Rechtsprechung
BGH, 21.03.2002 - 1 StR 543/01 |
Volltextveröffentlichungen (9)
- HRR Strafrecht
§ 338 Nr. 5 (i.V.m. § 247) StPO; § 61 StPO
Absolute Revisionsgründe; notwendige Anwesenheit des Angeklagten (Entfernung; Abwesenheit) bei der Verhandlung über die Vereidigung und Entlassung des Zeugen (unvereidigter Zeuge; Ausnahmefälle) - openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- Wolters Kluwer
Vergwaltigung - Verfahrensrüge - Absoluter Revisionsgrund - Vereidigung eines Zeugen - Entlassung eines Zeugen - Verhandlung in Abwesenheit des Angeklagten
- Judicialis
StPO § 349 Abs. 4; ; StPO § 247; ; StPO § 61 Nr. 5; ; StPO § 247 Satz 1; ; StPO § 338 Nr. 5
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StPO § 247 § 338 Nr. 5
Ausschluss des Angeklagten während der Vereidigung des Zeugen - datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (7)
- BGH, 27.09.1996 - 2 StR 270/96
Zugehörigkeit der Verhandlung und Entscheidung über die Vereidigung eines Zeugen …
Auszug aus BGH, 21.03.2002 - 1 StR 543/01
Deshalb ist in der Regel, der absolute Revisionsgrund des § 338 Nr. 5 StPO gegeben, wenn der Angeklagte während dieses Verhandlungsteils von der Hauptverhandlung ausgeschlossen war (vgl. nur BGHSt 26, 218;… BGHR StPO § 247 Abwesenheit 3; BGH NStZ-RR 1997, 105;… Kleinknecht/Meyer-Goßner, StPO 50. Aufl. § 247 Rdn. 19).Etwas anderes könnte allenfalls dann gelten, wenn die Abwesenheit des Angeklagten ausnahmsweise deswegen keinen wesentlichen Teil der Hauptverhandlung betrifft, weil er nach den besonderen Umständen des Einzelfalles die Frage der Vereidigung auch im Falle seiner Anwesenheit nicht hätte beeinflussen können (vgl. BGH NStZ 1986, 133;… BGHR StPO § 338 Nr. 5 Angeklagter 5; BGH NStZ-RR 1997, 105).
- BGH, 11.05.1988 - 3 StR 89/88
Strafprozeßrecht: Augenscheineinnahme bei Abwesenheit des Angeklagten
Auszug aus BGH, 21.03.2002 - 1 StR 543/01
Deshalb ist in der Regel, der absolute Revisionsgrund des § 338 Nr. 5 StPO gegeben, wenn der Angeklagte während dieses Verhandlungsteils von der Hauptverhandlung ausgeschlossen war (vgl. nur BGHSt 26, 218; BGHR StPO § 247 Abwesenheit 3; BGH NStZ-RR 1997, 105;… Kleinknecht/Meyer-Goßner, StPO 50. Aufl. § 247 Rdn. 19). - BGH, 21.10.1975 - 5 StR 431/75
Vernehmung eines Zeugen in Abwesenheit des Beschwerdeführers - Abwesenheit des …
Auszug aus BGH, 21.03.2002 - 1 StR 543/01
Deshalb ist in der Regel, der absolute Revisionsgrund des § 338 Nr. 5 StPO gegeben, wenn der Angeklagte während dieses Verhandlungsteils von der Hauptverhandlung ausgeschlossen war (vgl. nur BGHSt 26, 218;… BGHR StPO § 247 Abwesenheit 3; BGH NStZ-RR 1997, 105;… Kleinknecht/Meyer-Goßner, StPO 50. Aufl. § 247 Rdn. 19).
- BGH, 15.01.1987 - 1 StR 678/86
Zugehörigkeit der Verhandlung über die Vereidigung eines Zeugen, der Vereidigung …
Auszug aus BGH, 21.03.2002 - 1 StR 543/01
Etwas anderes könnte allenfalls dann gelten, wenn die Abwesenheit des Angeklagten ausnahmsweise deswegen keinen wesentlichen Teil der Hauptverhandlung betrifft, weil er nach den besonderen Umständen des Einzelfalles die Frage der Vereidigung auch im Falle seiner Anwesenheit nicht hätte beeinflussen können (vgl. BGH NStZ 1986, 133; BGHR StPO § 338 Nr. 5 Angeklagter 5; BGH NStZ-RR 1997, 105). - BGH, 24.08.2000 - 1 StR 317/00
Wesentliche Teile der Hauptverhandlung; Beweisantrag; Einstellung; Verletzung der …
Auszug aus BGH, 21.03.2002 - 1 StR 543/01
Auch liegt kein Fall vor, in dem der Zeuge sich etwa auf ein Zeugnisverweigerungsrecht berufen und nicht zur Sache ausgesagt hat (vgl. BGHR StPO § 247 Abwesenheit 21) oder in dem der Angeklagte im Zuge seiner Unterrichtung über den Inhalt der in seiner Abwesenheit getätigten Aussage bereits auf die Vereidigung verzichtet hatte (vgl. BGH, Beschl. vom 10. August 1995 - 5 StR 272/95). - BGH, 10.08.1995 - 5 StR 272/95
Begründung der Revision - Angeklagter - Unberechtigter Ausschluß - Beeidigung der …
Auszug aus BGH, 21.03.2002 - 1 StR 543/01
Auch liegt kein Fall vor, in dem der Zeuge sich etwa auf ein Zeugnisverweigerungsrecht berufen und nicht zur Sache ausgesagt hat (…vgl. BGHR StPO § 247 Abwesenheit 21) oder in dem der Angeklagte im Zuge seiner Unterrichtung über den Inhalt der in seiner Abwesenheit getätigten Aussage bereits auf die Vereidigung verzichtet hatte (vgl. BGH, Beschl. vom 10. August 1995 - 5 StR 272/95). - BGH, 25.09.1985 - 3 StR 335/85
Vereidigung einer Zeugin in Abwesenheit des Angeklagten - Entfernung des …
Auszug aus BGH, 21.03.2002 - 1 StR 543/01
Etwas anderes könnte allenfalls dann gelten, wenn die Abwesenheit des Angeklagten ausnahmsweise deswegen keinen wesentlichen Teil der Hauptverhandlung betrifft, weil er nach den besonderen Umständen des Einzelfalles die Frage der Vereidigung auch im Falle seiner Anwesenheit nicht hätte beeinflussen können (vgl. BGH NStZ 1986, 133;… BGHR StPO § 338 Nr. 5 Angeklagter 5; BGH NStZ-RR 1997, 105).
- BGH, 11.05.2006 - 4 StR 131/06
Kein Teilfreispruch bei nicht auszuschließender Tateinheit; Anwesenheit des …
Danach ist in der Regel der absolute Revisionsgrund des § 338 Nr. 5 StPO gegeben, wenn der Angeklagte während dieser Verhandlungsteile von der Hauptverhandlung ausgeschlossen war (vgl. BGHSt 26, 218; BGH NStZ 2000, 440; BGH, Beschluss vom 21. März 2002 - 1 StR 543/01; kritisch - allerdings nicht tragend - BGH NStZ 1998, 425;… BGHR StPO § 247 Abwesenheit 19, 20 und StPO § 338 Nr. 5 Angeklagter 25).