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BGH, 07.07.2009 - 1 StR 268/09 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (9)
- HRR Strafrecht
§ 59 StPO; § 238 Abs. 2 StPO
Entscheidung über die Vereidigung von Zeugen als wesentliche Förmlichkeit (keine Protokollierungspflicht; Zwischenrechtsbehelf für die Verfahrensrüge) - openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- Wolters Kluwer
Unbegründetheit einer Revision mangels Rechtsfehlern
- Judicialis
StPO § 349 Abs. 2
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StPO § 349 Abs. 2; StPO § 59 Abs. 1
Rechtsfolgen der fehlenden Entscheidung über die Nichtvereidigung eines Zeugen - datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NStZ 2009, 647
- StV 2009, 565
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (1)
- BGH, 16.11.2005 - 2 StR 457/05
Nichtvereidigung (wesentliche Förmlichkeit); Antrag auf Vereidigung
Auszug aus BGH, 07.07.2009 - 1 StR 268/09
Fehlen besondere Umstände, ist einer Entlassungsverfügung des Vorsitzenden daher - so auch vorliegend - konkludent zu entnehmen, er habe die Voraussetzungen, vom regelmäßigen Verfahrensgang abzuweichen, nicht als gegeben angesehen (vgl. BGHSt 50, 282, 283).
- OLG Hamm, 19.09.2017 - 4 RBs 349/17
Letztes Wort; Wiedereintritt in die Beweisaufnahme; Enlassung eines Zeugen; …
Mit einer Entlassungsverfügung wird dann lediglich zum Ausdruck gebracht, dass der Vorsitzende keinen Anlass gesehen hat, vom regelmäßigen Verfahrensgang abzuweichen (BGHSt 50, 282, 283; BGH, Beschl. v. 07.07.2009 - 1 StR 268/09).