Rechtsprechung
BGH, 23.05.2000 - 1 StR 193/00 |
Volltextveröffentlichungen (9)
- HRR Strafrecht
§ 57a StGB
Feststellung der besonderen Schuldschwere - lexetius.com
- openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- Wolters Kluwer
Mord - Heimtücke - Niederer Beweggrund - Schuld - Besondere Schwere - Schuldschwere - Strafzumessungsschuld
- Judicialis
StPO § 349 Abs. 2; ; StPO § 349 Abs. 4; ; StGB § 57a; ; StGB § 46
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StGB § 57a
Besondere Schuldschwere beim Mord - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- StV 2001, 571 (Ls.)
Wird zitiert von ... (3) Neu Zitiert selbst (2)
- BGH, 22.06.1999 - 1 StR 238/99
Strafschärfung infolge Verteidigungsverhaltens; Untersuchungshaft; …
Auszug aus BGH, 23.05.2000 - 1 StR 193/00
Daß das genannte Verteidigungsvorbringen sonst die Grenzen zulässigen Verteidigungsverhaltens überschritten hätte und daher zum Nachteil des Angeklagten berücksichtigt werden könnte (vgl. BGH StV 1999, 536 f.), ist ebenfalls nicht ersichtlich. - BGH, 11.08.1993 - 2 StR 384/93
Feststellung der besonderen Schwere der Schuld in den Urteilsgründen, nicht aber …
Auszug aus BGH, 23.05.2000 - 1 StR 193/00
Daher darf auch in diesem Zusammenhang fehlende Reue einem die Tat leugnenden Angeklagten nicht nachteilig angelastet werden (BGH StV 1993, 639).
- BGH, 06.09.2001 - 3 StR 283/01
Strafzumessung; Unzulässige Strafschärfung auf Grund von zulässigem …
Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes darf ein Prozessverhalten, das sich im Rahmen einer zulässigen Verteidigungsstrategie hält (BGH, Beschluss vom 23. Mai 2000 - 1 StR 193/00), dem Angeklagten nicht strafschärfend angelastet werden, weil dadurch sein Recht, sich zu verteidigen, mittelbar in Frage gestellt werde (BGH wistra 1988, 303; BGH, Beschluss vom 13. Februar 2001 - 4 StR 562/00).Das gilt nicht nur für das Leugnen der Tat, sondern auch, wenn der Angeklagte versucht, die Tat in einem wesentlich milderen Licht darzustellen (BGH, Beschluss vom 23. Mai 2000 - 1 StR 193/00).
- BGH, 13.02.2001 - 4 StR 562/00
Mord; Besondere Schwere der Schuld; Schuldschwere; Strafzumessung (Fehlende Reue)
Daher darf auch in diesem Zusammenhang fehlende Reue weder einem die Tat leugnenden Angeklagten nachteilig angelastet werden (BGH StV 1993, 639) noch einem solchen, der versucht, sie in einem wesentlich milderen Licht darzustellen (BGH, Beschluß vom 23. Mai 2000 - 1 StR 193/00). - BGH, 09.08.2001 - 1 StR 295/01
Besondere Schwere der Schuld (Gesamtwürdigung; Umstände von besonderem Gewicht …
Auch hätte die Strafkammer bedenken müssen, daß die Aussage das Verteidigungsvorbringen des Angeklagten untermauern sollte, er sei von dem auf sein ehewidriges Verhalten gestützten Scheidungsverlangen seiner Ehefrau überrascht und dadurch zu einer Affekttat hingerissen worden (vgl. zur Bewertung von Verteidigungsverhalten bei § 57a StGB BGH, Beschl. vom 23. Mai 2000 - 1 StR 193/00 - und Beschl. vom 13. Februar 2001 - 4 StR 562/00 -).