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   BGH, 09.11.2005 - 1 StR 234/05   

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https://dejure.org/2005,4579
BGH, 09.11.2005 - 1 StR 234/05 (https://dejure.org/2005,4579)
BGH, Entscheidung vom 09.11.2005 - 1 StR 234/05 (https://dejure.org/2005,4579)
BGH, Entscheidung vom 09. November 2005 - 1 StR 234/05 (https://dejure.org/2005,4579)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • HRR Strafrecht

    § 211 Abs. 2 StGB; § 212 StGB; § 46 StGB; Art. 103 Abs. 2 GG
    Mord (niedrige Beweggründe; fehlender nachvollziehbarer Grund); Totschlag (Wertungsfehler bei der Strafzumessung; besonders schwerer Fall; Nähe zu Mordmerkmalen)

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • Wolters Kluwer

    Tötung eines wegen Stummheit untauglichen Zeugen als Mordmerkmal der Verdeckungsabsicht; Heimtückischer Mord eines zweieinhalbjährigen, hilflosen und geistig behinderten Sohnes; Anschein besonderer Verwerflichkeit; Vorsätzliche Tötung ohne nahe liegenden Grund als Mord ...

  • Judicialis

    StGB § 211; ; StGB § 212; ; StGB § 212 Abs. 2; ; GG Art. 103 Abs. 2

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 211 Abs. 2
    Niedriger Beweggrund bei nicht zweifelsfrei feststehendem Beweggrund

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • zis-online.com PDF (Entscheidungsanmerkung)

    Zu den Anforderungen an die Feststellung des Mordmerkmals der niedrigen Beweggründe (RiAG Dr. Frank Rose, Reinbek; ZIS 2006, 221)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ 2006, 166
  • StV 2006, 183
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 15.05.2003 - 3 StR 149/03

    Mord (niedrige Beweggründe: Ärger; Hass; Rache; Gemütslage; subjektive

    Auszug aus BGH, 09.11.2005 - 1 StR 234/05
    Gefühlsregungen wie Wut, Ärger, Hass und Rache kommen in der Regel nur dann als niedrige Beweggründe in Betracht, wenn sie ihrerseits auf niedrigen Beweggründen beruhen (vgl. BGH NStZ 2004, 34 m.w.N.).
  • BGH, 11.11.2004 - 4 StR 349/04

    Versuchter Mord (Heimtücke; Bewusstsein der Ausnutzung der Arglosigkeit und der

    Auszug aus BGH, 09.11.2005 - 1 StR 234/05
    Denn es bedarf zudem - und das ist hier entscheidend - zweifelsfreier Feststellung, dass sich der Angeklagte bei Begehung der Tat der besonderen Verwerflichkeit seines Tuns bewusst war (vgl. BGH NStZ 2005, 331).
  • BGH, 19.10.2001 - 2 StR 259/01

    Grundlose Tötung als Mord

    Auszug aus BGH, 09.11.2005 - 1 StR 234/05
    Auch in der Entscheidung BGHSt 47, 128 wird darauf abgestellt, dass die subjektive Bereitschaft zum absolut grundlosen Töten definitiv festgestellt wird.
  • BGH, 24.10.2018 - 1 StR 422/18

    Mord aus niedrigen Beweggründen; Tatmehrheit (nacheinander folgender Angriff auf

    Der rechtswidrigen Tat nach § 212 StGB wohnt an sich schon ein unerträgliches Missverhältnis inne; daher wäre es, auch im Hinblick auf Art. 103 Abs. 2 GG und die absolute Rechtsfolge des § 211 StGB verfehlt, jede vorsätzliche Tötung, für welche sich kein nachvollziehbarer oder naheliegender Grund finden lässt, als Mord aus niedrigen Beweggründen anzusehen (BGH, Urteil vom 9. November 2005 - 1 StR 234/05, NStZ 2006, 166 Rn. 20).
  • BGH, 30.03.2022 - 5 StR 358/21

    Nach tödlichem Messerstich gegen 13-Jährigen im Berliner Monbijou-Park: BGH

    Dass der Angeklagte den Tatentschluss spontan gefasst hat, schließt die Annahme niedriger Beweggründe nicht aus (vgl. BGH, Urteil vom 9. November 2005 - 1 StR 234/05, NStZ 2006, 166, 167).
  • BGH, 25.01.2023 - 1 StR 284/22

    Mord aus niedrigen Beweggründen (Voraussetzungen: Motivbündel); Strafzumessung

    Kann das Gericht bei mehreren in Betracht kommenden tatbeherrschenden Motiven zu keiner eindeutigen Festlegung gelangen, weil es keinen von mehreren nach dem Beweisergebnis in Betracht kommenden Beweggründen ausschließen kann, so ist eine Verurteilung wegen Mordes dann möglich, wenn jeder dieser Beweggründe als niedrig anzusehen ist (vgl. BGH, Urteil vom 9. November 2005 - 1 StR 234/05 Rn. 20).
  • BGH, 05.09.2007 - 2 StR 306/07

    Zustellung des Urteils (fehlende Urteilsformel; Berichtigungsbeschluss);

    Im Übrigen verkennt das Landgericht, dass auch bei einer spontanen Tötung die Annahme sonstiger niedriger Beweggründe nicht von vornherein ausgeschlossen ist (BGH NStZ 2006, 166 f.; Tröndle/Fischer StGB 54. Aufl. § 211 Rdn. 9b m.w.N.).
  • BGH, 12.11.2019 - 1 StR 370/19

    Mord aus niedrigen Beweggründen (Einstufung eines Tatmotives als niedrig)

    Daher kann nicht jede vorsätzliche Tötung, für welche sich weder ein nachvollziehbarer noch naheliegender Grund finden lässt, als Mord aus niedrigen Beweggründen angesehen werden (BGH, Beschluss vom 24. Oktober 2018 - 1 StR 422/18 Rn. 21; Urteil vom 9. November 2005 - 1 StR 234/05 Rn. 20).
  • BGH, 14.06.2023 - 1 StR 399/22

    Schuldspruch wegen Mordes in Tateinheit mit schwerer Misshandlung von

    Kann das Gericht bei mehreren in Betracht kommenden tatbeherrschenden Motiven zu keiner eindeutigen Festlegung gelangen, weil es keinen von mehreren nach dem Beweisergebnis in Betracht kommenden Beweggründen ausschließen kann, so ist eine Verurteilung wegen Mordes dann möglich, wenn jeder dieser Beweggründe als niedrig anzusehen ist (vgl. BGH, Urteil vom 9. November 2005 - 1 StR 234/05 Rn. 20).
  • LG Hamburg, 01.08.2019 - 621 Ks 2/19

    Strafverfahren wegen der Tötung einer vierfachen Mutter in Hamburg-Altona

    Kann in einem Motivationskomplex kein bewusstseinsdominanter Beweggrund ausgemacht werden, so ist eine Verurteilung wegen Mordes, begangen aus niedrigen Beweggründen, nur dann möglich, wenn jeder einzelne der Beweggründe des Motivbündels als niedrig anzusehen ist (vgl. BGH, Urteil vom 9.11.2005 - 1 StR 234/05 -, NStZ 2006, 166 m.w.N.).
  • LG Köln, 06.09.2022 - 111 Ks 5/22

    25-Jähriger wegen Mordes an Ex-Freundin und Sohn verurteilt

    Kann innerhalb eines Motivationskomplexes kein einzelner bewusstseinsdominanter Beweggrund ausgemacht werden, sind jedoch sämtliche in Rede stehenden Beweggründe rechtlich gleichermaßen niedrig und lässt sich das Mitwirken eines nicht als niedrig zu klassifizierenden Handlungsantriebs sicher ausschließen, so ist eine solchermaßen veranlasste Tat als Mord anzusehen (BGH, Urteil vom 09.11.2005 - 1 StR 234/05; MüKoStGB/Schneider, 4. Aufl. 2021, StGB § 211 Rn. 83 m.w.N).
  • LG Bonn, 03.12.2019 - 24 Ks 7/19
    Kann das Gericht insoweit zu keiner eindeutigen Festlegung gelangen, weil es keinen von mehreren nach dem Beweisergebnis in Betracht kommenden Beweggründen ausschließen kann, so ist eine Verurteilung nur dann möglich, wenn jeder dieser Beweggründe als niedrig anzusehen ist (vgl. BGH NStZ 2006, 166).
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