, 353; OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 17. März 2005 - 1 C 11411/04.OVG -).
  • VG Neustadt, 13.12.2007 - 4 K 1230/06

    Klagen gegen den Planfeststellungsbeschluss über die Hochwasserrückhaltung in den

    Die Prüfung der Planrechtfertigung ist der gerichtlichen Abwägungskontrolle vorgelagert und von ihr zu trennen (vgl. BVerwG, Urteil vom 11. Juli 2001 -11 C 14.00 -, NVwZ 2002, 350, 353 [BVerwG 11.07.2001 - 11 C 14/00] ; OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 17. März 2005 1 C 11411/04 .OVG -).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 12.05.2005 - 1 C 11485/04

    Trierer Westumfahrung nicht finanzierbar - OVG hebt Planfeststellung auf

    Wegen der weiteren Einzelheiten des Sach- und Streitstandes wird auf die Gerichtsakte mit den zwischen den Beteiligten gewechselten Schriftsätzen, auf die Planaufstellungsakten des Beklagten samt den Planungsakten des Vorhabenträgers (9 Ordner), auf die Gerichtsakte des Verfahrens 1 C 11411/04.OVG, auf die Verkehrsuntersuchung Raum T... - B 51 neu - der M... C... U... GmbH und auf die im raumordnerischen Verfahren erstellte klimatologische Begutachtung der Abteilung Klimatologie der Universität T... Bezug genommen.
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