Weitere Entscheidung unten: SG Kassel, 23.02.2016

Rechtsprechung
   OLG Zweibrücken, 29.06.2016 - 1 U 14/15   

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https://dejure.org/2016,23296
OLG Zweibrücken, 29.06.2016 - 1 U 14/15 (https://dejure.org/2016,23296)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 29.06.2016 - 1 U 14/15 (https://dejure.org/2016,23296)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 29. Juni 2016 - 1 U 14/15 (https://dejure.org/2016,23296)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Justiz Rheinland-Pfalz

    § 9 Abs 3 StVO, § 37 Abs 1 Nr 2 StVO, § 37 Abs 2 Nr 1 StVO, § 7 StVG, § 17 StVG
    Haftungsverteilung bei Unaufklärbarkeit eines Verkehrsunfalls: Betriebsgefahr beim Linksabbiegen an einer Kreuzung mit Lichtzeichenanlage und Grünpfeil

  • ra.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Betriebsgefahr beim Linksabbiegen an einer Kreuzung mit Lichtzeichenanlage und Grünpfeil

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Hälftige Haftung bei unaufklärbarem Verkehrsunfall?

  • haerlein.de (Kurzinformation)

    Wer haftet wenn Linksabbieger im Kreuzungsbereich mit entgegenkommendem Fahrzeug kollidiert

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2016, 1364
  • NZV 2017, 80
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 13.02.1996 - VI ZR 126/95

    Haftungsverteilung bei nicht nachgewiesenem Versagen des Grünpfeils für einen

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 29.06.2016 - 1 U 14/15
    Denn im Fall, dass die Vorfahrt an einer Kreuzung mit einer Lichtzeichenanlage geregelt ist und der Linksabbieger einen Grünpfeil hat, ist § 9 Abs. 3 StVO durch § 37 Abs. 2 Nr. 1 StVO außer Kraft gesetzt (BGH, Urteil vom 13. Februar 1996, Az. VI ZR 126/95, NJW 1996, 1405 ff.; Burmann/Heß/Hühnermann/Jahnke-Janker/Hühnermann, a.a.O., § 37 StVO Rn. 12).

    Die Sorgfaltspflichten, die dem Linksabbieger bei Aufleuchten des grünen Pfeils obliegen, sind jedenfalls nicht von vornherein höher zu bewerten, als diejenigen, die den entgegenkommenden Verkehrsteilnehmer, der bei grünem Ampellicht in die Kreuzung einfährt, treffen (BGH, Urteil vom 13. Februar 1996, Az. VI ZR 126/95, NJW 1996, 1405 ff. m.w.N. zur obergerichtlichen Rechtsprechung ).

    Die Annahme einer erhöhten Betriebsgefahr in einem solchem Fall liefe darauf hinaus, auf einem Umweg doch wieder die Sorgfaltsregelung des § 9 Abs. 3 StVO für den dem grünen Pfeil folgenden Linksabbieger einzuführen (BGH, Urteil vom 13. Februar 1996, Az. VI ZR 126/95, NJW 1996, 1405 ff.).

    Denn dadurch wird dem Linksabbieger letztlich betriebsgefahrerhöhend eine Sorgfaltsverletzung angelastet, deren tatsächliche Voraussetzungen nicht feststehen (BGH, Urteil vom 13. Februar 1996, Az. VI ZR 126/95, NJW 1996, 1405 ff.).

  • BGH, 07.02.2012 - VI ZR 133/11

    Schadensersatz nach Verkehrsunfall: Quotelung von Sachverständigenkosten

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 29.06.2016 - 1 U 14/15
    Durch die Regelung des nach links abbiegenden Verkehrs mit einem Grünpfeil unterscheidet sich der vorliegende Fall von dem vom BGH unter dem Az. VI ZR 133/11 (Urteil vom 07. Februar 2012, VersR 2012, 504 ff.) entschiedenen Fall, auf den der Kläger Bezug nimmt.
  • BGH, 03.12.1991 - VI ZR 98/91

    Sorgfaltspflichten des Kraftfahrers bei grünem Pfeil; Haftungsverteilung bei

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 29.06.2016 - 1 U 14/15
    Denn auch in diesem Fall hat der dem Pfeil folgende Verkehrsteilnehmer nicht mit "feindlichem Verkehr' zu rechnen (BGH, Urteil vom 03. Dezember 1991, Az. VI ZR 98/91, NJW-RR 1992, 350; Burmann/Heß/Hühnermann/Jahnke-Janker/Hühnermann, a.a.O., § 37 StVO Rn. 12, 12 a m.w.N. ).
  • KG, 10.05.1999 - 12 U 9612/98

    Schadensteilung bei strittigem Abbiegepfeil (Aufgabe der bisherigen

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 29.06.2016 - 1 U 14/15
    Die entgegenstehende Ansicht des KG Berlin hat dieses inzwischen aufgegeben (Urteil vom 10. Mai 1999, Az. 12 U 9612/97, NZV 1999, 512 f.).
  • KG, 10.05.1999 - 12 U 9612/97

    Schadensteilung bei strittigem Abbiegepfeil (Aufgabe der bisherigen

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 29.06.2016 - 1 U 14/15
    Die entgegenstehende Ansicht des KG Berlin hat dieses inzwischen aufgegeben (Urteil vom 10. Mai 1999, Az. 12 U 9612/97, NZV 1999, 512 f.).
  • OLG Brandenburg, 20.12.2018 - 12 U 57/18

    Hälftige Haftungsverteilung bei nicht aufklärbarem Unfallgeschehen

    Um, wie mit seiner Berufung angestrebt, ein für den Kläger günstigeres Ergebnis als eine hälftige Haftungsverteilung zu erzielen, hätte er nachweisen müssen, dass der Unfall auf einem für ihn unabwendbaren Ereignis beruhte, dass dieser von der Beklagten zu 1 schuldhaft verursacht worden ist und die allgemeine Betriebsgefahr des eigenen Fahrzeugs hinter diesem Verschulden zurücktritt oder zumindest, dass der gegnerische Verschuldensanteil einen etwaigen eigenen überwiegt, §§ 17, 18 III StVG (vgl. nur OLG München, Urteil vom 15. Dezember 2017 - 10 U 104/17 -, Rn. 6, juris; OLG Zweibrücken, Urteil vom 29. Juni 2016 - 1 U 14/15 -, Rn. 20, juris).
  • AG Essen, 21.07.2023 - 29 C 152/22
    Bei einem Unfall unter Beteiligung zweier Pkw haftet im Ausgangspunkt jeder Halter aufgrund seiner Betriebsgefahr zu 50%, insbesondere wenn keiner Partei es gelingt, einen gefahrerhöhenden Verschuldensvorwurf der Gegenseite nachzuweisen (Brandenburgisches Oberlandesgericht, Urteil vom 20. Dezember 2018 - 12 U 57/18; OLG Zweibrücken, Urteil vom 29. Juni 2016 - 1 U 14/15; LG Osnabrück, Urteil vom 23.08.2017 - 1 S 22/17).
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   SG Kassel, 23.02.2016 - S 1 U 14/15   

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SG Kassel, 23.02.2016 - S 1 U 14/15 (https://dejure.org/2016,103592)
SG Kassel, Entscheidung vom 23.02.2016 - S 1 U 14/15 (https://dejure.org/2016,103592)
SG Kassel, Entscheidung vom 23. Februar 2016 - S 1 U 14/15 (https://dejure.org/2016,103592)
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Volltextveröffentlichungen (3)

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerfG, 03.07.2007 - 1 BvR 1696/03

    Zuständigkeitsregelung und Beitragsvorschriften für Leiharbeitsfirmen in der

    Auszug aus SG Kassel, 23.02.2016 - S 1 U 14/15
    Der Gleichheitssatz ist u.a. dann verletzt, wenn für die gleiche Behandlung verschiedener Sachverhalte - bezogen auf den in Rede stehenden Sachbereich und seiner Eigenart - ein vernünftiger, einleuchtender Grund fehlt (vgl. Bundesverfassungsgericht-Kammer-, 03.07.2007 - 1 BvR 1696/03 -, juris).

    Dem darf die Beklagte durch eine gröbere Tarifbildung begegnen (vgl. dazu Bundesverfassungsgericht, 03.07.2007, a.a.O.).

  • BVerfG, 06.04.2011 - 1 BvR 1765/09

    Unterschiedliche Verfahrensregelungen für Kindergeld nach dem EStG einerseits und

    Auszug aus SG Kassel, 23.02.2016 - S 1 U 14/15
    Denn die Ungleichbehandlung ist auf der Grundlage einer zulässigen Typisierung und Pauschalierung gerechtfertigt (vgl. insofern Bundesverfassungsgericht - Kammer 06.04.2011 - 1 BvR 1765/09 -, juris).

    Außerdem darf die gesetzliche Typisierung keinen atypischen Fall als Leitbild wählen, sondern muss sich realitätsgerecht am typischen Fall orientieren (vgl. Bundesverfassungsgericht, 06.04.2011, a.a.O., mit zahlreichen weiteren Nachweisen aus der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts).

  • BSG, 20.02.2001 - B 2 U 2/00 R

    Flächenwert als Beitragsmaßstab in der landwirtschaftlichen Unfallversicherung

    Auszug aus SG Kassel, 23.02.2016 - S 1 U 14/15
    Die Satzung ist als autonom gesetztes objektives Recht durch die Gerichte der Sozialgerichtsbarkeit nur daraufhin zu überprüfen, ob sie mit dem Gesetz, auf dem die Ermächtigung des Satzungsgebers beruht und mit sonstigem höherrangigem Recht vereinbar ist (vgl. BSG, 20.02.2001, B 2 U 2/00 R - juris).
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