Weitere Entscheidung unten: OLG München, 09.08.2011

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   OLG München, 09.09.2011 - 1 U 1571/11   

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https://dejure.org/2011,31036
OLG München, 09.09.2011 - 1 U 1571/11 (https://dejure.org/2011,31036)
OLG München, Entscheidung vom 09.09.2011 - 1 U 1571/11 (https://dejure.org/2011,31036)
OLG München, Entscheidung vom 09. September 2011 - 1 U 1571/11 (https://dejure.org/2011,31036)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de

    Berufungsverfahren: Abänderung der erstinstanzlichen Kostenentscheidung bei unverzüglicher Zurückweisung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Schadensersatzanspruch bei Absicherung eines Klägers im Darlehensvertrag mit einem Bauträger

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    MaBV § 2 Abs. 1
    Schadensersatzanspruch bei Absicherung eines Klägers im Darlehensvertrag mit einem Bauträger

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ...

  • LG Dortmund, 24.04.2017 - 1 S 53/17

    Beschlüsse sind auszuführen!

    Die Kostenregelung des erstinstanzlichen Urteils ist von Amts wegen anzupassen, weil die Kostenquote auch dann anhand der §§ 91, 92 ZPO zu überprüfen ist, wenn die Berufung nach § 522 ZPO zurückgewiesen wird (vgl. OLG München, Beschluss vom 09.09.2011, Az.: 1 U 1571/11, LG Dortmund, 1 S 290/13, m.w.N.).
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   OLG München, 09.08.2011 - 1 U 1571/11   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2011,36833
OLG München, 09.08.2011 - 1 U 1571/11 (https://dejure.org/2011,36833)
OLG München, Entscheidung vom 09.08.2011 - 1 U 1571/11 (https://dejure.org/2011,36833)
OLG München, Entscheidung vom 09. August 2011 - 1 U 1571/11 (https://dejure.org/2011,36833)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de

    Berufungsverfahren: Abänderung der erstinstanzlichen Kostenentscheidung bei unverzüglicher Zurückweisung

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (3)

  • OLG Köln, 12.03.2015 - 19 U 153/14

    Haftungsverteilung bei Kollision eines in einem Kreisverkehr befindlichen mit

    Die erstinstanzliche Kostentscheidung ist deshalb von Amts wegen (§ 308 Abs. 2 ZPO) nach der sog. Baumbach´schen Kostenformel unter Berücksichtigung der einzelnen Prozessrechtsverhältnisse nach dem jeweiligen Verlustanteil der Parteien zu korrigieren, was auch im Beschlusswege gemäß § 522 Abs. 2 ZPO möglich ist (vgl. OLG Jena , BeckRS 2006, 04746; OLG München , BeckRS 2011, 22632; BeckOK ZPO/ Jaspersen/Wache , ZPO, Stand: 01.01.2015, § 97 Rn. 21).
  • KG, 19.07.2012 - 23 U 79/12

    Neufahrzeugkauf: Voraussetzung für ein Rücktrittsrecht nach den zu sog,

    Dafür spricht neben dem Rechtsgedanke des § 99 Abs. 1 ZPO auch der Umstand, dass sich die Berufungssumme ausschließlich aus der Beschwer in der Hauptsache errechnet (OLG München, Beschluss v.09.08.2011 - 1 U 1571/11 - zitiert nach Juris).
  • OLG München, 06.03.2012 - 1 U 3824/11

    Amtshaftungsanspruch: Objektiv fehlerhafte Entscheidung über eine

    Die durch die unzutreffende Berechnung des Streitwertes durch das Landgericht bedingte fehlerhafte Kostenquote zwischen den Streitgenossen wurde von Amts wegen korrigiert (vgl. zur Zulässigkeit der Abänderung der Kostenentscheidung im Rahmen einer Berufungszurückweisung nach § 522 ZPO Senatsbeschluss vom 09.08.2011, Az. 1 U 1571/11).
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