Rechtsprechung
   FG Mecklenburg-Vorpommern, 16.11.2006 - 1 K 4/05   

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https://dejure.org/2006,24436
FG Mecklenburg-Vorpommern, 16.11.2006 - 1 K 4/05 (https://dejure.org/2006,24436)
FG Mecklenburg-Vorpommern, Entscheidung vom 16.11.2006 - 1 K 4/05 (https://dejure.org/2006,24436)
FG Mecklenburg-Vorpommern, Entscheidung vom 16. November 2006 - 1 K 4/05 (https://dejure.org/2006,24436)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Aufwendungen für künstliche Befruchtung bei einer unverheirateten Frau keine außergewöhnliche Belastung

  • rechtsportal.de

    Aufwendungen für künstliche Befruchtung bei einer unverheirateten Frau keine außergewöhnliche Belastung

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Aufwendungen für künstliche Befruchtung bei einer unverheirateten Frau keine außergewöhnliche Belastung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (7)

  • BFH, 28.07.2005 - III R 30/03

    Kein Abzug von Aufwendungen für künstliche Befruchtungen einer unverheirateten

    Auszug aus FG Mecklenburg-Vorpommern, 16.11.2006 - 1 K 4/05
    Das BFH-Urteil vom 28. Juli 2005 ( III R 30/03) gebe keinen Anlass, die Klage fallen zu lassen.

    Diese Frage hat er mit seinem Urteil vom 28. Juli 2005 (III R 30/03, BStBl II 2006, 495 ) dahingegehend beantwortet, dass Kosten, die einer nicht verheirateten Frau für eine In-vitro-Fertilisation entstehen, nicht als außergewöhnliche Belastungen steuermindernd zu berücksichtigen sind, auch wenn die Frau in einer festen Beziehung lebt und die Ethikkommission der zuständigen Ärztekammer die Maßnahmen genehmigt hat.

    Soweit der Gesetzgeber Ehe und Familie steuerlich besser stellt als nichteheliche Lebensgemeinschaften, ist dies durch Art. 6 Abs. 1 GG gerechtfertigt (BFH-Urteil BStBl II 2006, 495, 499 m. w. N.).

    Eine unterschiedliche Förderung von Ehe und Familie im Vergleich zu anderen Formen gemeinschaftlichen Zusammenlebens verstößt nicht gegen den insoweit nachrangigen Art. 3 Abs. 1 GG (BFH-Urteil BStBl II 2006, 495, 499 m. w. N.).

    Jedoch kann aus Art. 2 Abs. 1 GG weder ein Anspruch auf Übernahme der Kosten für künstliche Befruchtungen abgeleitet werden, noch kann darauf ein Anspruch auf steuermindernde Berücksichtigung dieser Kosten gestützt werden (BFH-Urteil BStBl II 2006, 495, 499 m. w. N.).

  • BFH, 18.06.1997 - III R 84/96

    Künstliche Befruchtung als außergewöhnliche Belastung

    Auszug aus FG Mecklenburg-Vorpommern, 16.11.2006 - 1 K 4/05
    Ein krankhafter Zustand ist dabei (einkommensteuerrechtlich) um so eher anzunehmen, je stärker die freie Entfaltung der Persönlichkeit in ihrem wesentlichen Kernbereich betroffen ist (BFH-Urteil vom 18. Juni 1997 III R 84/96, BStBl II 1997, 805 ).

    Auf dieser Grundlage hat der BFH in seinem Urteil vom 18. Juni 1997 ( III R 84/96) die Empfängnisunfähigkeit einer verheirateten Frau als einen Defekt angesehen, den hinzunehmen oder im Bereich der steuerrechtlich irrelevanten, rein privaten Einkommensverwendung zu bewältigen, das Einkommensteuerrecht dem Steuerpflichtigen nicht abverlangt.

  • FG Berlin, 30.09.2003 - 5 K 5349/02

    Abzugsfähigkeit von Aufwendungen für eine künstliche Befruchtung als

    Auszug aus FG Mecklenburg-Vorpommern, 16.11.2006 - 1 K 4/05
    Das FG Berlin habe in seinem Urteil vom 30. September 2003 ( 5 K 5349/02) deutlich gemacht, dass Aufwendungen für eine künstliche Befruchtung bei einer unverheirateten Frau mit Kinderwunsch solche für eine zwangsläufige Heilbehandlung darstellten.

    Die Ausführungen des FG Berlin in seinem Urteil vom 30. September 2003 ( 5 K 5349/02, EFG 2004, 199 ) und des FG Münster in seinem Urteil vom 27. April 2005 ( 1 K 7062/01 E, EFG 2005, 1266 ) waren dem BFH ausweislich der Zitate in den Urteilsgründen bekannt; gleichwohl ist er ihnen nicht gefolgt.

  • BFH, 04.07.2002 - III R 58/98

    Aufwendungen eines Schwerbehinderten für Urlaubsbegleitung

    Auszug aus FG Mecklenburg-Vorpommern, 16.11.2006 - 1 K 4/05
    Krankheitskosten entstehen regelmäßig aus tatsächlichen Gründen zwangsläufig, wenn sie entweder der Heilung oder dem Zweck dienen, die Krankheit erträglich zu machen und ihre Folgen zu lindern (BFH-Urteil vom 04. Juli 2002 III R 58/98, BFH/NV 2002, 1527 m. w. N.).
  • BFH, 18.03.2004 - III R 24/03

    Kosten eines Vaterschaftsfeststellungsprozesses als außergewöhnliche Belastung

    Auszug aus FG Mecklenburg-Vorpommern, 16.11.2006 - 1 K 4/05
    Liegt diese in der vom Einzelnen gestaltbaren Lebensführung, kommt ein Abzug nicht in Betracht (vgl. BFH-Urteil vom 18. März 2004 III R 24/03, BStBl II 2004, 726 ).
  • SG Leipzig, 28.03.2003 - S 8 KR 87/02

    Kostenübernahme für künstliche Befruchtung bei nicht verheirateten Paaren durch

    Auszug aus FG Mecklenburg-Vorpommern, 16.11.2006 - 1 K 4/05
    Eine Aussetzung des Verfahrens im Hinblick auf den Vorlagebeschluss des SG Leipzig vom 28. März 2003 (S 8 KR 87/02, FamRZ 2004, 572) an das BVerfG kommt nicht in Betracht.
  • FG Münster, 27.04.2005 - 1 K 7062/01

    Krankheitskosten; künstliche Befruchtung

    Auszug aus FG Mecklenburg-Vorpommern, 16.11.2006 - 1 K 4/05
    Die Ausführungen des FG Berlin in seinem Urteil vom 30. September 2003 ( 5 K 5349/02, EFG 2004, 199 ) und des FG Münster in seinem Urteil vom 27. April 2005 ( 1 K 7062/01 E, EFG 2005, 1266 ) waren dem BFH ausweislich der Zitate in den Urteilsgründen bekannt; gleichwohl ist er ihnen nicht gefolgt.
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Rechtsprechung
   FG Schleswig-Holstein, 11.02.2010 - 1 K 4/05   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,17355
FG Schleswig-Holstein, 11.02.2010 - 1 K 4/05 (https://dejure.org/2010,17355)
FG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 11.02.2010 - 1 K 4/05 (https://dejure.org/2010,17355)
FG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 11. Februar 2010 - 1 K 4/05 (https://dejure.org/2010,17355)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    §§ 133, 157, 242 BGB; § 6a EStG; § 8 Abs. 3 Nr. 2 KStG; § 7 GewStG

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Wegfall des Pensionsanspruchs eines GmbH-Geschäftsführers im Fall einer vertraglichen Verknüpfung einer Pensionszusage mit den Aktivbezügen bei vorübergehendem Gehaltsverzicht des Pensionsberechtigten; Bestehen einer Überversorgung unter dem Gesichtspunkt einer sogen. ...

  • Betriebs-Berater

    Pensionszusagen an Gesellschafter Geschäftsführer unterliegen den Auslegungsregeln des BGB

  • rechtsportal.de

    EStG § 6a; GewStG § 7; KStG § 8 Abs. 3 Nr. 2
    Kein zwangsläufiger Wegfall des Pensionsanspruchs bei vorübergehendem Gehaltsverzicht des Gesellschaftergeschäftsführers

  • datenbank.nwb.de

    Kein zwangsläufiger Wegfall des Pensionsanspruchs bei vorübergehendem Gehaltsverzicht des Gesellschaftergeschäftsführers

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • BFH, 09.11.2005 - I R 89/04

    Verdeckte Gewinnausschüttung: Zusage einer Nur-Pension ohne Barlohnumwandlung als

    Auszug aus FG Schleswig-Holstein, 11.02.2010 - 1 K 4/05
    Dies gelte nach dem Urteil des BFH vom 9. November 2005 I R 89/04, BStBl II 2008, 523 auch dann, wenn die Pensionszusage isoliert aufrechterhalten bleibe.

    Allerdings liegt im Streitjahr 1996 eine sogen. Nur-Pension vor, welche nicht im Wege einer Barlohnumwandlung zur Entstehung gelangt ist, so dass die von der Rechtsprechung typisierend aufgestellte 75% Grenze (vgl. dazu BFH vom 9. November 2005 I R 89/04, BStBl II 2008, 523) am Bilanzstichtag überschritten ist.

  • BFH, 24.03.1999 - I R 20/98

    Pensionszusage an Gesellschafter-Geschäftsführer

    Auszug aus FG Schleswig-Holstein, 11.02.2010 - 1 K 4/05
    Für die steuerliche Anerkennung kommt es allein darauf an, ob sich auf diese Weise der Vertragsinhalt zweifelsfrei feststellen lässt (BFH, Urteil vom 24. März 1999 I R 20/98, BStBl II 2001, 612).
  • BFH, 13.06.2007 - X B 34/06

    NZB: grundsätzliche Bedeutung

    Auszug aus FG Schleswig-Holstein, 11.02.2010 - 1 K 4/05
    Die Zusage einer gemessen am aktuellen Arbeitsentgelt überhöhten, d.h. die Grenze von 75% der am Bilanzstichtag gewährten Aktivbezüge übersteigenden Altersversorgung stellt lediglich ein Indiz für eine mögliche Überversorgung dar, welches im Gesamtzusammenhang zu würdigen ist (vgl. BFH, Urteil vom 13. Juni 2007 X B 34/06, BFH/NV 2007, 1703; FG München, Urteil vom 6. Mai 2008 6 K 4096/05, DStRE 2009, 521).
  • FG München, 06.05.2008 - 6 K 4096/05

    Auswirkung einer Gehaltsabsenkung auf die Rückstellung für eine Pensionszusage

    Auszug aus FG Schleswig-Holstein, 11.02.2010 - 1 K 4/05
    Die Zusage einer gemessen am aktuellen Arbeitsentgelt überhöhten, d.h. die Grenze von 75% der am Bilanzstichtag gewährten Aktivbezüge übersteigenden Altersversorgung stellt lediglich ein Indiz für eine mögliche Überversorgung dar, welches im Gesamtzusammenhang zu würdigen ist (vgl. BFH, Urteil vom 13. Juni 2007 X B 34/06, BFH/NV 2007, 1703; FG München, Urteil vom 6. Mai 2008 6 K 4096/05, DStRE 2009, 521).
  • BFH, 12.10.2010 - I R 17/10

    Rückstellung für Pensionsverpflichtung - Vorübergehende Vergütungsabsenkung und

    Die Klagen gegen die entsprechenden Änderungsbescheide, mit denen begehrt wurde, ausgehend von einem zivilrechtlichen Pensionsanspruch von 4.000 DM Rückstellungsbeträge von 185.275 DM (31. Dezember 1996), 205.123 DM (31. Dezember 1997) und 226.713 DM (31. Dezember 1998) zu berücksichtigen, waren erfolgreich (Schleswig-Holsteinisches FG, Urteile vom 11. Februar 2010  1 K 3/05, Entscheidungen der Finanzgerichte --EFG-- 2010, 889, und vom 11. Februar 2010  1 K 4/05).
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Rechtsprechung
   FG Hamburg, 05.07.2006 - 1 K 4/06   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,14102
FG Hamburg, 05.07.2006 - 1 K 4/06 (https://dejure.org/2006,14102)
FG Hamburg, Entscheidung vom 05.07.2006 - 1 K 4/06 (https://dejure.org/2006,14102)
FG Hamburg, Entscheidung vom 05. Juli 2006 - 1 K 4/06 (https://dejure.org/2006,14102)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • rechtsportal.de

    EStG § 9 Abs. 1 S. 1, Abs. 2
    Auf der Fahrt zur Arbeit gestohlener Pkw als Werbungskosten

  • datenbank.nwb.de

    Auf der Fahrt zur Arbeit gestohlener Pkw als Werbungskosten

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Schaden durch den Diebstahl eines Pkw als berücksichtigungsfähige Werbungskosten bei den Einkünften aus nichtselbstständiger Tätigkeit; Berufliche Veranlassung unfreiwilliger Ausgaben und Zwangsaufwendungen als Werbungskosten; Objektives Nettoprinzip; Neutralität des ...

  • FG Hamburg (Leitsatz)

    Einkommensteuergesetz: Auf der Fahrt zur Arbeit gestohlener Pkw als Werbungskosten

  • advogarant.de (Kurzinformation)

    Absetzbarkeit von Aufwendungen für gestohlenen PKW

  • gruner-siegel-partner.de (Kurzinformation)

    Kein Werbungskostenabzug für gestohlenen Pkw neben Entfernungspauschale

In Nachschlagewerken

  • smartsteuer.de | Lexikon des Steuerrechts
    Entfernungspauschale
    Die Regelungen zur Entfernungspauschale im Einzelnen
    Abgeltungswirkung der Entfernungspauschale
    Diebstahl des Pkw

Papierfundstellen

  • EFG 2006, 1822
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (14)

  • BFH, 11.09.2003 - VI B 101/03

    Abgeltungswirkung der Entfernungspauschale

    Auszug aus FG Hamburg, 05.07.2006 - 1 K 4/06
    Dies wird zudem durch § 9 Abs. 2 Satz 1 EStG nochmals bestätigt (BFH vom 11.09.2003, VI B 101/03, BFHE 203, 166 , BStBl II 2003, 893).

    Damit stellen sich - wie hier - Probleme tatsächlicher und rechtlicher Art. nicht, die bei individueller Betrachtung zu lösen wären (BFH vom 11.09.2003, VI B 101/03, BFHE 203, 166 , BStBl II 2003, 893).

  • BFH, 28.11.1977 - GrS 2/77

    Kosten eines Verkehrsunfalls auf einer betrieblichen oder beruflichen Fahrt

    Auszug aus FG Hamburg, 05.07.2006 - 1 K 4/06
    Denn der Bundesfinanzhof (BFH) hat § 9 Abs. 1 Satz 1 des Einkommensteuergesetzes ( EStG ) in ständiger Rechtsprechung dahin ausgelegt, dass über den Wortlaut der Vorschrift hinaus Werbungskosten bei den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit alle durch den Beruf veranlassten Aufwendungen sind (vgl. Beschlüsse des Großen Senats vom 28. November 1977, GrS 2-3/77, BFHE 124, 43 , BStBl II 1978, 105 , und vom 27. November 1978, GrS 8/77, BFHE 126, 533 , BStBl II 1979, 213 ).

    Dies ist für Verkehrsunfälle (vgl. BFH-Beschluss vom 28. November 1977, GrS 2 - 3/77, BFHE 124, 43 , BStBl II 1978, 105 ; BFH-Urteil in BFHE 129, 143 , BStBl II 1980, 71 ), aber auch für den Diebstahl eines geparkten Fahrzeugs während einer beruflich veranlassten Fahrt und den dadurch verursachten Schaden anerkannt (vgl. BFH-Urteil vom 25. Mai 1992, VI R 171/88, BFHE 168, 542 , BStBl II 1993, 44 ).

  • BFH, 25.05.1992 - VI R 171/88

    Aufwendungen für auf Dienstreise entwendeten Privat-PKW als Werbungskosten

    Auszug aus FG Hamburg, 05.07.2006 - 1 K 4/06
    Dies ist für Verkehrsunfälle (vgl. BFH-Beschluss vom 28. November 1977, GrS 2 - 3/77, BFHE 124, 43 , BStBl II 1978, 105 ; BFH-Urteil in BFHE 129, 143 , BStBl II 1980, 71 ), aber auch für den Diebstahl eines geparkten Fahrzeugs während einer beruflich veranlassten Fahrt und den dadurch verursachten Schaden anerkannt (vgl. BFH-Urteil vom 25. Mai 1992, VI R 171/88, BFHE 168, 542 , BStBl II 1993, 44 ).

    Da auch das Parken zu der beruflichen Sphäre des Klägers zählen kann (ähnlich siehe BFH vom 25.05.1992, VI R 171/88, BFHE 168, 542 , BStBl II 1993, 44 ), könnten grundsätzlich Werbungskosten in Betracht kommen.

  • FG Hessen, 18.03.2005 - 8 K 4194/04

    Aufwendungen für Diebstahl eines Motorrollers als Werbungskosten

    Auszug aus FG Hamburg, 05.07.2006 - 1 K 4/06
    Die der Steuervereinfachung dienende Abgeltungswirkung hat angesichts des Wortlautes der Vorschrift zur Folge, dass außergewöhnliche Aufwendungen (z.B. für Diebstahl) neben der Entfernungspauschale nicht mehr abziehbar sind (so auch das Hessische FG vom 18.03.2005, 8 K 4194/04, DStR 2006, 268 m.w.N. gl.A. z.B. Herrmann/Heuer/Raupach- Bergkemper, § 9 Anm. 631; Schmidt- Drenseck, § 9 Anm. 166; Kettler, DStZ 2002, 676; Pasch/Höreth/Renn, DStZ 2001, 305, 308, jeweils mit weiteren Nachweisen; a.A. Kirchhof/Söhn - v. Bornhaupt, § 9 Rdnr. F90 - F94; Morsch, DStR 2001, 245, 246, jeweils mit weiteren Nachweisen; vgl. im Übrigen auch BMF-Schreiben vom 11. Dezember 2001, IV C 5-S 2351-300/01, BStBl I 2001, 994, Tz. 3 wonach Unfallkosten weiterhin abziehbar sein sollen).

    Dementsprechend hätte auch der Fall des Diebstahls als Ausnahme geregelt werden müssen (so auch das Hessisches FG vom 18.03.2005, 8 K 4194/04, DStR 2006, 268).

  • BFH, 04.07.1990 - GrS 2/88

    Kontokorrentverbindlichkeit; Auszahlungen; Überweisungen; Betriebliche

    Auszug aus FG Hamburg, 05.07.2006 - 1 K 4/06
    Ob eine betriebliche Veranlassung besteht, richtet sich nach der - wertenden - Beurteilung des auslösenden Moments und der Zuweisung dieses Bestimmungsgrundes zur einkommensteuerlich relevanten Erwerbssphäre (vgl. BFH-Beschluss vom 4. Juli 1990, GrS 2-3/88, BFHE 161, 290 , BStBl II 1990, 817, 823).
  • BFH, 27.11.1978 - GrS 8/77

    Beschluß des Großen Senats zur Frage, wann und inwieweit Aufwendungen für die

    Auszug aus FG Hamburg, 05.07.2006 - 1 K 4/06
    Denn der Bundesfinanzhof (BFH) hat § 9 Abs. 1 Satz 1 des Einkommensteuergesetzes ( EStG ) in ständiger Rechtsprechung dahin ausgelegt, dass über den Wortlaut der Vorschrift hinaus Werbungskosten bei den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit alle durch den Beruf veranlassten Aufwendungen sind (vgl. Beschlüsse des Großen Senats vom 28. November 1977, GrS 2-3/77, BFHE 124, 43 , BStBl II 1978, 105 , und vom 27. November 1978, GrS 8/77, BFHE 126, 533 , BStBl II 1979, 213 ).
  • BFH, 09.12.2003 - VI R 185/97

    Restbuchwert einer vom Ehegatten entwendeten Violine als WK

    Auszug aus FG Hamburg, 05.07.2006 - 1 K 4/06
    Ist das verlustauslösende Ereignis dagegen neutral, d.h. wird das betrieblich eingesetzte Wirtschaftsgut durch höhere Gewalt oder fremde Dritte zerstört, ist der Verlust als (ausschließlich) betrieblich veranlasst zu beurteilen (BFH vom 09.12.2003, VI R 185/97, BFHE 204, 466 , BStBl II 2004, 491 ; Schmidt/Heinicke, Einkommensteuergesetz , 22. Aufl., § 4 Rz. 520 Stichwort: Verlust; Söhn in K/S/M, § 4 Rz. E 758 ff.; Becker in HHR, § 4 EStG Anm. 870 f.; Crezelius in Kirchhof, Einkommensteuergesetz , 3. Aufl., § 4 Rz. 252 Stichwort: Verlust).
  • BFH, 23.03.1984 - VI R 182/81

    Werbungskosten - Bezirksdirektor einer Versicherungsgesellschaft - Zuwendungen an

    Auszug aus FG Hamburg, 05.07.2006 - 1 K 4/06
    Zwar setzt die berufliche Veranlassung im Allgemeinen voraus, dass objektiv ein Zusammenhang mit dem Beruf besteht und subjektiv die Aufwendungen zur Förderung des Berufs gemacht werden (vgl. BFH-Urteile vom 23. März 1984, VI R 182/81, BFHE 141, 18, BStBl II 1984, 557 ; vom 18. Mai 1984, VI R 130/80, BFHE 141, 140 , BStBl II 1984, 588 ).
  • BFH, 04.07.1986 - VI R 227/83

    Geldentwendung auf einer Dienstreise führt nicht zu Werbungskostenabzug

    Auszug aus FG Hamburg, 05.07.2006 - 1 K 4/06
    Aber es ist anerkannt, dass auch unfreiwillige Ausgaben und Zwangsaufwendungen nach dem objektiven Nettoprinzip Werbungskosten darstellen können (vgl. BFH-Urteil vom 4. Juli 1986, VI R 227/83, BFHE 147, 161 , BStBl II 1986, 771 ).
  • BFH, 06.04.1984 - VI R 103/79

    Kein Werbungskostenabzug für Unfallkosten bei alkoholbedingter Fahruntüchtigkeit

    Auszug aus FG Hamburg, 05.07.2006 - 1 K 4/06
    Nach dem objektiven Nettoprinzip ist die berufliche Veranlassung eines Schadens anzunehmen, wenn der Verlust eines Gegenstandes des privaten Vermögens - der kein Arbeitsmittel ist - bei dessen Verwendung für berufliche Zwecke eintritt (BFH-Urteile vom 6. April 1984, VI R 103/79, BFHE 141, 35 , BStBl II 1984, 434 , und vom 11. Oktober 1984, VI R 48/81, BFHE 142, 137, BStBl II 1985, 10 ).
  • BFH, 18.05.1984 - VI R 130/80

    Einbürgerungskosten sind Kosten der allgemeinen Lebensführung

  • BFH, 11.10.1984 - VI R 48/81

    Unfallschaden auf Umwegfahrt, um Fahrzeug zu betanken, als Werbungskosten

  • BFH, 09.11.1979 - VI R 156/77

    Privat genutzter PKW - Wertminderung - Werbungskosten - Zeitwert - Unfallkosten

  • FG München, 27.03.2001 - 6 K 4093/00

    Ermittlung der abziehbaren Werbungskosten bei Pkw-Diebstahl; Einkommensteuer 1997

  • FG Niedersachsen, 24.04.2013 - 9 K 218/12

    Berücksichtigung von durch eine Falschbetankung auf dem Weg vom Wohnort zur

    Motorschaden aufgrund vorzeitigem Verschleiß; FG Hamburg, Urteil vom 5. Juli 2006 1 K 4/06, EFG 2006, 1822 betr.
  • FG Nürnberg, 04.03.2010 - 4 K 1497/08

    Keine Abzugsfähigkeit der Kosten im Zusammenhang mit einem Verkehrsunfall auf dem

    § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 4 Satz 2 EStG bestimmt, dass "zur Abgeltung dieser Aufwendungen" eine Entfernungspauschale anzusetzen ist, und § 9 Abs. 2 Satz 1 EStG, dass "durch die Entfernungspauschalen [...] sämtliche Aufwendungen abgegolten [sind], die durch die Wege zwischen Wohnung und Arbeitsstätte [...] veranlasst sind." Dieser eindeutige Wortlaut schließt die Geltendmachung weiterer - auch außergewöhnlicher - Aufwendungen aus (so auch Hessisches FG, Urteil vom 18. März 2005, VIII K 4194/04, DStRE 2006, 268-270; FG Hamburg, Urteil vom 05.07.2006, I K 4/06, EFG 2006, 1822; FG Köln, Urteil vom 31.03.2008, 14 K 2865/07, EFG 2008, 1192; FG München Urteil vom 21.04.2009 13 K 4357/07, Juris Dokument Nr. STRE 200970728; Littmann/Bitz/Putz-Stark/Zimmer § 9 Rz. 901; Blümich-Thürmer § 9 Rz. 510; Schmidt-Drenseck § 9 Rz. 126; Kettler, DStZ 2002, 676ff.; Pasch/Höreth/Renn, DStZ 2001, 305ff.; aA Kirchhof/Söhn-v. Bornhaupt, § 9 Rz. F90ff.; BMF-Schreiben vom 11.12.2001 IV C 5-S 2351-300/01, BStBl. I 2001, 994, Tz. 3 und H 9.10 (Unfallschäden) LStH 2010).
  • FG München, 21.04.2009 - 13 K 4357/07

    Aufwendungen für einen Motorschaden keine Werbungskosten

    Die der Steuervereinfachung dienende Abgeltungswirkung hat angesichts des mit Wirkung ab dem 1. Januar 2001 neugefassten Wortlautes der Vorschrift durch das Gesetz zur Einführung einer Entfernungspauschale vom 21. Dezember 2000 (BGBl. I 2000, 1918) zur Folge, dass auch außergewöhnliche Aufwendungen neben der Entfernungspauschale nicht mehr abziehbar sind (so auch: Hessisches FG, Urteil vom 18. März 2005, 8 K 4194/04, DStRE 2006, 268; FG Hamburg, Urteil vom 5. Juli 2006, 1 K 4/06, EFG 2006, 1822; FG Köln, Urteil vom 31. März 2008, 14 K 2865/07, EFG 2008, 1192; jeweils m.w.N.; gl.A.: Schmidt/Drenseck, EStG, 27. Aufl. 2008, § 9 Rz. 126 m.w.N.; Bergkemper in Herrmann/Heuer/Raupach, EStG-/KStG-Kommentar, § 9 Anm. 631).
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Rechtsprechung
   FG Saarland, 12.04.2005 - 1 K 4/05   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,8571
FG Saarland, 12.04.2005 - 1 K 4/05 (https://dejure.org/2005,8571)
FG Saarland, Entscheidung vom 12.04.2005 - 1 K 4/05 (https://dejure.org/2005,8571)
FG Saarland, Entscheidung vom 12. April 2005 - 1 K 4/05 (https://dejure.org/2005,8571)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de

    Arbeitszimmer: Arbeitnehmertätigkeit in Vollzeit als Haupttätigkeit

  • Finanzgerichtsbarkeit Saarland

    Häusliches Arbeitszimmers eines Rechtsanwalts im Nebenberuf mit Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit im Rahmen der Haupttätigkeit

  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Aufwendungen für die Gebäudenutzung als Betriebsausgaben; Abzugsverbot für Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer; Definition des Begriffs "häusliches Arbeitszimmer"; Eingebundensein eines Arbeitszimmers in die häusliche Sphäre eines Steuerpflichtigen; Bestimmung ...

  • ra.de
  • rechtsportal.de

    EStG § 4 Abs. 5 S. 1 Nr. 6b
    Kanzleiräume eines nebenberuflichen Rechtsanwalts als häusliches Arbeitszimmer; Einkommensteuer 1997

  • datenbank.nwb.de

    Kanzleiräume eines nebenberuflichen Rechtsanwalts als häusliches Arbeitszimmer - Einkommensteuer 1997

  • juris (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • BFH, 23.09.1999 - VI R 74/98

    Abzugsbeschränkung für häusliches Arbeitszimmer

    Auszug aus FG Saarland, 12.04.2005 - 1 K 4/05
    Ob ein Arbeitszimmer in die häusliche Sphäre des Steuerpflichtigen eingebunden ist, lässt sich nicht generell, sondern nur aufgrund einer Gesamtwürdigung der Umstände des Einzelfalles entscheiden (BFH-Urteil vom 23. September 1999 VI R 74/98, BStBl II 2000, 7).

    Gehört das Arbeitszimmer unmittelbar und ohne räumliche Trennung zu der Wohnung oder dem Wohnhaus des Steuerpflichtigen, so ist es regelmäßig auch in dessen häusliche Sphäre eingebunden (BFH-Urteil in BStBl II 2000, 7).

    Geht der Steuerpflichtige mehreren Tätigkeiten nach, ist der Mittelpunkt anhand einer Gesamtbetrachtung aller von ihm ausgeübten Tätigkeiten zu bestimmen (vgl. BFH-Urteil vom 23. September 1999 VI R 74/98, BStBl II 2000, 7).

  • BFH, 16.12.2004 - IV R 19/03

    Häusliches Arbeitszimmer: mehrere Erwerbstätigkeiten, Mittelpunkt der

    Auszug aus FG Saarland, 12.04.2005 - 1 K 4/05
    Dabei kann das häusliche Arbeitszimmer selbst dann (noch) den Mittelpunkt einer beruflichen Betätigung bilden, wenn die außerhäuslichen Tätigkeiten überwiegen (BFH-Urteil vom 16. Dezember 2004 IV R 19/03, DStR 2005, 232).

    Kommt man zu dem Schluss, dass der Mittelpunkt der Haupttätigkeit nicht im häuslichen Arbeitszimmer gelegen hat, indiziert dies regelmäßig, dass auch der qualitative Schwerpunkt der Gesamttätigkeit des Steuerpflichtigen nicht im häuslichen Arbeitszimmer gelegen hat (BFH-Urteil vom 16. Dezember 2004 IV R 19/03, DStR 2005, 232).

  • BFH, 19.09.2002 - VI R 70/01

    Begriff des häuslichen Arbeitszimmers

    Auszug aus FG Saarland, 12.04.2005 - 1 K 4/05
    Die häusliche Sphäre ist dabei nicht notwendig auf den eigentlichen Wohnbereich beschränkt; sie kann sich auch auf weitere Räumlichkeiten erstrecken (vgl. etwa BFH-Urteil vom 19. September 2002 VI R 70/01, BStBl II 2003, 139 zu einem Kellerraum).
  • BFH, 18.12.1984 - VIII R 195/82

    Schätzung - Anforderungen an eine Schätzung - Reingewinnschätzung - Schätzung der

    Auszug aus FG Saarland, 12.04.2005 - 1 K 4/05
    Geschieht dies nicht oder nicht in genügender Weise, kann das Finanzamt die Besteuerungsgrundlagen mit der Maßgabe schätzen (§ 162 AO), dass die Schätzung mit größter Wahrscheinlichkeit zu einem realitätsgerechten Ergebnis führt (s. z.B. Urteil des Bundesfinanzhofs vom 18. Dezember 1984 VIII R 195/82, BStBl II 1986, 226).
  • BFH, 23.01.2003 - IV R 71/00

    Häusliches Arbeitszimmer einer Ärztin

    Auszug aus FG Saarland, 12.04.2005 - 1 K 4/05
    Der BFH geht jedoch davon aus, dass der Gesetzgeber an den von der Rechtsprechung vor Einführung des § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 6 b EStG durch das Jahressteuergesetz 1996 vom 11. Oktober 1995 (BGBl I 1995, 1250) geschaffenen Begriff anknüpfen wollte (BFH-Urteil vom 23. Januar 2003 IV R 71/00, BStBl II 2004, 43 m.w.N.).
  • BFH, 13.10.2003 - VI R 27/02

    Häusliches Arbeitszimmer: Betätigungsmittelpunkt bei mehreren Tätigkeiten

    Auszug aus FG Saarland, 12.04.2005 - 1 K 4/05
    Gleichwohl bedarf es zunächst der Bestimmung des jeweiligen Betätigungsmittelpunktes der einzelnen beruflichen und betrieblichen Tätigkeit des Steuerpflichtigen, um sodann auf dieser Grundlage den qualitativen Schwerpunkt der Gesamttätigkeit zu ermitteln (vgl. zur Begründung im Einzelnen sowie zu den gebildeten Fallgruppen: BFH-Urteil vom 13. Oktober 2003 VI R 27/02, BStBl II 2004, 771).
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