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LG Bremen, 02.02.2021 - 1 O 201/18 |
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Volltextveröffentlichungen (2)
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- BGH, 15.03.2005 - VI ZB 74/04
Frist für die Ablehnung eines Sachverständigen wegen Besorgnis der Befangenheit
Auszug aus LG Bremen, 02.02.2021 - 1 O 201/18
Es muss sich dabei um Tatsachen oder Umstände handeln, die vom Standpunkt des Ablehnenden aus bei vernünftiger Betrachtung die Befürchtung wecken können, der Sachverständige stehe der Sache nicht unvoreingenommen und dadurch nicht unparteiisch gegenüber (vgl. BGH, Beschluss vom 15.03.2005 - VI ZB 74/04).Eine solche Befürchtung fehlender Unparteilichkeit kann aber dann berechtigt sein, wenn der Sachverständige sich in einer Weise äußert, die als Ausdruck einer unsachlichen Grundhaltung gegenüber einer Partei gedeutet werden kann (vgl. BGH, Beschluss vom 15.03.2005 - VI ZB 74/04 - juris).
- OLG Saarbrücken, 18.04.2007 - 5 W 90/07
Ablehung eines Sachverständigen - Anhaltspunkte für Voreingenommenheit gegenüber …
Auszug aus LG Bremen, 02.02.2021 - 1 O 201/18
Die Besorgnis der Befangenheit eines Sachverständigen kann sich auch daraus ergeben, dass er zu erkennen gibt, einzelne Beweisthemen für verfehlt zu halten (vgl. OLG Saarbrücken, Beschluss vom 18.04.2007 - 5 W 90/07). - OLG Düsseldorf, 25.11.2015 - 15 W 27/15
Besorgnis der Befangenheit des gerichtlichen Sachverständigen
Auszug aus LG Bremen, 02.02.2021 - 1 O 201/18
Das gilt insbesondere dann, wenn sich die Unzulänglichkeiten bei einer mündlichen Anhörung beseitigen lassen (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 25.11.2015 - I-15 W 27/15).
- OLG Brandenburg, 04.05.2020 - 12 W 31/19
Versagung der Entschädigung des Sachverständigen wegen grob fahrlässiger …
Auszug aus LG Bremen, 02.02.2021 - 1 O 201/18
Bei der groben Fahrlässigkeit handelt es sich um eine subjektiv schlechthin unentschuldbare Pflichtverletzung, die das gewöhnliche Maß der Fahrlässigkeit des § 276 Abs. 1 BGB erheblich übersteigt (vgl. OLG Brandenburg, Beschluss vom 04.05.2020 ‒ 12 W 31/19). - OLG München, 28.03.2011 - 1 W 240/11
Richterablehnung: Verstoß gegen das Sachlichkeits- und Neutralitätsgebot und …
Auszug aus LG Bremen, 02.02.2021 - 1 O 201/18
Dass dies von der Beklagten als Parteilichkeit verstanden wird, ist zumindest verständlich, da dieses Vorgehen erneut zu ihren Lasten erfolgt, zumal die in diesem Zusammenhang verwendete Wortwahl "der Rechtsanwalt möge hierzu noch mal besser vortragen" als abfällige und abwertende Kritik des Sachverständigen an der Prozessführung der Beklagten verstanden werden kann, die ebenfalls Zweifel an seiner Unparteilichkeit wecken kann (…vgl. hierzu auch OLG Rostock, a. a. O., sowie OLG München, Beschluss vom 28.03.2011, 1 W 240/11, zit. nach juris, Tz. 5). - OLG Rostock, 08.04.2011 - 3 W 29/11
Befangenheit eines Sachverständigen
Auszug aus LG Bremen, 02.02.2021 - 1 O 201/18
Dabei kommt es nicht darauf an, ob der Sachverständige tatsächlich befangen ist oder sich selbst für befangen hält (vgl. OLG Rostock, Beschluss vom 08.04.2011 - 3 W 29/11, zit. nach juris, Rn. 25 m.w.N.).