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   BGH, 11.05.2004 - 1 StR 181/04   

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https://dejure.org/2004,8603
BGH, 11.05.2004 - 1 StR 181/04 (https://dejure.org/2004,8603)
BGH, Entscheidung vom 11.05.2004 - 1 StR 181/04 (https://dejure.org/2004,8603)
BGH, Entscheidung vom 11. Mai 2004 - 1 StR 181/04 (https://dejure.org/2004,8603)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • HRR Strafrecht

    Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG; § 176 StGB; § 183 StGB; § 78 Abs. 3 Nr. 5 StGB; § 78 Abs. 1 Nr. 5 StGB; § 353 StPO
    Sexueller Missbrauch von Kindern und exhibitionistische Handlungen (Serientaten; Verjährung; Unterbrechung; Aufrechterhaltung der Gesamtfreiheitsstrafe bei Wegfall von Einzelstrafen; Ermessen des Revisionsgericht und gesetzliche Zuständigkeit des Tatrichters; ...

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • Wolters Kluwer

    Führung einer Revision wegen Verjährung eines Verfahrens über exhibitionistische Handlungen; Sexueller Missbrauch von Kindern bei jahrelanger Ausübung und Verhaltensstörungen eines Opfers

  • Judicialis

    StGB § 183

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 46 Abs. 2 § 78 Abs. 1
    Strafschärfende Berücksichtigung verjährter Taten

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 29.07.1998 - 1 StR 202/98

    Strafzumessung bei der Beihilfe zur Untreue

    Auszug aus BGH, 11.05.2004 - 1 StR 181/04
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist dies bei Wegfall einer Einzelstrafe oder eines kleinen Teils von Einzelstrafen dann der Fall, wenn sich die Gesamtstrafe gleichwohl nach Sachlage, insbesondere im Hinblick auf Zahl und Höhe der übrigen Einzelstrafen ohne weiteres rechtfertigt, also ohne daß insoweit Raum für die Ausübung dem Tatrichter vorbehaltenen Ermessens durch das Revisionsgericht wäre (vgl. BGH, Beschl. vom 13. Februar 2004 - 1 StR 571/03; BGH wistra 1999 28, 29; w. N. b. Kuckein in KK 5. Aufl. § 353 Rdn. 21).
  • BGH, 30.06.2004 - 1 StR 526/03

    Urteile wegen Umweltdelikten durch Abbruchunternehmen rechtskräftig

    Insoweit bleibt für die Ausübung des dem Tatrichter vorbehaltenen Ermessens durch das Revisionsgericht kein Raum mehr (vgl. BVerfG, Beschluß vom 7. Januar 2004 - 2 BvR 1704/01; BGH, Beschluß vom 13. Februar 2004 - 1 StR 571/03 und Beschluß vom 11. Mai 2004 - 1 StR 181/04).
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