Weitere Entscheidung unten: LG Erfurt, 09.12.2010

Rechtsprechung
   LG Dessau-Roßlau, 25.02.2011 - 1 S 218/10   

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https://dejure.org/2011,40230
LG Dessau-Roßlau, 25.02.2011 - 1 S 218/10 (https://dejure.org/2011,40230)
LG Dessau-Roßlau, Entscheidung vom 25.02.2011 - 1 S 218/10 (https://dejure.org/2011,40230)
LG Dessau-Roßlau, Entscheidung vom 25. Februar 2011 - 1 S 218/10 (https://dejure.org/2011,40230)
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 14.11.2007 - VIII ZR 340/06

    Tierhaltung in Mietwohnung

    Auszug aus LG Dessau-Roßlau, 25.02.2011 - 1 S 218/10
    Die Kammer hat die gem. § 511 Abs. 4 ZPO zu treffende Entscheidung über die Zulassung der Berufung im Berufungsverfahren nachzuholen, denn das Amtsgericht sah offensichtlich keinen Anlass dazu, eine solche Entscheidung zu treffen, da es den Beschwerdewert für erreicht gehalten hat (BGH, Urt. v. 14.11.2007, VIII ZR 340/06, hier zitiert nach juris, veröffentlicht u.a.: NJW 2008, 218).
  • BGH, 27.09.2007 - V ZB 83/07

    Anforderungen an die Verteilung der Kabelanschlusskosten

    Auszug aus LG Dessau-Roßlau, 25.02.2011 - 1 S 218/10
    Für § 45 Abs. 2 S. 2 WEG a.F. war dies der Fall, weil die Anfechtung keiner Begründung bedurfte und mithin bei einer nicht förmlich im Antrag beschränkten Beschwerde eine umfängliche Prüfung des angefochtenen Beschlusses im FGG-Verfahren erforderlich war (vgl. etwa BGH, Beschl. v. 27.09.2007, V ZB 83/07, hier zitiert nach juris, veröffentlicht u.a.: NJW 2007, 3492).
  • BGH, 09.07.2015 - V ZB 198/14

    Berufungsbeschwer in Wohnungseigentumssachen: Angriff gegen eine Einzelposition

    Etwas anderes gilt nur, wenn der Berufungskläger seine Beanstandung von vornherein inhaltlich beschränkt, etwa nur auf den angesetzten Kostenverteilungsmaßstab (so im Fall LG Dessau-Roßlau, Urteil vom 25. Februar 2011 - 1 S 218/10, juris Rn. 12).
  • KG, 31.07.2019 - 24 W 38/19

    Festsetzung des Streitwerts bei Anfechtung einer Abrechnung durch einen

    So liegt es etwa, wenn die Partei rügt, die Kosten seien nach einem falschen Umlageschlüssel umgelegt worden (LG Frankfurt (Oder), Beschluss vom 23. Oktober 2017 - 16 T 76/17, Rn. 10 - juris; siehe zur Bemessung der Beschwer insoweit BGH, Beschluss vom 9. Juli 2015 - V ZB 198/14, Rn. 11, und LG Dessau-Roßlau, Beschluss vom 25. Februar 2011 - 1 S 218/10, Rn. 11 - juris), oder wenn die Klagepartei geltend macht, der Instandhaltungsrückstellung fehlten Beträge, sei es, weil sie nicht eingezogen, sei es, weil sie falsch zugeordnet worden sind.
  • LG Dortmund, 20.10.2017 - 1 S 132/16

    Beseitigungsanspruch der Wohnungseigentümergemeinschaft hinsichtlich Platzierung

    Das ergibt sich zum einen daraus, dass das Urteil nicht gemäß § 313a Abs. 1 S. 1 ZPO abgekürzt, sondern mit vollem Tatbestand abgefasst worden ist, zum anderen mittelbar auch daraus, dass das Amtsgericht den Streitwert für das erstinstanzliche Verfahren bezüglich des Klageantrages zu 1. auf 650 EUR festgesetzt hat, wobei dem letztgenannten Umstand aus den zu II. genannten Gründen nur eingeschränkte Bedeutung zukommt (vgl. LG Dessau-Roßlau, Beschl. v. 25.02.2011, Az.: 1 S 218/10).
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Rechtsprechung
   LG Erfurt, 09.12.2010 - 1 S 218/10   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,76207
LG Erfurt, 09.12.2010 - 1 S 218/10 (https://dejure.org/2010,76207)
LG Erfurt, Entscheidung vom 09.12.2010 - 1 S 218/10 (https://dejure.org/2010,76207)
LG Erfurt, Entscheidung vom 09. Dezember 2010 - 1 S 218/10 (https://dejure.org/2010,76207)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 02.02.2010 - VI ZR 7/09

    Schadensersatz bei Kfz-Unfall: Schätzung der Mietwagenkosten

    Auszug aus LG Erfurt, 09.12.2010 - 1 S 218/10
    Der Geschädigte ist dabei ebenso wie in anderen Fällen, in denen er die Schadensbeseitigung selbst in die Hand nimmt, nach dem Wirtschaftlichkeitsgebot gehalten, im Rahmen des ihm Zumutbaren von mehreren möglichen den wirtschaftlicheren Weg der Schadensbehebung zu wählen (vgl, BGH, Urteil vom 09.03.2010 - VI ZR 6/09, NJW 2010, 2569; Urteil vom 02.02.2010 - VI ZR 7/09, DAR 2010, 464 ff.; Urteil vom 02.02.2010 - VI ZR 139/08, NJW 2010, 1445 ff; Urteil vom 19.01.2010 - VI ZR 112/09, DAR 2010, 323 ff.).

    Internetpreise beruhen auf einem Sondermarkt, der nicht ohne weiteres mit dem "allgemeinen" regionalen Mietwagenmarkt vergleichbar sein muss (vgl. BGH, Urteil vom 02.02.2010, VI ZR 7/09, Rdn. 21).

    Die Bemühungen, die dem Geschädigten zuzumuten sind, hängen von der Höhe des Mietpreisangebotes ab (vgl. BGH, Urteil vom 02.02.2010 -VI ZR 7/09, Rdn. 14).

  • BGH, 02.02.2010 - VI ZR 139/08

    Erstattung von Mietwagenkosten nach Kfz-Unfall: Darlegungs- und Beweislast für

    Auszug aus LG Erfurt, 09.12.2010 - 1 S 218/10
    Der Geschädigte ist dabei ebenso wie in anderen Fällen, in denen er die Schadensbeseitigung selbst in die Hand nimmt, nach dem Wirtschaftlichkeitsgebot gehalten, im Rahmen des ihm Zumutbaren von mehreren möglichen den wirtschaftlicheren Weg der Schadensbehebung zu wählen (vgl, BGH, Urteil vom 09.03.2010 - VI ZR 6/09, NJW 2010, 2569; Urteil vom 02.02.2010 - VI ZR 7/09, DAR 2010, 464 ff.; Urteil vom 02.02.2010 - VI ZR 139/08, NJW 2010, 1445 ff; Urteil vom 19.01.2010 - VI ZR 112/09, DAR 2010, 323 ff.).

    Steht die Erforderlichkeit des in Rechnung gestellten Tarifes betriebswirtschaftlich fest bzw. geht es um die Frage, ob die Erforderlichkeit des in Rechnung gestellten Unfallersatztarifes offen bleiben kann, da der Geschädigte seiner Schadensminderungspflicht nicht nachgekommen ist und will der Schädiger einen geringeren Betrag leisten, ist der Schädiger darlegungs- und beweislastpflichtig (vgl. BGH, Urteil vom 19.01.2010 - VI ZR 112/09, Urteil vom 02.02.2010 -VI ZR 139/08, aaO.).

  • BGH, 18.05.2010 - VI ZR 293/08

    Schadensersatz bei Kfz-Unfall: Ermittlung der erforderlichen Mietwagenkosten;

    Auszug aus LG Erfurt, 09.12.2010 - 1 S 218/10
    Grundsätzlich ist es nicht zu beanstanden, dass im Rahmen des tatrichterlichen Ermessens nach § 287 ZPO der zur Frage der Erforderlichkeit der Mietwagenkosten heranzuziehende Normaltarif anhand von Listen oder Tabellen ermittelt wird (vgl. BGH, Urteil vom 18.05.2010 - VI ZR 293/08, DAR 2010, 467 ff.).

    Die Eignung von Tabellen und Listen als Schätzungsgrundlage bedarf nur dann der Klärung, wenn mit konkreten Tatsachen aufgezeigt wird, dass geltend gemachte Mängel der Schätzungsgrundlage sich auf den entscheidenden Fall in erheblichem Umfang auswirken (vgl, BGH, Urteil vom 18.05.2010, aaO.).

  • BGH, 19.01.2010 - VI ZR 112/09

    Mietwagennahme nach Kfz-Unfall: Schätzung eines Aufschlags zum Normaltarif bei

    Auszug aus LG Erfurt, 09.12.2010 - 1 S 218/10
    Der Geschädigte ist dabei ebenso wie in anderen Fällen, in denen er die Schadensbeseitigung selbst in die Hand nimmt, nach dem Wirtschaftlichkeitsgebot gehalten, im Rahmen des ihm Zumutbaren von mehreren möglichen den wirtschaftlicheren Weg der Schadensbehebung zu wählen (vgl, BGH, Urteil vom 09.03.2010 - VI ZR 6/09, NJW 2010, 2569; Urteil vom 02.02.2010 - VI ZR 7/09, DAR 2010, 464 ff.; Urteil vom 02.02.2010 - VI ZR 139/08, NJW 2010, 1445 ff; Urteil vom 19.01.2010 - VI ZR 112/09, DAR 2010, 323 ff.).

    Steht die Erforderlichkeit des in Rechnung gestellten Tarifes betriebswirtschaftlich fest bzw. geht es um die Frage, ob die Erforderlichkeit des in Rechnung gestellten Unfallersatztarifes offen bleiben kann, da der Geschädigte seiner Schadensminderungspflicht nicht nachgekommen ist und will der Schädiger einen geringeren Betrag leisten, ist der Schädiger darlegungs- und beweislastpflichtig (vgl. BGH, Urteil vom 19.01.2010 - VI ZR 112/09, Urteil vom 02.02.2010 -VI ZR 139/08, aaO.).

  • BGH, 09.03.2010 - VI ZR 6/09

    Mietwagenkostenersatz nach Verkehrsunfall: Ausschluss einer Erkundigungspflicht

    Auszug aus LG Erfurt, 09.12.2010 - 1 S 218/10
    Der Geschädigte ist dabei ebenso wie in anderen Fällen, in denen er die Schadensbeseitigung selbst in die Hand nimmt, nach dem Wirtschaftlichkeitsgebot gehalten, im Rahmen des ihm Zumutbaren von mehreren möglichen den wirtschaftlicheren Weg der Schadensbehebung zu wählen (vgl, BGH, Urteil vom 09.03.2010 - VI ZR 6/09, NJW 2010, 2569; Urteil vom 02.02.2010 - VI ZR 7/09, DAR 2010, 464 ff.; Urteil vom 02.02.2010 - VI ZR 139/08, NJW 2010, 1445 ff; Urteil vom 19.01.2010 - VI ZR 112/09, DAR 2010, 323 ff.).
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