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   LG München I, 06.07.2015 - 1 S 22070/14 WEG   

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https://dejure.org/2015,29113
LG München I, 06.07.2015 - 1 S 22070/14 WEG (https://dejure.org/2015,29113)
LG München I, Entscheidung vom 06.07.2015 - 1 S 22070/14 WEG (https://dejure.org/2015,29113)
LG München I, Entscheidung vom 06. Juli 2015 - 1 S 22070/14 WEG (https://dejure.org/2015,29113)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • iurado.de (Kurzinformation und Volltext)

    Zustimmung zu einer baulichen Veränderung außerhalb einer Eigentümerversammlung unwirksam; §§ 14 Nr. 1, 22 Abs. 1 WEG; 242 BGB

  • zfir-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    WEG § 22 Abs. 1 Nr. 1, § 14 Nr. 1; BGB § 1004 Abs. 1, § 242
    Beschluss der Eigentümerversammlung als notwendige Zustimmung zu baulichen Veränderungen auf einer Sondernutzungsfläche

  • rewis.io

    Keine "formlose" Zustimmung zur baulichen Veränderung - Mobile Terrasse

  • ra.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Kann die isolierte Zustimmung bauliche Veränderungen legitimieren?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (5)

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Keine formlose Zustimmung zur baulichen Veränderung

  • otto-schmidt.de (Kurzinformation)

    WEG: Zustimmung im Garten ist grundsätzlich bedeutungslos

  • Jurion (Kurzinformation)

    Zustimmung aller Wohnungseigentümer zu einer bestimmten baulichen Veränderung

  • koelner-hug.de (Kurzinformation/Leitsatz)

    Isolierte Zustimmung zu baulichen Veränderungen?

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Formlose Zustimmung eines Wohnungseigentümers begründet kein Recht zur baulichen Veränderung - Wohnungseigentümer muss mangels beschlossener Genehmigung Gartenhaus entfernen

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Kann die isolierte Zustimmung bauliche Veränderungen legitimieren? (IMR 2015, 502)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2016, 22
  • MDR 2015, 1412
  • NZM 2016, 209
  • ZMR 2016, 61
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 14.12.2012 - V ZR 224/11

    Wohnungseigentum: Erfordernis der Zustimmung aller Wohnungseigentümer zu der eine

    Auszug aus LG München I, 06.07.2015 - 1 S 22070/14
    Nachteil i.S.d. § 14 Nr. 1 WEG ist jede nicht ganz unerhebliche konkrete und objektive Beeinträchtigung; entscheidend ist, ob sich nach der Verkehrsanschauung ein Wohnungseigentümer in der entsprechenden Lage verständlicherweise beeinträchtigt fühlen kann (BGH, Urteil vom 14. Dezember 2012 - V ZR 224/11 -, BGHZ 196, 45-52, Rn. 5 mwN).

    Wenn - wovon das Amtsgericht nachvollziehbar ausgeht - eine erhebliche optische Veränderung des Gemeinschaftseigentums mit der Maßnahme einhergeht, ist ein Nachteil regelmäßig anzunehmen und die Zustimmung aller Wohnungseigentümer erforderlich; denn ob eine erhebliche optische Veränderung des Gebäudes ein Vorteil oder ein Nachteil ist, können im Regelfall auch verständige Wohnungseigentümer unterschiedlich bewerten, selbst wenn die Maßnahme dem gängigen Zeitgeschmack entspricht; die Minderheit muss sich in Fällen des § 22 Abs. 1 WEG iVm § 14 Nr. 1 WEG dem Geschmack der Mehrheit nicht fügen (vgl. BGH, Urteil vom 14. Dezember 2012 - V ZR 224/11 -, BGHZ 196, 45-52, Rn. 5 mwN).

  • LG München I, 20.04.2015 - 1 S 12462/14

    Beschlussfassung der Gemeinschaft im schriftlichen Umlaufverfahren

    Auszug aus LG München I, 06.07.2015 - 1 S 22070/14
    aa) Die Zustimmung nach §§ 22 I 1, 14 Nr. 1 WEG muss - wie das Amtsgericht zutreffend ausgeführt hat - im Rahmen eines Beschlussverfahrens der Eigentümergemeinschaft durch positive Stimmabgabe zu dem beantragten Beschluss abgegeben werden; die isolierte Zustimmung beeinträchtigter Wohnungseigentümer außerhalb eines Beschlussverfahrens ist grundsätzlich bedeutungslos und legitimiert Maßnahmen nach § 22 I 1 WEG nicht ( LG München I Urteil vom 16.11.2009- 1 S 4964/09, ZWE 2010, 98, Rn. 11 ff.; LG München I, Urteil vom 20.4.2015, 1 S 12462/14; LG Berlin, ZWE 2011, 181, Rn. 9; Spielbauer/Then, WEG , 2 Aufl., § 22 Rn. 7 aE; Bärmann/Merle, WEG, 12. Aufl., § 22 Rn 137; Palandt/Bassenge, BGB, 73. Aufl., § 22 WEG Rn. 6 f.; Riecke/Schmid - Drabek, WEG, 4. Aufl., § 22 Rn. 22 f.; Niedenführ/Kümmel/Vandenhouten-Vandenhouten, WEG, 11. Aufl., § 22 Rn. 4;aA Bub in Staudinger, WEG, 2005, § 22 Rn. 50; offen gelassen von BGHZ 73, 196).

    Nur der Weg über die Beschlussfassung in der Eigentümerversammlung (ggfs auch im Umlaufverfahren) bietet den formalen Rahmen, um die durch eine solche Maßnahme aufgeworfenen Fragen und die Zustimmung ihrer Tragweite angemessen sorgfältig vorzubereiten, Unklarheiten zu beseitigen und dann gegebenenfalls zuzustimmen (vgl. LG München I, Urteil vom 20.4.2015, 1 S 12462/14; LG München I, Urteil vom 16. November 2009 - 1 S 4964/09, Rn. 16-18, juris).

  • LG München I, 16.11.2009 - 1 S 4964/09

    Wohnungseigentumsverfahren: Zulässigkeit einer Klage auf Feststellung der

    Auszug aus LG München I, 06.07.2015 - 1 S 22070/14
    aa) Die Zustimmung nach §§ 22 I 1, 14 Nr. 1 WEG muss - wie das Amtsgericht zutreffend ausgeführt hat - im Rahmen eines Beschlussverfahrens der Eigentümergemeinschaft durch positive Stimmabgabe zu dem beantragten Beschluss abgegeben werden; die isolierte Zustimmung beeinträchtigter Wohnungseigentümer außerhalb eines Beschlussverfahrens ist grundsätzlich bedeutungslos und legitimiert Maßnahmen nach § 22 I 1 WEG nicht ( LG München I Urteil vom 16.11.2009- 1 S 4964/09, ZWE 2010, 98, Rn. 11 ff.; LG München I, Urteil vom 20.4.2015, 1 S 12462/14; LG Berlin, ZWE 2011, 181, Rn. 9; Spielbauer/Then, WEG , 2 Aufl., § 22 Rn. 7 aE; Bärmann/Merle, WEG, 12. Aufl., § 22 Rn 137; Palandt/Bassenge, BGB, 73. Aufl., § 22 WEG Rn. 6 f.; Riecke/Schmid - Drabek, WEG, 4. Aufl., § 22 Rn. 22 f.; Niedenführ/Kümmel/Vandenhouten-Vandenhouten, WEG, 11. Aufl., § 22 Rn. 4;aA Bub in Staudinger, WEG, 2005, § 22 Rn. 50; offen gelassen von BGHZ 73, 196).

    Nur der Weg über die Beschlussfassung in der Eigentümerversammlung (ggfs auch im Umlaufverfahren) bietet den formalen Rahmen, um die durch eine solche Maßnahme aufgeworfenen Fragen und die Zustimmung ihrer Tragweite angemessen sorgfältig vorzubereiten, Unklarheiten zu beseitigen und dann gegebenenfalls zuzustimmen (vgl. LG München I, Urteil vom 20.4.2015, 1 S 12462/14; LG München I, Urteil vom 16. November 2009 - 1 S 4964/09, Rn. 16-18, juris).

  • BGH, 18.01.1979 - VII ZB 19/78

    Bauliche Veränderungen des gemeinschaftlichen Eigentums

    Auszug aus LG München I, 06.07.2015 - 1 S 22070/14
    aa) Die Zustimmung nach §§ 22 I 1, 14 Nr. 1 WEG muss - wie das Amtsgericht zutreffend ausgeführt hat - im Rahmen eines Beschlussverfahrens der Eigentümergemeinschaft durch positive Stimmabgabe zu dem beantragten Beschluss abgegeben werden; die isolierte Zustimmung beeinträchtigter Wohnungseigentümer außerhalb eines Beschlussverfahrens ist grundsätzlich bedeutungslos und legitimiert Maßnahmen nach § 22 I 1 WEG nicht ( LG München I Urteil vom 16.11.2009- 1 S 4964/09, ZWE 2010, 98, Rn. 11 ff.; LG München I, Urteil vom 20.4.2015, 1 S 12462/14; LG Berlin, ZWE 2011, 181, Rn. 9; Spielbauer/Then, WEG , 2 Aufl., § 22 Rn. 7 aE; Bärmann/Merle, WEG, 12. Aufl., § 22 Rn 137; Palandt/Bassenge, BGB, 73. Aufl., § 22 WEG Rn. 6 f.; Riecke/Schmid - Drabek, WEG, 4. Aufl., § 22 Rn. 22 f.; Niedenführ/Kümmel/Vandenhouten-Vandenhouten, WEG, 11. Aufl., § 22 Rn. 4;aA Bub in Staudinger, WEG, 2005, § 22 Rn. 50; offen gelassen von BGHZ 73, 196).
  • AG München, 16.10.2014 - 483 C 2225/14

    Das Gartenhaus muss weg

    Auszug aus LG München I, 06.07.2015 - 1 S 22070/14
    Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Amtsgerichts München vom 16.10.2014, Az. 483 C 2225/14 WEG, wird zurückgewiesen.
  • BGH, 10.05.2001 - V ZB 4/01

    Nutzung eines Spitzbodens; Zulässigkeit einer außerordentlichen Beschwerde

    Auszug aus LG München I, 06.07.2015 - 1 S 22070/14
    Auch eine bauliche Veränderung, die eine intensivere Nutzung ermöglicht als bisher, stellt eine Beeinträchtigung über das nach § 14 Nr. 1 WEG vermeidbare Maß hinaus dar (vgl. BayObLG, NJW-RR 2005, 311 f.; BGH, Beschluss vom 10.5.2001, NJW-RR 2001, 1016, juris Rn. 9).
  • BayObLG, 26.08.2004 - 2Z BR 88/04

    Nichtiger Eigentümerbeschluss bei genereller Regelung baulicher Veränderungen -

    Auszug aus LG München I, 06.07.2015 - 1 S 22070/14
    Auch eine bauliche Veränderung, die eine intensivere Nutzung ermöglicht als bisher, stellt eine Beeinträchtigung über das nach § 14 Nr. 1 WEG vermeidbare Maß hinaus dar (vgl. BayObLG, NJW-RR 2005, 311 f.; BGH, Beschluss vom 10.5.2001, NJW-RR 2001, 1016, juris Rn. 9).
  • AG München, 08.11.2017 - 485 C 12677/17

    Trampolin darf auch im Ziergarten stehen

    Das Spielgerät ist nicht auf Dauer angelegt, es befindet sich nicht immer, sondern nur "saisonal" in der wärmeren Jahreszeit in dem Garten (vgl. im Gegensatz dazu LG München I, ZWE 2016, 95).
  • AG Hamburg-Blankenese, 23.03.2016 - 539 C 15/15

    WEG - Genehmigungsbeschluss für Müllbox und optisches Erscheinungsbild

    Der Wohnungseigentümer ... bedarf auch nach Auffassung des LG München I (Urteil vom 06.07.2015, 1 S 22070/14, ZMR 2016, 61) der Zustimmung der Kläger zu der von ihm vorgenommenen baulichen Veränderung.
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