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   OVG Niedersachsen, 19.12.2002 - 1 MN 297/02   

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OVG Niedersachsen, 19.12.2002 - 1 MN 297/02 (https://dejure.org/2002,2495)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 19.12.2002 - 1 MN 297/02 (https://dejure.org/2002,2495)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 19. Dezember 2002 - 1 MN 297/02 (https://dejure.org/2002,2495)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Veränderungssperre; konkretisiertes Planungsziel; Standort für Windenergieanlage

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 14 Abs. 1 BauGB; § 35 Abs. 3 3 BauGB; § 47 Abs. 4 VwGO
    Außervollzugsetzung eines Bebauungsplan; Festlegung von Standorten für Windkraftanlagen im Außenbereich; Konzentrationsplanung im Verfahren zur Änderung des Flächennutzungsplans; Erlass einer Veränderungssperre um Zeit zu gewinnen; Erreichung des Planziels durch konkrete ...

  • ponte-press.de PDF (Volltext/Auszüge)

    Außervollzugsetzung einer Veränderungssperre -

  • Judicialis

    BauGB § 14 I; ; BauGB § 35 III 3; ; VwGO § 47 VI

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BauGB § 14 Abs. 1, Abs. 3 S. 3; VwGO § 47 Abs. 6
    Außervollzugsetzung; Bebauungsplan; Beschluss über Aufstellung; Konzentrationsplanung; Veränderungssperre

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Außervollzugsetzung eines Bebauungsplan; Festlegung von Standorten für Windkraftanlagen im Außenbereich; Konzentrationsplanung im Verfahren zur Änderung des Flächennutzungsplans; Erlass einer Veränderungssperre um Zeit zu gewinnen; Erreichung des Planziels durch konkrete ...

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2003, 547
  • BauR 2003, 508
  • ZfBR 2003, 274
 
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Wird zitiert von ... (13)Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerwG, 09.02.1989 - 4 B 236.88

    Zeitpunkt der Beschlußfassung

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 19.12.2002 - 1 MN 297/02
    Denn die (rechtmäßige) ortsübliche Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB ist materielle Rechtmäßigkeitsvoraussetzung der Veränderungssperre (BVerwG, Beschl. vom 9.2.1989 - 4 B 236.88 -, BRS 49 Nr. 21; vgl. W. Schrödter, in: Schrödter, BauGB, 6. Aufl., 1998, § 2, RdNr. 39).
  • BVerwG, 10.09.1976 - IV C 39.74

    Zulässigkeit, Erneuerung und

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 19.12.2002 - 1 MN 297/02
    Voraussetzung für eine Veränderungssperre ist, dass bei ihrem Erlass die Planung einen Stand erreicht hat, der ein Mindestmaß dessen erkennen lässt, was Inhalt des zu erwartenden Bebauungsplanes sein soll (BVerwG, Urt. vom 10.9.1976 - IV 39.74 -, BVerwGE 51, 121).
  • BVerwG, 05.11.1999 - 4 CN 3.99

    Festsetzung einer anderen Nutzungsart für eine landwirtschaftlich genutzte Fläche

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 19.12.2002 - 1 MN 297/02
    Gleiches gilt für die Antragsteller zu 1. und zu 2., die als Pächter von Flächen, auf denen die Windenergieanlagen errichtet werden sollen, ebenfalls antragsbefugt sind (vgl. BVerwG, Urt. vom 5.11.1999 - 4 CN 3.99 -, ZfBR 2000, 193).
  • BVerwG, 21.12.1993 - 4 NB 40.93

    Voraussetzungen für die Wirksamkeit einer Veränderungssperre - Zweck einer

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 19.12.2002 - 1 MN 297/02
    Eine Veränderungssperre ist als Sicherungsmittel ungeeignet und damit unwirksam, wenn sich das aus dem Aufstellungsbeschluss ersichtliche Planungsziel im Wege planerischer Festsetzung nicht erreichen lässt, wenn der beabsichtigte Bauleitplan einer positiven Planungskonzeption entbehrt und der Förderung von Zielen dient, für deren Verwirklichung die Planungsinstrumente des BauGB nicht bestimmt sind, oder wenn rechtliche Mängel schlechterdings nicht behebbar sind (BVerG, Beschl. vom 21.12.1993 - 4 NB 40.93 -, BRS 55, Nr. 95).
  • BVerwG, 05.02.1990 - 4 B 191.89

    Voraussetzungen für die Zurückstellung eines Baugesuchs

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 19.12.2002 - 1 MN 297/02
    Das Mindestmaß der Konkretisierung einer Planung ist dann noch nicht erreicht (BVerwG, Beschl. vom 5.2.1990 - 4 B 191.89 -, BRS 50 Nr. 103).
  • BVerwG, 17.02.1987 - 1 B 6.87

    Versagung einer Aufenthaltserlaubnis - Belastung der deutsch-indischen

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 19.12.2002 - 1 MN 297/02
    Da das Gewicht dieser Gründe ungefähr dem des schweren Nachteils entsprechen muss, ist die Aussetzung des Vollzuges aus diesem Anordnungsgrund zur Verhinderung vollendeter Tatsachen dann in Erwägung zu ziehen, wenn der Normenkontrollantrag mit großer Wahrscheinlichkeit Erfolg haben wird (vgl. Senatsbeschluss vom 21.3.1988 - 1 B 6/87 -, BRS 48 Nr. 30).
  • OVG Niedersachsen, 18.06.2003 - 1 KN 56/03

    Bebauungsplan; Flächengemeinde; Flächennutzungsplan; Konkretisierung;

    Die Sicherung einer solchen Planung durch eine Veränderungssperre ist unzulässig (Bestätigung der Rechtsprechung des Senats, Beschluss vom 19.12.2002 - 1 MN 297/02 -, BauR 2003, 508).

    Damit bleibt unklar, mit welchen Festsetzungen hinsichtlich der Art der Nutzung der Ausgleich der aus Sicht der Gemeinde abwägungsbeachtlichen Belange erreicht werden soll (vgl. hierzu Beschl. d. Sen. vom 19.12.2002 - 1 MN 297/02 -, BauR 2003, 508, zu der vergleichbaren Veränderungssperre der Nachbargemeinde R.).

    Das Ziel, mit Hilfe des Planvorbehaltes in § 35 Abs. 3 Satz 3 BauGB bestimmte geeignete Standorte für Windenergieanlagen positiv festzulegen und/oder ungeeignete Standorte auszuschließen, ist im Regelfall nur auf der Ebene der Flächennutzungsplanung zu erreichen (vgl. Beschl. d. Sen. vom 19.12.2002 - 1 MN 297/02 -, a.a.O.).

  • VGH Hessen, 25.07.2011 - 9 A 103/11

    Immissionsschutzrechtliche Genehmigung einer Windkraftanlage

    Eine Veränderungssperre ist unwirksam, wenn der Beschluss zur Aufstellung des Bebauungsplans nur vorgeschoben ist, um mittels der die Planung sichernden Veränderungssperre Zeit für die "Konzentrationsplanung" gemäß § 35 Abs. 3 Satz 3 BauGB im Verfahren zur Änderung des Flächennutzungsplanes zu gewinnen (so OVG Lüneburg, Beschluss vom 19. Dezember 2002 - 1 MN 297/02 -, BRS 65 Nr. 107 = NuR 2003, 244).
  • VG Augsburg, 07.05.2015 - Au 5 K 14.637

    Verpflichtungsklage; Baugenehmigung zur Errichtung eines Großbordells (...);

    Das Konkretisierungserfordernis wird durch Planungen verletzt, deren Inhalt noch in keiner Weise abzusehen ist und die damit alles noch offen lassen (BVerwG, U.v. 19.2.2004 - 4 CN 16.03 - NVwZ 2004, 858 ff.; OVG Lüneburg, B.v. 19.12.2002 - 1 MN 297/02 - NuR 2003, 244 ff.).
  • OVG Niedersachsen, 08.03.2007 - 12 MN 13/07

    Ausweisung einer Konzentrationszone für Windenergieanlagen als normkontrollfähige

    48, Nr. 24; 19.12.2002 - 1 MN 297/02 -, NVwZ-RR 2003, 547; 11.7.2003 - 1 MN 165/03 -, BRS.
  • OVG Niedersachsen, 24.11.2003 - 1 MN 256/03

    Normenkontrollantrag gegen eine Veränderungssperre und gleichzeitiger Antrag auf

    Entgegen der Ansicht des Antragstellers ist das Vorgehen der Antragsgegnerin nicht mit den Fällen vergleichbar, über die der Senat mit dem Beschluss vom 19. Dezember 2002 (1 MN 297/02 - ZfBR 2003, 274) und dem Urteil vom 18. Juni 2003 (1 KN 56/03 - ZfBR 2003, 790) entschieden hat.
  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 31.07.2007 - 3 M 15/07

    Erschwerung eines genehmigungsfähigen Vorhabens als "schwerer Nachteil" iSv § 47

    Die für den Erlass sprechenden Gründe müssen so schwer wiegen, dass bei einer Folgenabwägung der Erlass gleichsam unabweisbar erscheint (Senat, B. v. 02.11.1994 - 3 M 179/94 - juris; vgl. auch OVG Münster, B. v. 28.01.2000 - 10a B 77/00.NE - zitiert nach juris; VGH München, B. v. 28.10.1996 - 20 NE 96.3118 -, zitiert nach juris; VGH Kassel, B. v. 26.11.1999 - 4 NG 1902/99 -, NVwZ-RR 2000, 655 und B. v. 19.11.2002 - 4 NG 2283/02 -, BRS 65 Nr. 60; vgl. auch OVG Schleswig, B. v. 27.11.2000 - 1 M 66/00 -, NordÖR 2001, 161; OVG Lüneburg, B. v. 19.12.2002 - 1 MN 297/02 -, NVwZ-RR 2003, 547; Schoch in: Schoch/Schmidt-Aßmann/Pietzner, VwGO, Stand August 2003, § 47 Rn. 168; Kopp/Schenke, VwGO, 13. Aufl., § 47 Rn. 148).
  • VG Oldenburg, 11.06.2004 - 4 B 4938/03

    Rechtmäßige Ersetzung des gemeindlichen Einvernehmens wegen rechtswidriger

    Insoweit werde auf den Beschluss des Nds. Oberverwaltungsgerichts vom 19. Dezember 2002 - 1 MN 297/02 - verwiesen.
  • OVG Brandenburg, 16.12.2003 - 3 B 241/03

    Voraussetzungen für eine Veränderungssperre

    Die Beachtung der "Belange der Öffentlichkeit" sowie der "Geländestruktur (Hänge, Geländekanten, Solle), Höhe der Windräder, Schattenschlag, Auswirkungen auf die Flora und Fauna" mag zwar im Rahmen einer Abwägung erforderlich sein; dies ersetzt jedoch nicht die Darlegung, mit welchen Festsetzungen hinsichtlich der Art der Nutzung der Ausgleich dieser abwägungsbeachtlichen Belange erreicht werden soll (vgl. OVG Lüneburg, Beschluss vom 19. Dezember 2002 - 1 MN 297/02 - BauR 2003, 508).
  • VG Göttingen, 14.09.2006 - 2 A 473/05

    Bebauungsplan: Aufstellungsbeschluss; Einzelhandelskonzept; Planung:

    Eingesetzt werden darf dieses Rechtsinstitut nur, wenn die Gemeinde ein bestimmtes Planungsziel und zwar ein positives Planungsziel besitzt oder aus Anlass eines Bauantrags entwickelt und deshalb das Entstehen vollendeter Tatsachen verhindern will (grundlegend, BVerwG, Urteil vom 10.9.1976 -IV C 39.74-, BVerwGE 51, 121, 128; ferner Beschluss vom 5.2.1990 -4 B 191/89-, NVwZ 1990, 558; Beschluss vom 27.7.1990 -4 B 156/89-, NVwZ 1991, 62; Urteil vom 19.2.2004 -4 CN 16.03-, DVBl 2004, 950 952; OVG Lüneburg, Beschlüsse vom 18.6.2003 -1 KN 56/03-, NUR 2003, 771; 19.12.2002 -1 MN 297/02-, BauR 2003, 508; 21.1.2004 -1 MN 295/03-, NVwZ-RR 2004, 332, 333).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 06.10.2004 - 2 R 488/03

    Veränderungssperre bei Windenergieanlagen

    Den Mindestanforderungen ist etwa genügt, wenn die Gemeinde im Zeitpunkt des Erlasses der Veränderungssperre bereits einen bestimmten Baugebietstyp ins Auge gefasst hat; denn die Art der Nutzung gehört zu den für die Bauleitplanung wesentlichen Festsetzungselementen (BVerwG, Beschl. v. 15.08.2000 - BVerwG 4 BN 35.00 -, PBauE § 14 Abs. 1 BauGB Nr. 17; NdsOVG, Beschl. v. 19.12.2002 - 1 MN 297/02 -, [juris]).
  • VG Bremen, 05.09.2011 - 5 V 936/11

    Einstweiliger Rechtsschutz gegen die sofort vollziehbare Zurückstellung eines

  • VG Göttingen, 24.01.2008 - 2 A 320/06

    Bauvorbescheid; Bebauungsplan; Einzelhandel; Einzelhandelskonzept; Gewerbegebiet;

  • VG Stuttgart, 25.01.2006 - 12 K 3700/05

    Rechtsnatur der Zurückstellung eines Baugesuchs; Anfechtbarkeit des

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