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BGH, 22.08.2006 - 1 StR 382/06 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (9)
- HRR Strafrecht
§ 27 StPO; Art. 103 Abs. 1 GG
(Kein) rechtliches Gehör im Ablehnungsverfahren - openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- Wolters Kluwer
Anspruch auf Gewährung rechtlichen Gehörs
- Judicialis
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StPO § 26 Abs. 3 § 27
Gerichtskundigkeit von Tatsachen zum Ablehnungsgesuch - datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NStZ 2007, 51
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (2)
- BGH, 10.11.1967 - 4 StR 512/66
Günter Weigand, Verurteilung wegen Beleidigung durch öffentliche …
Auszug aus BGH, 22.08.2006 - 1 StR 382/06
Es ist vielmehr dem pflichtgemäßen Ermessen des Gerichts überlassen, mit welchen Mitteln es sich Kenntnis von dem Bestehen oder Nichtbestehen der maßgeblichen Tatsachen verschaffen will (vgl. BGHSt 21, 334, 347). - BGH, 16.12.1969 - 5 StR 468/69
Ablehnungsgesuch wegen Befangenheit der Richter im Strafverfahren - Verwerfung …
Auszug aus BGH, 22.08.2006 - 1 StR 382/06
Die Revision verkennt, dass das Gesetz lediglich die Herbeiführung einer dienstlichen Äußerung des abgelehnten Richters vorsieht (§ 26 Abs. 3 StPO), die zur Gewährung des rechtlichen Gehörs dem Antragsteller mitzuteilen ist (BGHSt 23, 200, 203).
- BGH, 03.11.2010 - 1 StR 500/10
Unbegründetes Befangenheitsgesuch (Ablehnungsverfahren; rechtliches Gehör: …
Haben sich die Tatsachen vor demselben Gericht ereignet, so kann dieses auf Grund eigener Wahrnehmungen ohne weiteres die Entscheidung treffen (vgl. BGH, Beschluss vom 22. August 2006 - 1 StR 382/06 mwN).