Rechtsprechung
BGH, 03.09.2014 - 1 StR 343/14 |
Volltextveröffentlichungen (10)
- HRR Strafrecht
§ 46 StGB; § 51 Abs. 1 BZRG; § 63 BZRG; § 30a Abs. 3 BtMG
Verwertungsverbot nach dem BZRG (Tilgungsreife); minder schwerer Fall des vorsätzlichen unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge unter Mitführen von Waffen - lexetius.com
- openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- IWW
§ 349 Abs. 2 StPO, § 51 Abs. 1 BZRG, § 63 Abs. 4 BZRG, § 63 Abs. 1 BZRG, § 30a Abs. 3 BtMG
- Wolters Kluwer
Annahme eines minder schweren Falls des Handelns mit Betäubungsmitteln
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BtMG § 30a Abs. 3
Annahme eines minder schweren Falls des Handelns mit Betäubungsmitteln - datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)
Man sollte das Gesetz immer ganz lesen….
Wird zitiert von ...
- BGH, 10.06.2015 - 1 StR 217/15
Aufhebung des Urteils im Strafausspruch (Umfang der Aufhebung der Feststellungen: …
Die Verurteilung des Angeklagten im ersten Verfahrensdurchgang hatte der Senat auf Revision des Angeklagten im Schuldspruch bestätigt und den Strafausspruch (fünf Jahre Freiheitsstrafe) mit den zugehörigen Feststellungen aufgehoben (Beschluss vom 3. September 2014 - 1 StR 343/14).Wie der Senat bereits in seinem zuvor in dieser Sache ergangenen Beschluss (vom 3. September 2014 - 1 StR 343/14) dargelegt hat, liegt es angesichts der Tatsache, dass die Grenze zur nicht geringen Menge THC beim komplett sichergestellten Marihuana nur unwesentlich überschritten wurde und der bislang unbestrafte, (teil-) geständige Angeklagte in der Hauptverhandlung Angaben zu einem Hintermann gemacht hat (die inzwischen zu dessen Anklage geführt haben), nicht fern, dass das Landgericht trotz gewisser erschwerender Umstände einen minder schweren Fall nach § 30a Abs. 3 BtMG angenommen hätte und zu einer milderen Bestrafung gelangt wäre.