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   BGH, 07.07.2009 - 1 StR 292/09   

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https://dejure.org/2009,11840
BGH, 07.07.2009 - 1 StR 292/09 (https://dejure.org/2009,11840)
BGH, Entscheidung vom 07.07.2009 - 1 StR 292/09 (https://dejure.org/2009,11840)
BGH, Entscheidung vom 07. Juli 2009 - 1 StR 292/09 (https://dejure.org/2009,11840)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Wolters Kluwer

    Revision bzgl. der Dauer eines Vorwegvollzugs sowie einer Anrechnung von erlittener Untersuchungshaft

  • Judicialis

    StPO § 349 Abs. 2; ; StPO § 349 Abs. 4; ; StGB § 51; ; StGB § 67 Abs. 2; ; StGB § 67 Abs. 5

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Bestimmung der Dauer des Vorwegvollzugs der Strafe durch das Revisionsgericht

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 15.11.2007 - 3 StR 390/07

    Dauer des Vorwegvollzugs (Bestimmung durch das Revisionsgericht); gesetzlicher

    Auszug aus BGH, 07.07.2009 - 1 StR 292/09
    Der Senat hat entsprechend dem Antrag des Generalbundesanwalts bezüglich der Gesamtfreiheitsstrafe von vier Jahren und sechs Monaten die Dauer des Vorwegvollzugs vor der sich anschließenden Unterbringung selbst festgelegt, da das Tatgericht die Unterbringung des Angeklagten in einer Entziehungsanstalt angeordnet und bestimmt hat, dass ein rechtsfehlerhaft errechneter Teil dieser zugleich verhängten Gesamtfreiheitsstrafe gemäß § 67 Abs. 2 Satz 3, Abs. 5 Satz 1 StGB vorweg zu vollziehen ist, der Strafausspruch keinen Rechtsfehler aufweist und die zur Therapie erforderliche Dauer der Unterbringung rechtsfehlerfrei festgestellt ist (§ 354 Abs. 1 StPO analog - vgl. BGHR StPO § 354 Abs. 1 Maßregelausspruch 1).
  • BGH, 17.02.2009 - 1 StR 37/09

    Nachholung der Einzelstrafenverhängung durch das Revisionsgericht

    Auszug aus BGH, 07.07.2009 - 1 StR 292/09
    Dies ist nicht angezeigt, da die erlittene Untersuchungshaft gemäß § 51 StGB grundsätzlich von der Vollstreckungsbehörde auf den nach § 67 Abs. 2 StGB zu vollstreckenden Strafteil anzurechnen ist (Senat, Beschl. vom 17. Februar 2009 - 1 StR 37/09; Beschl. vom 13. Mai 2009 - 1 StR 208/09 jew. m.w.N.).
  • BGH, 13.05.2009 - 1 StR 208/09

    Festsetzung der Dauer des Vorwegvollzugs

    Auszug aus BGH, 07.07.2009 - 1 StR 292/09
    Dies ist nicht angezeigt, da die erlittene Untersuchungshaft gemäß § 51 StGB grundsätzlich von der Vollstreckungsbehörde auf den nach § 67 Abs. 2 StGB zu vollstreckenden Strafteil anzurechnen ist (Senat, Beschl. vom 17. Februar 2009 - 1 StR 37/09; Beschl. vom 13. Mai 2009 - 1 StR 208/09 jew. m.w.N.).
  • BGH, 02.09.2009 - 5 StR 339/09

    Bemessung des Vorwegvollzuges (keinerlei Spielraum des Tatrichters)

    Die erlittene Untersuchungshaft ist gemäß § 51 StGB von der Vollstreckungsbehörde auf den nach § 67 Abs. 2 StGB zu vollstreckenden Strafteil anzurechnen (vgl. BGH, Beschluss vom 7. Juli 2009 - 1 StR 292/09).".
  • BGH, 13.01.2010 - 2 StR 487/09

    Anordnung der Vollziehung von einem Jahr einer erkannten Gesamtfreiheitsstrafe

    Dies ist nicht angezeigt, da die erlittene Untersuchungshaft gemäß § 51 StGB grundsätzlich von der Vollstreckungsbehörde auf den nach § 67 Abs. 2 StGB zu vollstreckenden Strafteil anzurechnen ist (BGH, Beschluss vom 7. Juli 2009 - 1 StR 292/09 m.w.N.).
  • BGH, 06.08.2019 - 2 StR 473/18

    Reihenfolge der Vollstreckung (gerichtliches Ermessen)

    Da die Unterbringung vom Revisionsangriff ausgenommen wurde, der Gesamtstrafenausspruch keinen Rechtsfehler aufweist und auch die zur Therapie erforderliche Dauer der Unterbringung rechtsfehlerfrei festgestellt ist, kann der Senat die Dauer des Vorwegvollzugs in entsprechender Anwendung des § 354 Abs. 1 StPO selbst abändern (BGH, Beschluss vom 15. November 2007 - 3 StR 390/07, BGHR StPO § 354 Abs. 1 Maßregelausspruch 1; Beschluss vom 7. Juli 2009 - 1 StR 292/09).
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