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   BGH, 21.09.1993 - 1 StR 510/93   

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https://dejure.org/1993,8360
BGH, 21.09.1993 - 1 StR 510/93 (https://dejure.org/1993,8360)
BGH, Entscheidung vom 21.09.1993 - 1 StR 510/93 (https://dejure.org/1993,8360)
BGH, Entscheidung vom 21. September 1993 - 1 StR 510/93 (https://dejure.org/1993,8360)
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Wird zitiert von ... (3)

  • BGH, 23.04.2002 - 1 StR 95/02

    Konkurrenzen (Bedrohung; Nötigung; sexuelle Nötigung; Vergewaltigung);

    Der Tatbestand der Bedrohung (§ 241 StGB) tritt hinter den der sexuellen Nötigung und der Vergewaltigung (§ 177 StGB) zurück, wenn das Opfer zur Durchführung der Vergewaltigung und der sexuellen Nötigung mit dem Tode bedroht wird (BGH bei Holtz MDR 1979, 281; BGH, Beschl. vom 21. September 1993 - 1 StR 510/93; Träger/Schluckebier in LK 11. Aufl. § 241 Rdn. 27).
  • BGH, 30.08.2011 - 3 StR 264/11

    Vergewaltigung; Nötigung; Bedrohung; räuberische Erpressung; Konkurrenzen;

    "Soweit das Landgericht in der Drohung, das Tatopfer solle ruhig sein, sonst werde es ihr ergehen 'wie den vom Pappelsee', eine Bedrohung gemäß § 241 Abs. 1 StGB gesehen hat, tritt diese hinter § 177 Abs. 1, 2 StGB zurück (BGH Beschluss vom 21. September 1993, 1 StR 510/93; Fischer StGB 58. Aufl. § 177 Rdn. 105; Träger/Schluckebier in LK 11. Aufl. § 241 Rdn. 27; a.A. Hörnle in LK 12. Aufl. § 177 Rdn. 192).
  • BGH, 12.03.2002 - 1 StR 32/02

    Verwerfung der Revision als unbegründet; Bedrohung (Konkurrenzen zur sexuellen

    § 241 StGB tritt, da das Opfer bei der sexuellen Nötigung (auch) mit dem Tode bedroht wurde, hinter § 177 StGB zurück (BGH, Beschluß vom 21. September 1993 - 1 StR 510/93).
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