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   BGH, 12.08.2003 - 1 StR 111/03 (1)   

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BGH, 12.08.2003 - 1 StR 111/03 (1) (https://dejure.org/2003,1980)
BGH, Entscheidung vom 12.08.2003 - 1 StR 111/03 (1) (https://dejure.org/2003,1980)
BGH, Entscheidung vom 12. August 2003 - 1 StR 111/03 (1) (https://dejure.org/2003,1980)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • HRR Strafrecht

    § 261 StPO; § 344 Abs. 2 Satz 2 StPO
    Rechtsfehler bei der Beweiswürdigung (Überzeugungsbildung; Anforderungen an die Begründung der Verfahrensrüge; Wahrscheinlichkeit einer Schlussfolgerung im Urteil)

  • HRR Strafrecht

    § 8 Abs. 3 Satz 3 StrEG; § 464 Abs. 3 Satz 3 StPO
    Zuständigkeit bei der sofortigen Beschwerde gegen die Zuerkennung von Entschädigungen für Strafverfolgungsmaßnahmen

  • openjur.de

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2003, 371 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (33)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 26.06.2003 - 1 StR 269/02

    Urteil wegen ärztlicher Falschbehandlung mit tödlichen Folgen aufgehoben

    Auszug aus BGH, 12.08.2003 - 1 StR 111/03
    Es kommt nicht darauf an, ob das Revisionsgericht angefallene Erkenntnisse anders gewürdigt oder Zweifel überwunden hätte (st. Rspr., vgl. zuletzt BGH, Urteil vom 26. Juni 2003 - 1 StR 269/02; vgl. auch zusammenfassend Schoreit in KK 5. Aufl. § 261 Rdn. 5 m.N.).

    Dies ist auch dann der Fall, wenn eine nach den Feststellungen naheliegende Schlußfolgerung nicht gezogen ist, ohne daß konkrete Gründe angeführt sind, die dieses Ergebnis stützen können (vgl. BGH, Urteil vom 26. Juni 2003 - 1 StR 269/02; Gollwitzer in Löwe/Rosenberg, StPO 25. Aufl. § 261 Rdn. 47).

  • BGH, 06.02.2002 - 1 StR 513/01

    Subsidiarität der Unterschlagung

    Auszug aus BGH, 12.08.2003 - 1 StR 111/03
    Demgegenüber ist eine Beweiswürdigung etwa dann rechtsfehlerhaft, wenn sie lückenhaft ist, namentlich wesentliche Feststellungen nicht erörtert, widersprüchlich oder unklar ist, gegen Gesetze der Logik oder gesicherte Erfahrungssätze verstößt oder wenn an die zur Verurteilung erforderliche Gewißheit überspannte Anforderungen gestellt sind (st. Rspr., vgl. BGH aaO; NJW 2002, 2188, 2189 jew.m.N.).
  • BGH, 17.11.1983 - 4 StR 375/83

    Umfang der Auseinandersetzung mit einzelnen Zeugenaussagen durch den Tatrichter

    Auszug aus BGH, 12.08.2003 - 1 StR 111/03
    Daran ändert sich nicht einmal dann etwas, wenn eine vom Tatrichter getroffene Feststellung "lebensfremd erscheinen" mag (BGH NStZ 1984, 180).
  • BGH, 03.07.2007 - 1 StR 3/07

    Zu Belehrungspflichten der Strafverfolgungsbehörden

    Dies ist etwa dann der Fall, wenn sie widersprüchlich, unklar oder lückenhaft ist oder gegen Denkgesetze oder gesicherte Erfahrungssätze verstößt; ferner dann, wenn der Tatrichter an die für die Überzeugungsbildung erforderliche Gewissheit überspannte Anforderungen stellt (st. Rspr.; vgl. nur Senat NJW 2002, 2188, 2189; 2006, 1297, 1298; NStZ-RR 2003, 371 LS; 2005, 147 f.).
  • BGH, 28.10.2009 - 1 StR 205/09

    Fall Coesfeld; Anklagesatz (Umgrenzungsfunktion; Rückgriff auf das wesentliche

    Es ist weder im Hinblick auf den Zweifelssatz noch sonst geboten, zu Gunsten eines Angeklagten Tatvarianten zu unterstellen, für deren Vorliegen keine zureichenden Anhaltspunkte erbracht sind (vgl. nur BVerfG, Beschl. vom 8. November 2006 - 2 BvR 138 - 63 - 1378/06; BGH NStZ-RR 2003, 371; NStZ 2004, 35, 36; NJW 2007, 2274; Senat, Urt. vom 1. Juli 2008 - 1 StR 654/07).
  • BGH, 14.01.2009 - 1 StR 158/08

    Verfahren gegen Bundeswehrangehörige im Fall "Coesfeld" müssen neu verhandelt

    Es ist weder im Hinblick auf den Zweifelssatz noch sonst geboten, zu Gunsten eines Angeklagten Tatvarianten zu unterstellen, für deren Vorliegen keine zureichenden Anhaltspunkte erbracht sind (vgl. nur BVerfG, Beschl. vom 8. November 2006 - 2 BvR 1378/06; BGH NStZ-RR 2003, 371; NStZ 2004, 35, 36; NJW 2007, 2274; Senat, Urt. vom 1. Juli 2008 - 1 StR 654/07).
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