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   BGH, 24.07.2001 - 1 StR 263/01   

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https://dejure.org/2001,6598
BGH, 24.07.2001 - 1 StR 263/01 (https://dejure.org/2001,6598)
BGH, Entscheidung vom 24.07.2001 - 1 StR 263/01 (https://dejure.org/2001,6598)
BGH, Entscheidung vom 24. Juli 2001 - 1 StR 263/01 (https://dejure.org/2001,6598)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • HRR Strafrecht

    § 177 StGB; § 267 StPO; § 261 StPO
    Vergewaltigung (in der Ehe); Sexuelle Nötigung; Urteilsformel; Beweiswürdigung (Erkennbarkeit des entgegenstehenden Willens; Aussagegenese; Beweiswert der ausgebliebenen Strafanzeige in der Ehe)

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • Wolters Kluwer

    Sexueller Mißbrauch - Vergewaltigung - Mängeln der Beweiswürdigung - Innerfamiliäre Verhältnisse - Innerfamiliäre Gewalthandlungen - Erkennbarkeit des entgegenstehenden Willens - Aussagegenese

  • Judicialis

    StGB § 177 Abs. 2 Satz 2 Nr. 2; ; StGB § 177 Abs. 1

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 10.05.2000 - 1 StR 181/00

    Glaubwürdigkeit einer Zeugin; Vergewaltigung; Beweiswürdigung bei Aussage gegen

    Auszug aus BGH, 24.07.2001 - 1 StR 263/01
    Angesichts der gesamten Beweislage, bei der sich das Landgericht letztlich hinsichtlich der Erkennbarkeit des entgegenstehenden Willens nicht zuletzt auf die konkrete Schilderung von S. S. zum Tatablauf stützt, die Entscheidung also im wesentlichen davon abhängt, welchen Angaben das Gericht folgt, müssen die Urteilsgründe aber erkennen lassen, daß der Tatrichter alle Umstände, die seine Entscheidung beeinflussen können, erkannt und in seine Überlegungen einbezogen hat (st.Rspr., vgl. nur BGH NStZ 2000, 496 lfd.
  • BGH, 10.09.1998 - 1 StR 476/98

    Sexueller Missbrauch eines Kindes; Geltendmachung einer Aufklärungsrüge

    Auszug aus BGH, 24.07.2001 - 1 StR 263/01
    Die eingehende Erörterung der Aussagegenese wäre um so mehr geboten gewesen, als nach den Urteilsgründen schließlich auch ein Zusammenhang mit gerichtlichen Auseinandersetzungen und dem auch insoweit sehr ambivalenten Verhalten von S. S. nicht auszuschließen ist (vgl. auch BGH NStZ 1999, 45).
  • OLG Bamberg, 01.10.2013 - 3 Ss 84/13

    Betrug: Annahme einer täuschungsbedingten Irrtumserregung bei der

    Das angefochtene Urteil verhält sich etwa nicht zu der in diesem Zusammenhang ganz wesentlichen Aussagegenese (vgl. hierzu etwa BGHR StGB § 177 Abs. 1 Beweiswürdigung 16 [Gründe]).
  • BGH, 23.01.2013 - 5 StR 625/12

    Erörterungsmangel bei der Würdigung einer belastenden Zeugenaussage

    Im Hinblick darauf war eine eingehende Darlegung und Würdigung der Aussageentwicklung geboten (vgl. BGH, Beschlüsse vom 24. Juli 2011 - 1 StR 263/01, BGHR StGB § 177 Abs. 1 Beweiswürdigung 16, und vom 30. August 2012 - 5 StR 394/12, NStZ-RR 2013, 19).
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