Rechtsprechung
| BVerwG, 08.12.2009 - 1 C 16.08 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- lexetius.com
AufenthG § 28 Abs. 3, § 31 Abs. 4 Satz 2, § 105 Abs. 2; AuslG 1990 § 19 Abs. 1 Satz 1, § 23 Abs. 3: VwGO § 108 Abs. 1 Satz 1; ARB 1/80 Art. 6, Art. 10 Abs. 1, Art. 13; HmbVwVfG § 48
Türkischer Arbeitnehmer; Aufenthaltserlaubnis; Rücknahme der Aufenthaltserlaubnis; Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis; unbefristete Arbeitsgenehmigung; Arbeitsberechtigung; Arbeitsgenehmigungsrecht; Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit; Assoziationsrecht; Diskriminierungsverbot; aufenthaltsrechtliche Wirkung; Europa-Mittelmeer-Abkommen; Stillhalteklausel; eigenständiges Aufenthaltsrecht des Ehegatten; eheliche Lebensgemeinschaft; Bestandszeit der ehelichen Lebensgemeinschaft; rechtmäßiger Aufenthalt des Ehegatten; Visum zum Ehegattennachzug; Beweiswürdigung; Überzeugungsbildung; materielle Beweislast - openjur.de
Türkischer Arbeitnehmer; Aufenthaltserlaubnis; Rücknahme der Aufenthaltserlaubnis; Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis; unbefristete Arbeitsgenehmigung; Arbeitsberechtigung; Arbeitsgenehmigungsrecht; Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit; Assoziationsrecht; Diskriminierungsverbot; aufenthalt
- Bundesverwaltungsgericht
AufenthG § 28 Abs. 3, § 31 Abs. 4 Satz 2, § 105 Abs. 2
Türkischer Arbeitnehmer; Aufenthaltserlaubnis; Rücknahme der Aufenthaltserlaubnis; Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis; unbefristete Arbeitsgenehmigung; Arbeitsberechtigung; Arbeitsgenehmigungsrecht; Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit; Assoziationsrecht; Diskriminierungsverbot; aufenthaltsrechtliche Wirkung; Europa-Mittelmeer-Abkommen; Stillhalteklausel; eigenständiges Aufenthaltsrecht des Ehegatten; eheliche Lebensgemeinschaft; Bestandszeit der ehelichen Lebensgemeinschaft; rechtmäßiger Aufenthalt des Ehegatten; Visum zum Ehegattennachzug; Beweiswürdigung; Überzeugungsbildung; materielle Beweislast.
- kohlhammer.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Vereinbarkeit der Rücknahme einer Aufenthaltserlaubnis für vergangene Zeiträume mit dem Diskriminierungsverbot des Art. 10 Abs. 1 Beschluss Nr. 1/80 des Assoziationsrats EWG/Türkei über die Entwicklung der Assoziation vom 19.09.1980 (ARB 1/80); Vor Inkrafttreten des Aufenthaltsgesetzes ( AufenthG ) erteilte Arbeitsberechtigung als Grundlage für eine aufenthaltsrechtliche Wirkung des Diskriminierungsverbots in Art. 10 Abs. 1 ARB 1/80; Rechtmäßigkeit der verfahrensrechtlichen Neuregelung des Arbeitsgenehmigungsrechts durch das Aufenthaltsgesetz hinsichtlich der Stillhalteklausel des Art. 13 ARB 1/80 bei Nichterlangung einer unbefristeten Arbeitsgenehmigung durch einen türkischen Arbeitnehmer auch nach alter Rechtslage; Vergleichbarkeit der aufenthaltsrechtlichen Wirkungen der Diskriminierungsverbote in den Europa-Mittelmeer-Abkommen zur Gründung einer Assoziation zwischen der Europäischen Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten sowie Tunesien bzw. Marokko mit dem Verbot in Art. 10 Abs. 1 ARB 1/80; Einbeziehung des Zeitraums während des Besitzes eines gültigen Visums eines Ehegatten in die Frist des Bestehens der ehelichen Lebensgemeinschaft i.S.v. § 19 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 Ausländergesetz 1990 ( AuslG 1990)
Kurzfassungen/Presse (4)
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Türkische Arbeitnehmer und das assoziationsrechtliche Diskriminierungsverbot
- wkdis.de (Pressemitteilung)
Kein Aufenthaltsrecht aus dem Diskriminierungsverbot für türkischen Arbeitnehmer
- Bundesverwaltungsgericht (Pressemitteilung)
Kein Aufenthaltsrecht aus dem Diskriminierungsverbot für türkischen Arbeitnehmer
- lto.de (Kurzinformation)
Diskriminierungsverbot im ARB verpflichtet nicht zur Erteilung eines Aufenthaltstitels für die Vergangenheit
Sonstiges (2)
- wkdis.de (Literaturhinweis: Entscheidungsbesprechung)
Kurznachricht zu "Anmerkung zum Urteil des BVerwG vom 08.12.2009, Az.: 1 C 16.08 (Für Standstill-Klausel maßgeblicher Zeitpunkt)" von Rolf Gutmann, original erschienen in: InfAuslR 2010, 274 - 281.
- wkdis.de (Literaturhinweis: Entscheidungsbesprechung)
Kurznachricht zu "Anmerkung zum Urteil des BVerwG vom 08.12.2009, Az.: 1 C 16.08 (Türkischer Arbeitnehmer, Rücknahme der Aufenthaltserlaubnis, unbefristete Arbeitsgenehmigung, Diskriminierungsverbot, Stillhalteklausel)" von Vors. RiVG Andreas Pfersich, original erschienen in: ZAR 2010, 402 - 403.
Verfahrensgang
- VG Hamburg, 03.07.2007 - 11 K 3372/06
- OVG Hamburg, 29.05.2008 - 4 Bf 232/07
- BVerwG, 14.08.2008 - 1 C 16.08
- BVerwG, 25.11.2009 - 1 PKH 13.09
- BVerwG, 08.12.2009 - 1 C 16.08
- OVG Hamburg, 19.05.2011 - 4 Bf 88/10
- Generalanwalt beim EuGH, 21.06.2012 - C-268/11
- EuGH, 08.11.2012 - C-268/11
Zeitschriftenfundstellen
- BVerwGE 135, 334
- DVBl 2010, 664
- DÖV 2010, 530
- NVwZ 2010, 1101
Wird zitiert von ... (21)
- OVG Hamburg, 19.05.2011 - 4 Bf 88/10
Zurückverweisung durch Revisionsgericht; Vorabentscheidungsersuchen des …
Diese Voraussetzungen treffen für das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 8. Dezember 2009 (BVerwGE 135, 334 ff., juris) zu, soweit das Revisionsgericht darin einen Verstoß gegen das Diskriminierungsverbot in Art. 10 Abs. 1 des Beschlusses Nr. 1/80 mit der Erwägung verneint hat, eine die Geltungsdauer der Aufenthaltserlaubnis übersteigende unbefristete Arbeitserlaubnis scheide als Grundlage eines möglichen Verstoßes gegen Art. 10 Abs. 1 des Beschlusses Nr. 1/80 aus, weil der Kläger nach der Neuregelung des Aufenthalts- und Arbeitserlaubnisrechts mit Wirkung vom 1. Januar 2005 eine solche Erlaubnis nicht (mehr) besitze und § 2 Abs. 1 Nr. 1 ArGV, der dies für ausländische Ehegatten Deutscher (vorübergehend) ermöglicht habe, bei dem sogenannten Günstigkeitsvergleich nach Art. 13 des Beschlusses Nr. 1/80 nicht zu berücksichtigen sei.Auf die vom Berufungsgericht zugelassene Revision hat das Bundesverwaltungsgericht mit Urteil vom 8. Dezember 2009 (BVerwGE 135, 334 ff. = InfAuslR 2010, 274 ff. = Buchholz 451.901 Assoziationsrecht Nr. 58, juris) das Urteil des Hamburgischen Oberverwaltungsgerichts vom 29. Mai 2008 aufgehoben und die Sache zur erneuten Verhandlung und Entscheidung zurückverwiesen.
e) Die Entscheidungserheblichkeit der Vorlagefragen entfällt nicht deshalb, weil das Berufungsgericht nach § 144 Abs. 6 VwGO an die Rechtsansicht des Bundesverwaltungsgerichts im die Sache zurückverweisenden Urteil vom 8. Dezember 2009 (BVerwGE 135, 334 ff., juris) zur Auslegung der hier fraglichen Art. 10 Abs. 1 und Art. 13 des Beschlusses Nr. 1/80 gebunden wäre; in diesem Fall käme es auf die Vorlagefragen nicht an.
Das Berufungsgericht macht von der ihm danach eingeräumten Möglichkeit Gebrauch, an den Gerichtshof ein Vorabentscheidungsersuchen zur Auslegung und Anwendung von Art. 10 Abs. 1 und Art. 13 des Beschlusses Nr. 1/80 zu richten, weil es - wie noch dargelegt wird (…Rn. 54-56) - der Auffassung ist, dass die rechtliche Beurteilung des Bundesverwaltungsgerichts in dem zurückverweisenden Urteil vom 8. Dezember 2009 (a.a.O.) Unionsrecht nicht entspricht.
Das Bundesverwaltungsgericht hat in seinem (den Rechtsstreit an das Berufungsgericht zurückverweisenden) Urteil vom 8. Dezember 2009 (a.a.O., Rn. 14) die Frage ausdrücklich offen gelassen, ob aus dem Diskriminierungsverbot in Art. 10 Abs. 1 des Beschlusses Nr. 1/80, das in erster Linie eine Schlechterstellung hinsichtlich der Arbeitsbedingungen in einem Beschäftigungsverhältnis verhindern solle, überhaupt (ausnahmsweise) auch eine aufenthaltsrechtliche Wirkung hergeleitet werden könne oder ob die in dem Beschluss Nr. 1/80 getroffenen besonderen Regelungen über die stufenweise Integration türkischer Arbeitnehmer in den Arbeitsmarkt des Aufnahmemitgliedstaates, insbesondere nach Art. 6 des Beschlusses Nr. 1/80, insoweit eine abschließende Regelung enthielten.
(2) Das Bundesverwaltungsgericht hat im Urteil vom 8. Dezember 2009 (BVerwGE 135, 334, juris Rn. 18), mit dem es die Sache zur anderweitigen Verhandlung und Entscheidung an das Berufungsgericht zurückverwiesen hat, im Hinblick auf das Urteil des Gerichtshofs in der Rechtssache Gattoussi offen gelassen, ob an seiner Auffassung aus dem Urteil vom 1. Juli 2003 (…a.a.O.), wonach die unbefristet erteilte Arbeitsgenehmigung nach deutschem Recht keine von der Aufenthaltserlaubnis unabhängigen weitergehenden Rechte verleihe, ohne ein Vorabentscheidungsersuchen an den Gerichtshof festgehalten werden könne.
Das gilt auch dann, wenn dadurch - was das Bundesverwaltungsgericht im Urteil vom 8. Dezember 2009 (a.a.O., Rn. 26, 27) im Einzelnen ausgeführt und worauf es entscheidungserheblich abgestellt hat - , der Kläger die Bedingungen nicht erfüllt hat, die nach den am 1. Dezember 1980 geltenden Bestimmungen für die Erteilung bzw. den Erwerb einer unbefristeten Arbeitserlaubnis notwendig waren (…Rn. 20 ff.).
Diese Frage hat das Bundesverwaltungsgericht in dem zurückverweisenden Urteil vom 8. Dezember 2009 (a.a.O., Rn. 25) aufgeworfen.
Das Bundesverwaltungsgericht hat im Urteil vom 8. Dezember 2009 (a.a.O., Leitsatz 1, Rn. 16) unter Bezugnahme auf die genannten Entscheidungen des Gerichtshofs die Ansicht vertreten, das Diskriminierungsverbot stehe jedenfalls der Rücknahme einer Aufenthaltserlaubnis für vergangene Zeiträume nicht entgegen.
Das Berufungsgericht neigt in diesem Punkt der Ansicht des Bundesverwaltungsgerichts im Urteil vom 8. Dezember 2009 (a.a.O.) und den insoweit aufgeführten Erwägungen zu.
Nach Auffassung des Bundesverwaltungsgerichts im Urteil vom 8. Dezember 2009 (a.a.O.) spreche viel dafür, dass für den Fall, dass die - nachträgliche - Rücknahme von Aufenthaltserlaubnissen, die nach nationalem Recht nicht hätten beansprucht werden können (hier die Verlängerung der ursprünglich zu Ehezwecken erteilten Aufenthaltserlaubnis im August 2001und Januar 2004), von der Reichweite des Diskriminierungsverbots in Art. 10 Abs. 1 des Beschlusses Nr. 1/80 erfasst sein sollte, dessen aufenthaltrechtliche Wirkung im Fall einer "überschießenden" Arbeitserlaubnis gleichwohl nur auf das konkrete Beschäftigungsverhältnis beschränkt sei, das der türkische Arbeitnehmer im Vertrauen auf diese Erlaubnis aufgenommen habe.
Das Bundesverwaltungsgericht hat es in dem Urteil vom 8. Dezember 2009 (a.a.O.), mit dem es das Urteil des Berufungsgerichts aufgehoben hat, als möglich angesehen, dass das Diskriminierungsverbot in Art. 10 Abs. 1 des Beschlusses Nr. 1/80 dem Aufnahmemitgliedstaat (nur) eine Aufenthaltsbeendigung, die nicht dem Schutz eines berechtigten Interesses des Staates dient, untersagt, ihn aber nicht zur Erteilung eines bestimmten qualifizierten Aufenthaltstitels verpflichtet.
- VGH Hessen, 19.04.2010 - 11 B 2767/09 Auch das Bundesverwaltungsgericht erachtet eine derartige aufenthaltsrechtliche Wirkung des Art. 10 Abs. 1 ARB 1/80 zumindest für möglich (vgl. BVerwG, Urteil vom 8. Dezember 2009 - 1 C 16.08 -, Rdnr. 14).
Denn sie verleiht dem Ausländer in Bezug auf die Ausübung einer Beschäftigung keine weitergehenden Rechte als der ihm erteilte Aufenthaltstitel in Bezug auf den Aufenthalt (vgl. dazu auch BVerwG, Urteile vom 8. Dezember 2009 - 1 C 14.08 -, Rdnr. 15, und - 1 C 16.08 -, Rdnr. 22).
Die Stillhalteklausel verbietet es den Mitgliedstaaten, den Zugang zum Arbeitsmarkt für die von der Vorschrift erfassten türkischen Staatsangehörigen strengeren Voraussetzungen zu unterwerfen, als sie im Zeitpunkt des Inkrafttretens der Vorschrift am 1. Dezember 1980 (Art. 16 Abs. 1 ARB 1/80) in dem betreffenden Mitgliedstaat galten (vgl. BVerwG, Urteil vom 8. Dezember 2009 - 1 C 16.08 -, Rdnr. 23).
Nach Einschätzung des Bundesverwaltungsgerichts erscheint es zwar zumindest zweifelhaft, ob ein sich eventuell aus Art. 10 Abs. 1 ARB 1/80 ergebender gemeinschaftsrechtlicher Anspruch auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis in den Günstigkeitsvergleich der nationalen Rechtslagen im Zeitpunkt des Inkrafttretens des Assoziationsratsbeschlusses 1/80 und zum gegenwärtigen Zeitpunkt einzubeziehen ist (BVerwG, Urteil vom 8. Dezember 2009 - 1 C 16.08 -, Rdnr. 25).
- BVerwG, 30.03.2010 - 1 C 6.09
Niederlassungserlaubnis; Aufenthaltserlaubnis aus humanitären Gründen; …
Da nunmehr nach § 4 Abs. 3 Satz 1 AufenthG Ausländer eine Erwerbstätigkeit nur ausüben dürfen, wenn der Aufenthaltstitel sie dazu berechtigt, war es zwingend erforderlich, die bisher über das gesonderte Arbeitsgenehmigungsrecht mögliche Fortsetzung der Erwerbstätigkeit während eines noch ungeklärten Anspruchs auf Verlängerung oder Neuerteilung einer Aufenthaltserlaubnis durch eine fiktive Aufrechterhaltung des Aufenthaltstitels sicherzustellen (für die Dauer des Antragsverfahrens bei der Ausländerbehörde in § 81 Abs. 4 AufenthG, für das Widerspruchs- und Klageverfahren in § 84 Abs. 2 Satz 2 AufenthG; zu dieser grundlegenden Umgestaltung des Arbeitsgenehmigungsverfahrens vgl. auch Urteile vom 8. Dezember 2009 - BVerwG 1 C 14.08 und BVerwG 1 C 16.08 - zur Veröffentlichung in der Entscheidungssammlung BVerwGE bestimmt).
- VG Hamburg, 29.11.2010 - 11 K 1998/09
Rechtschutzbedürfnis für rückwirkende Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis; …
Diese Regelung hat in den Mitgliedstaaten unmittelbare Wirkung (…EuGH, Urt. v. 17.9.2009 - C-242/06 Rn. 62 m.w.N., Sahin; BVerwG, Urt. v. 8.12.2009 - 1 C 16/08).Die Stillhalteklausel verbietet es den Mitgliedstaaten dabei, den Zugang zum Arbeitsmarkt für die von der Vorschrift erfassten türkischen Staatsangehörigen strengeren Voraussetzungen zu unterwerfen, als sie im Zeitpunkt des Inkrafttretens des Beschlusses ARB 1/80 am 1.12.1980 in dem betreffenden Mitgliedstaat galten (…EuGH, Urt. v. 17.9.2009 - C-242/06 Rn. 63 m.w.N., Sahin; BVerwG, Urt. v. 8.12.2009 - 1 C 16/08).
Es sind danach nur der Zeitpunkt 1.12.1980 und das aktuelle Recht in Blick zu nehmen (vgl. BVerwG, Urt. v. 8.12.2009 - 1 C 16/08;… EuGH, Urt. v. 17.9.2009 - C-242/06 Rn. 63 m.w.N., Sahin).
- BVerwG, 14.07.2010 - 1 B 13.10
Grundsätzliche Bedeutung der Frage eines sich aus Art. 10 Abs. 1 …
ohne in diesem Zusammenhang in der nach § 133 Abs. 3 Satz 3 VwGO erforderlichen Weise darzulegen, inwiefern diese Frage nach der Grundsatzentscheidung des Senats vom 8. Dezember 2009 - BVerwG 1 C 16.08 - (zur Veröffentlichung in der Entscheidungssammlung BVerwGE vorgesehen) weiterhin klärungsbedürftig ist.In Bezug auf die seitdem geltende neue Rechtslage hat der Senat indes entschieden, dass sich eine vor dem 1. Januar 2005 erteilte unbefristete Arbeitserlaubnis mit Inkrafttreten des Aufenthaltsgesetzes am 1. Januar 2005 in eine verwaltungsinterne Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit zur Aufnahme einer Beschäftigung umgewandelt hat, wenn der Ausländer - wie hier - zu diesem Zeitpunkt im Besitz einer Aufenthaltserlaubnis war, die ihn uneingeschränkt zur Ausübung einer Erwerbstätigkeit berechtigte, und damit als Grundlage für eine ausnahmsweise mögliche aufenthaltsrechtliche Wirkung des Diskriminierungsverbots in Art. 10 Abs. 1 ARB 1/80 von vornherein ausscheidet (Urteil vom 8. Dezember 2009 a.a.O. Rn. 22).
- OVG Hamburg, 29.03.2012 - 4 Bf 210/09
Voraussetzungen für die Begründung eines assoziationsrechtlichen …
So habe das Bundesverwaltungsgericht mit Urteil vom 8. Dezember 2009 in der Sache 1 C 16.08 die Herleitung eines Aufenthaltsrechts aus Art. 10 Abs. 1 ARB 1/80 verneint.Ob das in Art. 10 Abs. 1 ARB 1/80 niedergelegte Diskriminierungsverbot dem Inhaber einer sog. überschießenden - also einer die Geltungsdauer der Aufenthaltserlaubnis übersteigenden - Arbeitserlaubnis, Aufenthaltsrechte einräumt, ist nicht geklärt (…bejahend OVG Hamburg, Urt. v. 29.5.2008, 4 Bf 232/07, juris; aufgehoben durch BVerwG, Urt. v. 8.12.2009, 1 C 16/08, BVerwGE 135, 334).
- VGH Baden-Württemberg, 30.03.2009 - 11 S 3249/08
Aufenthaltserlaubnis; aufenthaltsrechtlichen Bedeutung der Arbeitsberechtigung …
Allerdings wird insoweit möglicherweise zunächst die noch für dieses Jahr angekündigte Revisionsentscheidung des Bundesverwaltungsgerichts zum Urteil des OVG Hamburg vom 29.05.2008 (…a. a. O.) im Verfahren 1 C 16.08 abzuwarten sein (vgl. http://bverwg.de: "Presseinformation" - "Wichtige Verfahren im laufenden Jahr"). - VG Berlin, 23.03.2011 - 24 K 155.09
Art 6 EWGAssRBes 1/80, Art 10 EWGAssRBes 1/80, § 5 Abs 1 Nr 1 AufenthG, § …
Insbesondere könne der Aufnahmemitgliedstaat dann, wenn er dem Wanderarbeitnehmer ursprünglich in Bezug auf die Ausübung einer Beschäftigung weitergehende Rechte als in Bezug auf den Aufenthalt verliehen habe, die Situation dieses Arbeitnehmers nicht aus Gründen infrage stellen, die nicht dem Schutz eines berechtigten Interesses des Staates, wie der öffentlichen Ordnung, Sicherheit und Gesundheit, dienen (vgl. BVerwG, Urteil vom 8. Dezember 2009 - 1 C 16/08 - juris, Rn. 15, m.w.N.).Die Arbeitsgenehmigung war nicht mehr geeignet, der Klägerin eine Rechtsposition zu vermitteln, wegen deren Beendigung sie gemäß Art. 10 ARB 1/80 schutzwürdig erscheinen könnte (vgl. dazu auch BVerwG, BVerwG 1 C 14/08, juris Rn. 17 f. sowie BVerwG 1 C 16/08, juris Rn. 17).
- VGH Bayern, 17.07.2012 - 19 B 12.417
Staatsangehörigkeitenrecht: Ausweisung assoziationsberechtigter türkischer …
Auch wenn das Diskriminierungsverbot aufenthaltsrechtliche Wirkungen besitzen sollte, beschränken sich diese Wirkungen auf das Verbot, das Aufenthaltsrecht des türkischen Staatsangehörigen aus Gründen in Frage zu stellen, die nicht dem Schutz eines berechtigten Interesses des Staates wie der öffentlichen Ordnung, Sicherheit und Gesundheit dienen (EuGH vom 2.3.1999 Az. C-416/96 InfAuslR 1999, 218 RdNr. 45 und vom 14.12.2006 Az. C-97/05 RdNrn. 40 f. zu Diskriminierungsverboten in Abkommen der Union mit Marokko und Tunesien; BVerwG vom 8.12.2009 BVerwGE 135, 334). - VGH Baden-Württemberg, 16.06.2011 - 11 S 1305/11
Nachträgliche Befristung einer Aufenthaltserlaubnis unter Anordnung der …
- OVG Berlin-Brandenburg, 05.12.2012 - 11 N 54.11
Türkin; langjährige gewerbliche Tätigkeit; anschließender SGB II-Bezug; …
- OVG Berlin-Brandenburg, 17.12.2012 - 11 S 72.12
Türke; unerlaubte Einreise nach Abschiebung; Personensorgerecht für deutsches …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 14.01.2010 - 18 B 471/09
Diskriminierungsverbote im Sinne eines allgemeinen Rechts auf Aufenthalt
- OVG Berlin-Brandenburg, 22.02.2011 - 12 B 20.08
Niederlassungserlaubnis für türkische Staatsangehörige
- VG Gelsenkirchen, 18.01.2011 - 9 K 51/10
Ist-Ausweisung, Ermessensausweisung, Ausländer, zweite Generation, …
- OVG Niedersachsen, 28.06.2012 - 11 LB 301/11
Aufenthaltserlaubnis aus familiären, hilfsweise humanitären Gründen
- VG Gelsenkirchen, 24.03.2011 - 16 K 3500/09
Ordnungsmäßiger Wohnsitz, Sicherung des Lebensunterhalts, Arbeitserlaubnis, …
- OVG Hamburg, 18.11.2011 - 2 So 106/11
Ablehnung der Bewilligung von Prozesskostenhilfe wegen fehlender Angaben trotz …
- VGH Bayern, 12.03.2010 - 10 ZB 09.2857
Aufenthaltserlaubnis für Ehegatten eines Deutschen; nachträgliche Befristung; …
- VGH Bayern, 05.04.2012 - 10 CS 11.2724
Rücknahme einer Aufenthaltserlaubnis zum Studium; Rechtswidrigkeit der …
- VG Ansbach, 18.01.2010 - AN 19 K 08.01448
Türkische Staatsangehörige
Rechtsprechung
| BVerwG, 14.08.2008 - 1 C 16.08 |
Volltextveröffentlichungen
Verfahrensgang
- VG Hamburg, 03.07.2007 - 11 K 3372/06
- OVG Hamburg, 29.05.2008 - 4 Bf 232/07
- BVerwG, 14.08.2008 - 1 C 16.08
- BVerwG, 25.11.2009 - 1 PKH 13.09
- BVerwG, 08.12.2009 - 1 C 16.08
- OVG Hamburg, 19.05.2011 - 4 Bf 88/10
- Generalanwalt beim EuGH, 21.06.2012 - C-268/11
- EuGH, 08.11.2012 - C-268/11
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