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   OVG Saarland, 01.03.2000 - 1 Q 9/00   

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https://dejure.org/2000,31637
OVG Saarland, 01.03.2000 - 1 Q 9/00 (https://dejure.org/2000,31637)
OVG Saarland, Entscheidung vom 01.03.2000 - 1 Q 9/00 (https://dejure.org/2000,31637)
OVG Saarland, Entscheidung vom 01. März 2000 - 1 Q 9/00 (https://dejure.org/2000,31637)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Verwirkung von Säumniszuschlägen zu Kommunalabgaben bei Fehlen einer materiellrechtlichen Abgabepflicht mangels erforderlicher satzungsmäßiger Regelung; Mangelnder weiterer Klärungsbedarf im Rahmen einer Berufungszulassung; Fehlende Akzessorietät zwischen Hauptforderung ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerfG, 30.01.1986 - 2 BvR 1336/85
    Auszug aus OVG Saarland, 01.03.2000 - 1 Q 9/00
    Scheitert er damit wie hier der Kläger, sind Säumniszuschläge verwirkt, wenn nicht bei Fälligkeit gezahlt wurde, und daran ändert eine spätere Aufhebung der Abgabenfestsetzung nichts zu alldem BVerfG, Beschluß vom 30.01.1986 - 2 BvR 1336/85 -, zitiert nach BVerwG, Beschluß vom 02.05.1995, Buchholz 401.0 § 240 AO Nr. 1; BVerwG, Urteil vom 08.07.1998, KStZ 1999, 95; BFH, Urteil vom 29.08.1991, BStBl. II 1991, 906; Rüsken in Klein-Orlopp, AO, 6. Aufl., § 240 Anm. 1, 7 und 17 c; Schwarz in Schwarz, AO - Stand: Dezember 1999 -, § 240 Rdnr. 41; Tipke-Kruse, AO-FGO - Stand: Oktober 1999 -, § 240 Rdnrn. 40 f., und Herden-Gmach, NJW 1987, 1590; speziell zum Kommunalabgabenrecht BVerwG, Beschluß vom 02.05.1995, a.a.O.; BayVGH, Entscheidungen vom 27.04.1989, a.a.O., vom 25.08.1989, BayVBl. 1990, 757, sowie vom 11.02.1994, BayVBl. 1994, 501; HessVGH, Urteil vom 18.05.1988, NVwZ-RR 1989, 324; Driehaus, Erschließungs- und Ausbaubeiträge, 5. Aufl., § 24 Rdnrn. 55-57; Lauenroth in Driehaus, Kommunalabgabenrecht - Stand: September 1999 -, § 12 Rdnrn. 65-69, und Thiem, Allgemeines kommunales Abgabenrecht, S. 237-241.
  • BFH, 08.12.1975 - GrS 1/75

    Bemessung von Säumniszuschlägen - Rechtsbehelfsverfahren - Herabsetzung der

    Auszug aus OVG Saarland, 01.03.2000 - 1 Q 9/00
    Mit dieser Bestimmung reagierte der Gesetzgeber auf den nach jahrelangem Meinungsstreit ergangenen Beschluß des Großen Senats des Bundesfinanzhofs vom 08.12.1975 BStBl. II 1976, 262, wonach dann, wenn eine Abgabe nachträglich herabgesetzt wird, die bereits verwirkten Säumniszuschläge in dem entsprechenden Umfang reduziert werden müssen, und wollte durch § 240 Abs. 1 Satz 4 AO endgültig klarstellen, daß im Falle der Aufhebung oder Neufestsetzung einer Abgabe die bis dahin verwirkten Säumniszuschläge bestehen bleiben zur Entstehungsgeschichte des § 240 Abs. 1 Satz 4 AO ausführlich BayVGH, Urteil vom 27.04.1989, KStZ 1990, 38.
  • BFH, 29.08.1991 - V R 78/86

    Erhebung der vollen Säumniszuschläge kann - nach vorher abgelehnter Aussetzung

    Auszug aus OVG Saarland, 01.03.2000 - 1 Q 9/00
    Scheitert er damit wie hier der Kläger, sind Säumniszuschläge verwirkt, wenn nicht bei Fälligkeit gezahlt wurde, und daran ändert eine spätere Aufhebung der Abgabenfestsetzung nichts zu alldem BVerfG, Beschluß vom 30.01.1986 - 2 BvR 1336/85 -, zitiert nach BVerwG, Beschluß vom 02.05.1995, Buchholz 401.0 § 240 AO Nr. 1; BVerwG, Urteil vom 08.07.1998, KStZ 1999, 95; BFH, Urteil vom 29.08.1991, BStBl. II 1991, 906; Rüsken in Klein-Orlopp, AO, 6. Aufl., § 240 Anm. 1, 7 und 17 c; Schwarz in Schwarz, AO - Stand: Dezember 1999 -, § 240 Rdnr. 41; Tipke-Kruse, AO-FGO - Stand: Oktober 1999 -, § 240 Rdnrn. 40 f., und Herden-Gmach, NJW 1987, 1590; speziell zum Kommunalabgabenrecht BVerwG, Beschluß vom 02.05.1995, a.a.O.; BayVGH, Entscheidungen vom 27.04.1989, a.a.O., vom 25.08.1989, BayVBl. 1990, 757, sowie vom 11.02.1994, BayVBl. 1994, 501; HessVGH, Urteil vom 18.05.1988, NVwZ-RR 1989, 324; Driehaus, Erschließungs- und Ausbaubeiträge, 5. Aufl., § 24 Rdnrn. 55-57; Lauenroth in Driehaus, Kommunalabgabenrecht - Stand: September 1999 -, § 12 Rdnrn. 65-69, und Thiem, Allgemeines kommunales Abgabenrecht, S. 237-241.
  • VGH Hessen, 18.05.1988 - 5 UE 2212/84
    Auszug aus OVG Saarland, 01.03.2000 - 1 Q 9/00
    Scheitert er damit wie hier der Kläger, sind Säumniszuschläge verwirkt, wenn nicht bei Fälligkeit gezahlt wurde, und daran ändert eine spätere Aufhebung der Abgabenfestsetzung nichts zu alldem BVerfG, Beschluß vom 30.01.1986 - 2 BvR 1336/85 -, zitiert nach BVerwG, Beschluß vom 02.05.1995, Buchholz 401.0 § 240 AO Nr. 1; BVerwG, Urteil vom 08.07.1998, KStZ 1999, 95; BFH, Urteil vom 29.08.1991, BStBl. II 1991, 906; Rüsken in Klein-Orlopp, AO, 6. Aufl., § 240 Anm. 1, 7 und 17 c; Schwarz in Schwarz, AO - Stand: Dezember 1999 -, § 240 Rdnr. 41; Tipke-Kruse, AO-FGO - Stand: Oktober 1999 -, § 240 Rdnrn. 40 f., und Herden-Gmach, NJW 1987, 1590; speziell zum Kommunalabgabenrecht BVerwG, Beschluß vom 02.05.1995, a.a.O.; BayVGH, Entscheidungen vom 27.04.1989, a.a.O., vom 25.08.1989, BayVBl. 1990, 757, sowie vom 11.02.1994, BayVBl. 1994, 501; HessVGH, Urteil vom 18.05.1988, NVwZ-RR 1989, 324; Driehaus, Erschließungs- und Ausbaubeiträge, 5. Aufl., § 24 Rdnrn. 55-57; Lauenroth in Driehaus, Kommunalabgabenrecht - Stand: September 1999 -, § 12 Rdnrn. 65-69, und Thiem, Allgemeines kommunales Abgabenrecht, S. 237-241.
  • OVG Sachsen-Anhalt, 19.09.2013 - 4 L 150/13

    Zur Entstehung von Säumniszuschlägen bei einem rechtswidrigen Abgabenbescheid

    Es kommt nicht darauf an, ob und in welcher Höhe die geltend gemachte Abgabenforderung materiell-rechtlich besteht und insoweit "fällig" sein kann (VGH Bayern, Beschl. v. 12. Oktober 2006 - 23 ZB 06.1763 - OVG Saarland, Beschl. v. 1. März 2000 - 1 Q 9/00 - VG Leipzig, Urt. v. 9. Dezember 2002 - 6 K 1630/00 -, jeweils zit. nach JURIS; Driehaus, Kommunalabgabenrecht, § 12 Rdnr. 76; Thiem/Böttcher, KAG SH, § 11 Rdnr. 281i; vgl. auch VGH Bayern, Beschl. v. 27. September 2012, a.a.O.; VGH Hessen, Urt. v. 18. Mai 1988 - 5 UE 2212/84 - jeweils zu Erschließungsbeiträgen; vgl. weiter BVerwG, Urt. v. 8. Juli 1998 - 8 C 31/96 -, zit. nach JURIS zu Gewerbesteuern).
  • VG Schwerin, 28.02.2023 - 4 A 1679/18

    Verwirkung von Säumniszuschlägen; Folgen der Unwirksamkeitserklärung einer

    Demgegenüber kann auch für den Fall des Fehlens einer wirksamen Satzung im Sinne des § 9 Abs. 3 Satz 1 KAG M-V nicht angenommen werden, dass der Fälligkeitstag im Sinne von § 240 Abs. 1 Satz 1 Halbsatz 1 AO mit Blick auf Absatz 1 Satz 4 der Vorschrift grundsätzlich allein "formell" nach dem im Abgabenbescheid angegebenen Fälligkeits- oder Zahlungstermin zu bestimmen ist, selbst wenn der Bescheid gemäß § 80 Abs. 2 Nr. 1 VwGO erst mit dieser Maßgabe (vorläufig) vollziehbar wird (vgl. allerdings auch Sauthoff in: Driehaus, Kommunalabgabenrecht, Stand 03/2021, § 12 Rn. 76; OVG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 19. September 2013 - 4 L 150/13 -, juris Rn. 17 unter Bezugnahme u.a. auf Bayerischer VGH, Beschluss vom 12. Oktober 2006 - 23 ZB 06.1763 -, juris Rn. 4 ff., wonach Säumniszuschläge auf einen Herstellungsbeitrag auch dann verwirkt sind, wenn er aufgrund der Nichtigkeit einer Satzung ohne Rechtsgrundlage festgesetzt und der Bescheid deshalb später aufgehoben wurde, und Beschluss vom 27. September 2012 - 6 ZB 10.1083 -, juris Rn. 8 f. zu § 135 Abs. 1 BauGB; OVG des Saarlandes, Beschluss vom 1. März 2000 - 1 Q 9/00 -, juris Rn. 10; VG Leipzig, Urteil vom 9. Dezember 2002 - 6 K 1630/00 -, juris Rn. 25; Hessischer VGH, Urteil vom 18. Mai 1988 - 5 UE 2212/84 -, juris, wonach der Begriff "Fälligkeitstag" in § 240 Abs. 1 Satz 1 AO "formell" zu bestimmen ist und es damit für die Verwirkung von Säumniszuschlägen nicht darauf ankommt, in welcher - endgültigen - Höhe die Abgabenforderung materiell-rechtlich besteht und insoweit "fällig" wird; BVerwG, Urteil vom 8. Juli 1998 - 8 C 31/96 -, juris Rn. 23 f. zu Säumniszuschlägen bzgl. Vorauszahlungen auf Gewerbesteuern ausgehend von den Fälligkeitstagen nach Maßgabe von § 220 Abs. 1 AO in Verbindung mit § 19 Abs. 1 Satz 1 des Gewerbesteuergesetzes; vgl. ferner OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 24. Januar 2019 - OVG 9 N 126.16 -, juris Rn. 5 sowie Beschluss vom 13. Juli 2017 - OVG 9 N 178.13 -, juris Rn. 8 und Beschluss vom 10. Februar 2017 - OVG 9 N 200.13 -, juris Rn. 9; VG Magdeburg, Urteil vom 11. April 2013 - 9 A 158/11 -, juris Rn. 80 zu Säumniszuschlägen auf Anschlussbeiträge, wonach der in § 240 Abs. 1 Satz 1 AO verwendete Begriff des "Fälligkeitstages" in dem Sinne auszulegen ist, dass dafür allein der wirksame Erlass eines Beitragsbescheides genügt; BFH, Urteil vom 20. Mai 2010 - V R 42/08 -, juris Rn. 21 und Urteil vom 29. August 1991 - V R 78/86 -, BFHE 165, 178, juris Rn. 18, wonach § 240 Abs. 1 Satz 4 AO uneingeschränkt auch für die Beseitigung rechtswidriger Steuerfestsetzungen gilt, da die Vollstreckbarkeit eines Steuerbescheides nicht von seiner Bestandskraft abhänge und sich für eine gegenteilige Ansicht weder im Gesetz noch in den Gesetzesmaterialien ein Anhaltspunkt finde; BVerwG, Beschluss vom 1. März 2010 - 3 B 69/09 -, juris Rn. 4 zu Säumniszuschlägen bezogen auf einen Ausgleichsleistungen betreffenden Rückforderungsanspruch, der gemäß § 350b Abs. 1 Satz 1 des Lastenausgleichsgesetzes einen Monat nach Zustellung des Leistungsbescheides fällig wird).

    Ebenso wenig kann für das hiesige Anschlussbeitragsrecht davon ausgegangen werden, es sei unerheblich, ob und in welcher Höhe die geltend gemachte Abgabenforderung materiell-rechtlich bestehe und insoweit "fällig" sein könne (vgl. allerdings auch VG Cottbus, Urteil vom 17. Juli 2019 - 6 K 19/16 -, juris Rn. 40, unter Bezugnahme auf die Urteile vom 9. September 2016 - 1 K 1346/14 -, juris Rn. 22, und vom 13. September 2013 - 1 K 1240/12 -, juris Rn. 31), und zwar selbst in Fällen, in denen die Abgabenfestsetzung wegen Ungültigkeit der ihr zugrunde gelegten Rechtsnorm später aufgehoben worden ist (vgl. allerdings auch Sauthoff in: Driehaus, Kommunalabgabenrecht, Stand 03/2021, § 12 Rn. 91 und 105a f., auch für den Fall, dass dem Abgabenbescheid die erforderliche satzungsrechtliche Grundlage fehlt; OVG des Saarlandes, Beschluss vom 1. März 2000 - 1 Q 9/00 -, juris Rn. 5 ff., wonach der Säumniszuschlag nicht an die nicht fristgerechte Erfüllung einer materiell gerechtfertigten Abgabenforderung anknüpft, sondern an das Nichtbegleichen einer fälligen Forderung im "formellen" Sinne, also gerade unabhängig von der Rechtmäßigkeit der zugrundeliegenden Festsetzung).

  • VG Cottbus, 03.09.2014 - 1 K 977/12

    Abgabenrechtliche Nebenforderungen

    In ihm (nicht zuletzt deutlich im Umstand, dass er mit 1 v.H. pro Monat der Säumnis vom Gesetzgeber höher bewertet ist als die im Fall einer Aussetzung der Vollziehung oder Stundung zu entrichtenden Zinsen von 0, 5 v.H. pro Monat nach §§ 234, 237 und 238 AO i.V.m. § 12 Abs. 1 Nr. 5 lit. b) KAG) drückt sich die rechtliche Missbilligung aus, dass der Herangezogene dadurch rechtswidrig gehandelt hat, dass er das (Vor-)Leistungsgebot des Abgabenbescheides nicht beachtet hat und der wirksamen Zahlungsaufforderung bei Fälligkeit nicht nachgekommen ist (vgl. OVG des Saarlandes, Beschluss vom 1. März 2000 - 1 Q 9/00 -, juris Rn. 11; Niedersächsisches OVG, Urteil vom 14. März 1989 - 9 A 57/88 -, NVwZ 1990, 270, juris Rn. 23).

    Auf der Grundlage der kraft Gesetzes gegebenen sofortigen Vollziehbarkeit der Abgabenfestsetzungen und damit verbundenen Leistungsgebote mit der daraus folgenden Konsequenz, dass die erhobene Abgabe unabhängig von ihrer materiellen Rechtmäßigkeit und vom endgültigen Bestand der Festsetzung zunächst zu entrichten ist, und der Funktion des Säumniszuschlage als besonderes Druckmittel rechtfertigt sich auch die Regelung des § 240 Abs. 1 Satz 4 AO (vgl. OVG des Saarlandes, Beschluss vom 1. März 2000 - 1 Q 9/00 -, juris Rn. 10; Bayerischer VGH, Beschluss vom 30. Juli 2001 - 23 ZB 01.1519 -, BayVBl 2001, 692, juris Rn. 7).

  • VG Cottbus, 13.09.2013 - 1 K 1240/12

    Abgabenrechtliche Nebenforderungen

    In ihm (nicht zuletzt deutlich im Umstand, dass er mit 1 v.H. pro Monat der Säumnis vom Gesetzgeber höher bewertet ist als die im Fall einer Aussetzung der Vollziehung oder Stundung zu entrichtenden Zinsen von 0, 5 v.H. pro Monat nach §§ 234, 237 und 238 AO i.V.m. § 12 Abs. 1 Nr. 5 lit. b) KAG) drückt sich die rechtliche Missbilligung aus, dass der Herangezogene dadurch rechtswidrig gehandelt hat, dass er das Leistungsgebot des Abgabenbescheides nicht beachtet hat und der wirksamen Zahlungsaufforderung bei Fälligkeit nicht nachgekommen ist (vgl. OVG des Saarlandes, Beschluss vom 1. März 2000 - 1 Q 9/00 -, juris Rn. 11; Niedersächsisches OVG, Urteil vom 14. März 1989 - 9 A 57/88 -, NVwZ 1990, 270, juris Rn. 23).

    Auf der Grundlage der kraft Gesetzes gegebenen sofortigen Vollziehbarkeit der Abgabenfestsetzungen und damit verbundenen Leistungsgebote mit der daraus folgenden Konsequenz, dass die erhobene Abgabe unabhängig von ihrer materiellen Rechtmäßigkeit und vom endgültigen Bestand der Festsetzung zunächst zu entrichten ist, und der Funktion des Säumniszuschlages als besonderes Druckmittel rechtfertigt sich auch die Regelung des § 240 Abs. 1 Satz 4 AO (vgl. OVG des Saarlandes, Beschluss vom 1. März 2000 - 1 Q 9/00 -, juris Rn. 10; Bayerischer VGH, Beschluss vom 30. Juli 2001 - 23 ZB 01.1519 -, BayVBl 2001, 692, juris Rn. 7).

  • VG Cottbus, 03.09.2014 - 1 K 979/12

    Abgabenrechtliche Nebenforderungen

    In ihm (nicht zuletzt deutlich im Umstand, dass er mit 1 v.H. pro Monat der Säumnis vom Gesetzgeber höher bewertet ist als die im Fall einer Aussetzung der Vollziehung oder Stundung zu entrichtenden Zinsen von 0, 5 v.H. pro Monat nach §§ 234, 237 und 238 AO i.V.m. § 12 Abs. 1 Nr. 5 lit. b) KAG) drückt sich die rechtliche Missbilligung aus, dass der Herangezogene dadurch rechtswidrig gehandelt hat, dass er das (Vor-)Leistungsgebot des Abgabenbescheides nicht beachtet hat und der wirksamen Zahlungsaufforderung bei Fälligkeit nicht nachgekommen ist (vgl. OVG des Saarlandes, Beschluss vom 1. März 2000 - 1 Q 9/00 -, juris Rn. 11; Niedersächsisches OVG, Urteil vom 14. März 1989 - 9 A 57/88 -, NVwZ 1990, 270, juris Rn. 23).

    Auf der Grundlage der kraft Gesetzes gegebenen sofortigen Vollziehbarkeit der Abgabenfestsetzungen und damit verbundenen Leistungsgebote mit der daraus folgenden Konsequenz, dass die erhobene Abgabe unabhängig von ihrer materiellen Rechtmäßigkeit und vom endgültigen Bestand der Festsetzung zunächst zu entrichten ist, und der Funktion des Säumniszuschlage als besonderes Druckmittel rechtfertigt sich auch die Regelung des § 240 Abs. 1 Satz 4 AO (vgl. OVG des Saarlandes, Beschluss vom 1. März 2000 - 1 Q 9/00 -, juris Rn. 10; Bayerischer VGH, Beschluss vom 30. Juli 2001 - 23 ZB 01.1519 -, BayVBl 2001, 692, juris Rn. 7).

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