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   OLG Zweibrücken, 13.01.2022 - 1 OLG 2 Ss 66/21   

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OLG Zweibrücken, 13.01.2022 - 1 OLG 2 Ss 66/21 (https://dejure.org/2022,748)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 13.01.2022 - 1 OLG 2 Ss 66/21 (https://dejure.org/2022,748)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 13. Januar 2022 - 1 OLG 2 Ss 66/21 (https://dejure.org/2022,748)
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Volltextveröffentlichungen (6)

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2022, 111
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (10)

  • BGH, 20.06.2000 - 4 StR 162/00

    Urteil des Landgerichts Dortmund im Prozeß um den Feuertod eines 32jährigen

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 13.01.2022 - 1 OLG 2 Ss 66/21
    Bei äußerst gefährlichen Handlungen liegt es regelmäßig zwar nahe, dass der Täter mit der Möglichkeit eines Erfolgseintritts rechnet, und - weil er mit seinem Handeln gleichwohl fortfährt - einen solchen Erfolg billigend in Kauf nimmt (jew. zum Tötungsvorsatz: BGH, Urteile vom 20.06.2000 - 4 StR 162/00, NStZ 2000, 583 und vom 12.12.2018 - 5 StR 517/18, NStZ 2019, 208 jew. m.w.N.).
  • BGH, 09.06.2005 - 3 StR 269/04

    Freispruch im Verfahren gegen Abdelghani Mzoudi rechtskräftig

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 13.01.2022 - 1 OLG 2 Ss 66/21
    aa) Zwar ist der Schluss von den geschilderten Tatumständen auf ein bewusstes Schnipsen der Zigarette in Richtung des Zeugen D. vertretbar und daher vom Revisionsgericht hinzunehmen (zum Prüfungsmaßstab des Revisionsgerichts: BGH, Urteil vom 09.05.2005 - 3 StR 269/04, juris Rn. 45).
  • OLG Saarbrücken, 29.01.2019 - Ss 114/18

    Unerlaubter Besitz von Betäubungsmitteln: Fehlende Feststellungen zum

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 13.01.2022 - 1 OLG 2 Ss 66/21
    Der Grenzwert zur geringen Menge wäre hier allerdings nur dann erreicht, wenn der Wirkstoffgehalt mindestens 60 % betragen hätte, was fern liegt (vgl. auch Saarländisches Oberlandesgericht Saarbrücken, Beschluss vom 29.01.2019 - Ss 114/2018 (64/18), juris Rn. 12: Annahme einer Wirkstoffkonzentration von 5 % beim Fehlen entsprechender Feststellungen).
  • BGH, 12.12.2018 - 5 StR 517/18

    Abgrenzung von Tötungseventualvorsatz und Fahrlässigkeit (Wissenselement;

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 13.01.2022 - 1 OLG 2 Ss 66/21
    Bei äußerst gefährlichen Handlungen liegt es regelmäßig zwar nahe, dass der Täter mit der Möglichkeit eines Erfolgseintritts rechnet, und - weil er mit seinem Handeln gleichwohl fortfährt - einen solchen Erfolg billigend in Kauf nimmt (jew. zum Tötungsvorsatz: BGH, Urteile vom 20.06.2000 - 4 StR 162/00, NStZ 2000, 583 und vom 12.12.2018 - 5 StR 517/18, NStZ 2019, 208 jew. m.w.N.).
  • BGH, 08.04.2004 - 3 StR 465/03

    Besonders schwerer Fall des Betruges (Regelbeispiel; Indizwirkung; Serientaten;

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 13.01.2022 - 1 OLG 2 Ss 66/21
    Eine ausdrückliche Darstellung ist nur dann entbehrlich, wenn sich die Unerlässlichkeit im Einzelfall in einem entsprechenden Maße aufdrängt (BGH, Urteil vom 08.04.2004 - 3 StR 465/03, NStZ 2004, 554).
  • OLG Karlsruhe, 14.04.2003 - 3 Ss 54/03

    Beachtung des Übermaßverbots bei Bestrafung eines vorbestraften und

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 13.01.2022 - 1 OLG 2 Ss 66/21
    Die Vorschrift soll zwar in erster Linie Ersttätern zu gute kommen, schließt aber eine Anwendung auch auf Gelegenheitskonsumenten oder - in Ausnahmefällen - auch auf Dauerkonsumenten nicht aus (BGH, Urteil vom 15.09.1983 - 4 StR 454/83, juris Rn. 11; OLG Hamm, Beschluss vom 17.03.2009 - 3 Ss 15/09, BeckRS 2009, 12921; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 14.04.2003 - 3 Ss 54/03, NJW 2003, 1825).
  • OLG Hamm, 17.03.2009 - 3 Ss 15/09

    BtM; Betäubungsmittel, Wirkstoffmenge; Feststellungen

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 13.01.2022 - 1 OLG 2 Ss 66/21
    Die Vorschrift soll zwar in erster Linie Ersttätern zu gute kommen, schließt aber eine Anwendung auch auf Gelegenheitskonsumenten oder - in Ausnahmefällen - auch auf Dauerkonsumenten nicht aus (BGH, Urteil vom 15.09.1983 - 4 StR 454/83, juris Rn. 11; OLG Hamm, Beschluss vom 17.03.2009 - 3 Ss 15/09, BeckRS 2009, 12921; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 14.04.2003 - 3 Ss 54/03, NJW 2003, 1825).
  • OLG Karlsruhe, 23.02.1996 - 1 Ss 243/95
    Auszug aus OLG Zweibrücken, 13.01.2022 - 1 OLG 2 Ss 66/21
    c) Selbst wenn das Amtsgericht im Rahmen seiner Ermessensausübung ein Absehen von Strafe für nicht geboten gehalten hätte, wäre es gehalten gewesen, diesen Umstand in die Prüfung des § 47 StGB bzw. bei der Bemessung der konkreten (Einzel-)Strafe einzustellen (OLG Karlsruhe, Beschluss vom 23.02.1996 - 1 Ss 243/95, NStZ-RR 1997, 248).
  • BGH, 15.09.1983 - 4 StR 454/83
    Auszug aus OLG Zweibrücken, 13.01.2022 - 1 OLG 2 Ss 66/21
    Die Vorschrift soll zwar in erster Linie Ersttätern zu gute kommen, schließt aber eine Anwendung auch auf Gelegenheitskonsumenten oder - in Ausnahmefällen - auch auf Dauerkonsumenten nicht aus (BGH, Urteil vom 15.09.1983 - 4 StR 454/83, juris Rn. 11; OLG Hamm, Beschluss vom 17.03.2009 - 3 Ss 15/09, BeckRS 2009, 12921; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 14.04.2003 - 3 Ss 54/03, NJW 2003, 1825).
  • OLG Dresden, 19.10.2012 - 2 Ss 643/12

    Unerlässlichkeit einer kurzen Freiheitsstrafe

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 13.01.2022 - 1 OLG 2 Ss 66/21
    Zwar setzt die Einwirkung auf den Täter nicht voraus, dass es zum Vollzug der kurzen Freiheitsstrafe kommt (Maier in MünchKomm-StGB, 4. Aufl. 2020, § 47 Rn. 34 m.w.N.; vgl. aber OLG Dresden, Urteil vom 19.10.2012 - 2 Ss 643/12, NStZ-RR 2013, 41, 42 zu den erhöhten Darlegungsanforderungen für die Aussetzungsentscheidung).
  • OLG Zweibrücken, 13.02.2023 - 1 ORs 2 Ss 1/23

    Betäubungsmittelrecht: Absehen von der Verfolgung

    Da § 31a BtMG mithin nur einen Ausschnitt aus dem Anwendungsbereich des § 29 Abs. 5 BtMG regelt, der sich nicht nur auf Ersttäter beschränkt, sondern auch bei Gelegenheitskonsumenten und - in Ausnahmefällen - bei Dauerkonsumenten in Betracht kommen kann (Senat, Beschluss vom 13.01.2022 - 1 OLG 2 Ss 66/21, juris Rn. 15; BayObLG, Beschluss vom 02.03.2022 - 205 StRR 53/21, juris Rn. 5), können nicht einerseits die Voraussetzungen des § 31a BtMG vorliegen, andererseits die des § 29 Abs. 5 BtMG hingegen nicht.
  • OLG Celle, 07.08.2023 - 3 ORs 42/23

    Strafzumessung, kurze Freiheitsstrafe, Begründungsanforderungen

    Bejaht der Tatrichter - wie vorliegend - eine positive Sozialprognose iSv § 56 Abs. 1 StGB , bedarf es grundsätzlich einer eingehenden Darlegung und Würdigung der Gründe, welche die Verhängung einer kurzen Freiheitsstrafe zur Einwirkung auf den Täter iSv § 47 Abs. 1 StGB (dennoch) unerlässlich machen (vgl. OLG Zweibrücken BeckRS 2022, 399), dies gilt umso mehr, wenn es sich um einen bislang nicht vorbelasteten Täter handelt (MüKoStGB/Maier StGB § 47 Rn. 59).
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