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LG Hannover, 04.06.2019 - 1 O 166/18 |
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Volltextveröffentlichung
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- BGH, 11.07.2017 - VI ZR 90/17
Schadensersatz bei Kfz-Unfall: Erstattungsfähigkeit vorgerichtlicher …
Auszug aus LG Hannover, 04.06.2019 - 1 O 166/18
2, Der Höhe nach beruht der Freistellungsanspruch auf dem Gebührenstreitwert des zuerkannten (bzw. bereits gezahlten) Betrages von insgesamt 15.906,68 EUR (vgl. hierzu BGH, Urteil vom 11.07.2017, VI ZR 90/17, juris, Rn. 23).